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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    D721
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                         5112C30666
               Radausführungskennz.:                               ET30 LK 5/112C 66
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55190*02




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr.
               55189*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                          DW4141      140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                          DW4141           160 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                  140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                          DW4141           180 Nm
                               Schaftlänge 27 mm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET25
§22 55190*02




               253 bis 257      Audi S6                 265/30R21         265/30R21                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      K01)                                                B59) BF1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               F2                              e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET25
               120 bis 250      Audi A7 Sportback       255/35R21         255/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E21)
                                                             265/30R21              265/30R21               A01) bis A10)
                                                             A93a)                                          BF1) E21)
                                                             275/30R21              275/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E21)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET25
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          255/35R21          255/35R21                         A01) bis A10)
                                                       A93a)                                                A11) BF2) E44) N265) T98)
                                                       265/35R21          265/35R21                         A01) bis A10)
                                                       A93a) K03)                                           A11) BF2) E44)
                                                       275/30R21          275/30R21                         A01) bis A10)
                                                       A93a) K01)                                           A11) BF2) E44) T98)
                                                       275/35R21          275/35R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 A11) BF2) E44) GDM)
                                                       285/30R21          285/30R21                         A01) bis A10)
                                                       A93a) K01)                                           A11) BF2) E44)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55190*02




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21           265/35R21                         A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-    K01)                                               A11) BF3) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)   265/40R21        265/40R21                         A01) bis A10)
                                                         K01)                                               A11) BF3) E44)
                                                         275/35R21        275/35R21                         A01) bis A10)
                                                         K01)                                               A11) BF3) E44)
                                                         285/35R21        285/35R21                         A01) bis A10)
                                                         K01)                                               A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            265/35R21        265/35R21                         A01) bis A10)
                                Sportback                K01)                                               BF3)
                                (ohne Verbreiterungs-    265/40R21        265/40R21                         A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)   K01)                                               BF3)
                                                         275/35R21        275/35R21                         A01) bis A10)
                                                         K01)                                               BF3)
                                                         285/35R21        285/35R21                         A01) bis A10)
                                                         K01)                                               BF3)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55190*02




               FY                                e1*2007/46*1550*..
               FY                                e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21            265/35R21                        A01) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-      K01)                                              A11) BF3) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)    265/40R21        265/40R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              A11) BF3) E44)
                                                          275/35R21        275/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              A11) BF3) E44)
                                                          285/35R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             265/35R21        265/35R21                        A01) bis A10)
                                Sportback                 K01)                                              BF3)
                                (mit Verbreiterungs-      265/40R21        265/40R21                        A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)    K01)                                              BF3)
                                                          275/35R21        275/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              BF3)
                                                          285/35R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              BF3)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               155 bis 250      Audi Q7                  265/40R21        265/40R21                         A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                                                       BF4) E78a) ER1) N275)
                                Flaps)                   265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             275/40R21              275/40R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1) N285)
                                                             275/40R21 M+S          275/40R21 M+S           A01) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             285/40R21              285/40R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 55190*02




               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                                e1*2001/116*0350*..
               4L                                e1*2001/116*0367*..
               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               155 bis 250      Audi Q7                   265/40R21        265/40R21                        A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                                        BF4) E78a) ER1) N275)
                                Flaps)                    265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             275/40R21              275/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1) N285)
                                                             275/40R21 M+S          275/40R21 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             285/40R21              285/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               320 bis 373      Audi SQ7                 265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                     A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                                                       BF4) E78a) ER1)
                                Flaps)                   275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                     A01) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             285/40R21              285/40R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                                e1*2001/116*0350*..
§22 55190*02




               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET30   10½Jx21H2, ET25
               320 bis 373      Audi SQ7                  265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                    A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                                        BF4) E78a) ER1)
                                Flaps)                    275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
                                                             285/40R21              285/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF4) E78a) ER1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55190*02




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: DW4141
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: DW4141
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721



               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: DW4141
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
§22 55190*02




                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
                    265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55190*02




               Die Anlage CD1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55190*02




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024