Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    D721
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                         5112C30666
               Radausführungskennz.:                               ET30 LK 5/112C 66
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55190*02




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      825 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr.
               55189*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                     DW4221      140 Nm
                               Schaftlänge 29 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                     DW4221     160 Nm
                               Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET25
               120 bis 210      BMW X4                 255/35R21          255/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             265/35R21              265/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             275/35R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             245/35R21              285/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) V00)
                                                             245/40R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             255/35R21              295/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 55190*02




               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                            e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET25
               240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21            275/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             245/40R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1)
                                                             255/35R21              295/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET25
               155 bis 280      BMW X5                 265/35R21          265/35R21                         A01) bis A10)
                                                       A93)                                                 A11) BF2) E71) ER1) GGX)
                                                                                                            N275)
                                                             265/35R21 M+S          265/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1) GGX)
                                                                                                            W275)
                                                             265/40R21              265/40R21               A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1) N275)
                                                             265/40R21 M+S          265/40R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1) W275)
                                                             275/35R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1)
                                                             275/35R21 M+S          275/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1)
§22 55190*02




                                                             275/40R21              275/40R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) E71) ER1)
                                                             275/40R21 M+S          275/40R21 M+S           A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) E71) ER1)
                                                             285/35R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                             A93a) K01)                                     A11) BF2) E71) ER1)
                                                             285/35R21 M+S          285/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             A93a) K01)                                     A11) BF2) E71) ER1)
                                                             285/40R21              285/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           A11) BF2) E71) ER1)
                                                             285/40R21 M+S          285/40R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             K01)                                           A11) BF2) E71) ER1)
                                                             275/35R21              315/30R21               A01) bis A10)
                                                             A93)                                           A11) BF2) E71) ER1) V00)
                                                             275/40R21              315/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) E71) ER1)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                            e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET25
               294 bis 390      BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21          275/40R21                         A01) bis A10)
                                M60i                                                                        A11) BF2) E71) ER2)
                                                       275/40R21 M+S      275/40R21 M+S                     A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) E71) ER2)
                                                             285/35R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                             A93a) K01)                                     A11) BF2) E71) ER2)
                                                             285/35R21 M+S          285/35R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             A93a) K01)                                     A11) BF2) E71) ER2)
                                                             285/40R21              285/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           A11) BF2) E71) ER2) GME)
                                                             285/40R21 M+S          285/40R21 M+S           A01) bis A10)
                                                             K01)                                           A11) BF2) E71) ER2) GME)
                                                             275/40R21              315/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) E71) ER2)
§22 55190*02




               Die Verwendung des Rades D721, 5112C30666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112C25666 (KBA-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55190*02




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: DW4221
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: DW4221
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               ER2) Die Sonderräder (gepr. Radlasten) sind in Verbindung mit diesen Reifengrößen nur zulässig
                    an Achse 1 bis zu einer Achslast von 1650 kg und an Achse 2 bis zu einer Achslast von 1810
                    kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld
                    22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GME) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R21,
                    275/45R20, 315/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 55190*02




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-C0-347
               Anlage-Nr. :                CD1a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Die Anlage CD1a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55190*02
               Anlage 0
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen

               Seite 9 von 10

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte          Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55190*02




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte       Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024