Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    D721
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         5108A43634
               Radausführungskennz.:                               ET43 LK 5/108A 63
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   63,40 mm
§22 55190*01




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      825 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                            140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               2                               e9*2018/858*11478*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 116      Volvo EX30                245/35R21                          A01) bis A10)
                               (Heck- und Allradantrieb) K04)                               BF1) K01)

                                                        255/35R21
                                                        K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               95 bis 184      Volvo XC40             245/35R21                             A01) bis A10)
                                                                                            A11) BF2) K01) K02)
                                                        265/30R21
§22 55190*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X                             e9*2007/46*3146*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               80 bis 183      Volvo XC40 Recharge,   245/35R21          275/30R21          A01) bis A10)
                               C40 Recharge           K01)               K02)               BF1) E27) V00)
                               (nur Elektro)          255/35R21          285/30R21          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) E27) V00)
                                                      255/35R21          HL 285/30R21       A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) E27) V00)
                                                      HL 255/35R21       285/30R21          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) E27) V00)
                                                      HL 255/35R21       HL 285/30R21       A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) E27) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               D                             e9*2001/116*0068*..
               D-2D                          e1*2001/116*0507*..
               D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
               D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 242     Volvo XC60             255/35R21                             A01) bis A10)
                                                                                            BF3) K01) K04)
                                                        265/35R21
                                                        K47)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                             e4*2007/46*0929*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 240     Volvo XC90             245/40R21                          A02) bis A10)
                                                      N255) T100)                        A11) BF2) ER1)

                                                       245/40R21 M+S
                                                       T100)

                                                       255/40R21
                                                       N265)

                                                       255/40R21 M+S

                                                       265/35R21
                                                       GLL) N275) T101)

                                                       265/35R21 M+S
                                                       GLL) T101)
§22 55190*01




                                                       265/40R21
                                                       N275)

                                                       265/40R21 M+S


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55190*01




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               GLL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19,
                      235/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55190*01




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
                      diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch
                      ankleben).

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-B0-347
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 9d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55190*01