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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   D2820
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         5112A45666
               Radausführungskennz.:                               ET45 LK 5/112A 66
               Radgröße:                                                10Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55188*01




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr.
               55191*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr. 55191*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                               Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6E                            e1*2018/858*00317*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET28      10Jx20H2, ET45
               105              BMW i5                 245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                (Limousine)                               A94)                            B84) BF1)
                                                       255/35R20          295/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            B84) BF1) V00)
                                                       HL 255/35R20       295/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            B84) BF1) V00)
                                                       255/40R20          285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           B84) BF1) V00)
                                                       HL 255/40R20       285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           B84) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr. 55191*01) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55188*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G6L                            e1*2018/858*00316*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET28      10Jx20H2, ET45
               120 bis 230      BMW 5er                255/35R20          255/35R20                       A02) bis A10)
                                (Limousine)                               A94) N265) T97)                 A11) B84) BF1)
                                                       255/40R20          255/40R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N265)                      A11) B84) BF1) GLR)
                                                       245/40R20          275/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1)
                                                            255/35R20              285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) V00)
                                                            255/35R20              295/30R20              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R20           285/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) V00)
                                                            HL 255/35R20           295/30R20              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) B84) BF1) V00)
                                                            255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) GME) V00)
                                                            HL 255/40R20           285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) B84) BF1) GME) V00)
               Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr. 55191*01) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7L                            e1*2018/858*00154*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2, ET28      10Jx20H2, ET45
               125 bis 280      BMW 7er, i7            255/40R20          285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94) EF2) T104)                 B81) BF2) ER1) V00)
                                                       255/45R20          285/40R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94) EF2)                       B81) BF2) ER1)
               Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr. 55191*01) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3XE                           e1*2007/46*2130*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 55188*01




                                                       9Jx20H2, ET28      10Jx20H2, ET45
               80               BMW iX3                265/40R20          265/40R20                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            275/40R20              275/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/45R20              275/40R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A28666 (KBA-Nr. 55191*01) an der
               Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
§22 55188*01




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø395x36mm,
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24mm

               B84)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Hinterachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                      sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 55188*01




               GLR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                    285/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GME) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                    245/45R19, 275/40R19, 285/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001370-B0-347
               Anlage-Nr. :                AB2a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D2820


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D2820 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024
§22 55188*01
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55188*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024