Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 1/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D2820
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 5112A45666
Radausführungskennz.: ET45 LK 5/112A 66
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55188*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr.
55191*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 180 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 2/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K02) BF1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
K04) M00) BF1) ER1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
§22 55188*00
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R20 275/45R20 A01) bis A10)
GLS K04) BF1) EF0) ER1)
(Ausführungen ohne 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
serienmäßige K02) K113) M00) BF1) EF0) ER1)
Radhausverbreiterung) 285/45R20 285/45R20 A01) bis A10)
K04) BF1) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 275/45R20 275/45R20 A02) bis A10)
GLS BF1) EF0) ER1)
(Ausführungen mit 275/50R20 275/50R20 A01) bis A10)
serienmäßiger K113) M00) BF1) EF0) ER1)
Radhausverbreiterung
und Serienreifen 285/45R20 285/45R20 A02) bis A10)
295/40R21) BF1) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 3/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
85 bis 165 Mercedes GLA 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
(H247) K02) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
85 bis 165 Mercedes GLB 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
(X247) K02) BF2)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
§22 55188*00
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
197 e1*2007/46*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
340 bis 384 Mercedes AMG GT, GTS 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10)
M00) BF3) E117) EB2)
265/30R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10)
K04) BF3) E117) EB2)
275/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) BF3) E117) EB2)
255/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) BF3) E117) EB2) V00)
255/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF3) E117) EB2) V00)
255/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF3) E117) EB2) V00)
265/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF3) E117) EB2) V00)
265/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF3) E117) EB2) V00)
275/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF3) E117) EB2) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 4/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
GLE-Klasse K02) A11) BF1) E107) E108) EB3)
(W166) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K02) A11) BF1) E107) E108) EB3)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
§22 55188*00
K04) BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 5/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET50 10Jx20H2, ET45
375 Mercedes R63 AMG 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
A94) K02) BF1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A45666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A50666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 55188*00
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 6/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55188*00
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 180 Nm
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø402x39 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB7
Seite : 7/7
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø390x36 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55188*00
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K127) An Achse 2 ist die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu
kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB7 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ D2820 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024