Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 1/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D2820
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 5112A50666
Radausführungskennz.: ET50 LK 5/112A 66
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55188*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr.
55191*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 130 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 180 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 2/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
ab 225/..) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
§22 55188*00
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; N265) A11) BF1) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
ab 245/..) A11) BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 275/25R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K04) T91) A11) BF2) E111) EB2) V00)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 3/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) N265) T97) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) GEE)
235/35R20 265/30R20 A02) bis A10)
N275) T94) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
T97) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
T97) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
§22 55188*00
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E111a) EB1) EB3)
EB4) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 4/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) N265) T97) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
GEE)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
T97) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) T99) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
T97) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) T99) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
§22 55188*00
K04) T99) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K04) T99) A11) BF1) EB1) EB3) EB4)
V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
109 bis 135 Mercedes EQE 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit A94) K04) BF1) E130)
Hinterachslenkung bis 5°, 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
SA Code 201, nicht für A94a) K04) BF1) E130)
AMG) 275/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
A94a) K02) BF1) E130)
235/45R20 295/35R20 A01) bis A10)
K02) BF1) E130) V00)
265/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
K02) BF1) E130) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 5/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
A94a) K02) BF3) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
A94a) K04) BF3) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
235/45R20 295/35R20 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55188*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
197 e1*2007/46*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
340 bis 384 Mercedes AMG GT, GTS 265/30R20 M+S 265/30R20 M+S A01) bis A10)
BF4) E117) EB5)
255/30R20 M+S 275/30R20 M+S A01) bis A10)
BF4) E117) EB5) V00)
255/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) BF4) E117) EB5) V00)
255/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF4) E117) EB5) V00)
265/30R20 M+S 285/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) BF4) E117) EB5) V00)
265/30R20 M+S 295/30R20 M+S A01) bis A10)
K02) K127) BF4) E117) EB5) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 6/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET45 10Jx20H2, ET50
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
BF1)
275/40R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF1)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10)
K04) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades D2820, 5112A50666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D220-1, 5112A45666 (ABE-Nr. 55191*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 55188*00
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 7/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 55188*00
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW495
Anzugsmoment: 130 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 180 Nm
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 8/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø360x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø360x36 mm
§22 55188*00
EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø360x36 mm
EB5) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø402x39 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K127) An Achse 2 ist die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger
ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu
kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55188 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001370-A0-347
Anlage-Nr. : AB6a
Seite : 9/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D2820
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55188*00
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB6a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ D2820 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024