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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage LR 01                 zu GA-Nr.: 13-00002-CP-BWG-01
Hersteller:                  DIEWE GmbH
Typ:                         D122 10022                                                          Seite 1 von 2

1.     Verwendungsbereich:

Hersteller:                 Typ:        Bezeichnung:         kW-Bereich        ETG - Nr.:

Land Rover (GB)             LA          Discovery            140 - 276         e11*2001/116*0233*--

Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nur zulässig bis zu einer maximalen Achslast von 1880 kg.

2.     Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                   Auflagen und Hinweise
                                                                       (siehe Punkt 3.)
               295/35 R 22 – 108 *)                                       1), 2), 3), 4)

               305/35 R 22 – 110 *)                                       1), 2), 3), 4)

3.     Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)    Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
      *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
      entnehmen.
      Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
      Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
      den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
      Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
      elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
      nachzuweisen.
      Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
      geeignete   Art    darauf    hinzuweisen   (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen     der
      Bedienungsanleitung).
2)    An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
      Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
      möglich sein, daß die Radabdeckung ausreichend ist.
3)    Nur zulässig bis zu einner maximalen Achslast von 1880 kg.
4)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstrasse 199
D-80686 München



Anlage LR 01                 zu GA-Nr.: 13-00002-CP-BWG-01
Hersteller:                  DIEWE GmbH
Typ:                         D122 10022                                                          Seite 2 von 2

       Fortsetzung zu
3.     Auflagen und Hinweise:
5)    Folgendes Sonderrad ist jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig
lfd. Ausf.         Kennzeichnung          Kennzeichnung        Loch-     Mitten Ein-      zul.      zul.
Nr.:               Rad                    Zentrierring         kreis     loch   preß      Rad       Abroll-
                                                               [mm] /    [mm] tiefe       last      umfang
                                                               -zahl            [mm]      [kg]      [mm]
3.    120/5        D122 PCD F             ohne                 120/5     72,6 40          940       2380
Radbefestigung:               Serienmäßige Radmuttern M 14 x 1,5 mit Flachbund
Anzugsmoment:                 160 Nm

4.     Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage LR 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
13-00002-CP-BWG-**

München, den 24. 03. 2015
AS-CRC-BW/FIL-Sz
DIEWE


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland