Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D821 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112C25666 Radausführungskennz.: ET25 LK 5/112C 66 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55189*01 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 905 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 160 Nm Schaftlänge 27 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e1*2007/46*1914*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 158 Audi e-tron, e-tron 275/40R21 A01) bis A10) Sportback, Q8 e-tron, BF1) ER1) K01) K02) Q8 Sportback e-tron 285/40R21 (nicht für edition Dakar u. Competition) 295/40R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e1*2007/46*1914*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 226 Audi e-tron S, e-tron S 285/40R21 A02) bis A10) Sportback, SQ8 e-tron, ECE) BF1) ER1) SQ8 Sportback e-tron 295/40R21 §22 55189*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 253 bis 257 Audi S6 265/30R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) B59) BF2) K01) K02) M00) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Audi A7 Sportback 265/30R21 A01) bis A10) K03) BF2) E21) K04) M00) 275/30R21 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 A01) bis A10) K04) M00) N265) T98) A11) BF3) E44) K01) 265/35R21 K02) 275/30R21 K02) M00) T98) 275/35R21 GDM) K02) 285/30R21 K02) 295/30R21 §22 55189*01 K02) 305/30R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02) Flaps vorne u. hinten) 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/35R21 A01) bis A10) Sportback BF4) K01) K02) (ohne Verbreiterungs- 265/40R21 Flaps vorne u. hinten) 275/35R21 285/35R21 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21 A01) bis A10) (mit Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02) Flaps vorne u. hinten) 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/35R21 A01) bis A10) §22 55189*01 Sportback BF4) K01) K02) (mit Verbreiterungs- 265/40R21 Flaps vorne u. hinten) 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 265/40R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- N275) BF1) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M+S 275/40R21 A01) K03) K04) N285) 275/40R21 M+S A01) K03) K04) 295/35R21 A01) K01) K04) 305/35R21 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 265/40R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- N275) BF1) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M+S 275/40R21 N285) 275/40R21 M+S 295/35R21 305/35R21 §22 55189*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 265/40R21 M+S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF1) E78a) ER1) Flaps) 275/40R21 M+S A01) K03) K04) 295/35R21 A01) K01) K04) 305/35R21 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 265/40R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF1) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M+S 275/40R21 275/40R21 M+S 295/35R21 305/35R21 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie §22 55189*01 nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 140 Nm §22 55189*01 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 160 Nm BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen- Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen §22 55189*01 Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-B0-347 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9/9 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.10.2024 §22 55189*01 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55189*01 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024