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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                            D821
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                DIEWE Wheels
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 5112C25666
               Radausführungskennz.:                                      ET25 LK 5/112C 66
               Radgröße:                                                      10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
               Lochzahl:                                                            5
               Mittenlochdurchmesser:                                          66,60 mm
§22 55189*00




               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              905 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                            moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                            DW4221      140 Nm
                               Schaftlänge 29 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                            DW4221        160 Nm
                               Schaftlänge 29 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 265/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                A11) BF1) K01) K02) M00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                265/30R21                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02) M00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 210     BMW X4                 255/35R21                                A01) bis A10)
                                                      K03) M00)                                A11) BF1) K04)

                                                       265/35R21
                                                       K01)

                                                       275/35R21
                                                       K01)
§22 55189*00




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/35R21            295/30R21          A01) bis A10)
                                                       K03) M00)            K02)               A11) BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                           e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21                                  A01) bis A10)
                                                                                               A11) BF1) K01) K04)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       255/35R21            295/30R21          A01) bis A10)
                                                       K03) M00)            K02)               A11) BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 280     BMW X5                 265/35R21                         A01) bis A10)
                                                      GGX) N275) T101)                  A11) BF2) E71) ER1) K01)
                                                                                        K04)
                                                       265/35R21 M+S
                                                       GGX) T101) W275)

                                                       265/40R21
                                                       N275) T105)

                                                       265/40R21 M+S
                                                       T105) W275)

                                                       275/35R21
                                                       N285) T103)

                                                       275/35R21 M+S
                                                       T103)
§22 55189*00




                                                       275/40R21
                                                       N285)

                                                       275/40R21 M+S

                                                       285/35R21
                                                       N295) T105)

                                                       285/35R21 M+S
                                                       T105)

                                                       285/40R21
                                                       N295)

                                                       285/40R21 M+S

                                                       295/35R21
                                                       N305)

                                                       295/35R21 M+S

                                                       305/30R21
                                                       GGX) N315) T104)

                                                       305/30R21 M+S
                                                       GGX) T104)

                                                       305/35R21
                                                       N315)

                                                       305/35R21 M+S

                                                       315/30R21
                                                       T105)

                                                       315/35R21
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       275/35R21            315/30R21          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04) T105)         A11) BF2) E71) ER1) V00)
                                                       275/40R21            315/35R21          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04)               A11) BF2) E71) ER1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5X                           e1*2007/46*1918*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294 bis 390     BMW X5 M50d, M50i,     275/40R21                                A01) bis A10)
                               M60i                   N285) T107)                              A11) BF2) E71) ER1) K01)
                                                                                               K04)
                                                       275/40R21 M+S
                                                       T107)

                                                       285/35R21
                                                       N295) T105)
§22 55189*00




                                                       285/35R21 M+S
                                                       T105)

                                                       285/40R21
                                                       GME) N295)

                                                       285/40R21 M+S
                                                       GME)

                                                       295/35R21
                                                       N305) T107)

                                                       295/35R21 M+S
                                                       T107)

                                                       305/35R21
                                                       N315)

                                                       305/35R21 M+S

                                                       315/35R21

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       275/40R21            315/35R21          A01) bis A10)
                                                       K01)                 K04)               A11) BF2) E71) ER1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
§22 55189*00




                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: DW4221
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
                      Zubehörkit: DW4221
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
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                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GME) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/40R21,
                    275/45R20, 315/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 55189*00




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                2a
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
§22 55189*00




               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024