Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 1/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D821 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 5112C25666 Radausführungskennz.: ET25 LK 5/112C 66 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 55189*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 905 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 150 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 180 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 2/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 270 bis 287 Mercedes GLC 43 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10) AMG, GLC 43 AMG M00) BF1) Coupe 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) (X253, C253) BF1) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) BF1) 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) BF1) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. §22 55189*00 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 350 bis 375 Mercedes GLC 63 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, A94) BF1) GLC 63 AMG Coupe, 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) GLC 63S AMG Coupe BF1) (X253, C253) 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) BF1) 245/40R21 315/30R21 A01) bis A10) K02) BF1) 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) BF1) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K04) BF1) 265/40R21 295/35R21 A02) bis A10) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) (C253, mit A11) BF1) Radhausverbreiterungen 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) an Achse 2) A11) BF1) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 3/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 350 Mercedes AMG GLC 63S 265/35R21 305/30R21 A02) bis A10) E Performance, AMG B97) BF1) V00) GLC 63S E 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) Performance Coupe K146) B97) BF1) (X254, C254) HL 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K146) B97) BF1) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K04) B97) BF1) V00) 275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10) K04) B97) BF1) V00) HL 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K04) B97) BF1) V00) HL 275/35R21 HL 315/30R21 A01) bis A10) K04) B97) BF1) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten §22 55189*00 Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 145 Mercedes EQC 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 245/40R21 315/30R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 275/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K02) BF1) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 4/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) 63, AMG 63S K04) BF1) E108) 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K04) K15) K131) BF1) E108) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K02) K15) K131) BF1) E108) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K02) K15) K131) BF1) E108) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55189*00 R1EAMG e1*2007/46*1878*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 270 bis 470 Mercedes AMG GT 255/35R21 M+S 295/30R21 M+S A02) bis A10) (X290) A11) BF2) V00) 265/35R21 M+S 305/30R21 M+S A02) bis A10) A11) BF2) V00) 275/35R21 M+S 315/30R21 M+S A02) bis A10) A11) BF2) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET25 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K02) K15) K26) BF1) K104) K108) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C30666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 5/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den §22 55189*00 Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 6/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 180 Nm E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur §22 55189*00 zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD1b Seite : 7/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD1b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH §22 55189*00 Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024