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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     D821
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                         5112C25666
               Radausführungskennz.:                               ET25 LK 5/112C 66
               Radgröße:                                               10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
§22 55189*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       905 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr.
               55190*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      DW4141      150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                           e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               155 bis 285      Mercedes GL- Klasse    275/45R21          275/45R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) ER2)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               270 bis 287      Mercedes GLC 43        255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                           M00)                            BF1)
                                Coupe                  245/40R21          275/35R21                       A02) bis A10)
§22 55189*00




                                (X253, C253)                                                              BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               145              Mercedes EQC           245/40R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/40R21          315/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       255/40R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       265/35R21          305/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       265/40R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               410 bis 430      Mercedes GLE AMG       265/35R21          265/35R21                       A01) bis A10)
                                63, AMG 63S                               K04)                            BF1) E108)
                                                       265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K15) K131)                 BF1) E108)
                                                       275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K15) K131)                 BF1) E108)
                                                       285/35R21          285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K15) K131)                 BF1) E108)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55189*00




               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               190 bis 335      Mercedes GLE Coupe     275/45R21          275/45R21                       A01) bis A10)
                                                                          N285)                           BF1)
                                                       285/45R21          285/45R21                       A01) bis A10)
                                                                          N295)                           BF1)
                                                       275/45R21          315/40R21                       A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET25
               410 bis 430      Mercedes GLE Coupe , 275/45R21 M+S        275/45R21 M+S                   A01) bis A10)
                                AMG 63, AMG 63S                                                           BF1) E109)
                                                       285/45R21 M+S      285/45R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) E109)
                                                            275/45R21 M+S          315/40R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) E109) V00)
               Die Verwendung des Rades D821, 5112C25666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112C36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55189*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: DW4141
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 55189*00




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
                     kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001372-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D821


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD2c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55189*00