Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 1/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D821 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: 5112A43666 Radausführungskennz.: ET43 LK 5/112A 66 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 55189*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2390 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 130 Nm Schaftlänge 28,2 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 2/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 109 bis 135 Mercedes EQE 265/35R21 265/35R21 A01) bis A10) (V295, ohne und mit K02) BF1) E130) Hinterachslenkung bis 5°, SA Code 201, nicht für AMG) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 §22 55189*00 100 bis 225 Mercedes GLK 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10) K02) M00) BF2) 245/35R21 275/30R21 A01) bis A10) K02) M00) BF2) V00) 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K02) BF2) V00) 245/35R21 295/30R21 A01) bis A10) K02) BF2) V00) 255/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K02) BF2) V00) 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) K02) BF2) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 285/30R21 A01) bis A10) (W222, ab Modell 2014) K04) A11) BF1) E98b) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 3/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10) (W223, mit M00) T98) A11) BF1) E130) Hinterachslenkung bis 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10) 4,5°) T101) A11) BF1) E130) 255/35R21 285/30R21 A02) bis A10) T100) A11) BF1) E130) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 55189*00 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 450 Mercedes S63 AMG E 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) Performance K144) BF1) 255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10) K144) BF1) V00) HL 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K144) BF1) V00) HL 255/40R21 HL 285/35R21 A01) bis A10) K144) BF1) V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K04) BF1) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 109 bis 135 Mercedes EQS 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) (V297, BF1) E134a) Hinterachslenkung 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) 4,5° SA Code 201) K04) BF1) E134a) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E134a) 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E134a) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E134a) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 4/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9½Jx21H2, ET36 10½Jx21H2, ET43 109 bis 135 Mercedes EQS 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung BF1) E130a) 10° SA Code 216) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E130a) 285/35R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E130a) 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E130a) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E130a) V00) Die Verwendung des Rades D821, 5112A43666 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D721, 5112A36666 (ABE-Nr. 55190*00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise §22 55189*00 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 5/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 55189*00 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: DW495 Anzugsmoment: 130 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55189 nach §22 StVZO Nr. : RA-001372-A0-347 Anlage-Nr. : CD2a Seite : 6/6 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D821 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K144) An Achse 2 sind die inneren Filz- Radhäuser nach vorne durch Entfernung des dahinter liegenden Dämmmaterials einzuformen bzw. anzulegen und die Freigängigkeit durch eine Probefahrt zu überprüfen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 55189*00 T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D821 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024