Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 33
Seite 34
Seite 35
Seite 36
Seite 37
Seite 38
Seite 39
Seite 40
Seite 41
Seite 42
Seite 43
Seite 44
Seite 45
							Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 45

Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 21
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51122166            LK 5x112                ohne                        66,6                    820     2394    03/13
51122166            LK 5x112                ohne                        66,6                    855     2290    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 4L1; 4L; (Kugelbund lose)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 4G; 4H; 8R; 8R2; B8; 4G1; B81; 8R1; FY
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                           160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                           200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                          A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 95  YBC; 11A; 245; 248;               MJ2016; A5 Sportback
                                                         27P                               (B9) ab MJ2016; S5
                                           255/35R19 96  YBA; YBB; 11A; 245;               Sportback (B9) ab
                                                         248; 26P; 27P                     MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                           (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                           Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                           S5 Coupé (B9) ab
                                                                                           MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26P;          A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                            27H                          MJ2016;
                                                245/40R19 94  11A; 245; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              26N; 27F                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                255/35R19 92Y 11A; 24J; 248; 26B;          723; 73C; 74A; 77E
                                                              26N; 27F
                                                255/40R19 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                              26N; 27F
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 45
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91         11A; 22I; 22M; 51J     AUDI S5 Coupé (8T)
                                 125 - 260 245/35R19 93         11A; 22I; 22M; 51J     bis MJ2016; AUDI A5
                                           255/35R19 92         11A; 21P; 22B; 22L;    Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                24J; 24M; 54F          Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 723; 729; 73C;
                                                                                       74A; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180   245/40R19 94  11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                     Quattro bis MJ2015;
                                                 255/35R19 92  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                 255/40R19 96  11A; 21P; 22I; 24J; 248 71K; 723; 729; 73C;
                                                                                       74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195   235/35R19 91  11A; 21P; 51J           AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..   100 - 245   245/35R19 93  11A; 21P; 51J           MJ2016; 4-türig;
                                                 255/35R19 92  11A; 21B; 21N; 245;     Allradantrieb;
                                                               248; 54F                Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 723; 729; 73C;
                                                                                       74A; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195   235/35R19 91  11A; 22I; 22M; 51J      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                 245/35R19 93  11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016;
                                                 255/35R19 92  11A; 21P; 22B; 22L;     Frontantrieb;
                                                               24J; 24M; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                       765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195   235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J      AUDI A5 Cabrio (8T)
                                     105 - 245   245/35R19 93  11A; 21P; 51J           bis MJ2016;
                                                 255/35R19 92  11A; 21B; 21N; 245;     Allradantrieb;
                                                               248; 54F                Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 723; 729; 73C;
                                                                                       74A; 765; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 45
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W         11A; 245; 248; 26B;      Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*..                                26N; 27B                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/35R19 91Y         11A; 24J; 244; 247;      ab MJ2016; AUDI S4
                                                                26B; 26N; 27B; 27H       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                     90 - 260 245/35R19 93Y     11A; 241; 244; 246;      Limousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      Allradantrieb;
                                                                27H
                                              255/30R19 91Y     11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27F; 5GG                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/35R19 92Y     11A; 241; 244; 246;      723; 73C; 74A; 77E
                                                                247; 26B; 26J; 27B;
                                                                27F
                                     260      225/40R19 M+S     11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27B; 52J
                                              235/35R19 M+S     11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98         11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                27B; 27H; 51J            quattro;
                                           255/40R19 100        11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71C;
                                              255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26B;      71K; 723; 73C; 74A;
                                                                27B; 27H                 765
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S    11A; 26P; 270; 5GM;      Nur A7 Sportback;
4G1            e13*2007/46*1147*..                              52J                      Coupe; 4-türig;
                                     140 - 245 245/40R19 94     11A; 26B; 270            Allradantrieb;
                                     140 - 331 235/40R19 M+S    11A; 26P; 270; 52J       Frontantrieb;
                                               235/45R19 M+S    11A; 26P; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/35R19 96Y    11A; 26B; 260; 271       12A; 51A; 573; 71C;
                                               255/40R19 96Y    11A; 26B; 260; 271       71K; 723; 729; 73C;
                                     309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 26B; 270; 52J       74A
4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     11A; 24J; 248; 26B;      Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..                              260; 272; 5HI            allroad quattro;
                                     100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 245; 26B; 260;      Kombi; Stufenheck;
                                                                5GM; 57E; 67H            Allradantrieb;
                                              235/45R19 95      11A; 245; 26B; 260;      Frontantrieb;
                                                                57E; 67K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R19 98      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                260; 272                 71K; 723; 73C; 74A
                                     100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J
                                              235/45R19 M+S     11A; 245; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J
                                              255/35R19 96Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              255/40R19 96Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                     309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 272; 52J
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 45

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                              255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107        11A; 248; 26P            ab
                                           265/50R19 106        11A; 245; 248; 26P       e13*2007/46*1081*06;
                                           265/55R19 109        11A; 245; 248; 26B       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74E;
                                                                                         75I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107        11A; 248; 26P            ab
                                           265/50R19 106        11A; 245; 248; 26P       e1*2001/116*0350*20;
                                           265/55R19 109        11A; 245; 248; 26B       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74E;
                                                                                         75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 45
Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260;        erhöhtes
                                                         270; 52J                   Anzugsmoment
                                                                                    180 Nm; kurzer
                                              245/45R19 98  11A; 21B; 22I; 52J      Radstand; langer
                                              255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 270 Radstand;
                                                                                    Allradantrieb;
                                              275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248; 261; 271; 54A      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                    71K; 723; 729; 73C;
                                                                                    74A; 740; 76T; 765

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246;              erhöhtes
                                                        26J; 26P; 27I                    Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm; Q5; SQ5;
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                              275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26J; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8
                                          200 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          235/40R19         51G; 52J                 RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              245/35R19 93      52J                      Coupe; Allradantrieb;
                                              255/35R19 96      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246;          erhöhtes
                                                            26J; 26P; 27I                Anzugsmoment
                                                                                         200 Nm; Q5;
                                              245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                            26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                              275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26J; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 45
Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                         RS5 Coupé bis MJ2017;
                                        245/35R19 93    52J                              RS5 Cabriolet bis
                                        255/35R19 96    52J                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76Z; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE              Kombilimousine;
                                           235/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;             Allradantrieb;
                                                         5IE; 67H                        Heckantrieb;
                                           235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J;          723; 73C; 74D
                                                            248; 26B; 26N; 27H
                                              255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27H
                                              255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27H; 5IE; 58A
G5L            e1*2007/46*1688*..   120 - 340 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE           Limousine;
                                              235/40R19 98W 11A; 245; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                            67H                          Heckantrieb;
                                              235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J;          723; 73C; 74D
                                                            248; 26B; 26N; 27H
                                              255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27H
                                              255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                            26N; 27H; 5IE; 58A

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99         11A; 248                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                    155 - 330 245/45R19 98Y 11A; 248                     Allradantrieb;
                                              255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P           Heckantrieb;
                                              255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P           Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 45
Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E                        ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                              255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P;          Allradantrieb;
                                                            57E                          Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 209; 209; 171
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 166; 219; 204; 221
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W213)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 218; 204 X; 230; 221; 211; 222; R1ES; 172; 231
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 171; 209
                                          130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 219; 230; 231
                                          150 Nm für Typ : R1ES; 166; 204 X; 221; 222
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270          225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;          Nur Baureihe 205;
                                                            57E; 672                     neue C-Klasse; nur
                                              235/40R19 96  11A; 24C; 26B; 26J;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            57E; 67H                     Cabrio;
                                              245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                            26J; 57E; 68R                Limousine;
                                                                                         Allradantrieb; nicht
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21L; 24J;               Cabrio; Coupe;
                                                       5FE                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 22B;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24J; 5ET                          723; 729; 73C; 74A
                                         235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 22B;
                                                       24J
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 45
Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;               Nur CLK 500; Nur CLK
                                                       5ET; 57E; 68X                     55 AMG; Cabrio;
                                                                                         Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76A

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 245; 26B; 26N;          nicht AMG Sportpaket;
                                                        27I; 5HA; 51J                Kombilimousine;
                                120 - 300 255/35R19 96W 11A; 24J; 248; 26B;          Allradantrieb;
                                                        26N; 27H; 27I                Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 225 245/35R19 93  11A; 21B; 22I; 260; 51J nicht AMG Sportpaket;
                                                                                     Coupe; 4-türig;
                                     120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 245;     Allradantrieb;
                                                             248; 260; 270; 5GG      Heckantrieb;
                                               255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             248; 260; 270           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     723; 729; 73C; 74A
219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 255/35R19 96  11A; 21P; 24J; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             675                     12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                     71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                     76A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143           245/45R19 94      11A; 24M; 241; 246;      All Terrain; Kombi;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H;      Allradantrieb;
                                                                57E; 6BL                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R19 98W     11A; 24M; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H;      723; 73C; 74A
                                                                6BL
                                              255/40R19 100     11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                26J; 27B; 27H; 58A
                                              255/40R19 96      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                26J; 27B; 27H; 57E;
                                                                58A
                                              255/45R19 100     11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                26J; 27B; 27H; 6BM
211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y    11A; 21P; 24J; 24M;      Nur 4-MATIC;
                                                                5GG; 51J                 Allradantrieb;
                                     130 - 285 245/35R19 93Y    11A; 21B; 22I; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 45
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 245/40R19 98         GAA; XFX; 11A; 22Q;      Baureihe W213;
                                                                24C; 244; 247; 26B;      Allradantrieb;
                                                                26J; 27F                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99         11A; 24J                 GLC Coupé;
                                           235/55R19 101        YBJ; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                           245/50R19 101        YBL; 11A; 241; 246;      Heckantrieb;
                                                                26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R19 103     YBK; 11A; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26P                      723; 73C; 74A
                                              255/45R19 100     11A; 24J
                                              255/50R19 103     YBJ; YBM; 11A; 24C;
                                                                26P
                                              265/50R19 106     YBK; 11A; 24C; 26B;
                                                                26N
                                               275/45R19 104    YBL; 11A; 24C; 26P
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/55R19 101    11A; 24J; 248            GLC; Kombilimousine;
                                               245/50R19 101    11A; 24C; 244; 26P       Allradantrieb;
                                               245/55R19 103    11A; 24C; 244; 26P       Heckantrieb;
                                               255/50R19 103    11A; 24C; 244; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/45R19 104    11A; 24C; 244; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F                              GLE Coupé;
                                          M+S
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76B; 97P

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19            11A; 22M; 241; 246;      ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                                 26N; 26P; 51G; 575       222); nicht AMG Sport-
                                           255/40R19            11A; 22M; 24C; 26B;      Paket; Limousine;
                                                                26N; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 45
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98     11A; 245; 26P; 57E;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            575                          217); Cabrio; Coupe;
                                              255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N;          Allradantrieb;
                                                            57E; 68G                     Heckantrieb;
                                              255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26N; 57E                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76A
221            e1*2001/116*0335*..   430      255/40R19 100 11A; 241; 246; 26B;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            26N; 54A; 57E; 68G           217); Coupe;
                                              255/45R19 M+S 11A; 241; 246; 26B;          Allradantrieb;
                                                            26N; 27I; 27U; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R19 100 11A; 241; 246; 26B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            26N; 57E; 575                723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..     120 - 225 225/35R19 88     11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24N; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 21N; 22F;      723; 73C; 74A
                                                                22L; 24C; 24M; 54A
                                              255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 24M;
                                                                57F; 671; 673

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                261; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91      11A; 22L; 242; 245;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26B; 262; 271            723; 729; 73C; 74A
                                              255/30R19 91      11A; 22L; 24M; 272;
                                                                57F; 673

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93          11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91          11A; 24J; 26B; 26N       Cabrio; Heckantrieb;
                                          255/35R19 92          11A; 24J; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 45
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19 101 57E; 575                        ab
                                           245/50R19 105 57E; 6AL                        e13*2007/46*1164*02;
                                           245/55R19 103 52J; 57E; 6AM                   Kombilimousine;
                                           255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                         76A; PDG

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19 101 57E; 575           ab
                                           245/50R19 105 57E; 6AL           e13*2007/46*1165*02;
                                           245/55R19 103 52J; 57E; 6AM      Kombilimousine;
                                           255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                            71K; 723; 73C; 74A;
                                                                            76A; PDG

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 45
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 45
      Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 45
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 45
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 45
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/40R19
                     Hinterachse:                         285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/45R19
                     Hinterachse:                         265/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 45
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R19
                    Hinterachse:                        265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 45
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 45
6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/50R19
                    Hinterachse:                        275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/55R19
                    Hinterachse:                        265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/50R19
                    Hinterachse:                        285/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 45
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 45
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R19
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 22 von 45
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/55R19
                    Hinterachse:                          255/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/55R19
                    Hinterachse:                          265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 23 von 45
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R19
                    Hinterachse:                          275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/50R19
                    Hinterachse:                          285/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 24 von 45


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 25 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 250                   HA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 26 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 400                   VA
             26P                      x = 300             y = 350                   VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 27 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 28 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 29 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 30 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 31 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 32 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    7L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0276*..
       Handelsbez.:    7er Reihe

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 270                   VA
             26P                      x = 330             y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 270       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 380       y = 270            18                 VA
             26N                   x = 380       y = 270             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 33 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 34 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 230             y = 300                   HA
             27I                      x = 180             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                    x230         y = 300            30                 HA
             27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 35 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 36 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      x = 240             y = 400                   HA
             27V                      x = 240             y = 400                   HA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 300             y = 400                   HA
             27I                      x = 260             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 37 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 38 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 39 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                   VA
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             27B                      x = 150             y = 380                   HA
             27I                      x = 100             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
             27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
             26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
             26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 40 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27B                      x = 290             y = 390                   HA
             27I                      x = 240             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 290       y = 390            30                 HA
             27H                   x = 290       y = 390             8                 HA
             26J                   x = 350       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 41 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 42 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 43 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 44 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 45 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA