Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 70 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., PORSCHE, QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51123066 LK 5x112 ohne 66,6 830 2364 10/18 51123066 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L1 Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; 8R1; B8; F2; 4H; 8R; F8; B81; 4G1; 8R2; 4G Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L Zubehör : DW4149 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A; 24C; 24D; 54F 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 54F Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine; 24J; 24M; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015; 255/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/30R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine; 26N; 27B; 5GG Allradantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/40R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 51G Allradantrieb; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis 24J; 24M; 51J MJ2016; Kombi; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J Limousine; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 4-türig; 140 - 331 235/40R19 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R19 M+S 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71C; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 11A; 245; 27B quattro; 255/45R19 100 11A; 245; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 765 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 270; 5HI quattro; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; Stufenheck; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 57E; 67K Frontantrieb; 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 573; 71C; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 71K; 721; 73C; 74A 235/45R19 M+S 11A; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab 265/50R19 106 e1*2001/116*0350*20; 265/55R19 109 11A; 26P Q7; Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab 265/50R19 106 e13*2007/46*1081*06; 265/55R19 109 11A; 26P Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/50R19 99 A7 Sportback; 245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/45R19 96 A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 26P Limousine; 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 26P 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer 255/45R19 51G Radstand; langer 275/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 54A Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 765 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 70 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5; SQ5; 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5; 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4222 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 70 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 73C; 74A 235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 260 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A; 75I; 265/45R19 102 11A; 26P 77E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 195 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I Heckantrieb; 255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: 3er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 255/35R19 96 BA0; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76B G3L e1*2007/46*1947*.. 100 - 140 225/40R19 96H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 96 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R19 95 11A; 248 721; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 70 Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y 12R; 5IE; 67H Kombilimousine; 100 - 294 235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A 5IE; 58A G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W 12R; 67H Limousine; 235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A 5IE; 58A Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12O nicht für Fzg. 255/40R19 100 12O; 58A Versionen /?????9??; 255/45R19 100 YA7; 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; H0; 170; 208; 171; 202; 210 Zubehör : DW448 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 230; 204 K; 204; 212K; 204 K AMG; 204; 204 K; 221; 211K; R1ECLS; 230; 211; 204 AMG Zubehör : DW4169 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 70 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES; 230; 204 X; 245G; R1EC; 211; 140 C; 212; 222; 245G AMG; 172; 218; 207; F2A; 204 K; 204; 231; 220; 215; 211K; 221; 140; 245; R1ECLS Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 211; 211K; 212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27F Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 70 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA; 27I nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; 235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 80 - 165 225/40R19 89 11A; 24C; 244; 247; 721; 73C; 74A 26B; 26J; 27B; 27H 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27F CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 70 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H Komfortfahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 721; 73C; 74A 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA; 27I nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 70 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 671; 673 721; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 729; 73C; 74A 24D 204 e1*2001/116*0431*.. 350 245/35R19 M+S 11A; 26P; 57E C63 AMG; AMG C 63; 204 AMG e1*2001/116*0464*.. 245/35R19 93W GB2; 11A; 26P; 57E; Kombilimousine; 204 K e1*2001/116*0457*.. 97H Limousine; 204 K e1*2001/116*0463*.. 255/35R19 M+S 11A; 24J; 26N; 26P; Heckantrieb; AMG 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 57E; 6B5; 97H 721; 73C; 74A; 76A 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE Limousine; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 671; 673 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 57F; 575 neue C-Klasse; Cabrio; 255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; Coupe; 27F; 57F; 575 Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 5HA; 57F; 575 neue C-Klasse; 255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; 27F; 5GM; 57F; 575 Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76B Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 70 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 248; 26B; bis 26J; 27B; 27H; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 246; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 248; 26B; 26J; 27I; neue C-Klasse; Cabrio; 6AE; 672 Kombilimousine; Coupe; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27H; 27I; Allradantrieb; 68V; 99E Heckantrieb; nicht 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57O 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HA neue C-Klasse; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 27I; Limousine; 5HA 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 57F; 671; 673 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 68S 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 721; 729; 73C; 74A 22L; 24J; 24M; 52J 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 70 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 210 - 270 245/40R19 98 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 255/35R19 96 11A; 26P 721; 73C; 74A M+S R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 26P; 57E; 68G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 26P Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21P; 5GG Coupe; 4-türig; 255/35R19 92Y 11A; 21P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit Coupé; Cabrio; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27P 245/40R19 94W ohne 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 26B; 6BL All Terrain; Kombi; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I; 58A 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I; 57E; 58A 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I; 6BM Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung All Terrain; (Flap) Serie; GAA; Allradantrieb; XFX; 11A; 24J; 248; Heckantrieb; 26B; 26J; 27P; 5JA 245/40R19 98Y mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; GAA; 721; 73C; 74A XFX; 11A; 24J; 26B; 26J; 27P; 5JA 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG; e1*98/14*0183*.. Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 225 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 285 245/35R19 93Y 721; 729; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/35R19 89Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Allradantrieb; 245/35R19 11A; 21B; 22B; 53S Heckantrieb; 100 - 215 225/40R19 93Y 5HA; 57E; 672 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 12A; 51A; 573; 71C; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; 71K; 721; 729; 73C; 24C; 24M; 672; 68R 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27P 245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J; Cabrio; Heckantrieb; 5FE; 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 24J; 248 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb; 247; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A 125 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J; 5FE; 57E; 670; 673 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 241; 246; Kombi; Heckantrieb; 57E; 572; 67C; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 260; 57E; 57O; 675 721; 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 124 GLC Coupé; 235/55R19 101 YBJ; 124 Allradantrieb; 245/50R19 101 YBL; 11A; 12A; 245 Heckantrieb; 255/45R19 100 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 73C; 74A; 765 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; 575 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 245 GLC; Kombilimousine; 245/50R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 70 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A 22G 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A 22G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 245/45R19 98Y 51G; 52J 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 245; 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 24J; 26P; 51G; 222); nicht AMG Sport- 575 Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 70 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; MBN Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24J; 24N; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 22H; 22M; 24N; 721; 73C; 74A 57F; 671; 673 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 70 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 721; 729; 73C; 74A 673 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 230 e1*98/14*0169*.. 380 - 450 255/35R19 96 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 52J SL 63 AMG; SL 65 AMG; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 57E; 575 SL 63 AMG; SL 65 AMG; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 70 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 26B; 27H QX30; Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 246; 248; 26B; 721; 73C; 74A 26N; 27F 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27F 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27F H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 246; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; 26N; 27F Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 247; 721; 73C; 74A 26B; 26J; 27F 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab e13*2007/46*1164*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab e13*2007/46*1165*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 70 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A 26J; 27B 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R19 107 180 Nm; 265/50R19 106 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R19 109 12A; 51A; 71C; 71K; 275/50R19 108 721; 73C; 74A; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 70 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 70 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 70 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 70 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 70 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 70 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 70 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 70 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 70 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 70 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 70 Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 70 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 70 MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 70 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 325 y = 390 18 HA 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 400 VA 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 70 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 67 von 70 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 68 von 70 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 69 von 70 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 13-00048-CC GBM 07 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 17.04.2019 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 70 von 70 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA