Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203565 LK 5x120 Ø76 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/40R19 93 Stufenheck; 225/45R19 96 Frontantrieb; 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 248 723; 73C; 74A; 74P 255/35R19 96 11A; 245; 248; 26P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Stufenheck; 245/40R19 94Y Schrägheck; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94 11A; 24M Stufenheck; 255/35R19 92 11A; 24J; 24M Schrägheck; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Kombi; Allradantrieb; 245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94Y 11A; 24M Stufenheck; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M Schrägheck; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 245/40R19 94 11A; 24M Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94Y 11A; 24M Kombi; Allradantrieb; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 235/40R19 96 Cross Country; Kombi; 245/35R19 93Y Allradantrieb; 245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 96 723; 729; 73C; 74A; 255/40R19 96 74P; 765 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 245/35R19 93Y 11A; 22I; 248 Limousine; 245/40R19 98 11A; 22I; 248 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Gutachten 366-0090-13-MURD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 02.11.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: GM KOREA Fahrzeugtyp: KL1G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*.. Handelsbez.: MALIBU Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 315 y = 305 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 350 20 VA 26N x = 350 y = 350 8 VA 27F x = 335 y = 280 15 HA 27H x = 335 y = 280 8 HA