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							Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 25.08.2021
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Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
51144064                LK 5x114,3             ohne                        64,1                     840      2327    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 22L; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..                         24D                                 12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W 11A; 22B; 22L; 24C;                 721; 73C; 74A
                                                          24D; 5ET

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W 11A; 22B; 24C; 24D;                 12A; 51A; 71C; 71K;
 CN2          e6*2001/116*0097*..                         5ET                                 721; 73C; 74A
                                            235/35R19 91  11A; 22B; 24C; 24D;
                                                          5ET
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93  11A; 21P; 21S; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
 CW2          e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 24J;                 10B; 11B; 11G; 11H;
 CW3          e6*2001/116*0122*..                         24M                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/40R19 92  11A; 21B; 21S; 22I;                 721; 73C; 74A
                                                          24J; 24M
                                            245/35R19 93  11A; 21B; 21S; 22I;
                                                          24C; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19      85    11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19      88    11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19      87    11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19      89    11A; 245; 248; 26B;       721; 73C; 74A; 77E
                                                               26J; 27I
                                              245/35R19 89     11A; 245; 248; 26B;
                                                               26J; 27I
                                              255/30R19 91     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88        11A; 21P; 22I; 24J;       nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..                              24M                       e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          235/35R19 87W       11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                               24M; 5ET                  e11*2001/116*0256*06;
                                              235/35R19 91     11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                               24M                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 61 - 103   215/35R19 85  11A; 22I; 24J; 24M;          nur bis
FK2           e11*2001/116*0256*..                          5EG; 51J                     e11*2001/116*0255*06;
FK3           e11*2001/116*0257*..            225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24J;          nur bis
                                                            24M                          e11*2001/116*0256*06;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24J;          nur bis
                                                            24M; 5ET                     e11*2001/116*0257*05;
                                              235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   215/35R19 85W 11A; 24J; 26B; 26N;          ab
FK2           e11*2001/116*0256*..                          27H; 27I; 5EG                e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110   225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;          ab
                                                            27H; 27I                     e11*2001/116*0256*07;
                                              235/35R19 87W 11A; 24J; 248; 26B;          ab
                                                            26J; 27B; 27H; 5ET           e11*2001/116*0257*06;
                                              245/30R19 89  11A; 24C; 248; 26B;          CIVIC TOURER;
                                                            26J; 27B; 27F                Schrägheck;
                                              255/30R19 91  11A; 248; 27B; 27F;          Frontantrieb;
                                                            57F; 673                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                  Allradantrieb;
                                             245/50R19 101     11A; 24J                  Frontantrieb;
                                             255/50R19 103     11A; 24C; 24M; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             265/45R19 102     11A; 24J                  721; 73C; 74A; 77E
                                             275/45R19 104     11A; 241; 246; 248;
                                                               26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93        11A; 21P; 21S; 24J;       Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..                               24M                       Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/35R19 91        11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R19 92      11A; 21B; 21S; 22I;       721; 73C; 74A
                                                               24J; 24M
                                             245/35R19 93      11A; 21B; 21S; 22I;
                                                               24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                          24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/35R19 87W       11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A
                                                           24J; 5ET
                                             235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                           24J
FN1           e11*2001/116*0297*.. 103       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
FN3           e11*2001/116*0298*..                         24J; 5EG; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A
                                                           24J
                                             235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                           24J; 5ET
                                             235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                           24J
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24J; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A
                                                           24J
                                             235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                           24J
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A
                                                           24J




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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                                                                                                   Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95     11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A
RD8           e11*98/14*0190*..    110        245/35R19 89     11A; 22B; 24C; 24D        nur bis
                                              245/40R19 94     11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R19 95     11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95      11A; 24J                  bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           255/40R19 96      11A; 24J; 24M             bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A
RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   235/45R19 95     11A; 24J; 27I             ab
RE6           e11*2001/116*0302*..            245/45R19 98     11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                               24M; 5FE                  12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87         11A; 21B; 22B; 24J;       721; 73C; 74A
                                                               24M; 5ET; 54A
                                              235/35R19 91     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 225/40R19 89       11A; 24C; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                               26N; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 87     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I        721; 73C; 74A; 77E
                                              235/40R19 92     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                              245/35R19 89     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H; 27I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 25.08.2021
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                                                                                                       Seite: 5 von 15
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW402


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96              12T                       TESLA MODEL 3;
                                         245/40R19 98              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/35R19 96              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 765


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 25.08.2021
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 25.08.2021
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 25.08.2021
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 25.08.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbe reich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                                 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270              VA
             26P                         x = 210              y = 220              VA
             27B                         x = 330              y = 450              HA
             27I                         x = 280              y = 420              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                VA
             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             27I                     x = 225              y = 250                  HA
             27B                     x = 275              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            25                VA
             27H                  x = 275        y = 300             8                HA
             27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:     CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300         y300               8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 13-00048-CC GBM 09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.