Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 19

               Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               51144064                LK 5X114 ET 40         ohne                        64,1                     840      2327    10/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
§22 49340*15




               Zubehör                                    : DW463


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RW; FK; RD8;
                                                            BE1; CW2; RD9; CW1; FK1; FN2; RU; CN1; CU3; FK3; RE5; RE6;
                                                            FE; RV; CL7; CU1; FN3; FC; BE3; CL9; CN2; FN1; RE7; CM1; CM2;
                                                            CU2; FK2; BE5; CW3
               Zubehör                                    : DW463


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                            FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                            120 Nm für Typ : RV
                                                            127 Nm für Typ : RSA
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 22L; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24D                      12A; 51A; 71A; 721;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 22L; 24C;      725; 73C; 74A
                                                                                    24D; 6C3

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 91             11A; 22B; 24C; 24D;      12A; 51A; 71A; 721;
                CN2          e6*2001/116*0097*..                                    6C3                      725; 73C; 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93          11A; 21P; 21S; 24J      Kombi; Frontantrieb;
               CW2          e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91          11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3          e6*2001/116*0122*..                                 24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                          235/40R19 92          11A; 21B; 21S; 22I;     725; 73C; 74A
                                                                                24J; 24M
                                                            245/35R19 93        11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                24C; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88          11A; 26P                mit
                                                          235/35R19 87          11A; 248; 26P; 27H      Radhausverbreiterung
                                                          245/30R19 89          11A; 24J; 24M; 26B;     (Flap) Serie;
                                                                                26N; 27H                Frontantrieb; inkl.
                                                            245/35R19 89        11A; 24J; 24M; 26B;     Hybrid;
                                                                                26N; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R19 91        11A; 24J; 24M; 26B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                26N; 27H                725; 73C; 74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                            e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19
§22 49340*15




               FC                                                       85      11A; 26P                CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19      88      11A; 26N; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/35R19      87      11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71A; 721;
                                                         245/30R19      89      11A; 245; 248; 26B;     725; 73C; 74A; 77E
                                                                                26J; 27I
                                                            245/35R19 89        11A; 245; 248; 26B;
                                                                                26J; 27I
                                                            255/30R19 91        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26J; 27H; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;     nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..                                24M                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          235/35R19 87W         11A; 21B; 22B; 24J;     nur bis
                                                                                24M; 5ET                e11*2001/116*0256*06;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24J;     nur bis
                                                                                24M                     e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85          11A; 22I; 24J; 24M;     nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..                                5EG; 51J                e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;     nur bis
                                                                                24M                     e11*2001/116*0256*06;
                                                             235/35R19 87W      11A; 21B; 22B; 24J;     nur bis
                                                                                24M; 5ET                e11*2001/116*0257*05;
                                                             235/35R19 91       11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        77E
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   215/35R19 85W      11A; 24J; 26B; 26N;     ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..                               27H; 27I; 5EG           e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110   225/35R19 88W      11A; 24J; 26B; 26N;     ab
                                                                                27H; 27I                e11*2001/116*0256*07;
                                                             235/35R19 87W      11A; 24J; 248; 26B;     ab
                                                                                26J; 27B; 27H; 5ET      e11*2001/116*0257*06;
                                                             245/30R19 89       11A; 24C; 248; 26B;     CIVIC TOURER;
                                                                                26J; 27B; 27F           Schrägheck;
                                                             255/30R19 91       11A; 248; 27B; 27F;     Frontantrieb;
                                                                                57F; 673                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
§22 49340*15




                                                                                                        77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/55R19 101       11A; 24J                Allradantrieb;
                                                            245/50R19 101       11A; 24J                Frontantrieb;
                                                            255/50R19 103       11A; 24C; 24M; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             265/45R19 102      11A; 24J                725; 73C; 74A; 77E
                                                             275/45R19 104      11A; 241; 246; 248;
                                                                                26N; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RSA          e6*2018/858*00269*.. 60          225/45R19 92       11A; 24J; 248; 26P      mit
                                                             235/40R19 92       11A; 241; 246; 248;     Radhausverbreiterung
                                                                                26P                     (Flap) Serie;
                                                             245/40R19 94       11A; 24C; 248; 26B;     Frontantrieb; Elektro;
                                                                                27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93          11A; 21P; 21S; 24J;     Stufenheck;
               CU2          e6*2001/116*0114*..                                 24M                     Frontantrieb;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           235/35R19 91          11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                            235/40R19 92        11A; 21B; 21S; 22I;     725; 73C; 74A
                                                                                24J; 24M
                                                            245/35R19 93        11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  225/35R19 88              11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                                24J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                      235/35R19 87W             11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A
                                                                                24J; 5ET
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                24J
               FN1           e11*2001/116*0297*.. 103       215/35R19 85W       11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3           e11*2001/116*0298*..                               24J; 5EG; 51J           12A; 51A; 71A; 721;
                                                            225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A
                                                                                24J
                                                            235/35R19 87W       11A; 21B; 22B; 24D;
§22 49340*15




                                                                                24J; 5ET
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                24J
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       215/35R19 85W       11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 51J                12A; 51A; 71A; 721;
                                                            225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A
                                                                                24J
                                                            235/35R19 87        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                24J
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                            235/35R19 87        11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A
                                                                                24J

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110           235/45R19 95        11A; 22B; 24J; 24M      ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       245/35R19 89        11A; 22B; 24C; 24D      nur bis
                                                            245/40R19 94        11A; 22B; 24C; 24D      e11*98/14*0190*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R19 95        11A; 22B; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                   Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122      235/45R19 95        11A; 24J                bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..                245/45R19 98        11A; 24J                e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..                255/40R19 96        11A; 24J; 24M           bis
                                                                                                            e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118     235/45R19 95        11A; 24J; 27I           ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..              245/45R19 98        11A; 24J; 27I           e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88               11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..                                     24M; 5FE                12A; 51A; 71A; 721;
§22 49340*15




               BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87               11A; 21B; 22B; 24J;     725; 73C; 74A
                                                                                    24M; 5ET; 54A
                                                                235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                    24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 225/40R19 89         11A; 24C; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                    26N; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/35R19 87        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I      725; 73C; 74A; 77E
                                                                235/40R19 92        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I
                                                                245/35R19 89        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I
               RV             e6*2018/858*00063*.. 79           225/45R19   92      11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                                235/40R19   92      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/40R19   94      11A; 24C; 248; 26B      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                255/40R19   96      11A; 24C; 244; 26B;     725; 73C; 74A; 77E
                                                                                    26N; 27I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW402


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/40R19 96            12T                     TESLA MODEL 3;
                                                        245/40R19 98            12A                     Facelift ab MJ2024;
                                                        255/35R19 96            12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 765;
                                                                                                        77E
               003           e4*2007/46*1293*..   88 - 155 235/40R19 96         12T                     TESLA MODEL 3; nicht
                                                           245/40R19 98         12A                     Facelift ab MJ2024;
                                                           255/35R19 96         12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 765
               003           e4*2007/46*1293*..   153 - 155 235/40R19 96        12T                     TESLA MODEL 3 mit
                                                                                                        20"
                                                            245/40R19 98        12A                     Serie; nicht Facelift
                                                            255/35R19 96        12A                     ab MJ2024;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 49340*15




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 19
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
§22 49340*15




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 19
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 49340*15




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 19
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 49340*15




               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 19
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 49340*15




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des besc hriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 19


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
                      Handelsbez.:     CR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 49340*15




                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 300         y300               8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RV
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 275                  VA
                            26P                     x = 255              y = 225                  VA
                            27B                     x = 280              y = 320                  HA
                            27I                     x = 230              y = 270                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49340*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 275            10                VA
                            26N                  x = 305        y = 275             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                                 Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RE5
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:     HONDA CR-V

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26B                         x = 260              y = 270              VA
                            26P                         x = 210              y = 220              VA
                            27B                         x = 330              y = 450              HA
                            27I                         x = 280              y = 420              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 49340*15




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                   x = 260        y = 270              8                VA
                            27F                   x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                   x = 330        y = 450              8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49340*15




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RSA
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00269*..
                      Handelsbez.:     e:Ny1

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 270              y = 230                  VA
                            26B                     x = 320              y = 280                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 320        y = 280             8                VA
§22 49340*15




                            26J                  x = 320        y = 280            10                VA
                            27H                  x = 315        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 315        y = 310            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49340*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49340*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:     CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 230                  VA
                            26P                     x = 270              y = 180                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 230            30                VA
§22 49340*15




                            26N                  x = 320        y = 230             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 330            30                HA
                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00048-CC-GBM-15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
               zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: D219
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 19

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49340*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.