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							Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 30.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
51124266            D219 LK 112                 ohne                       66,6                   855    2290       03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 245    255/35R19     51G                                    AUDI S4; Limousine;
                                        255/35R19 92Y 11A; 21P; 22B; 24J;                    Allradantrieb;
                                                      24M                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A
B8             e1*2001/116*0430*..       245       255/35R19     51G                         AUDI S4; Kombi;
B81            e13*2007/46*1084*..                 255/35R19 92Y 11A; 21P; 22B; 24J;         Allradantrieb;
                                                                 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A
B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 235/35R19 91      11A; 22I; 51J            AUDI A4; Limousine;
                                                  245/35R19 93      11A; 21P; 22I; 51J       Frontantrieb;
                                                  255/35R19         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M; 54F                 725; 729; 73C; 74A
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/35R19 91     11A; 22I; 51J            AUDI A4; AUDI S4;
                                         100 - 245 245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J       Limousine;
                                                   255/35R19        51G                      Allradantrieb;
                                                   255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M; 54F                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A
B8             e1*2001/116*0430*..       100 - 200 235/35R19 91     11A; 22I; 5GG; 51J       AUDI A4; Nicht A4
B81            e13*2007/46*1084*..       100 - 245 245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J       Allroad Quattro; AUDI
                                                   255/35R19        51G                      S4; Kombi;
                                                   255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                    24M; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                               Stand: 30.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91              11A; 22I; 51J            AUDI A4; Kombi;
B81          e13*2007/46*1084*..          245/35R19 93              11A; 21P; 22I; 51J       Frontantrieb;
                                          255/35R19                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/35R19 92              11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M; 54F                 725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/40R19 92             5GM; 57E; 67H            Nur A6; nicht A6
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/40R19 96             52J                      allroad quattro;
                                           235/45R19 95             52J                      Kombi; Stufenheck;
                                           235/45R19 95             57E; 67K                 Allradantrieb;
                                           245/40R19 94             5HI                      Frontantrieb;
                                           245/40R19 98                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R19 96                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                           255/40R19 96                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             766
4G             e1*2007/46*0436*..      100 - 150 235/40R19 92       5GM; 57E; 67H            Nur A6; nicht A6
4G1            e13*2007/46*1147*..               235/40R19 96       52J                      allroad quattro;
                                                 235/45R19 95       57E; 67K                 Kombi; Stufenheck;
                                                 235/45R19 95       52J                      Allradantrieb;
                                                 245/40R19 94       5HI                      Frontantrieb;
                                                 245/40R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/35R19 96                                12A; 51A; 573; 71K;
                                                 255/40R19 96                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             766

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 176; 204; 204 K; 212; 245
                                             150 Nm für Typ : 140; 140 C; 164; 166; 215; 220; 251; 639; 639/2;
                                             639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N;                   Frontantrieb;
                                                       26P; 27H                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88              11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26P; 5FE      Coupe; Heckantrieb;
                                           235/35R19 91  11A; 24J; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/30R19 91  11A; 248; 27B; 27H;     725; 729; 73C; 74A
                                                         57F; 673
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE       Limousine;
                                           235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 24J;     Heckantrieb;
                                                         24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/30R19 91  11A; 22I; 24D; 57F;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                         671; 673                725; 73C; 74A
204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE      Nur 4-MATIC;
                                           235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 24J;     Limousine;
                                                         24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                 150 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24M                     725; 729; 73C; 74A
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/35R19 88   11A; 21P; 24J; 57E;     Kombi; Heckantrieb;
                                                         670; 673                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 22M;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                         24J; 24M                725; 73C; 74A
                                           255/30R19 91  11A; 22B; 22H; 22L;
                                                         24M; 57F; 671; 673
204 K        e1*2001/116*0457*.. 150 - 170 235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 22M;     Nur 4-MATIC; Kombi;
                                                         24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19          11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 53S                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/40R19         11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 53S                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 150 - 200 245/35R19 93Y 11A; 21P                         Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A
212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 51J                          Stufenheck;
                                     100 - 215 235/35R19 91Y 57E; 68X                     Heckantrieb;
                                               245/35R19 93Y 11A; 21P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19     11A; 24C; 24D                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           275/45R19 104 11A; 24C; 24D                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104 11A; 24C; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE, GL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103          11A; 24J; 248            Nur M-Klasse;
                                          265/50R19 106          11A; 24J; 244; 247       Allradantrieb;
                                          275/45R19 104          11A; 246; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:    S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
140          F690               110 - 240 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        22D; 362                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
140            e1*96/27*0056*..,    110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                         22D; 362                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;           725; 73C; 74A
                                                            22D; 362
140 C          G165                 205 - 235 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            22D; 362                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
140 C          e1*96/27*0057*..,    205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                         22D; 362                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;           725; 73C; 74A
                                                            22D; 362

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A
220            e1*97/27*0099*..     145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J            Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          MBN


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J                           Nicht für Fz. m.
                                                                                          Länge 6158 mm; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          Nur 4-MATIC;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;           Allradantrieb;
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          5KA; 54A                      Heckantrieb;
               L720                  190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              100W          5KA; 54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A
639/2          e1*2007/46*0457*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                            5KA; 54A                      Heckantrieb;
                                     190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              100W          5KA; 54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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                                                                                                     Seite: 6 von 13
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R19
                    Hinterachse:                        265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49340
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Hersteller: DIEWE GmbH                                             Stand: 30.04.2013
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/45R19
                     Hinterachse:                        265/40R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
766) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                   VA
             26B                       x = 250             y = 350                   VA
             27I                       x = 240             y = 315                   HA
             27B                       x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             20                VA
             27H                   x = 290       y = 350              8                HA
             27F                   x = 290       y = 350            22,5               HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49340
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: D219
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 30.04.2013
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                    VA
             26P                      x = 195             y = 300                    VA
             27B                      x = 340             y = 260                    HA
             27I                      x = 290             y = 210                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350              8                VA
             26J                   x = 245       y = 350             17                VA
             27H                   x = 340       y = 260              8                HA
             27F                   x = 340       y = 260             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.