Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) § 22 49340, Erweiterung 06 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06 Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: DIEWE GmbH DE-86438 Kissing 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: D219 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06 Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) § 22 49340, Erweiterung 06 Genehmigungszeichen Approval identification Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 18.02.2019 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0090-13-MURD/N6 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06 Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 15 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified § 22 49340, Erweiterung 06 conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06 Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung der Ausführungen Update of the variants Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 12.03.2019 Date: § 22 49340, Erweiterung 06 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 49340 Erweiterung Nr.: 06 Approval No. Extension No.: Ausgabedatum: 11.06.2013 letztes Änderungsdatum: 12.03.2019 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0090-13-MURD 30.04.2013 366-0090-13-MURD/N1 04.11.2013 366-0090-13-MURD/N2 13.04.2015 § 22 49340, Erweiterung 06 366-0090-13-MURD/N3 27.10.2015 366-0090-13-MURD/N4 10.05.2016 366-0090-13-MURD/N5 20.10.2017 366-0090-13-MURD/N6 18.02.2019 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date D219 27.02.2013 D219 25.10.2018 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes See point V.5. of the technical report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 49340, Erweiterung 06 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 49340 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei § 22 49340, Erweiterung 06 der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 49340, Erweiterung 06 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally § 22 49340, Erweiterung 06 prosecuted. The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstr 199 D - 80686 München Seite: 1 von 6 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 49 340 366-0090-13-MURD/N6 Antragsteller: DIEWE GmbH 86438 Kissing Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Typ: D219 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp D319 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind § 22 49340, Erweiterung 06 achsweise zu beachten I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 51084563 LK 5x108 ohne 108/5 63,4 45 720 2327 11/18 51084563 LK 5x108 ohne 108/5 63,4 45 735 2290 11/18 51124257 LK 5x112 Ø 66,6 Ø 57,1 112/5 57,1 42 855 2290 03/13 51124857 LK 5x112 ohne 112/5 57,1 48 760 2290 10/18 51122166 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 21 820 2394 03/13 51122166 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 21 855 2290 03/13 51123066 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 30 830 2364 10/18 51123066 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 30 855 2290 10/18 51124266 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 42 820 2394 03/13 51124266 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 42 855 2290 03/13 51124866 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 48 760 2290 10/18 51144866 LK 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 48 760 2290 10/18 51144867 LK 5x114,3 ohne 114,3/5 67,1 48 760 2290 10/18 51154470 LK 5x115 ohne 115/5 70,2 44 800 2290 10/18 51154870 LK 5x115 ohne 115/5 70,2 48 800 2290 10/18 51203560 LK 5x120 Ø76 Ø 60.1 120/5 60,1 35 855 2290 03/13 51203564 LK 5x120 Ø76 Ø 64.1 120/5 64,1 35 855 2290 03/13 51204565 LK 5x120 ohne 120/5 65,1 45 840 2327 10/18 51204565 LK 5x120 ohne 120/5 65,1 45 855 2290 10/18 51203565 LK 5x120 Ø76 Ø 67.1 120/5 67,1 35 855 2290 03/13 51203572 LK 5x120 Ø 76 Ø72,6 120/5 72,6 35 855 2290 03/13 51203574 LK 5x120 Ø 76 Ø74,1 120/5 74,1 35 855 2290 03/13 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : DIEWE GmbH 86438 Kissing Hersteller : DIEWE GmbH : : 86438 Kissing Handelsmarke : Diewe Wheels Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 11,8 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 51122166: § 22 49340, Erweiterung 06 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : Diewe Wheels Radtyp : -- : D219 Radausführung : -- : LK 5x108 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2 Typzeichen : KBA 49340 : -- Einpreßtiefe : -- : ET45 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 11.18 Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY Weitere Kennzeichnung : -- : 18011985 Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten Unterlagen überein. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom vom Prüflabor Qualilab mit der Report Nr. 1569-QL18-R01 er.0 vom 18.2.19 liegt vor. II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung: Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100% 51122166 112/5 66,6 21 855 2290 120 5848 51124266 112/5 66,6 42 855 2290 120 6200 51203572 120/5 72,6 35 855 2290 120 6083 Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013 II.3.2 Abrollprüfung: Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt. § 22 49340, Erweiterung 06 Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar 51203572 120/5 72,6 35 60 2000 2138 4,5 275/55R19 51203572 120/5 72,6 35 60 2000 2138 4,5 275/55R19 Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine Funktionsbeeinträchtigung festgestellt. Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013 II.3.3 Impact Prüfung: Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in mm in mm in kg in kg in bar 51122166 112/5 66,6 21 855 215/35 R19 693 2 51124266 112/5 66,6 42 855 215/35 R19 693 2 51203572 120/5 72,6 35 855 215/35 R19 693 2 Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. § 22 49340, Erweiterung 06 - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer KBA-P00100-10. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 51124257 42 18.02.2019 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN 2 AUDI, AUDI AG, BMW AG, 51122166; 51122166 21 18.02.2019 liegt bei DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN 3 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 51124266; 51124266 42 18.02.2019 liegt bei DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH 4 TOYOTA, 51203560 35 18.02.2019 liegt bei TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 5 TESLA MOTORS 51203564 35 18.02.2019 liegt bei 6 GM KOREA (ROK), OPEL, 51203565 35 18.02.2019 liegt bei OPEL / VAUXHALL, SAAB 7 BMW, BMW AG 51203572 35 18.02.2019 liegt bei 8 BMW AG 51203574 35 18.02.2019 liegt bei 9 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 51084563; 51084563 45 18.02.2019 liegt bei Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 10 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 51124857 48 18.02.2019 liegt bei VOLKSWAGEN 11 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 51123066; 51123066 30 18.02.2019 liegt bei DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., PORSCHE, QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN 12 BMW AG, DAIMLER (D) 51124866 48 18.02.2019 liegt bei 13 NISSAN EUROPE (F), 51144866 48 18.02.2019 liegt bei Nissan International S. A., § 22 49340, Erweiterung 06 RENAULT 14 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, 51144867 48 18.02.2019 liegt bei HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation 15 VOLKSWAGEN 51204565; 51204565 45 18.02.2019 liegt bei V.1.a. Nacharbeitsprofile: s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen V.4. Radabdeckung: s. Anlage: Radabdeckung V.5. Änderungen: Einzelheiten zum Antrag vom Datum 18.02.2019 Es wird geändert Verwendungsbereich wurde aktualisiert Radausführung wurde ergänzt Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Sachverständiger München, 18.02.2019 PFE § 22 49340, Erweiterung 06 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H § 22 49340, Erweiterung 06 Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern § 22 49340, Erweiterung 06 bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum Festigkeit 15569-QL18-R01 ver.0 18.02.2019 Nabenkappe 1644K65 17.06.2011 Radbeschreibung D219 25.10.2018 Radmuttern Dadi Nut 02.03.2007 02 07.07.2008 Radschraube M14x1,25 32,5 C17F33 25.05.2007 02 01.04.2011 Radschraube M14x1,5x30 PC19D30-MW 30.01.2010 29.08.2013 Radschrauben M12x1,5 D1 01.07.2003 2 21.05.2009 Radschrauben M12x1,5x28 C17A28 21.06.1996 03 09.05.2011 Radschrauben M14x1,5x30 C17A32 16.12.1998 2 19.02.2010 Radzeichnung 1801199503S-5x112-21-66.6 08.06.2015 Radzeichnung 18011985 25.01.2013 Radzeichnung 1801198503S-5X108-45-63.4 08.06.2015 Radzeichnung 1801198503S-5X115-44-70.2 08.06.2015 Radzeichnung 1801198503S-5X112-48-57.1 08.06.2015 Radzeichnung 1801199503S-5x112-21-66.6 08.06.2015 § 22 49340, Erweiterung 06 Radzeichnung 1801198503S-5X114-40-66.1 08.06.2015 Radzeichnung 1801198503S-5X114-40-66.1 08.06.2015 Radzeichnung 1801198503S-5X115-44-70.2 08.06.2015 Radzeichnung 1801198503S-5X115-48-70.2 08.06.2015 Zentrierringe CBL-Z2 12.06.2011 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 36 Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124257 LK 5x112 Ø 66,6 Ø 57,1 57,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI § 22 49340, Erweiterung 06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : F3; GA Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 5FE 721; 73C; 74A; 74P 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 54A 245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 677 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine; 235/30R19 86Y 11A; 26P; 5EM Allradantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 26P Frontantrieb; 206 - 228 225/35R19 88Y 10B; 11B; 11G; 11H; 235/30R19 86Y 11A; 26P; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 26P 721; 73C; 74A; 74P 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig); 26N; 27H inkl. S3; 2-türig; 77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 36 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; türig; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 Frontantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 573; 71C; 22L; 22Q; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A; 585; 671 74P 66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.. 96 - 188 235/35R19 91Y 5GG Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF7 8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 5GG Cabrio; § 22 49340, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF7 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91 ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF7 8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 5GG AUDI S4; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF7 8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 AUDI S4; nur bis e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; AF7 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 36 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 51G Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 5HA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 96 11A; 22H; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 11A; 22M; 22P bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; § 22 49340, Erweiterung 06 255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76T 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 91 11A; 22M; 22P bis 245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16; 24M Cabrio; Coupe; 255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 36 Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R19 89 mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; (Flap) Serie 225/40R19 89 ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; 11A; 245; 721; 73C; 74A; 74P; 248 235/35R19 91 ohne 77E Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/35R19 91 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 235/40R19 92 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 235/40R19 92 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; § 22 49340, Erweiterung 06 248 245/35R19 89 11A; 241; 244; 246 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246 255/30R19 91 11A; 241; 244; 246 255/35R19 92 11A; 241; 244; 246 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R19 95 Allradantrieb; 235/50R19 99 Frontantrieb; 245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A; 74P; 265/45R19 102 11A; 245; 248 77E Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 11A; 26P ab 235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N Allradantrieb; 245/35R19 89 11A; 26B; 26N Frontantrieb; TT; TTS; 255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27U 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P; 26N; 27U BEO Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 36 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 11A; 22Q; 27H; 51G; Kombi; Allradantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21T; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 248; 26B; 26N; 27F 721; 729; 73C; 74A; 255/30R19 11A; 21T; 24J; 26B; 74P 26N; 51G; 57E; 575 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 5FE Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 103 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 73C; 74A; 255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74P 57F; 585; 671 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 5FE Frontantrieb; 225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack; 5FE Allradantrieb; 225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 103 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 36 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 73C; 74A; 255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74P 57F; 585; 671 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack; 5FE Frontantrieb; 225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FM 12A; 51A; 71C; 71K; 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 245; 248 721; 73C; 74A; 74P; § 22 49340, Erweiterung 06 255/35R19 92 11A; 24J; 248 77E 255/40R19 96 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C; Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Cupra R; Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D 11H; 12A; 51A; 573; 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71C; 71K; 721; 73C; 585; 671 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21B; 22P; 24C; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Frontantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71C; 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A; 585; 671 74P Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; ab 27H; 5EG e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 63 - 135 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Kombi; 3-türig; 5- 27F türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 36 Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nicht Leon X-Perience; 195 - 221 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F nicht mit Brembo Bremsanlage; Kombi; 3- türig; 5-türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA § 22 49340, Erweiterung 06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E 140 Nm für Typ : NS; NU; 3T Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 248 12A; 51A; 73C; 74P; 235/35R19 91 11A; 24J; 248 77E 235/40R19 92 11A; 24J; 248 245/35R19 89 11A; 241; 244; 246 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R19 99 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22H; 22L; 22Q; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24C; 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24D; 57F; 585; 671 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 36 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22H; 22L; 22Q; Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P 245/35R19 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24M 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22H; 22Q; 24C; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Frontantrieb; 55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 71K; 721; 73C; 74A; 24M 74P 255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 57F; 585; 671 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 11A; 27I; 5EG ab e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 11A; 27I; 5FE e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. ab e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; § 22 49340, Erweiterung 06 Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 ab e8*2007/46*0317*.. 235/40R19 92 e11*2001/116*0326*32; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 3c; 3C 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 36 140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: ARTEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/40R19 93 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 22P; 24M 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb; 248; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 248; 26B; 26N; 27F 721; 729; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nur Golf 5; nur bis 24D e1*2001/116*0242*24; 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; 24D; 5ET Frontantrieb; 55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71C; 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A; 585; 671 74P 55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C; 24D 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Cabrio; Schrägheck; 24C; 24D Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; ab 24C; 24D e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 36 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); bis 22L; 24C; 24D e1*2007/46*0492*05; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 27F; 5EG Sportsvan; ab 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05; 26N; 27F nicht Golf Alltrack; 235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 73C; 74A; 74P; 77E 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 27F; 5EG Sportsvan; ab 63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05; 26N; 27F; 5EM nicht Golf Alltrack; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 27F; 5EG Allradantrieb; 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse; 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P; 26N; 27F; 5EM 77E 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; 27F; 5EG 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F; 5EM 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F; 52J Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 36 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack; 26N; 27F e-Golf; 235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01; 63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack; 26N; 27F; 5EM e-Golf; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 27F; 5EG Allradantrieb; 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse; § 22 49340, Erweiterung 06 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P; 26N; 27F; 5EM 77E 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; 27F; 5EG 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F; 5EM 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan; 26N; 27F nicht Golf Alltrack; 235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine; 26B; 26N; 27F Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 36 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab 27F; 5EG e1*2007/46*0627*01; 63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan; 26N; 27F; 5EM nicht Golf Alltrack; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine; 27F; 5EG Allradantrieb; 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse; 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P; 26N; 27F; 5EM 77E 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; 27F; 5EG 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F 135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B; § 22 49340, Erweiterung 06 26N; 27F; 5EM 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27F; 52J Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht CrossGolf; Nur 24D; 5FE Golf Plus; Nur bis 235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13; 24D; 5ET Frontantrieb; 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 73C; 74A; 74P 24D 255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 585; 671 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab 24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*21; 235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb; 24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 36 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur 24J; 24M; 5FE bis 235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 11A; 26P; 27I Beetle (Schrägheck); 235/35R19 91 11A; 26P; 27I Beetle Cabrio; 235/40R19 92 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 248; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 67U; 672 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 24J; 248; Nur Jetta 260; 271 (Stufenheck); § 22 49340, Erweiterung 06 77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 24J; 248; Frontantrieb; 260; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71C; 246; 247; 260; 272 71K; 721; 729; 73C; 245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 74A; 74P 247; 261; 273 255/30R19 91 11A; 244; 247; 273; 57F; 673 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur 22L; 24C; 24D bis 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14; 22L; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; JETTA (Limousine); 22L; 24C; 24D Frontantrieb; 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 36 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Allradantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat Alltrack 3C e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 245; 248; (Cross); ab e1*2007/46*0502*.., 5FE e1*2001/116*0307*24; e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; bis 22M; 22Q; 245; 248; e1*2001/116*0307*36; 5FE Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P § 22 49340, Erweiterung 06 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 VW Passat Alltrack 235/40R19 96 (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis 22M; 22Q; 24J; 24M; e1*2001/116*0307*23; 5FE Kombi; Limousine; 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Frontantrieb; 22M; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab 235/40R19 96 e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/35R19 88W 51J Coupe; Frontantrieb; 90 - 206 225/35R19 88Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32I; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 36 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92 mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 235/40R19 92 e1*2007/46*0487*14; 235/45R19 95 bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 24M; 51J ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14; bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R19 95 ohne R-Line; ab 235/50R19 99 11A; 27I e1*2007/46*0487*15; § 22 49340, Erweiterung 06 245/45R19 98 Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R19 95 mit R-Line; ab 235/50R19 99 11A; 27I e1*2007/46*0487*15; 245/45R19 98 Allradantrieb; 255/45R19 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R19 95 ab 235/50R19 99 11A; 27I e1*2001/116*0450*24; 245/45R19 98 mit R-Line; nicht 255/45R19 51G Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R19 95 ab 235/50R19 99 11A; 27I e1*2001/116*0450*24; 245/45R19 98 ohne R-Line; nicht 255/45R19 100 11A; 27I Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 36 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 95 mit R-Line; Allspace; 235/50R19 99 11A; 27I ab 245/45R19 98 e1*2001/116*0450*31; 255/45R19 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W ohne R-Line; Allspace; 235/50R19 99W 11A; 27I ab 245/45R19 98W e1*2001/116*0450*31; 255/45R19 100 11A; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26P; 27I ab e1*2007/46*0357*.. e1*2007/46*0357*14; ab 235/40R19 92W 11A; 241; 246; 248; e1*2001/116*0211*36; 26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R19 88 Allradantrieb; 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R19 88 Frontantrieb; 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 36 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten § 22 49340, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 36 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) § 22 49340, Erweiterung 06 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 36 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. § 22 49340, Erweiterung 06 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 36 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen § 22 49340, Erweiterung 06 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 36 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 49340, Erweiterung 06 Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 36 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 49340, Erweiterung 06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 36 BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig. § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 36 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 36 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 36 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8P Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*.. Handelsbez.: AUDI RS3 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 320 VA 26P x = 260 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 320 17 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 310 y = 320 8 VA 27F x = 280 y = 240 25 HA 27H x = 280 y = 240 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 36 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 25 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 36 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 36 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 36 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 300 y = 330 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 400 y = 310 30 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 36 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 380 16 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 280 y = 380 8 VA 27F x = 260 y = 310 36 HA 27H x = 260 y = 310 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 55 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 21 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51122166 LK 5x112 ohne 66,6 820 2394 03/13 51122166 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 27H MJ2016; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 77E 26N; 27F 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 27P (B9) ab MJ2016; S5 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 245; Sportback (B9) ab 248; 26P; 27P MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 55 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Coupe (8T) bis MJ2016; 24J; 24M; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; ab MJ2016; AUDI S4 26B; 26N; 27B; 27H (B9) ab MJ2016; Kombi; 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27H 255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 77E § 22 49340, Erweiterung 06 247; 26B; 26J; 27B; 27F 260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27B; 52J 235/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Frontantrieb; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 248; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. Quattro bis MJ2015; 255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; 248 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 55 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 248; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 272; 5HI quattro; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26B; 260; Stufenheck; 5GM; 57E; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 245; 26B; 260; Frontantrieb; 57E; 67K 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71C; 260; 272 71K; 721; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 52J 235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; 260; 271; 52J 255/35R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 255/40R19 96Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 5GM; A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 52J 4-türig; 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 270 Allradantrieb; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96Y 11A; 26B; 260; 271 12A; 51A; 573; 71C; 255/40R19 96Y 11A; 26B; 260; 271 71K; 721; 729; 73C; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 74A 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 27H; 51J quattro; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71C; 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 73C; 74A; 27B; 27H 765 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 55 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 210 265/55R19 109 12N Q8; 275/50R19 108 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/55R19 111 12A 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 248; 26P ab 265/50R19 106 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20; 265/55R19 109 11A; 245; 248; 26B Q7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 248; 26P ab 265/50R19 106 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06; 265/55R19 109 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 55 Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 11A; 245; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 26B Limousine; 235/50R19 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A 247; 26B; 26N; 27H 255/40R19 96 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 255/45R19 100 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99 11A; 26P A7 Sportback; 235/50R19 99 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 248; 26B; 26N 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 248; 26B; 27I 265/45R19 102 11A; 248; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260; erhöhtes 270; 52J Anzugsmoment 180 Nm; kurzer 245/45R19 98 11A; 21B; 22I; 52J Radstand; langer 255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 270 Radstand; Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 261; 271; 54A 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 765 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 55 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76Z § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J RS5 Cabriolet bis 255/35R19 96 52J MJ2017; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76Z; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4122 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 55 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 195 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 26N; 26P 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 260 235/50R19 99 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 73C; 74A; 77E 255/45R19 100 11A; 26N; 26P 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27I § 22 49340, Erweiterung 06 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Kombilimousine; 235/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 5IE; 67H Heckantrieb; 100 - 294 235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J; 721; 73C; 74A 248; 26B; 26N; 27H 255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 55 Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Limousine; 235/40R19 98W 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 67H Heckantrieb; 235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J; 721; 73C; 74A 248; 26B; 26N; 27H 255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H 255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H; 5IE; 58A Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE nicht für Fzg. 255/40R19 100 58A Versionen /?????9??; 255/45R19 100 YA7 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 11A; 248 ab e1*2007/46*0276*10; 155 - 330 245/45R19 98Y 11A; 248 Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P Heckantrieb; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E ab e1*2007/46*0276*10; 255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Allradantrieb; 57E Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 209; 209; 171 Zubehör : DW448 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 55 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 166; 219; R1ECLS; 221; 204; 172; 230; 222; R1ECLS; 204 X; 211; R1ES; 231; 221; 218; 212 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 209 130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 219; 230; 231 150 Nm für Typ : R1ECLS; R1ES; 166; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 57E; 672 neue C-Klasse; nur 235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Fzg.-Breite 1839mm; 57E; 67H Allradantrieb; nicht 245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B; Hybrid; 26J; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21L; 24J; Cabrio; Coupe; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 5ET 721; 729; 73C; 74A 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 22B; 24J 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; Nur CLK 500; Nur CLK 5ET; 57E; 68X 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 246; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 57E 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26N; 721; 73C; 74A; 76A 57E; 68G R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 210 - 270 245/40R19 98 11A; 246; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26N 721; 73C; 74A M+S Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 55 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket; 27I; 5HA; 51J Kombilimousine; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21B; 22I; 260; 51J nicht AMG Sportpaket; Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 260; 270; 5GG Heckantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 675 12A; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE § 22 49340, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24M; 241; 246; All Terrain; Kombi; 26B; 26J; 27B; 27H; Allradantrieb; 6BL 255/40R19 100 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H; 58A 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 24C; 24M; 26B; 721; 73C; 74A 26J; 27B; 27H; 57E; 58A 255/45R19 100 11A; 24C; 24M; 26B; 26J; 27B; 27H; 6BM 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC; 5GG; 51J Allradantrieb; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; 24C; 244; 247; 26B; Allradantrieb; 26J; 27F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 55 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 24J GLC Coupé; 235/55R19 101 YBJ; 11A; 24J Allradantrieb; 245/50R19 101 YBL; 11A; 241; 246; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R19 103 YBK; 11A; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24J 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C; 26P 265/50R19 106 YBK; 11A; 24C; 26B; 26N 275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC; Kombilimousine; 245/50R19 101 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb; 245/55R19 103 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb; 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F GLE Coupé; M+S Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I; 76B; 97P Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 22M; 241; 246; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 26P; 51G; 575 222); nicht AMG Sport- 255/40R19 11A; 22M; 24C; 26B; Paket; Limousine; 26N; 51G; 575 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 11A; 245; 26P; 57E; ab Mj.2014 (Baureihe 575 217); Cabrio; Coupe; 255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 57E; 68G Heckantrieb; 255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 241; 246; 26B; ab Mj.2014 (Baureihe 26N; 54A; 57E; 68G 217); Coupe; 255/45R19 M+S 11A; 241; 246; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I; 27U; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 57E; 575 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 55 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24N; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 721; 73C; 74A 22L; 24C; 24M; 54A 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M; 57F; 671; 673 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 261; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 262; 271 721; 729; 73C; 74A 255/30R19 91 11A; 22L; 24M; 272; 57F; 673 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19; § 22 49340, Erweiterung 06 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 24J; 26B; 26N Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E ab 245/50R19 105 57E; 6AL e13*2007/46*1164*02; 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM Kombilimousine; 255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 55 Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E ab 245/50R19 105 57E; 6AL e13*2007/46*1165*02; 245/55R19 103 52J; 57E; 6AM Kombilimousine; 255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 § 22 49340, Erweiterung 06 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 12O erhöhtes Anzugsmoment 255/55R19 107 12A 180 Nm; 265/50R19 106 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R19 109 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 275/50R19 108 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 740; 77E 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 55 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. § 22 49340, Erweiterung 06 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 55 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich § 22 49340, Erweiterung 06 abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 55 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens § 22 49340, Erweiterung 06 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 55 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. § 22 49340, Erweiterung 06 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 55 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. § 22 49340, Erweiterung 06 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 55 Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: § 22 49340, Erweiterung 06 Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 55 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 55 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 49340, Erweiterung 06 6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 55 Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von § 22 49340, Erweiterung 06 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 55 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 55 YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 49340, Erweiterung 06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 55 YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: § 22 49340, Erweiterung 06 Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 55 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 350 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 55 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 55 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: 7er Reihe Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 380 y = 270 18 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 380 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 55 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 55 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 55 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 55 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 55 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 55 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 27H x = 350 y = 380 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 55 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 55 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 55 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 37 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124266 LK 5x112 ohne 66,6 820 2394 03/13 51124266 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81 140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 255/35R19 51G Limousine; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; Allradantrieb; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 54F 721; 729; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Nicht A4 Allroad 255/35R19 51G Quattro; AUDI S4 bis 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; MJ2016; Kombi; 24M; 54F Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 37 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015; 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Limousine; 255/35R19 51G Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 260 225/40R19 M+S 52J Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 98A; AG0 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 § 22 49340, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 8R1 e13*2007/46*1083*.. 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 837; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 837; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 837; 838; PDI Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 Q5; SQ5; 245/50R19 101 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 37 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 Q5; Allradantrieb; 245/50R19 101 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-L; F1X Zubehör : DW4222 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2AT; F2GT Zubehör : DW4222 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2X Zubehör : DW4222 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 248; 27I Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27U Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 37 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 248; 27I Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 26P BMW X2 (F39); 225/45R19 92 11A; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R19 95 11A; 244; 26P; 27I 721; 73C; 74A 245/40R19 94 11A; 244; 26N; 26P; 27I 255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27U Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212K; 166; 207 Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 117; 207; 639; 639/2; 215; 245; R1EC; R1ES; 221; 176; 245G; 251; 245G AMG; 222; 166; 164; 204; 220; 204 K; 639/5; 212K; 639/4; 212 Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A Zubehör : DW4169 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 37 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 166; 215; 220; 221; 222; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 nicht Offroad- 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; § 22 49340, Erweiterung 06 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 26J; 27I Kombilimousine; Frontantrieb; 225/40R19 89 11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27H; 52J 721; 729; 73C; 74A; DBS Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 37 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 5FE CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA; 80 - 280 235/45R19 95 nicht Offroad- 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J; 27H CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht 265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27H; 52J 721; 729; 73C; 74A; DBS Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 37 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DBS Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 671; 673 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 26N; 26P; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 6AE; 672 neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 98A 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; Nur 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 26N; 26P; 5HA Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 98A 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26P; 5FE bis 235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 255/30R19 91 11A; 248; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 673 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 37 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 57F; 671; 673 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J; 27H CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; § 22 49340, Erweiterung 06 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 5FE CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 225/40R19 93Y GA4; 12I; 6AE Coupé; Cabrio; 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I Allradantrieb; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I Heckantrieb; 245/35R19 95Y 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94W GAA; XFX; 12I 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DEG Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 37 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213; nicht 245/35R19 95Y 12I; 5HR All Terrain; 110 - 270 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE Allradantrieb; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Heckantrieb; 245/40R19 98Y GAA; XFX; 12I; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 12R; 6BL All Terrain; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket; Stufenheck; 245/35R19 93Y 11A; 21P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26P Baureihe W213; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213; 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE Allradantrieb; 235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Heckantrieb; 245/35R19 95Y 12I; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 98 GAA; XFX; 12I 51A; 71C; 71K; 721; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 26P 73C; 74A; DEG 255/40R19 96Y 11A; 12A; 26P; 5IE Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 11A; 51G; 57E Coupe; Heckantrieb; 255/30R19 11A; 22I; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/35R19 51G Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 37 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/35R19 91Y Coupe; Allradantrieb; 255/30R19 51G; 575 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 11A; 51G; 57E; 575 Cabrio; Heckantrieb; 255/30R19 11A; 22I; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 12A; 51A; 575; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 5HR Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 57E; 572; 67C; 68R Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 11A; 24J; 248; 27P Tourer; Vito Mixto; 255/40R19 11A; 241; 244; 246 ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 103W 275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 37 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 11A; 24J; 57E GLE Coupé; M+S Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 97P 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 248 M-Klasse; nicht GLE 265/50R19 106 11A; 24J; 244; 247 Coupé; GLE SUV; nicht 275/45R19 104 11A; 246; 248 GL-Klasse; nicht GLS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 75I; 765 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport- § 22 49340, Erweiterung 06 Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 37 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05; L720 190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; bis 100W 5KA; 54A e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis 5KA; 54A e1*2007/46*0457*08; 190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 100W 5KA; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 24J; 248; 27P Tourer; Vito Mixto; 255/40R19 11A; 241; 244; 246 ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 37 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 26P Q30; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 QX30; Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen § 22 49340, Erweiterung 06 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 37 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über § 22 49340, Erweiterung 06 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 37 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben § 22 49340, Erweiterung 06 genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 37 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit § 22 49340, Erweiterung 06 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 37 Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 49340, Erweiterung 06 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 37 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 § 22 49340, Erweiterung 06 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 37 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 49340, Erweiterung 06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 37 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet § 22 49340, Erweiterung 06 sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß. 98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 37 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 37 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 37 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 37 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 37 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 37 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 37 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 250 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 250 20 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203560 LK 5x120 Ø76 Ø 60.1 60,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5 § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: LEXUS LS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F4(a) e6*2001/116*0108*.. 280 245/45R19 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74E; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS LS600h,LS600hL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HF4(a) e6*2001/116*0109*.. 290 245/45R19 102Y 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 74E; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des § 22 49340, Erweiterung 06 Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : TESLA MOTORS Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203564 LK 5x120 Ø76 Ø 64.1 64,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TESLA MOTORS Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : DW4107 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Verkaufsbezeichnung: Model S, Model X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 002 e4*2007/46*0667*.. 52 - 169 245/45R19 98 Model S; 255/40R19 100 Allradantrieb; 255/45R19 100 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 74P; 765 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. § 22 49340, Erweiterung 06 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203565 LK 5x120 Ø76 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : DW402 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: MALIBU Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/40R19 93 Stufenheck; 225/45R19 96 Frontantrieb; 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R19 94 11A; 248 73C; 74A; 74P 255/35R19 96 11A; 245; 248; 26P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 Zubehör : DW402 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : Z-B 150 Nm für Typ : 0G-A; 0G-A/V Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Stufenheck; 245/40R19 94Y Schrägheck; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94Y 11A; 24M Kombi; Allradantrieb; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Kombi; Allradantrieb; 245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 255/35R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94 11A; 24M Stufenheck; 255/35R19 92 11A; 24J; 24M Schrägheck; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 245/40R19 94 11A; 24M Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS COUNTRY; 245/40R19 94Y 11A; 24M Stufenheck; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M Schrägheck; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 235/40R19 96 Cross Country; Kombi; 245/35R19 93Y Allradantrieb; 245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 96 729; 73C; 74A; 74P; 255/40R19 96 765 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-B e8*2007/46*0264*.. 154 - 191 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I SPORTS TOURER GSI; 225/45R19 96 11A; 26P; 27I GRAND SPORT GSI; M. 235/40R19 96 11A; 248; 26B; 27B zusätz. Radabdeckung 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; Achse 2 (Flap); 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 765 255/35R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H § 22 49340, Erweiterung 06 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5 Zubehör : DW402 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 245/35R19 93Y 11A; 22I; 248 Limousine; 245/40R19 98 11A; 22I; 248 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. § 22 49340, Erweiterung 06 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / § 22 49340, Erweiterung 06 Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: GM KOREA Fahrzeugtyp: KL1G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*.. Handelsbez.: MALIBU Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 315 y = 305 VA 26B x = 350 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 350 20 VA 26N x = 350 y = 350 8 VA 27F x = 335 y = 280 15 HA 27H x = 335 y = 280 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: Z-B Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*.. Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 150 y = 150 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 150 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 30 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203572 LK 5x120 Ø 76 Ø72,6 72,6 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, § 22 49340, Erweiterung 06 für Typ : 390X; 3C Zubehör : DW4183 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1) Zubehör : DW4183 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : DW4183 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, für Typ : 346X; 3L; ZR; 390L; Z85; 3K; 3C; 560X; 346L; 182; 390X; 346C; 187; Z89; 346R; 3K-N1; 1C; 392C; 346K Zubehör : DW4183 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : 6C Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4) Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012) Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012) Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, für Typ : 3C; 1C; UKL/X; K-N1; UKL-N1; 5L; UKL-C/X; 5K; 3-V Zubehör : DW4229 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : X83; X53 Zubehör : DW4229 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C 140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1; 3L 175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 51G; 57E; 575; 58L 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94W 11A; 24J; 57E; 993 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 24J; 24M; 575; 721; 73C; 74A; 74P 58L Verkaufsbezeichnung: BMW X5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103 erhöhtes Anzugsmoment e1*98/14*0153*.. 255 - 265 255/50R19 103 52J 175 Nm; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 57E bis 235/35R19 91W e1*2007/46*0316*07; 255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F; Coupe; Allradantrieb; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 57E BMW 3er (F31) ab 2012; 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R19 93Y Ab 235/35R19 91Y 11A; 248; 5GG e24*2007/46*0022*03; 235/40R19 92Y BA0; 11A; 248; 5GM Ab e1*2007/46*0315*06; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I Radschraube M14x1,25; Allradantrieb; 255/35R19 92Y GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb; 24M; 27H; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 512; 6AA; 6AZ; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93 GA4 BMW 3er (F30) ab 2012; 235/35R19 91Y 11A; 248; 27H; 5GG Ab e1*2007/46*0314*05; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. 330e § 22 49340, Erweiterung 06 iPerformance; 255/35R19 92 GA4; 11A; 22M; 22P; Limousine; Stufenheck; 248; 27H; 27I; 57F; Allradantrieb; 6AA Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/45R19 GA8; 51G ab e1*2007/46*0559*01; 235/40R19 96 XFD; 67H Allradantrieb; 235/45R19 99 67K Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24J; Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 57E; 585 Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24J; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 54A; 57E; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 346L e1*97/27*0097*.., 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 54A 721; 729; 73C; 74A; 346R e1*2001/116*0146*.., 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 74P; 744 e1*98/14*0146*.. 24D; 57F; 585 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24J; Touring; e1*98/14*0097*.. 57E; 585 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 54A; 57E; 68X 721; 729; 73C; 74A; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 74P; 744 22L; 24J; 24M; 54A 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 585 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2001/116*0308*08; 235/35R19 91 Limousine; 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; Heckantrieb; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2007/46*0314*04; 235/35R19 91 Facelift ab September 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 673 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AF; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2001/116*0308*08; 235/35R19 91Y Touring; Heckantrieb; 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 673 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 e1*2007/46*0315*05; 390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X Facelift ab September 235/35R19 91Y 2008; Nur bis 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; e24*2007/46*0022*02; 673 Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/35R19 51G; 57E; 575 Nur bis 235/35R19 91W e1*2001/116*0344*05; 255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F; Touring; Limousine; 575 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 57E bis 390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76A 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/35R19 88 5FE; 57E; 575 Nur bis 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/35R19 91 e1*2007/46*0314*04; 3L e1*2007/46*0314*.. 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 5GG; Nur bis 390X e1*2001/116*0344*.. 57F; 575 e1*2007/46*0315*05; Nur bis e24*2007/46*0022*02; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; § 22 49340, Erweiterung 06 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 235/35R19 91Y bis 392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673 e1*2007/46*0316*07; 235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Cabrio; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 673 721; 729; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/35R19 91 bis 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673 e1*2007/46*0316*07; 235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Coupe; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 673 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4 ab e1*2007/46*0316*09; 235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 5GG; 4er Cabrio (F33); 68X Cabrio; Allradantrieb; 245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb; 27I; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 27I; 57F 71K; 721; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4 4er Gran Coupe (F36); 235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 68X ab e1*2007/46*0316*10; 245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 27I; 68R Heckantrieb; 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P 3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93 GA4 ab e1*2007/46*0316*08; 235/35R19 91 11A; 248; 27I; 68X 4er Coupe (F32); 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; Coupe; Allradantrieb; 27I; 68R Heckantrieb; 255/35R19 92 GA4; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I; 57F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J nur Limousine 245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J nur Kombi 255/35R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 271 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 721; 73C; 74A; 74P 247; 272 235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 271 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 721; 73C; 74A; 74P 247; 272 235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 247; 273 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; ab 247; 271 e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 272 721; 73C; 74A; 74P 235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244; 247; 272 245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244; § 22 49340, Erweiterung 06 247; 273 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1; 225/40R19 93 Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb; 255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1; 225/40R19 93 Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb; 255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 744 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1; 225/40R19 93 Allradantrieb; 235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb; 255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 744 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 248 BMW X3; BMW X4; 255/40R19 96W 11A; 245; 248; 994 Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 994 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 248 BMW X3; BMW X4; 255/40R19 96W 11A; 245; 248; 994 Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 994 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/35R19 91 Cabrio; Heckantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 57E; 676; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 57E; 676; 68X 721; 729; 73C; 74A; 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F; 673 74P; 97K Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 11A; 24J; 57E; 585 Cabrio; Coupe; 235/35R19 87 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 22I; 721; 73C; 74A; 74P 22M; 24J; 24M; 68X 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; 585; 671 Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 190 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 225 235/35R19 91 12A; 51A; 71C; 71K; 115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673 721; 729; 73C; 74A; 235/35R19 87 57E; 676; 68X 74P 235/35R19 91 57E; 676; 68X 225 - 250 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F; 673; 97K Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 247; BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26N; 27H; 5FM BMW 1er (F21 2012); 225/35R19 96Y 11A; 24J; 244; 247; Ab 26B; 26N; 27H e1*2007/46*0283*04; Ab e1*2007/46*0273*04; 235/35R19 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine; 246; 247; 26B; 26J; Allradantrieb; 27F; 54A Heckantrieb; 245/30R19 89 GA0; 11A; 22M; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C; 255/30R19 91 11A; 22L; 24D; 27F; 71K; 721; 73C; 74A; 57F; 673 74P 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B; 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 24C; 24D e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; Cabrio; Coupe; 24C; 24D Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 100 - 240 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 24C; 721; 729; 73C; 74A; 57E; 670; 673; 677 74P; 744; 76R 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24C; 57E; 671; 68X 245/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F; 677; 678 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D; 57F; 671; 673 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 24C; 24M; 673 e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 24C; 24M; 671 e1*2007/46*0273*03; 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; Ab 270; 57F; 671; 673 e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 744 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis 24C; 24D e1*2001/116*0287*09; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; 4-türig; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 57F; 671; 673 721; 729; 73C; 74A; 74P; 744 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab 26N; 5FE; 57E e1*2007/46*0277*08; 225/40R19 93 11A; 245; 26B; 26J; Cabrio; Coupe; 57E; 6AE Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E; 6AF 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C; 27H; 57F 71K; 721; 73C; 74A; 245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F; 74P 57F; 6AE 255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F; 6AF 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y AFQ; GA0; 11A; 241; 2ER REIHE; ab 244; 246; 247; 26B; e1*2007/46*0277*08; 26N; 27H; 5FE Cabrio; Coupe; 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb; 54A; 6AE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C; § 22 49340, Erweiterung 06 247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 73C; 74A; 6AF 245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 74P 27H; 57F 245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F; 54A; 57F; 6AE 255/30R19 91W AFQ; 11A; 24D; 27H; 57F; 6AF 1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab 26N; 5FE; 57E e1*2007/46*0277*08; 225/40R19 93 11A; 245; 26B; 26J; Cabrio; Coupe; 57E; 6AE Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb; 26J; 57E; 6AF 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C; 27H; 57F 71K; 721; 73C; 74A; 245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F; 74P 57F; 6AE 255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F; 6AF Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab 247; 26B; 26N; 27H; e1*2007/46*0277*08; 5FE; 575 Cabrio; Coupe; 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb; 54A; 6AE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C; 247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 73C; 74A; 6AF 245/30R19 89 11A; 244; 247; 27H; 74P 57F; 575 245/35R19 89 11A; 244; 247; 27F; 57F; 6AE 255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F; 6AF Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/40R19 51G; 68S Nur BMW 5er Touring; § 22 49340, Erweiterung 06 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 51G; 993 Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI Stufenheck; 120 - 330 245/40R19 GAA; 51G; 57E Allradantrieb; 245/40R19 98 GAA; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI Stufenheck; 100 - 330 245/40R19 GAA; 51G; 57E Heckantrieb; 245/40R19 98 GAA; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 51G; 993 Nur BMW 5er Touring; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/40R19 51G; 68S Nur BMW 5er Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 765 Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92 57E; 67H Lim (Gran Coupe 4- türig); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76A 6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H Nicht Lim (Gran Coupe 235/40R19 92Y 57E; 67H 4-türig); Allradantrieb; Heckantrieb; Cabrio; § 22 49340, Erweiterung 06 Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74P; 76A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. § 22 49340, Erweiterung 06 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), § 22 49340, Erweiterung 06 im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem § 22 49340, Erweiterung 06 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. § 22 49340, Erweiterung 06 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. § 22 49340, Erweiterung 06 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 49340, Erweiterung 06 678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 49340, Erweiterung 06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann § 22 49340, Erweiterung 06 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. § 22 49340, Erweiterung 06 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 255/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA § 22 49340, Erweiterung 06 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA 26J x = 225 y = 320 23 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10, Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 225 y = 320 VA 26P x = 175 y = 270 VA 27B x = 220 y = 310 HA 27I x = 170 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 225 y = 320 12 VA 26N x = 225 y = 320 8 VA 27F x = 220 y = 310 33 HA 27H x = 220 y = 310 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 175 y = 270 VA 26B x = 225 y = 320 VA 27I x = 170 y = 260 HA 27B x = 220 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 225 y = 320 8 VA 26J x = 225 y = 320 25 VA 27H x = 220 y = 310 8 HA 27F x = 220 y = 310 25 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51203574 LK 5x120 Ø 76 Ø74,1 74,1 Kunststoff 855 2290 03/13 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : DW4230 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe E70); 265/50R19 110 11A; 24N; 24O nicht 275/45R19 108 11A; 24N; 24O beschussgeschütztes Fz.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 765; DEH Verkaufsbezeichnung: X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe E70); 265/50R19 110 11A; 24N; 24O bis 275/45R19 108 11A; 24N; 24O e1*2007/46*0421*09; nicht beschussgeschütztes Fz.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 765; DEH Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe E70); 265/50R19 110 11A; 24N; 24O bis 275/45R19 108 11A; 24N; 24O e1*2007/46*0454*10; nicht beschussgeschütztes Fz.; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76T; 765; DEH Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. § 22 49340, Erweiterung 06 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht § 22 49340, Erweiterung 06 werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. DEH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm (Dicke 36 mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51084563 LK 5x108 ohne 63,4 720 2327 11/18 51084563 LK 5x108 ohne 63,4 735 2290 11/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB; (Kegel) Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BWY; BA7; DM2; DEH Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Zubehör : DW402 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : DW402 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : DW402FK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DYB 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6 135 Nm für Typ : DEH 140 Nm für Typ : BA7 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/55R19 101 bis 245/50R19 101 e1*2007/46*1524*02; 255/50R19 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 265/50R19 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; nicht Focus Active; 26P Kombi; Limousine; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 73C; 74A; 74H 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I § 22 49340, Erweiterung 06 255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27H; 27I 255/35R19 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27H; 27I DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi; 235/35R19 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck; 26P; 27H; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 11A; 24J; 24M Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 Nur Kuga bis 235/45R19 95 Modelljahr 2012; 245/40R19 94 11A; 24J Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 74H Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab 235/40R19 92 Modelljahr 2013; 235/45R19 95 inkl. Facelift 2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Kombi; Frontantrieb; 57F; 671 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; § 22 49340, Erweiterung 06 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Stufenheck; 57F; 671 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74H BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54A 721; 73C; 74A; 74H 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M; 5ET; 54A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab 245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24; 245/45R19 98 Galaxy; S-MAX; 255/40R19 100 11A; 245; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; Ford S-MAX; Ford FGT; 11A; 24J; 24M; Galaxy; bis 5HA 245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M; e13*2001/116*0185*23; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 5HI 721; 73C; 74A 245/40R19 98 FGT; 11A; 24J; 24M Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49340, Erweiterung 06 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : QQ6; NNA; JB; CCX; JA; N*3; CC9 Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DH; LY; DC Zubehör : DW402 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : LY 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103 Allradantrieb; 255/55R19 107 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 771 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/55R19 51G Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.. 172 245/55R19 103 12P Allradantrieb; 255/50R19 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R19 107 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*98/14*0115*06; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M 721; 73C; 74A; PDI § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes 67H Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; 120 - 280 245/35R19 93W 11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 250 - 280 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K; 57E; 67H 721; 73C; 74A; 740; PDI Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/40R19 98 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96Y 160 Nm; Kombi; 255/40R19 96Y Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; PDI Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96 12A 165 Nm; 255/40R19 96 11A; 12A; 21Q Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 765; PDI Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NNA e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/45R19 98 11A; 26P; 57E; 575 erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 96 11A; 26B; 26N; 57E; 160 Nm; Limousine; 58A Allradantrieb; Heckantrieb; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76A; 978; PDI N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 765; PDI Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/40R19 94 XFX; 57E; 575 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96 XF0; 57E 160 Nm; Jaguar F-Type; 255/40R19 96 57E; 67A Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 76A; PDI Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/55R19 107 12T Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 26 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW402FK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R19 98 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : U; Z; A; A-2D; D-N2D; F; X; D; B-2D; L; P; B; D-2D Zubehör : DW499 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : L; P 170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/45R19 98 V90 Cross Country; 255/45R19 100 11A; 245 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 225/45R19 96 nicht Cross Country; 235/40R19 96 Kombi; Limousine; 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/40R19 94 11A; 26P Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 255/40R19 96 11A; 26P 721; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40 225/40R19 89 11A; 245 CrossCountry; 84 - 187 225/40R19 89W 11A; 245 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 245 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 765 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R19 92 11A; 27I 170 Nm; S60 Cross 235/45R19 95 11A; 27I Country; V60 Cross 245/40R19 94 11A; 26P; 27I Country; 255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260; erhöhtes 5GG Anzugsmoment 170 Nm; nicht S60 84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; nicht 248; 260 V60 Cross Country; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA 170 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 228 235/35R19 91 erhöhtes Anzugsmoment 110 - 240 235/35R19 95Y 170 Nm; V60; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 170 Nm; VOLVO XC70; 245/40R19 98 11A; 24J Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 110 - 184 235/50R19 99 11A; 245; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 170 Nm; XC40; 245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 245; 26P 721; 73C; 74A; 740; 265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R19 101 170 Nm; XC60; nicht Hybrid; Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 73C; 74A; 740; 77E U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/50R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R19 101 170 Nm; XC60 T8 Twin Engine; Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/55R19 101 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49340, Erweiterung 06 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit § 22 49340, Erweiterung 06 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der § 22 49340, Erweiterung 06 Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 295/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 49340, Erweiterung 06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. § 22 49340, Erweiterung 06 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 24 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 26 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 190 y = 220 HA 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124857 LK 5x112 ohne 57,1 760 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : F3 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 5FE 721; 73C; 74A 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W Cabrio; Limousine; 77 - 228 225/35R19 88Y 5FE Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine; 206 - 228 225/35R19 88Y Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 22L; 24J; 24M; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 5FE S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71C; 5FE 71K; 721; 73C; 74A; 66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 77E; 853 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 51G Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis 245/35R19 89 11A; 22M; 52J e1*2001/116*0369*16; 255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 52J Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76T; 76Z 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M e1*2001/116*0369*16; 255/35R19 92 11A; 22M; 22P Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76T Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 ab 235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92Y 11A; 26P Allradantrieb; 245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 § 22 49340, Erweiterung 06 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; § 22 49340, Erweiterung 06 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 248; 26P; 27H; ab 5EG e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Kombi; 3-türig; 5- 27F türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E 140 Nm für Typ : NU Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE Limousine; e11*2007/46*0012*.. 55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. ab e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/35R19 88Y 5FE ab e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. ab § 22 49340, Erweiterung 06 e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; ab 22Q; 24C; 24M e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 22P; 24C; 24M e1*2007/46*0490*04; 59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 21R; 22H; ab 22P; 24C; 24M; 5FE e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21R; 21T; 241; Cabrio; Frontantrieb; 246; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21R; 21T; 241; 12A; 51A; 71C; 71K; 246; 248; 26P; 27H; 721; 729; 73C; 74A; 5FE 77E; 853 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis 24M e1*2001/116*0242*24; 55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Allradantrieb; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05; 5EG nicht Golf Alltrack; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine; 5EG Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. Sportsvan; ab e1*2007/46*0490*05; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG e1*2007/46*0623*01; nicht Golf Alltrack; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab 5EG e1*2007/46*0623*01; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack; 5EG e-Golf; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine; 5EG Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E § 22 49340, Erweiterung 06 AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab e1*2007/46*0623*01; nicht Golf Alltrack; e-Golf; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; nicht Golf 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Alltrack; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab 5EG e1*2007/46*0627*01; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan; 5EG nicht Golf Alltrack; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine; 5EG Allradantrieb; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab e1*2007/46*0627*01; Golf 7 Sportsvan; nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur 24M; 5FE bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 73C; 74A 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 22L; 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab 5FE e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur 24M; 5FE Golf Plus; Nur bis 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0304*13; 24M; 5FE Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91 11A; 21R; 245; 5GG nur CrossTouran; bis e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13; 1T e1*2001/116*0211*.., bis e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 976 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 235/35R19 91 11A; 21L; 21P; 21R; nicht CrossTouran; e1*2007/46*0506*.. 245; 5GG bis 1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 130 235/35R19 91W 11A; 21L; 21P; 21R; e1*2007/46*0357*13; e1*2007/46*0357*.. 245; 5GG bis e1*2001/116*0211*35; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; 976 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen § 22 49340, Erweiterung 06 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter § 22 49340, Erweiterung 06 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, § 22 49340, Erweiterung 06 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des § 22 49340, Erweiterung 06 Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 853) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser >345mm an der Vorderachse nicht zulässig. 976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA § 22 49340, Erweiterung 06 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 400 y = 310 30 HA 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 70 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., PORSCHE, QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51123066 LK 5x112 ohne 66,6 830 2364 10/18 51123066 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 49340, Erweiterung 06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L1 Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY; 8R1; B8; F2; 4H; 8R; F8; B81; 4G1; 8R2; 4G Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L Zubehör : DW4149 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 51J MJ2016; 4-türig; 255/35R19 51G Allradantrieb; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A; 24C; 24D; 54F 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; 24J; 24M; 51J Limousine; 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; § 22 49340, Erweiterung 06 24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine; 24J; 24M; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015; 255/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/30R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine; 26N; 27B; 5GG Allradantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/40R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback 255/35R19 96 YBA; YBB (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis 24J; 24M; 51J MJ2016; Kombi; 255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; § 22 49340, Erweiterung 06 71K; 721; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 51J bis MJ2016; 255/35R19 92 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 51J bis MJ2016; AUDI A5 255/35R19 92 54F Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 765; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 4-türig; 140 - 331 235/40R19 M+S 52J Allradantrieb; 235/45R19 M+S 52J Frontantrieb; 255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71C; 309 - 331 245/40R19 M+S 52J 71K; 721; 729; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 11A; 245; 27B quattro; 255/45R19 100 11A; 245; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 765 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 270; 5HI quattro; Kombi; 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; Stufenheck; 67H Allradantrieb; 235/45R19 95 57E; 67K Frontantrieb; 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 573; 71C; 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 71K; 721; 73C; 74A 235/45R19 M+S 11A; 270; 52J 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 § 22 49340, Erweiterung 06 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740; 838 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 70 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab 265/50R19 106 e1*2001/116*0350*20; 265/55R19 109 11A; 26P Q7; Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab 265/50R19 106 e13*2007/46*1081*06; 265/55R19 109 11A; 26P Allradantrieb; 275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant § 22 49340, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/50R19 99 A7 Sportback; 245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 A6; Kombilimousine; 235/45R19 99 11A; 26P Limousine; 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 11A; 26P 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer 255/45R19 51G Radstand; langer 275/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 54A Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 765 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 70 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5; SQ5; 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH § 22 49340, Erweiterung 06 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5; 255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 26J; 26P; 27I Frontantrieb; 265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4222 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 70 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27H 721; 73C; 74A 235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 235/45R19 95 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R19 94 11A; 24C; 244; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 260 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A; 75I; 265/45R19 102 11A; 26P 77E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49340, Erweiterung 06 120 - 195 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R19 100 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 26P Verkaufsbezeichnung: X-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I Heckantrieb; 255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb; 245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R19 100 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 73C; 74A 265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I 275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y 12R; 5IE; 67H Kombilimousine; 100 - 294 235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A 5IE; 58A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 70 Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W 12R; 67H Limousine; 235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb; 245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A 5IE; 58A Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12O nicht für Fzg. 255/40R19 100 12O; 58A Versionen /?????9??; 255/45R19 100 YA7; 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe § 22 49340, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 K; H0; 170; 208; 171; 202; 210 Zubehör : DW448 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 230; 204 K; 204; 212K; 204 K AMG; 204; 204 K; 221; 211K; R1ECLS; 230; 211; 204 AMG Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1ES; 230; 204 X; 245G; R1EC; 211; 140 C; 212; 222; 245G Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 70 AMG; 172; 218; 207; F2A; 204 K; 204; 231; 220; 215; 211K; 221; 140; 245; R1ECLS Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 211; 211K; 212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27F Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 70 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA; 27I nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 225/40R19 89 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; 721; 73C; 74A 26B; 26J; 27B; 27F 245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27F CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 70 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk; 27H; 27I GLA; nicht 80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27H Komfortfahrwerk; 245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 27F 255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 721; 73C; 74A 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA; 27I nicht Offroad- 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik- 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H; 27I; 52J Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G363 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A 24J 235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; 24C Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 70 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 248; 26B; bis 26J; 27B; 27H; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 350 245/35R19 M+S 11A; 26P; 57E C63 AMG; AMG C 63; 204 AMG e1*2001/116*0464*.. 245/35R19 93W GB2; 11A; 26P; 57E; Kombilimousine; 204 K e1*2001/116*0457*.. 97H Limousine; 204 K e1*2001/116*0463*.. 255/35R19 M+S 11A; 24J; 26N; 26P; Heckantrieb; AMG 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 57E; 6B5; 97H 721; 73C; 74A; 76A 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 729; 73C; 74A 24D § 22 49340, Erweiterung 06 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 671; 673 721; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 5HA; 57F; 575 neue C-Klasse; 255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; 27F; 5GM; 57F; 575 Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76U 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HA neue C-Klasse; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 27I; Limousine; 5HA 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 70 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 246; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 248; 26B; 26J; 27I; neue C-Klasse; Cabrio; 6AE; 672 Kombilimousine; Coupe; 245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27H; 27I; Allradantrieb; 68V; 99E Heckantrieb; nicht 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57O 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 57F; 575 neue C-Klasse; Cabrio; 255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; Coupe; 27F; 57F; 575 Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 576; 71C; § 22 49340, Erweiterung 06 71K; 721; 73C; 74A; 76B 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE Limousine; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 671; 673 721; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 57F; 671; 673 721; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K; 68S 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 721; 729; 73C; 74A 22L; 24J; 24M; 52J 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 70 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 210 - 270 245/40R19 98 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 255/35R19 96 11A; 26P 721; 73C; 74A M+S R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 26P; 57E; 68G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket; § 22 49340, Erweiterung 06 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21P; 5GG Coupe; 4-türig; 255/35R19 92Y 11A; 21P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket; 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 26P Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit Coupé; Cabrio; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27P 245/40R19 94W ohne 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung All Terrain; (Flap) Serie; GAA; Allradantrieb; XFX; 11A; 24J; 248; Heckantrieb; 26B; 26J; 27P; 5JA 245/40R19 98Y mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; GAA; 721; 73C; 74A XFX; 11A; 24J; 26B; 26J; 27P; 5JA R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 26B; 6BL All Terrain; Kombi; 255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I; 58A 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I; 57E; 58A 721; 73C; 74A 255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I; 6BM 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Heckantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte 235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb; 55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 225 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG; e1*98/14*0183*.. Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 285 245/35R19 93Y 721; 729; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC; 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Allradantrieb; 245/35R19 11A; 21B; 22B; 53S Heckantrieb; 100 - 215 225/40R19 93Y 5HA; 57E; 672 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 12A; 51A; 573; 71C; 255/35R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; 71K; 721; 729; 73C; 24C; 24M; 672; 68R 74A 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb; 100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A § 22 49340, Erweiterung 06 211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/35R19 89Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27P 245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 71C; 71K; Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A (Flap) Serie; GAA; XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 70 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J; Cabrio; Heckantrieb; 5FE; 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 12A; 51A; 71C; 71K; 247; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 24J; 248 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb; 247; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 248 721; 729; 73C; 74A 125 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J; 5FE; 57E; 670; 673 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 241; 246; Kombi; Heckantrieb; 57E; 572; 67C; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 260; 57E; 57O; 675 721; 729; 73C; 74A; 76A Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 124 GLC Coupé; 235/55R19 101 YBJ; 124 Allradantrieb; 245/50R19 101 YBL; 11A; 12A; 245 Heckantrieb; 255/45R19 100 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 245 GLC; Kombilimousine; 245/50R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 73C; 74A; 765 255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; 575 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 70 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A 24M 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L; 22I; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; F690 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A 22G § 22 49340, Erweiterung 06 140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; G165 22G 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A 22G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 245; 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 24J; 26P; 51G; 222); nicht AMG Sport- 575 Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 245/45R19 98Y 51G; 52J 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 70 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht § 22 49340, Erweiterung 06 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz; 24D; 367 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; 255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; MBN Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 24J; 24N; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 22H; 22M; 24N; 721; 73C; 74A 57F; 671; 673 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 70 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 721; 729; 73C; 74A 673 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 Cabrio; Heckantrieb; 255/35R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 57E; 575 SL 63 AMG; SL 65 AMG; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 52J SL 63 AMG; SL 65 § 22 49340, Erweiterung 06 AMG; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 380 - 450 255/35R19 96 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 70 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 26B; 27H QX30; Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 246; 248; 26B; 721; 73C; 74A 26N; 27F 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26B; 26N; 27F 255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27F H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 246; 248; 26B; Q30; Allradantrieb; 26N; 27F Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R19 94 11A; 24J; 244; 247; 721; 73C; 74A 26B; 26J; 27F 255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der § 22 49340, Erweiterung 06 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab e13*2007/46*1164*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab e13*2007/46*1165*02; Kombilimousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 76A; PDG Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 70 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A 26J; 27B 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; § 22 49340, Erweiterung 06 26J; 27B Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 erhöhtes Anzugsmoment 255/55R19 107 180 Nm; 265/50R19 106 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R19 109 12A; 51A; 71C; 71K; 275/50R19 108 721; 73C; 74A; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 70 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. § 22 49340, Erweiterung 06 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 70 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter § 22 49340, Erweiterung 06 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 70 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49340, Erweiterung 06 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 70 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO § 22 49340, Erweiterung 06 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 70 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße § 22 49340, Erweiterung 06 erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 70 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. § 22 49340, Erweiterung 06 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 70 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung § 22 49340, Erweiterung 06 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 70 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 § 22 49340, Erweiterung 06 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 70 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: § 22 49340, Erweiterung 06 Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 70 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: § 22 49340, Erweiterung 06 Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 70 Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. § 22 49340, Erweiterung 06 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 70 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 § 22 49340, Erweiterung 06 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 245/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 70 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 49340, Erweiterung 06 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 70 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 49340, Erweiterung 06 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 70 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 70 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: X-Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 70 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: 5er Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 AMG Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 70 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 70 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 67 von 70 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 68 von 70 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 69 von 70 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 70 von 70 Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51124866 LK 5x112 ohne 66,6 760 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm § 22 49340, Erweiterung 06 Zubehör : DW4222 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 248 Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 82B; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26N; BMW Active Tourer 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 82B; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48); 225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 248 Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 82B; 83L Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X2 (F39); 225/45R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R19 92 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R19 95 11A; 248 721; 73C; 74A; 82B; 83L Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26N; BMW Active Tourer F2GT e1*2007/46*1677*.. 27U F45; BMW Gran Tourer F46; 235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 82B; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der § 22 49340, Erweiterung 06 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : 212K Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : 639/2; 639/4; 204 K; 204; 212K; 639; 639/5 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; AE6 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; 235/35R19 91Y Limousine; 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; Heckantrieb; 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; AE6 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 bis 255/30R19 91Y 11A; 22I; 22M; 24M; e1*2001/116*0457*24; 57F; 671; 673 Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; AE6 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket; Stufenheck; 245/35R19 93Y Heckantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 82N; 854; DEJ; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht 275/30R19 248; 51G; 56G; 57F; AMG-Paket; 575 Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 82N; 854; DEJ; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 GAQ; 51G Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 82N; 854; DEJ; DEN 212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 245 245/35R19 51G; 57E; 575 Kombi; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A; 82N; 854; DEJ; DEN 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 51G; 57E; 572; 67C; Kombi; Heckantrieb; 68R 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76A; 82N; 854; DEJ; DEN Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R19 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto; 255/40R19 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0457*09; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05; L720 190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; bis § 22 49340, Erweiterung 06 100W 54A e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis 54A e1*2007/46*0457*08; 190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; Allradantrieb; 100W 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto; 255/40R19 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0459*06; ab e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. § 22 49340, Erweiterung 06 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49340, Erweiterung 06 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. § 22 49340, Erweiterung 06 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. § 22 49340, Erweiterung 06 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von § 22 49340, Erweiterung 06 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm nicht zulässig. 82N) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an der Vorderachse zulässig. DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm an der Vorderachse nicht zulässig DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51144866 LK 5x114,3 ohne 66,1 760 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, § 22 49340, Erweiterung 06 für Typ : V37; (Flachb. lose) Zubehör : DW4202 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37; Z51 Zubehör : DW4202 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Z51 140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V37 e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19 94 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 140 Nm; INFINITI Q60; 255/40R19 96 nicht mit 255/45R19 100 Bremsscheiben 355mm an VA; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/40R19 96 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R19 95 140 Nm; INFINITI Q50; 235/50R19 99 11A; 27H; 54A nicht mit 245/40R19 98 Bremsscheiben 355mm 245/45R19 98 an VA; Limousine; 255/40R19 96 11A; 27H Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; 740 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW448 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 49340, Erweiterung 06 RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/40R19 93 Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 225/45R19 96 Frontantrieb; 235/40R19 95 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. § 22 49340, Erweiterung 06 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: V37 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*.. Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60 Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 310 VA 26P x = 370 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 30 HA 26J x = 400 y = 310 14 VA 26N x = 400 y = 310 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51144867 LK 5x114,3 ohne 67,1 760 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ) § 22 49340, Erweiterung 06 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; (Kegelbund) Zubehör : DW463 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; TM; MD; OS Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : MD 120 Nm für Typ : PDE 127 Nm für Typ : OS; PDE; TM Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R19 85 11A; 245; 5EG Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; i30 Fastback; 26N Kombilimousine; 235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck; 5-türig; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: i30, i30N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PDE e11*2007/46*3807*.. 184 - 202 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; i30N; i30N Fastback; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H 721; 73C; 74A; DE0; 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; FH0 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/35R19 88 KONA; nicht KONA EV; 225/40R19 89 Allradantrieb; 235/35R19 87 11A; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 225/35R19 88 KONA EV; Frontantrieb; 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 235/40R19 92 11A; 248; 26P 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Verkaufsbezeichnung: Santa Fe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 235/55R19 101 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : PS; PSEV 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : QL Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/40R19 89 11A; 245 Kombi; Limousine; 99 - 180 225/40R19 89W 11A; 245 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 225/35R19 88 nur mit Radabdeckung 225/40R19 89 Serie; Frontantrieb; 235/35R19 87 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 225/35R19 88 11A; 245; 248 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/40R19 89 11A; 245; 248 Radhausverbreiter. 235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26P Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 235/35R19 87 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49340, Erweiterung 06 721; 729; 73C; 74A; DE0; FH0 Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: Ceed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; nicht PRO CEED; 26J; 27H Kombi; Schräghecklimousine; 235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A; DE0; FH0 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW463 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF 126 Nm für Typ : DJ1 Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 235/45R19 95 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; § 22 49340, Erweiterung 06 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89 Mazda CX-3; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 24M; 54A Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 22M; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 248 e13*2007/46*1075*02; 88 - 132 225/40R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; ab 24J; 248 e1*2001/116*0448*06; 235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M; bis Mj.2012; 24J; 248 Stufenheck; 245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck; 22L; 241; 246; 248 Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24M Frontantrieb; nur 235/35R19 91 11A; 21T; 22I; 24J; Mazda 6; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 235/45R19 95 inkl. Mj.2015; nur CX- § 22 49340, Erweiterung 06 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 24M e13*2007/46*1075*01; 88 - 136 225/40R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis 24J; 24M e1*2001/116*0448*05; 235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck; 24J; 24M Frontantrieb; nur 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. § 22 49340, Erweiterung 06 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49340, Erweiterung 06 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. § 22 49340, Erweiterung 06 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an der Vorderachse nicht zulässig. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: OS Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*.. Handelsbez.: Kona, Kauai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49340, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 x = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 30 HA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: PDE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*.. Handelsbez.: i30, i30N Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 260 30 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 250 y = 210 8 HA 26J x = 270 y = 250 30 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49340, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA § 22 49340, Erweiterung 06 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51204565 LK 5x120 ohne 65,1 840 2327 10/18 51204565 LK 5x120 ohne 65,1 855 2290 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN § 22 49340, Erweiterung 06 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 7L 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 Verkaufsbezeichnung: AMAROK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/50R19 107 Nur Pickup (Serie); 2HS2 e1*2007/46*0750*.. 255/55R19 111 Radhausverbreiterung 275/45R19 108 ab Werk; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung; 255/40R19 100 5KA nicht mit Tieferlegung; ab e1*2001/116*0289*25; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung; 255/40R19 100 5KA nicht mit Tieferlegung; T6; ab e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 255/50R19 103 11A; 24J; 24M Nicht Schlechtwegefahrwerk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I § 22 49340, Erweiterung 06 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK bis 255/40R19 100 11A; 245; 5KA e1*2007/46*0130*15; Lkw geschl.Kasten (Serie); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung; 255/40R19 100 5KA nicht mit Tieferlegung; ab e1*2007/46*0130*16; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 255/40R19 100 11A; 245; 5KA e1*2001/116*0289*11; Ab e1*2001/116*0220*20; bis e1*2001/116*0289*24; bis e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 255/40R19 100 VB0; 5KA T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. MJ 2003; Nur bis 7HK L148 e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 Nur bis 7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb; Frontantrieb; § 22 49340, Erweiterung 06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74D; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch § 22 49340, Erweiterung 06 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der Schiebetür zu prüfen. § 22 49340, Erweiterung 06 Gutachten 366-0090-13-MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: D219 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J § 22 49340, Erweiterung 06 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0 Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 80686 München - Germany EUT/Type Alloy Wheels - Type D219 TEST REPORT Nr. 1569-QL18-R01 ver. 0 Addresses Indirizzi Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH - Westendstraße 199 - 80686 München - Richiedente Germany Manufacturer DIEWE WHEELS GmbH – Industriestraße 21 - D-86438 Kissing - Germany Produttore Test laboratory Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy Laboratorio di prova Dates and authorization Date e autorizzazioni EUT acceptance date Simultaneously with the beginning of the test. Data accettazione campioni Contestualmente all’inizio delle prove. Report Date 18/02/2019 Data preparazione rapporto di prova Authorization Giuliano Pizzamiglio Autorizzazioni Test responsible § 22 49340, Erweiterung 06 Ing. Carsten Seyring Reviewer Equipment under test EUT (data declared by the applicant) Dispositivo sottoposto a prova EUT (Dati forniti dal richiedente) EUT description Aluminum alloy wheels One piece wheels / Descrizione EUT Ruote in lega di alluminio , monoblocco Type D219 Tipo Model - Modello Wheel dimension: 8,5Jx19 H2 Dimensioni Material G AlSi7Mg Materiale Marking See Appendix III Marcature Applicable norms Norme applicabili Bending Fatigue Test – Impact Test Test in accordance with: StVZO §30.42 German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and inspection of wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998 And Regulation ECE-R 124 Amendment 1 The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other systems or configurations. The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written consent of the test laboratory is not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the use of this report. Any use of the laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be approved in writing by the test laboratory. In case of a multilingual test report, the English version is the only official version. I risultati e le osservazioni indicate in questo rapporto di prova sono riferite esclusivamente ai campioni testati. Non è permesso utilizzare i risultati e le osservazioni di questo rapporto di prova per altri sistemi o configurazioni. Non è permessa la pubblicazione o la duplicazione completa o parziale di questo rapporto di prova e dei suoi allegati senza un consenso scritto da parte del laboratorio di prova. Il laboratorio di prova non si assume responsabilità nei confronti di terzi per danni o eventuali costi derivanti dall’utilizzo dei dati presenti in questo rapporto di prova. Ogni uso del nome del laboratorio di prova e dei suoi marchi per la vendita o per pubblicizzare il prodotto testato deve essere prima approvato in forma scritta dal laboratorio di prova. In caso di rapporti di prova con più lingue, la versione inglese è da considerarsi quella ufficiale. QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 1 of 5 Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0 Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 80686 München - Germany EUT/Type Alloy Wheels - Type D219 Test Test Name Test Procedure Test Requirement Identificazione prova Procedura di prova Requisito di prova Result Esito Prova StVZO §30.42 Point 4.6.1 Bending-fatigue test German Road Traffic Type Approval Law Short test 200.000 cycles § 30 “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor No cracks permitted check with dye penetration method. See vehicles and their trailers” , dated Permissible loss in Appendix I 25.11.1998 Tightening torque ≤ 30 % Bending-fatigue test and Long test Regulation ECE-R 124 1.800.000 cycles Amendment 1 Annex 6 -ISO 7141 – StVZO §30.42 – Point 4.6.4 German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and No visible cracks appear on the inspection of special wheels for motor wheel, Not permitted total loss See § 22 49340, Erweiterung 06 Impact test vehicles and their trailers” , dated of air pressure within one Appendix II 25.11.1998 minute and Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 8 Test Sequence Piano prove Rotating Rotating Number of center hole Wheel Tyre Rolling Impact- Rolling- ET Bending Bending Version holes/PCD diameter load circumference test test [mm] Test short Test Long [mm] [mm] [kg] [mm] [qty] [qty] [qty] [qty] 51084563 5/108 63,4 45 735 2290 1 1 1 - 51123066 5/112 66,6 30 800 2290 1 1 1 - 51154870 5/115 70,2 48 800 2290 1 1 1 - 51204565 5/120 65,1 45 855 2290 1 1 1 - QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 2 of 5 Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0 Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 80686 München - Germany EUT/Type Alloy Wheels - Type D219 APPENDIX I Bending fatigue test Norm and applicable points StVZO §30.42 Point 4.6.1 German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998 Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 6 Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table I and Table II Place of testing Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy Test date From 02/01/2019 to 15/02/2019 Environmental conditions Temperature 23 °C ± 3 °C Instruments Bending Fatigue Test Machine int. n° QL-IN-069 and QL-IN-089 Test procedure The wheel rim is fixed rigidly to the test bench, and a bending moment Mb is applied to the hub mounting area. Light alloy wheels are fixed using the internal rim flange by two semicircular flanges . Screws or fixing nuts are retightened to initial value after 10.000 cycles. The test is carried out with at 75 and 50 per cent of the max moment § 22 49340, Erweiterung 06 Formula for calculation: Mbmax = f * FR (µ*rdyn+e) FR = Wheel Load [N] f = wheel load increase factor = 2,0 µ = coefficient of friction = 0,9 rdyn = dynamic tyre radius = rolling circumference divided by 2 π e = offset (ET) Initial Bolt tightening torque: 140 Nm Test requirements No cracks permitted (check with dye penetrant inspection) No loss in tightening torque greater than 30% Test measurement Table I :Bending Test at 75% Mb Max - 200.000 cycles Number of holes/ Theoretical Rolling Wheel load Mb max Mb 75% Result Wheel Version PCD ET [mm] circumf. [kg] [Nm] [Nm] [mm] [mm] 51084563 5/108 45 735 2290 5379 4034 Positive 51123066 5/112 30 800 2290 5619 4215 Positive 51154870 5/115 48 800 2290 5902 4426 Positive 51204565 5/120 45 855 2290 6257 4693 Positive All samples were painted. Table II :Bending Test at 50% Mb Max - 1.800.000 cycles Number of holes/ Theoretical Rolling Wheel load Mb max Mb 75% Result Wheel Version PCD ET [mm] circumf. [kg] [Nm] [Nm] [mm] [mm] 51084563 5/108 45 735 2290 5379 2690 Positive 51123066 5/112 30 800 2290 5619 2810 Positive 51154870 5/115 48 800 2290 5902 2951 Positive 51204565 5/120 45 855 2290 6257 3129 Positive All samples were painted. TEST RESULT PASS QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 3 of 5 Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0 Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 80686 München - Germany EUT/Type Alloy Wheels - Type D219 APPENDIX II Impact Test Norm and applicable points ISO 7141 StVZO §30.42 Point 4.6.4 German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998 Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 8 Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table III Place of testing Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy Test date From 14/01/2019 to 16/01/2019 Instruments Impact Test Machine int. n° QL-IN-153 Test procedure Mount the test wheel and tyre in the test machine such that the impact loading is applied to the rim flange of the wheel. The wheel shall be mounted with its axis at an angle of 13° ± 1° to the vertical with its highest point presented to the striker. The tyre mounted on the test wheel shall be specified by the vehicle manufacturer. If no tyre is specified, the tyre shall be the smallest nominal section width tubeless radial-ply tyre intended for use on that wheel. Inflation pressure shall be 200 kPa. The wheel is mounted on the hub fixture with dimensionally representative fixings § 22 49340, Erweiterung 06 such as would be used on a vehicle. Formula for striker mass : D = 0,6 * FR + 180 kg D= striker mass [kg] FR = Wheel load [kg] Pressure of the tyre = 200 kPa Drop height weight = 230mm Bolt tightening torque = 140 Nm Impact positions First In the area of the nave connection (spokes) Second between two connections (Valve Hole area) Test requirements No visible cracks appear on the wheel, Not permitted total loss of air pressure within one minute Fractures by direct contact with the drop weight are permissible. Test measurement Table III : Impact Test Number of Wheel Tyre ET Test load Impact Result Wheel Version holes/ PCD load Tyre size Pressure [mm] [kg] Position* [mm] [kg] [kPa] 51084563 5/108 45 735 621 215/35 R19 200 1 and 2 Positive 51123066 5/112 30 800 660 215/35 R19 200 1 and 2 Positive 51154870 5/115 48 800 660 215/35 R19 200 1 and 2 Positive 51204565 5/120 45 855 693 215/35 R19 200 1 and 2 Positive *Impact Position 1 = In the area of the nave connection (spokes) 2= between two connections on (Valve Hole area) All samples were painted. TEST RESULT PASS QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 4 of 5 Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0 Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 80686 München - Germany EUT/Type Alloy Wheels - Type D219 APPENDIX III Weight - Marking Norm and applicable points StVZO §30.42 Point 4.6.2 German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998 Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 3 Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2 Test date 02/01/2019 Place of testing Qualilab s.r.l. Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy Weight 12,97 kg Check on version 51154870 - painted The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the sample Marking Outer side Inner side Manufacturer sign - DIEWE Wheels Wheel type - D219 Version - - Wheel size - rim designation - 8,5Jx19 H2 Inset - ET 48 § 22 49340, Erweiterung 06 PCD - L.K 5x115 Date of manufacture - ( Month/Year ) Origin - Germany Casting identification - - KBA Nummer KBA 49340 - ECE approval number - - Japanese marking - - Other remarks - 18011985 Photographs Wheel Type D219 QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 5 of 5 Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06 § 22 49340, Erweiterung 06