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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                             Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2


                             Genehmigungsnummer: 49340                         Erweiterung: 06
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   DIEWE GmbH
                                   DE-86438 Kissing

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   D219
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49340                         Erweiterung: 06
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   18.02.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0090-13-MURD/N6
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49340                        Erweiterung: 06
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 15

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49340                       Erweiterung: 06
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       12.03.2019
                                   Date:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 49340                     Erweiterung Nr.: 06
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        11.06.2013                 letztes Änderungsdatum: 12.03.2019
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   366-0090-13-MURD                                                  30.04.2013
                                   366-0090-13-MURD/N1                                               04.11.2013
                                   366-0090-13-MURD/N2                                               13.04.2015
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   366-0090-13-MURD/N3                                               27.10.2015
                                   366-0090-13-MURD/N4                                               10.05.2016
                                   366-0090-13-MURD/N5                                               20.10.2017
                                   366-0090-13-MURD/N6                                               18.02.2019

                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   D219                                                              27.02.2013
                                   D219                                                              25.10.2018

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                                   See point V.5. of the technical report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 49340, Erweiterung 06

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 49340

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 49340, Erweiterung 06

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                             Westendstr 199
                             D - 80686 München




                                                                                                                                      Seite: 1 von 6


                                  GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                                                   ABE 49 340
                                                                     366-0090-13-MURD/N6

                             Antragsteller:                         DIEWE GmbH

                                                                    86438 Kissing
                             Art:                                   Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
                             Typ:                                   D219

                             Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
                             gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
                             den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                             Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
                             D319 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             achsweise zu beachten
                             I.      Übersicht
                             Ausführung            Ausführungsbezeichnung                        Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                                                 kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                                                   Kennzeichnung         Kennzeichnung           (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                                                   Rad                   Zentrierring            -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
                             51084563              LK 5x108              ohne                       108/5      63,4     45    720    2327     11/18
                             51084563              LK 5x108              ohne                       108/5      63,4     45    735    2290     11/18
                             51124257              LK 5x112              Ø 66,6 Ø 57,1              112/5      57,1     42    855    2290     03/13
                             51124857              LK 5x112              ohne                       112/5      57,1     48    760    2290     10/18
                             51122166              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     21    820    2394     03/13
                             51122166              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     21    855    2290     03/13
                             51123066              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     30    830    2364     10/18
                             51123066              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     30    855    2290     10/18
                             51124266              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     42    820    2394     03/13
                             51124266              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     42    855    2290     03/13
                             51124866              LK 5x112              ohne                       112/5      66,6     48    760    2290     10/18
                             51144866              LK 5x114,3            ohne                      114,3/5     66,1     48    760    2290     10/18
                             51144867              LK 5x114,3            ohne                      114,3/5     67,1     48    760    2290     10/18
                             51154470              LK 5x115              ohne                       115/5      70,2     44    800    2290     10/18
                             51154870              LK 5x115              ohne                       115/5      70,2     48    800    2290     10/18
                             51203560              LK 5x120              Ø76 Ø 60.1                 120/5      60,1     35    855    2290     03/13
                             51203564              LK 5x120              Ø76 Ø 64.1                 120/5      64,1     35    855    2290     03/13
                             51204565              LK 5x120              ohne                       120/5      65,1     45    840    2327     10/18
                             51204565              LK 5x120              ohne                       120/5      65,1     45    855    2290     10/18
                             51203565              LK 5x120              Ø76 Ø 67.1                 120/5      67,1     35    855    2290     03/13
                             51203572              LK 5x120              Ø 76 Ø72,6                 120/5      72,6     35    855    2290     03/13
                             51203574              LK 5x120              Ø 76 Ø74,1                 120/5      74,1     35    855    2290     03/13




                                                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 6
                             I.1.     Beschreibung der Sonderräder
                             Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                                               86438 Kissing
                             Hersteller                       : DIEWE GmbH
                                                              :
                                                              : 86438 Kissing
                             Handelsmarke                     : Diewe Wheels
                             Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
                             Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
                             Masse des Rades                  : ca. 11,8 kg
                             I.2.     Radanschluß
                             siehe Anlage
                             I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
                             An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                             eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 51122166:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  : Außenseite                             : Innenseite
                             Handelsmarke                         : --                                     : Diewe Wheels
                             Radtyp                               : --                                     : D219
                             Radausführung                        : --                                     : LK 5x108
                             Radgröße                             : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
                             Typzeichen                           : KBA 49340                              : --
                             Einpreßtiefe                         : --                                     : ET45
                             Herstellungsdatum                    : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                                           : z.B. 11.18
                             Herkunftsmerkmal                     : --                                     : GERMANY
                             Weitere Kennzeichnung                : --                                     : 18011985
                             Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                             I.4.     Verwendungsbereich
                             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
                             II.      Sonderradprüfung
                             Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                             und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                             II.1.    Felge
                             Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                             Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
                             Unterlagen überein.




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             II.2.     Werkstoff der Sonderräder:
                             Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                             Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                             II.3.     Festigkeitsprüfung:
                             Ein Festigkeitsnachweis vom vom Prüflabor Qualilab mit der Report Nr. 1569-QL18-R01 er.0 vom 18.2.19 liegt
                             vor.
                             II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
                             Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
                             Ausführung                 Lk/Lz     ML    ET    Radlast Abrollumf.       Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
                                                        in mm     in mm in mm in kg   in mm            in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
                             51122166                     112/5    66,6    21    855     2290               120            5848
                             51124266                     112/5    66,6    42    855     2290               120            6200
                             51203572                     120/5    72,6    35    855     2290               120            6083
                             Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
                             II.3.2    Abrollprüfung:
                             Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                             Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
                             Ausführung                   Lk/Lz   ML     ET      Geschw.         Strecke Last      Reifendruck   Reifen
                                                          in mm in mm in mm in km/h              in km   in kg     in bar
                             51203572                       120/5  72,6    35       60             2000   2138          4,5      275/55R19
                             51203572                       120/5  72,6    35       60             2000   2138          4,5      275/55R19
                             Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
                             Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
                             Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
                             II.3.3    Impact Prüfung:
                             Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
                             Ausführung            Lk/Lz    Ml     Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
                                                   in mm    in mm in mm            in kg             in kg     in bar
                             51122166                112/5   66,6        21          855 215/35 R19      693          2
                             51124266                112/5   66,6        42          855 215/35 R19      693          2
                             51203572                120/5   72,6        35          855 215/35 R19      693          2
                             Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
                             III.      Anbau- und Verwendungsprüfung:
                             III.1.    Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                             Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                             Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                             Bedingungen gewährleistet.
                             III.2.    Fahrversuche:
                             Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                             nicht vor.




                                                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 6
                             Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                             Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                             ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
                             des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                             besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
                             Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                             Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                             abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                             III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
                             Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
                             BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
                             IV.      Zusammenfassung:
                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
                             Bedenken.
                             Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
                             Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                             werden, wenn
                             - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                             ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
                             - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                             fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
                             Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
                             KBA-P00100-10.
                             V.       Unterlagen und Anlagen:
                             V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
                             Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
                             ergänzt:
                             Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
                             age                                                                                                       Hinweise
                               1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                      51124257                       42      18.02.2019      liegt bei
                                            SEAT, S.A., SKODA,
                                 VOLKSWAGEN
                               2 AUDI, AUDI AG, BMW AG,                         51122166; 51122166             21      18.02.2019      liegt bei
                                            DAIMLER BENZ, DAIMLER
                                 (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE,
                                 QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                               3 AUDI, BMW AG, DAIMLER,                         51124266; 51124266             42      18.02.2019      liegt bei
                                            DAIMLER (D),
                                 MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
                                 Nissan International S. A., QUATTRO
                                 GmbH
                               4 TOYOTA,                                        51203560                       35      18.02.2019      liegt bei
                                            TOYOTA MOTOR EUROPE
                                 NV/SA




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                            Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 5 von 6
                               5 TESLA MOTORS                                   51203564                       35       18.02.2019     liegt bei
                               6 GM KOREA (ROK), OPEL,                          51203565                       35       18.02.2019     liegt bei
                                           OPEL / VAUXHALL, SAAB
                               7 BMW, BMW AG                                    51203572                       35       18.02.2019     liegt bei
                               8 BMW AG                                         51203574                       35       18.02.2019     liegt bei
                               9 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                      51084563; 51084563             45       18.02.2019     liegt bei
                                           Jaguar Land Rover Limited,
                                 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
                                 LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
                                 CAR CORPORATION
                              10 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,                 51124857                       48       18.02.2019     liegt bei
                                           VOLKSWAGEN
                              11 AUDI, BMW AG, DAIMLER,                         51123066; 51123066             30       18.02.2019     liegt bei
                                           DAIMLER BENZ, DAIMLER
                                 (D), MERCEDES-AMG,
                                 MERCEDES-BENZ, Nissan International
                                 S. A., PORSCHE, QUATTRO GmbH,
                                 SSANGYONG, VOLKSWAGEN
                              12 BMW AG, DAIMLER (D)                            51124866                       48       18.02.2019     liegt bei
                              13 NISSAN EUROPE (F),                             51144866                       48       18.02.2019     liegt bei
                                           Nissan International S. A.,
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                 RENAULT
                              14 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company,                51144867                       48       18.02.2019     liegt bei
                                           HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                 KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
                                 Corporation
                              15 VOLKSWAGEN                                     51204565; 51204565             45       18.02.2019     liegt bei
                             V.1.a. Nacharbeitsprofile:
                             s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
                             V.2.   Allgemeine Hinweise:
                             siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                             V.3.   Technische Unterlagen:
                             siehe Anlage: Technische Unterlagen
                             V.4.   Radabdeckung:
                             s. Anlage: Radabdeckung
                             V.5.   Änderungen:
                             Einzelheiten zum Antrag vom                                                        Datum       18.02.2019

                             Es wird geändert
                              Verwendungsbereich wurde aktualisiert
                              Radausführung wurde ergänzt




                                                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 6




                             Sachverständiger

                             München, 18.02.2019
                             PFE
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                             Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                             26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 1

                             Wuchtgewichte
                             Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                             unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                             Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                             Allgemeine Reifenhinweise
                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                             Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                             maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                             Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                             Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                             Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                             Sturzwinkels zu beachten.
                             Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             bestätigen zu lassen.
                             Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.
                             Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                             Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                             unberührt.
                             Ersatzrad
                             Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                             Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                             Allgemeine Radhinweise
                             Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                  Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                              Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 1


                             Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


                             Bezeichnung                            Zeichnungs-Nr.                             Datum           Änderung Datum
                             Festigkeit                             15569-QL18-R01 ver.0                       18.02.2019
                             Nabenkappe                             1644K65                                    17.06.2011
                             Radbeschreibung                        D219                                       25.10.2018
                             Radmuttern                             Dadi Nut                                   02.03.2007      02      07.07.2008
                             Radschraube M14x1,25 32,5              C17F33                                     25.05.2007      02      01.04.2011
                             Radschraube M14x1,5x30                 PC19D30-MW                                 30.01.2010              29.08.2013
                             Radschrauben M12x1,5                   D1                                         01.07.2003      2       21.05.2009
                             Radschrauben M12x1,5x28                C17A28                                     21.06.1996      03      09.05.2011
                             Radschrauben M14x1,5x30                C17A32                                     16.12.1998      2       19.02.2010
                             Radzeichnung                           1801199503S-5x112-21-66.6                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           18011985                                   25.01.2013
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X108-45-63.4                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X115-44-70.2                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X112-48-57.1                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801199503S-5x112-21-66.6                  08.06.2015
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Radzeichnung                           1801198503S-5X114-40-66.1                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X114-40-66.1                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X115-44-70.2                  08.06.2015
                             Radzeichnung                           1801198503S-5X115-48-70.2                  08.06.2015
                             Zentrierringe                          CBL-Z2                                     12.06.2011




                                                                    Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                     von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 36

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
                                                                        VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             51124257             LK 5x112               Ø 66,6 Ø 57,1               57,1    Kunststoff     855     2290     03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                  : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                                        140 Nm für Typ : F3; GA
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L;                Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                      721; 73C; 74A; 74P
                                                                       235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                                     24C; 24D; 54A
                                                                       245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                     57F; 677
                                                                       255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                     57F; 671; 673

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W                                     Cabrio; Limousine;
                                                                       235/30R19 86Y         11A; 26P; 5EM              Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 87Y         11A; 26P                   Frontantrieb;
                                                             206 - 228 225/35R19 88Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/30R19 86Y      11A; 26P; 5EM                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/35R19 91       11A; 26P                      721; 73C; 74A; 74P
                             8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W       11A; 24J; 248; 26B;           Sportback (4-türig);
                                                                                          26N; 27H                      inkl. S3; 2-türig;
                                                                   77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B;           Allradantrieb;
                                                                                          26N; 27H                      Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 36

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W         11A; 21B; 22L; 22Q;       Sportback (4-türig);
                             8PA          e1*2001/116*0418*..                                24J; 24M; 5FE             S3; Schrägheck 2-
                             8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 225/35R19 88Y         11A; 21B; 22L; 22Q;       türig;
                                                                                             24J; 24M; 5FE             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91      Frontantrieb; 11A; 22F;   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             22L; 22Q; 24D; 57F;       71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                             585; 671                  74P
                                                                  66 - 195 235/35R19 91      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                             24C; 24D

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             8H           e1*2001/116*0177*.. 96 - 188 235/35R19 91Y 5GG                               Cabrio;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; AF7
                             8H             e1*2001/116*0177*..   253      235/35R19 91Y 5GG                           Cabrio;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; AF7

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91                                    ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; AF7
                             8E             e1*2001/116*0151*..   253      235/35R19 91      5GG                       AUDI S4; ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; AF7
                             8E             e1*2001/116*0151*.., 253       235/35R19 91                                AUDI S4; nur bis
                                            e1*98/14*0151*..                                                           e1*2001/116*0151*09;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; AF7
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 51G                                Nur Allroad Quattro;
                                            e13*2007/46*1080*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             4F1            e13*2007/46*1080*..                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P
                             4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                           Limousine u. Kombi;
                                            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 5HA                  Front- u.
                             4F1            e13*2007/46*1080*..           255/35R19 96  11A; 22H; 24D; 24J            Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                      Allroad Quattro;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91        11A; 22M; 22P            bis
                                          e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93         11A; 22M; 22P; 24J;      e1*2001/116*0369*16;
                                                                                             24M                      Cabrio; Coupe;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22P; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76T
                             8J             e1*2001/116*0369*..   200      235/35R19 91      11A; 22M; 22P            bis
                                                                           245/35R19 93      11A; 22M; 22P; 24J;      e1*2001/116*0369*16;
                                                                                             24M                      Cabrio; Coupe;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22P; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76T; 76Z
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     Q2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             GA           e1*2007/46*1552*..     85 - 140 225/40R19 89       mit                       Allradantrieb;
                                                                                             Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                                             (Flap) Serie
                                                                           225/40R19 89      ohne                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             (Flap) Serie; 11A; 245;   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             248
                                                                           235/35R19 91      ohne                      77E
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                                             248
                                                                           235/35R19 91      mit
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             (Flap) Serie
                                                                           235/40R19 92      mit
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             (Flap) Serie
                                                                           235/40R19 92      ohne
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             (Flap) Serie; 11A; 245;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                             248
                                                                           245/35R19 89      11A; 241; 244; 246
                                                                           245/40R19 94      11A; 241; 244; 246
                                                                           255/30R19 91      11A; 241; 244; 246
                                                                           255/35R19 92      11A; 241; 244; 246

                             Verkaufsbezeichnung:     Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             F3           e1*2007/46*1900*..     110       235/45R19 95                                Allradantrieb;
                                                                           235/50R19 99                                Frontantrieb;
                                                                           245/45R19 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/50R19 101 11A; 245; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/45R19 100                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                                           265/45R19 102 11A; 245; 248                 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89  11A; 26P                         ab
                                                                        235/35R19 91Y                                  e1*2001/116*0369*17;
                                                                        235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                    Allradantrieb;
                                                                        245/35R19 89  11A; 26B; 26N                    Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                        255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      27U                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;              721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                      26N; 27U                         BEO

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 36
                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8P           e1*2007/46*0615*.. 250           225/35R19         11A; 22Q; 27H; 51G;      Kombi; Allradantrieb;
                                                                                             57F; 575                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21T; 22Q; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             248; 26B; 26N; 27F       721; 729; 73C; 74A;
                                                                           255/30R19         11A; 21T; 24J; 26B;      74P
                                                                                             26N; 51G; 57E; 575

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                                                       140 Nm für Typ : 5FP
                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88  11A; 22P; 24J; 24M;              Altea 4 Freetrack;
                                                                                     5FE                              Allradantrieb;
                                                                       225/40R19 89  11A; 22P; 24J; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     5FM                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             103 - 155 235/35R19 91  11A; 22P; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74P
                             5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q;               Nicht Altea Freetrack;
                                                                                     24C; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22Q;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                     24C; 24D                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                       255/30R19 91  11A; 22F; 22Q; 24D;              74P
                                                                                     57F; 585; 671
                             5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M;               Altea Freetrack;
                                                                                     5FE                              Frontantrieb;
                                                                       225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     5FM                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             77 - 155 235/35R19 91   11A; 22P; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M;              Altea 4 Freetrack;
                                                                                     5FE                              Allradantrieb;
                                                                        225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     5FM                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              103 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q;              Nicht Altea Freetrack;
                                                                                     24C; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22Q;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                     24C; 24D                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                       255/30R19 91  11A; 22F; 22Q; 24D;              74P
                                                                                     57F; 585; 671
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M;              Altea Freetrack;
                                                                                     5FE                              Frontantrieb;
                                                                       225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     5FM                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              77 - 155 235/35R19 91  11A; 22P; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ATECA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89                                    Allradantrieb;
                                                                      225/45R19 92                                    Frontantrieb;
                                                                      235/40R19 92                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19 89           11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      245/40R19 94           11A; 245; 248            721; 73C; 74A; 74P;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                      255/35R19 92           11A; 24J; 248            77E
                                                                      255/40R19 96           11A; 24J; 248

                             Verkaufsbezeichnung:     LEON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             1P           e9*2001/116*0052*..     177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C;         Leon Cupra; Leon
                             1PN          e9*2007/46*0013*..                              24D                         Cupra R; Frontantrieb;
                                                                            235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 24C;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          24D                         11H; 12A; 51A; 573;
                                                                            255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;         71C; 71K; 721; 73C;
                                                                                          585; 671                    74A; 74P
                             1P             e9*2001/116*0052*..   63 - 155 225/35R19 88   11A; 21B; 22P; 24C;         Schrägheck;
                             1PN            e9*2007/46*0013*..                            24D                         Frontantrieb;
                                                                            235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C;         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          24D; 5ET                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                            255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          585; 671                    74P

                             Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P;               ab
                                                                                    27H; 5EG                          e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                                      nicht Leon X-Perience;
                                                                  63 - 135 225/35R19 88      11A; 245; 248; 26B;      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                             27F                      türig; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5F           e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG               nicht Leon X-Perience;
                                                             195 - 221 225/35R19 88  11A; 245; 26B; 27F               nicht mit Brembo
                                                                                                                      Bremsanlage; Kombi; 3-
                                                                                                                      türig; 5-türig; Mit
                                                                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                                                                      Serie; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
                                                                       140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
                             Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89           11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R19 92           11A; 24J; 248            12A; 51A; 73C; 74P;
                                                                      235/35R19 91           11A; 24J; 248            77E
                                                                      235/40R19 92           11A; 24J; 248
                                                                      245/35R19 89           11A; 241; 244; 246
                                                                      245/40R19 94           11A; 241; 244; 246

                             Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R19 99                                    Allradantrieb;
                                                                      245/45R19 98                                    Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88        11A; 22H; 22L; 22Q;      Nicht Octavia Scout;
                                            e11*2007/46*0012*..                              24C; 24M; 5FE            Kombi; Allradantrieb;
                                                                           235/35R19 91      11A; 22H; 22L; 22Q;      Frontantrieb;
                                                                                             24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 22Q;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             24D; 57F; 585; 671       71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93       11A; 22H; 22L; 22Q;      Nur Octavia Scout;
                                            e11*2007/46*0012*..                              24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91      11A; 22H; 22L; 22Q;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24J; 24M                 721; 73C; 74A; 74P
                                                                           245/35R19 93      11A; 22H; 22L; 22Q;
                                                                                             24C; 24M
                             1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W     11A; 22H; 22Q; 24C;      Limousine;
                                            e11*2007/46*0012*..                              24M; 5FE                 Frontantrieb;
                                                                  55 - 147 225/35R19 88Y     11A; 22H; 22Q; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 5FE                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                           235/35R19 91      11A; 22H; 22Q; 24C;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                             24M                      74P
                                                                           255/30R19 91      11A; 22F; 22Q; 24D;
                                                                                             57F; 585; 671
                             5E             e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y      11A; 27I; 5EG            ab
                                            e11*2007/46*0244*..,          225/35R19 88Y      11A; 27I; 5FE            e11*2007/46*0243*01;
                                            e8*2007/46*0318*..                                                        ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                                      nicht Octavia Scout;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      Kombi; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93                                 ab
                                            e8*2007/46*0317*..
                                                                           235/40R19 92                               e11*2001/116*0326*32;
                                                                                                                      Kombi; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 3c;
                                                                       3C
                                                                       120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 36
                                                                       140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N
                                                                       140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
                             Verkaufsbezeichnung:     ARTEON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3H           e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/40R19 93                                   Allradantrieb;
                                                                       225/45R19 92                                   Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     EOS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 110 225/35R19 88  11A; 21P; 22H; 22L;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                         22P; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         22P; 24M                     721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             1K           e1*2001/116*0242*..     77 - 118 225/35R19 88  11A; 21T; 241; 246;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                         248; 26B; 26N; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         248; 26B; 26N; 27F           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C;          Nur Golf 5; nur bis
                                                                                          24D                         e1*2001/116*0242*24;
                                                                            235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C;         Allradantrieb;
                                                                                          24D; 5ET                    Frontantrieb;
                                                                  55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24D; 5ET                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          585; 671                    74P
                                                                  55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C;
                                                                                          24D
                             1K             e1*2001/116*0242*..   188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22F; 22Q;         Nur Golf R (6er); ab
                                                                                          24C; 24D; 51J               e1*2001/116*0242*25;
                                                                            235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22Q;         Cabrio; Schrägheck;
                                                                                          24C; 24D                    Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P
                             1K             e1*2001/116*0242*.., 103       225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22Q;          Nur Golf 6; bis
                                            e1*2007/46*0490*..                           24C; 24D                     e1*2007/46*0490*04;
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22Q;          ab
                                                                                         24C; 24D                     e1*2001/116*0242*25;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1KM          e1*2007/46*0492*..     59 - 118 225/35R19 88       11A; 21B; 21N; 22H;      GOLF 6 (Variant); bis
                                                                                             22L; 24C; 24D            e1*2007/46*0492*05;
                                                                             235/35R19 91    11A; 21B; 21J; 22F;      Frontantrieb;
                                                                                             22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;               Golf 7; Golf 7
                             1K           e1*2007/46*0490*..                        27F; 5EG                          Sportsvan; ab
                                                                      225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;               e1*2007/46*0490*05;
                                                                                    26N; 27F                          nicht Golf Alltrack;
                                                                      235/30R19 86  11A; 241; 244; 246;               Kombilimousine;
                                                                                    26B; 26N; 27F                     Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E
                             1 KM           e1*2007/46*0492*..   63 - 90     215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;        Golf 7; Golf 7
                             1K             e1*2007/46*0490*..                             27F; 5EG                   Sportsvan; ab
                                                                 63 - 103    235/30R19 86  11A; 245; 248; 26B;        e1*2007/46*0490*05;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              nicht Golf Alltrack;
                                                                 63 - 110    215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;        Kombilimousine;
                                                                                           27F; 5EG                   Allradantrieb;
                                                                             235/30R19 86  11A; 245; 248; 26B;        Frontantrieb;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              Mehrlenkerhinterachse;
                                                                 63 - 135    225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           26N; 27F                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B;        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              77E
                                                                 63 - 169    215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           27F; 5EG
                                                                             225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F
                                                                 63 - 221    225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F
                                                                 135 - 228   235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F; 5EM
                                                                 228         225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F; 52J
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;               Golf 7; ab
                                                                                    27F; 5EG                          e1*2007/46*0623*01;
                                                                      225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;               nicht Golf Alltrack;
                                                                                    26N; 27F                          e-Golf;
                                                                      235/30R19 86  11A; 241; 244; 246;               Kombilimousine;
                                                                                    26B; 26N; 27F                     Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E
                             AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 90     215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;        Golf 7; ab
                                                                                           27F; 5EG                   e1*2007/46*0623*01;
                                                                 63 - 103    235/30R19 86  11A; 245; 248; 26B;        nicht Golf Alltrack;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              e-Golf;
                                                                 63 - 110    215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;        Kombilimousine;
                                                                                           27F; 5EG                   Allradantrieb;
                                                                             235/30R19 86  11A; 245; 248; 26B;        Frontantrieb;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              Mehrlenkerhinterachse;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                 63 - 135    225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           26N; 27F                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B;        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           26N; 27F; 5EM              77E
                                                                 63 - 169    215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           27F; 5EG
                                                                             225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F
                                                                 63 - 221    225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F
                                                                 135 - 228   235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F; 5EM
                                                                 228         225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab
                                                                                    27F; 5EG            e1*2007/46*0627*01;
                                                                      225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
                                                                                    26N; 27F            nicht Golf Alltrack;
                                                                      235/30R19 86  11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
                                                                                    26B; 26N; 27F       Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;   Golf 7; ab
                                                                                     27F; 5EG            e1*2007/46*0627*01;
                                                             63 - 103 235/30R19 86   11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
                                                                                     26N; 27F; 5EM       nicht Golf Alltrack;
                                                             63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B;  Kombilimousine;
                                                                                     27F; 5EG            Allradantrieb;
                                                                       235/30R19 86  11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
                                                                                     26N; 27F; 5EM       Mehrlenkerhinterachse;
                                                             63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26N; 27F            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     26N; 27F; 5EM       77E
                                                             63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                     27F; 5EG
                                                                       225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27F
                                                             63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27F
                                                             135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                     26N; 27F; 5EM
                                                             228       225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27F; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88     11A; 21B; 22P; 24C;           Nicht CrossGolf; Nur
                                                                                        24D; 5FE                      Golf Plus; Nur bis
                                                                          235/35R19 87  11A; 21B; 22F; 24C;           e1*2001/116*0304*13;
                                                                                        24D; 5ET                      Frontantrieb;
                                                                 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        24D; 5FE                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 24C;           721; 73C; 74A; 74P
                                                                                        24D
                                                                          255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;
                                                                                        585; 671
                             1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L;           Nur Golf Plus 6; Ab
                                            e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 5FE                 e1*2001/116*0304*14;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 225/35R19 88      11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                                             24J; 248; 5FE            e1*2001/116*0304*21;
                                                                           235/35R19 87      11A; 21B; 22F; 22L;      Frontantrieb;
                                                                                             24J; 248; 5ET            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24J; 248                 721; 73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88          11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                                             24J; 24M; 5FE            bis
                                                                           235/35R19 87      11A; 21B; 22F; 22L;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                                             24J; 24M; 5ET            Frontantrieb;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93           11A; 26P; 27I            Beetle (Schrägheck);
                                                                      235/35R19 91           11A; 26P; 27I            Beetle Cabrio;
                                                                      235/40R19 92           11A; 26P; 27I            Frontantrieb;
                                                                      255/35R19 92           11A; 248; 27B; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 67U; 672            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             16             e1*2007/46*0539*..    77 - 110 225/35R19 88  11A; 21B; 24J; 248;          Nur Jetta
                                                                                         260; 271                     (Stufenheck);
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 24J; 248;          Frontantrieb;
                                                                                         260; 271                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 241; 244;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         246; 247; 260; 272           71K; 721; 729; 73C;
                                                                           245/30R19 89  11A; 21B; 24C; 244;          74A; 74P
                                                                                         247; 261; 273
                                                                           255/30R19 91  11A; 244; 247; 273;
                                                                                         57F; 673

                             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88          11A; 21B; 21N; 22H;      GOLF 6 (Variant); ab
                                                                                             22L; 24C; 24D            e1*2001/116*0328*15;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22F;      Frontantrieb;
                                                                                             22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 225/35R19 88  11A; 21B; 21N; 22H;          GOLF (Variant); nur
                                                                                         22L; 24C; 24D                bis
                                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F;          e1*2001/116*0328*14;
                                                                                         22L; 24C; 24D                Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 225/35R19 88  11A; 21B; 21N; 22H;          JETTA (Limousine);
                                                                                         22L; 24C; 24D                Frontantrieb;
                                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         22L; 24C; 24D                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1KM          e1*2001/116*0328*.. 77           225/35R19 88      11A; 21B; 21N; 22H;      GOLF 6 (Variant); ab
                                                                                             22L; 24C; 24D            e1*2001/116*0328*15;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22F;      Allradantrieb;
                                                                                             22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P;      Nicht Passat Alltrack
                             3C           e1*2001/116*0307*..,                        22M; 22Q; 245; 248;        (Cross); ab
                                          e1*2007/46*0502*..,                         5FE                        e1*2001/116*0307*24;
                                          e1*2007/46*0547*..   77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P;    bis
                                                                                      22M; 22Q; 245; 248;        e1*2001/116*0307*36;
                                                                                      5FE                        Kombi; Limousine;
                                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             3C             e1*2001/116*0307*..   110 - 176 225/40R19 93                         VW Passat Alltrack
                                                                            235/40R19 96                         (B8) ab Mj.2014;
                                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P
                             3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
                                                                                         22M; 22Q; 24J; 24M;     e1*2001/116*0307*23;
                                                                                         5FE                     Kombi; Limousine;
                                                                  75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Frontantrieb;
                                                                                         22M; 22Q; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         5FE                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P
                             3C             e1*2001/116*0307*..   81 - 206 225/40R19 93Y                         ab
                                                                            235/40R19 96                         e1*2001/116*0307*37;
                                                                                                                 VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                                                 2014; nicht Passat
                                                                                                                 Alltrack; Kombi;
                                                                                                                 Stufenheck;
                                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/35R19 88W 51J                              Coupe; Frontantrieb;
                                                              90 - 206 225/35R19 88Y 51J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 32I; 51A; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92                                  mit R-Line; bis
                                          e1*2007/46*0487*..            235/40R19 92                                  e1*2007/46*0487*14;
                                                                        235/45R19 95                                  bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             5N             e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92       11A; 24M; 51J            ohne R-Line; bis
                                            e1*2007/46*0487*..                                                        e1*2007/46*0487*14;
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             5N             e1*2007/46*0487*..    85 - 176 235/45R19 95                               ohne R-Line; ab
                                                                           235/50R19 99  11A; 27I                     e1*2007/46*0487*15;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           245/45R19 98                               Allradantrieb;
                                                                           255/45R19 100 11A; 27I                     Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             5N             e1*2007/46*0487*..    85 - 176 235/45R19 95                               mit R-Line; ab
                                                                           235/50R19 99      11A; 27I                 e1*2007/46*0487*15;
                                                                           245/45R19 98                               Allradantrieb;
                                                                           255/45R19         51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5N           e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R19 95                                   ab
                                                                       235/50R19 99          11A; 27I                 e1*2001/116*0450*24;
                                                                       245/45R19 98                                   mit R-Line; nicht
                                                                       255/45R19             51G                      Allspace;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R19 95                               ab
                                                                           235/50R19 99  11A; 27I                     e1*2001/116*0450*24;
                                                                           245/45R19 98                               ohne R-Line; nicht
                                                                           255/45R19 100 11A; 27I                     Allspace;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 36
                             Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 95                                  mit R-Line; Allspace;
                                                                        235/50R19 99         11A; 27I                 ab
                                                                        245/45R19 98                                  e1*2001/116*0450*31;
                                                                        255/45R19            51G                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
                             5N             e1*2001/116*0450*..   110 - 176 235/45R19 99W                             ohne R-Line; Allspace;
                                                                            235/50R19 99W 11A; 27I                    ab
                                                                            245/45R19 98W                             e1*2001/116*0450*31;
                                                                            255/45R19 100 11A; 27I                    Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93     11A; 245; 248; 26P; 27I ab
                                            e1*2007/46*0357*..                                                   e1*2007/46*0357*14;
                                                                                                                 ab
                                                                           235/40R19 92W 11A; 241; 246; 248;     e1*2001/116*0211*36;
                                                                                         26P; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A1           e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R19 88                                  Allradantrieb;
                                                                        225/40R19 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E
                             A1             e13*2007/46*1845*..   85 - 110 225/35R19 88                               Frontantrieb;
                                                                           225/40R19 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 36
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 36
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 36
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 36
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
                                    "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
                                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
                                    geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          225/35R19
                                                  Hinterachse:                          255/30R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 36
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 36
                             677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 36
                             BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 36


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    8V
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A3, S3

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 350             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 400             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
                                          26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
                                          27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 350       y = 350            20                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    8J
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                    Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 290                   VA
                                          26P                      x = 330             y = 240                   VA
                                          27U                       y = 40             y = 140                   HA
                                          27V                       y = 40             y = 140                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 350            21                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    8P
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0615*..
                                    Handelsbez.:    AUDI RS3

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 310             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 260             y = 270                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 310       y = 320            17                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 310       y = 320             8                 VA
                                          27F                   x = 280       y = 240            25                 HA
                                          27H                   x = 280       y = 240             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 27 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    5F
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
                                    Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 400       y = 310            25                 HA
                                          27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SKODA
                                    Fahrzeugtyp:    5E
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0244*..
                                    Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 220             y = 275                   VA
                                          26P                      x = 170             y = 225                   VA
                                          27B                      x = 170             y = 250                   HA
                                          27I                      x = 120             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 29 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SKODA
                                    Fahrzeugtyp:    5E
                                    Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0318*..
                                    Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 220             y = 275                   VA
                                          26P                      x = 170             y = 225                   VA
                                          27B                      x = 170             y = 250                   HA
                                          27I                      x = 120             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 30 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SKODA
                                    Fahrzeugtyp:    5E
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
                                    Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

                                    Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 220             y = 275                   VA
                                          26P                      x = 170             y = 225                   VA
                                          27B                      x = 170             y = 250                   HA
                                          27I                      x = 120             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
                                          27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 31 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    5N
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
                                    Handelsbez.:    TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 300             y = 330                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 280                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 300       y = 330            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    1T
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
                                    Handelsbez.:    TOURAN

                                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0357*14

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                                          27U                      y = 100             y = 200                   HA
                                          27V                      y = 100             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 33 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    AU
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
                                    Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
                                          27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 34 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    1T
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
                                    Handelsbez.:    TOURAN

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0211*36

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 150             y = 250                   VA
                                          27U                      y = 100             y = 200                   HA
                                          27V                      y = 100             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 35 von 36

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    16
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
                                    Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 350             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 300             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
                                          27H                   x = 350       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    1K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
                                    Handelsbez.:    GOLF

                                    Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 380                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 330                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 380            16                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 280       y = 380             8                 VA
                                          27F                   x = 260       y = 310            36                 HA
                                          27H                   x = 260       y = 310             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 55

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                                                        MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 21
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51122166             LK 5x112               ohne                        66,6                    820     2394    03/13
                             51122166             LK 5x112               ohne                        66,6                    855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                                                        160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                                        180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                                        Anzugsmoment
                                                                        200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                        Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y      11A; 245; 248; 26P;          A4 Allroad Quattro ab
                             B81          e13*2007/46*1084*..                              27H                          MJ2016;
                                                                        245/40R19 94       11A; 245; 248; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           26N; 27F                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             255/35R19 92Y 11A; 24J; 248; 26B;          721; 73C; 74A; 77E
                                                                                           26N; 27F
                                                                             255/40R19 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                           26N; 27F
                             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                     A5 Coupé (B9) ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..    100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248;          MJ2016; A5 Sportback
                                                                                           27P                          (B9) ab MJ2016; S5
                                                                             255/35R19 96  YBA; YBB; 11A; 245;          Sportback (B9) ab
                                                                                           248; 26P; 27P                MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91         11A; 22I; 22M; 51J       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                              125 - 260 245/35R19 93         11A; 22I; 22M; 51J       bis MJ2016; AUDI A5
                                                                        255/35R19 92         11A; 21P; 22B; 22L;      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                             24J; 24M; 54F            Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B;          Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..                           26N; 27B                    Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                            235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247;         ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                          26B; 26N; 27B; 27H          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                  90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246;          Limousine;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27B;         Allradantrieb;
                                                                                          27H
                                                                            255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246;         Frontantrieb;
                                                                                          247; 26B; 26J; 27B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27F; 5GG                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;         721; 73C; 74A; 77E
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                          247; 26B; 26J; 27B;
                                                                                          27F
                                                                  260       225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                          26N; 27B; 52J
                                                                            235/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
                                                                                          26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                                          52J
                             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 235/35R19 91  11A; 22I; 22M; 51J      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                            245/35R19 93  11A; 22I; 22M; 51J      bis MJ2016;
                                                                            255/35R19 92  11A; 21P; 22B; 22L;     Frontantrieb;
                                                                                          24J; 24M; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                  765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J      AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                  105 - 245 245/35R19 93  11A; 21P; 51J           bis MJ2016;
                                                                            255/35R19 92  11A; 21B; 21N; 245;     Allradantrieb;
                                                                                          248; 54F                Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                  74A; 765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19 94  11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..                                                   Quattro bis MJ2015;
                                                                            255/35R19 92  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            255/40R19 96  11A; 21P; 22I; 24J; 248 71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                  74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91         11A; 21P; 51J            AUDI A5 Sportback bis
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93         11A; 21P; 51J            MJ2016; 4-türig;
                                                                        255/35R19 92         11A; 21B; 21N; 245;      Allradantrieb;
                                                                                             248; 54F                 Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 765; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 245/40R19 94         11A; 24J; 248; 26B;      A6; nicht A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..                                260; 272; 5HI            quattro; Kombi;
                                                              100 - 245 235/40R19 92Y        11A; 245; 26B; 260;      Stufenheck;
                                                                                             5GM; 57E; 67H            Allradantrieb;
                                                                           235/45R19 95      11A; 245; 26B; 260;      Frontantrieb;
                                                                                             57E; 67K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R19 98      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             260; 272                 71K; 721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26B;
                                                                                             260; 271; 52J
                                                                           235/45R19 M+S     11A; 245; 248; 26B;
                                                                                             260; 271; 52J
                                                                           255/35R19 96Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                                             247; 26B; 261; 273
                                                                           255/40R19 96Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                                             247; 26B; 261; 273
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             260; 272; 52J
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 235/40R19 M+S    11A; 26P; 270; 5GM;      A7 Sportback; Coupe;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                              52J                      4-türig;
                                                                  140 - 245 245/40R19 94     11A; 26B; 270            Allradantrieb;
                                                                  140 - 331 235/40R19 M+S    11A; 26P; 270; 52J       Frontantrieb;
                                                                            235/45R19 M+S    11A; 26P; 270; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/35R19 96Y    11A; 26B; 260; 271       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            255/40R19 96Y    11A; 26B; 260; 271       71K; 721; 729; 73C;
                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 26B; 270; 52J       74A
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/45R19 98     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 27H; 51J            quattro;
                                                                           255/40R19 100     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                           255/45R19 100     11A; 24J; 248; 26B;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                             27B; 27H                 765

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 55

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24C; 24D                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 210     265/55R19 109          12N                      Q8;
                                                                      275/50R19 108          12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      275/55R19 111          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             4L             e1*2001/116*0350*..   155 - 245 255/55R19 107 11A; 248; 26P               ab
                                                                            265/50R19 106 11A; 245; 248; 26P          e1*2001/116*0350*20;
                                                                            265/55R19 109 11A; 245; 248; 26B          Q7; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                      75I

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107        11A; 248; 26P            ab
                                                                        265/50R19 106        11A; 245; 248; 26P       e13*2007/46*1081*06;
                                                                        265/55R19 109        11A; 245; 248; 26B       Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                      75I
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96  11A; 245; 248; 26P               A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99  11A; 24J; 248; 26B               Limousine;
                                                                       235/50R19 99  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                                     247; 26B; 26N; 27H               Frontantrieb;
                                                                       245/45R19 98  11A; 241; 244; 246;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26B; 27H                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       255/40R19 100 11A; 241; 244; 246;              721; 73C; 74A
                                                                                     247; 26B; 26N; 27H
                                                                       255/40R19 96  11A; 241; 244; 246;
                                                                                     247; 26B; 26N; 27H
                                                                       255/45R19 100 11A; 241; 244; 246;
                                                                                     247; 26B; 26N; 27H
                                                                       265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     26B; 26N; 27F
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99  11A; 26P                         A7 Sportback;
                                                                       235/50R19 99  11A; 248; 26B; 26N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/45R19 98  11A; 26P                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       255/40R19 96  11A; 248; 26B; 26N               721; 73C; 74A
                                                                       255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99  11A; 248; 26B; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 73C; 74A
                                                                        255/45R19 100 11A; 248; 26B; 27I
                                                                        265/45R19 102 11A; 248; 26B; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260;        erhöhtes
                                                                                      270; 52J                   Anzugsmoment
                                                                                                                 180 Nm; kurzer
                                                                           245/45R19 98  11A; 21B; 22I; 52J      Radstand; langer
                                                                           255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 270 Radstand;
                                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                           275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         248; 261; 271; 54A      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                 71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                 74A; 740; 76T; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246;              erhöhtes
                                                                                     26J; 26P; 27I                    Anzugsmoment
                                                                                                                      180 Nm; Q5; SQ5;
                                                                           245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                                           275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26B; 26J; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 55
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8
                                                                       180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0447*.. 331          235/40R19         51G; 52J                 RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                           245/35R19 93      52J                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 96      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76Z
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246;          erhöhtes
                                                                                         26J; 26P; 27I                Anzugsmoment
                                                                                                                      180 Nm; Q5;
                                                                           245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247;          Allradantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                                           275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26B; 26J; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                         RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                     245/35R19 93    52J                              RS5 Cabriolet bis
                                                                     255/35R19 96    52J                              MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76Z; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4122
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 55
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G4X          e1*2007/46*1881*..  120 - 185 235/50R19 99  11A; 26N; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              120 - 195 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      26N; 27I                        721; 73C; 74A
                                                                        255/45R19 100 11A; 26N; 26P
                                                                        255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26J; 27I
                                                                        265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26N; 27I
                                                                        275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26J; 27I
                             G4X          e1*2007/46*1881*..  240 - 260 235/50R19 99  11A; 26N; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      26N; 27I                        721; 73C; 74A; 77E
                                                                        255/45R19 100 11A; 26N; 26P
                                                                        255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26J; 27I
                                                                        265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26N; 27I
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                        275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
                                                                                      26J; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 235/50R19 99     11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A
                             G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 235/50R19 99  11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                           255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE              Kombilimousine;
                                                                        235/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;             Allradantrieb;
                                                                                      5IE; 67H                        Heckantrieb;
                                                              100 - 294 235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J;          721; 73C; 74A
                                                                                         248; 26B; 26N; 27H
                                                                           255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                         26N; 27H
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                         26N; 27H; 5IE; 58A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             G5L          e1*2007/46*1688*..  100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE              Limousine;
                                                                        235/40R19 98W 11A; 245; 248; 26P;             Allradantrieb;
                                                                                      67H                             Heckantrieb;
                                                                        235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J;          721; 73C; 74A
                                                                                         248; 26B; 26N; 27H
                                                                           255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                         26N; 27H
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                         26N; 27H; 5IE; 58A

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 245/45R19 102        GAE                      nicht für Fzg.
                                                                        255/40R19 100        58A                      Versionen /?????9??;
                                                                        255/45R19 100        YA7                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99         11A; 248                 ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                 155 - 330 245/45R19 98Y 11A; 248                     Allradantrieb;
                                                                           255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P           Heckantrieb;
                                                                           255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P           Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             7L             e1*2007/46*0276*..   155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E                     ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                           255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P;          Allradantrieb;
                                                                                         57E                          Heckantrieb;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 209; 209; 171
                             Zubehör                                 : DW448
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 55
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 166; 219; R1ECLS; 221; 204; 172; 230; 222; R1ECLS; 204 X;
                                                                       211; R1ES; 231; 221; 218; 212
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 171; 209
                                                                       130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 219; 230; 231
                                                                       150 Nm für Typ : R1ECLS; R1ES; 166; 204 X; 221; 222
                                                                       150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;             Nur Baureihe 205;
                                                                                      57E; 672                        neue C-Klasse; nur
                                                                        235/40R19 96  11A; 24C; 26B; 26J;             Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                      57E; 67H                        Allradantrieb; nicht
                                                                        245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B;             Hybrid;
                                                                                      26J; 57E; 68R                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     CLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             209          e1*98/14*0184*..  100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21L; 24J;               Cabrio; Coupe;
                                                                                    5FE                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 22B;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J; 5ET                          721; 729; 73C; 74A
                                                                      235/35R19 91  11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                                    24J
                             209          e1*98/14*0184*..  225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J;               Nur CLK 500; Nur CLK
                                                                                    5ET; 57E; 68X                     55 AMG; Cabrio;
                                                                                                                      Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A

                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94      GAA; 11A; 246; 26N;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26P; 57E                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/40R19 96  11A; 24J; 26B; 26N;          721; 73C; 74A; 76A
                                                                                         57E; 68G
                             R1ECLS         e1*2007/46*1818*..   210 - 250 255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           M+S
                                                                 210 - 270 245/40R19 98  11A; 246; 26N; 26P           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           M+S
                                                                           255/35R19 96  11A; 24J; 26B; 26N           721; 73C; 74A
                                                                           M+S
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 245; 26B; 26N;          nicht AMG Sportpaket;
                                                                                     27I; 5HA; 51J                Kombilimousine;
                                                             120 - 300 255/35R19 96W 11A; 24J; 248; 26B;          Allradantrieb;
                                                                                     26N; 27H; 27I                Heckantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 729; 73C; 74A
                             218            e1*2007/46*0485*..    120 - 225 245/35R19 93  11A; 21B; 22I; 260; 51J nicht AMG Sportpaket;
                                                                                                                  Coupe; 4-türig;
                                                                  120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 245;     Allradantrieb;
                                                                                          248; 260; 270; 5GG      Heckantrieb;
                                                                            255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          248; 260; 270           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 729; 73C; 74A
                             219            e1*2001/116*0295*..   155 - 285 255/35R19 96  11A; 21P; 24J; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          675                     12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                  76A

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24M; 241; 246;             All Terrain; Kombi;
                                                                                      26B; 26J; 27B; 27H;             Allradantrieb;
                                                                                      6BL
                                                                        255/40R19 100 11A; 24C; 24M; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      26J; 27B; 27H; 58A              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/40R19 96  11A; 24C; 24M; 26B;             721; 73C; 74A
                                                                                      26J; 27B; 27H; 57E;
                                                                                      58A
                                                                        255/45R19 100 11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                                      26J; 27B; 27H; 6BM
                             211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M;             Nur 4-MATIC;
                                                                                      5GG; 51J                        Allradantrieb;
                                                              130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      24D                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 245/40R19 98     GAA; XFX; 11A; 22Q;      Baureihe W213;
                                                                                             24C; 244; 247; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                             26J; 27F                 Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99         11A; 24J                 GLC Coupé;
                                                                        235/55R19 101        YBJ; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                                                        245/50R19 101        YBL; 11A; 241; 246;      Heckantrieb;
                                                                                             26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/55R19 103     YBK; 11A; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26P                      721; 73C; 74A
                                                                           255/45R19 100     11A; 24J
                                                                           255/50R19 103     YBJ; YBM; 11A; 24C;
                                                                                             26P
                                                                           265/50R19 106     YBK; 11A; 24C; 26B;
                                                                                             26N
                                                                            275/45R19 104    YBL; 11A; 24C; 26P
                             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/55R19 101    11A; 24J; 248            GLC; Kombilimousine;
                                                                            245/50R19 101    11A; 24C; 244; 26P       Allradantrieb;
                                                                            245/55R19 103    11A; 24C; 244; 26P       Heckantrieb;
                                                                            255/50R19 103    11A; 24C; 244; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            275/45R19 104    11A; 24C; 244; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F                              GLE Coupé;
                                                                       M+S
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      75I; 76B; 97P

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19            11A; 22M; 241; 246;      ab Mj.2013 (Baureihe
                             222          e1*2007/46*0960*..                                 26N; 26P; 51G; 575       222); nicht AMG Sport-
                                                                        255/40R19            11A; 22M; 24C; 26B;      Paket; Limousine;
                                                                                             26N; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A
                             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 245/45R19 98 11A; 245; 26P; 57E;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         575                          217); Cabrio; Coupe;
                                                                           255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N;          Allradantrieb;
                                                                                         57E; 68G                     Heckantrieb;
                                                                           255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26N; 57E                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A
                             221            e1*2001/116*0335*..   430      255/40R19 100 11A; 241; 246; 26B;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         26N; 54A; 57E; 68G           217); Coupe;
                                                                           255/45R19 M+S 11A; 241; 246; 26B;          Allradantrieb;
                                                                                         26N; 27I; 27U; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100 11A; 241; 246; 26B;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         26N; 57E; 575                721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     SLK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             171          e1*2001/116*0262*..    120 - 225 225/35R19 88      11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24C; 24N; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 21N; 22F;      721; 73C; 74A
                                                                                             22L; 24C; 24M; 54A
                                                                           255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 24M;
                                                                                             57F; 671; 673

                             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         11A; 22M; 24J; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                             261; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91      11A; 22L; 242; 245;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26B; 262; 271            721; 729; 73C; 74A
                                                                           255/30R19 91      11A; 22L; 24M; 272;
                                                                                             57F; 673

                             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93          11A; 26P                 ab e1*98/14*0169*19;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91          11A; 24J; 26B; 26N       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                       255/35R19 92          11A; 24J; 26B; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E                        ab
                                                                        245/50R19 105 57E; 6AL                        e13*2007/46*1164*02;
                                                                        245/55R19 103 52J; 57E; 6AM                   Kombilimousine;
                                                                        255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN              Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A; PDG
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 55
                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E           ab
                                                                        245/50R19 105 57E; 6AL           e13*2007/46*1165*02;
                                                                        245/55R19 103 52J; 57E; 6AM      Kombilimousine;
                                                                        255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                         76A; PDG

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 12O                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/55R19 107     12A                      180 Nm;
                                                                           265/50R19 106     11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/55R19 109     11A; 12A; 245            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           275/50R19 108     11A; 12A; 24J; 248;      73C; 74A; 740; 77E
                                                                                             27H

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 55
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 55
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                   genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 55
                             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         255/40R19
                                                  Hinterachse:                         285/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         235/45R19
                                                  Hinterachse:                         265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 55
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 55
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                                 Hinterachse:                          285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                                 Hinterachse:                        265/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                                 Hinterachse:                        275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 55
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/50R19
                                                 Hinterachse:                        275/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/55R19
                                                 Hinterachse:                        265/50R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/50R19
                                                 Hinterachse:                        285/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/45R19
                                                 Hinterachse:                        275/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 55
                                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         245/35R19
                                                  Hinterachse:                         275/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 55
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
                             XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R19
                                                 Hinterachse:                          245/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 55
                             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/45R19
                                                 Hinterachse:                          285/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                                 Hinterachse:                          285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 25 von 55
                             YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/55R19
                                                 Hinterachse:                          255/50R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/55R19
                                                 Hinterachse:                          265/50R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/50R19
                                                 Hinterachse:                          275/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/50R19
                                                 Hinterachse:                          285/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 26 von 55


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 31 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 33 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 34 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 35 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 36 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B81
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
                                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 38 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    7L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0276*..
                                    Handelsbez.:    7er Reihe

                                    Variante(n):    ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 380             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 330             y = 220                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 380       y = 270            18                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 380       y = 270             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 40 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 41 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G4X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 43 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 44 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    218
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
                                    Handelsbez.:    CLS-KLASSE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 330                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 280                   VA
                                          27B                      x = 280             y = 310                   HA
                                          27I                      x = 230             y = 260                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ECLS
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
                                    Handelsbez.:    CLS-Klasse

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 280                   VA
                                          27I                      x = 230             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 280             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 280            20                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 290             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 240             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 300            20                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 290       y = 390            30                 HA
                                          27H                   x = 290       y = 390             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 48 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    221
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                                    Handelsbez.:    S-Klasse

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 400                   HA
                                          27I                      x = 260             y = 350                   HA
                                          27U                      x = 240             y = 400                   HA
                                          27V                      x = 240             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 49 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                                    Variante(n):    GLC

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 50 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
                                    Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                                    Variante(n):    GLC Coupé

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 280                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 230                   VA
                                          27B                      x = 360             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 310             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
                                          26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
                                          27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 51 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    221
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                                    Handelsbez.:    S-Klasse

                                    Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 320             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 270             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 150             y = 380                   HA
                                          27I                      x = 100             y = 330                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
                                          27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 52 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MERCEDES
                                    Fahrzeugtyp:    231
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
                                    Handelsbez.:    SL-Klasse

                                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 380             y = 360                   VA
                                          27I                      x = 300             y = 330                   HA
                                          27B                      x = 350             y = 380                   HA
                                          26P                      x = 330             y = 310                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
                                          26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
                                          27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
                                          27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 53 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MERCEDES
                                    Fahrzeugtyp:    172
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
                                    Handelsbez.:    SLK / SLC

                                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 54 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 55 von 55

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    CR
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                                    Handelsbez.:    TOUAREG

                                    Variante(n):


                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 37

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                                        MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51124266             LK 5x112               ohne                        66,6                    820     2394    03/13
                             51124266             LK 5x112               ohne                        66,6                    855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                  : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                                                        140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91         11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                              100 - 245 245/35R19 93         11A; 21P; 22I; 51J         AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                        255/35R19            51G                        Limousine;
                                                                        255/35R19 92         11A; 21P; 22B; 24J;        Allradantrieb;
                                                                                             24M; 54F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                        74A
                             B8             e1*2001/116*0430*..    88 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 51J              AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..             245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 51J         Kombi; Frontantrieb;
                                                                            255/35R19        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/35R19 92     11A; 21P; 22B; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24M; 54F                   721; 729; 73C; 74A
                             B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R19 91    11A; 22I; 5GG; 51J         AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..    100 - 245 245/35R19 93    11A; 21P; 22I; 51J         Nicht A4 Allroad
                                                                             255/35R19       51G                        Quattro; AUDI S4 bis
                                                                             255/35R19 92    11A; 21P; 22B; 24J;        MJ2016; Kombi;
                                                                                             24M; 54F                   Allradantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                        74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          11A; 22I; 51J            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       245/35R19 93          11A; 21P; 22I; 51J       Limousine;
                                                                       255/35R19             51G                      Frontantrieb;
                                                                       255/35R19 92          11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 54F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W                              Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..   260      225/40R19 M+S 52J                          Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                                      ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                                      (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 98A;
                                                                                                                      AG0

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             8R1          e13*2007/46*1083*..                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      837; 838; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      837; 838; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      837; 838; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101                                  Q5; SQ5;
                                                                       245/50R19 101                                  Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 37


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101                               Q5; Allradantrieb;
                                                                           245/50R19 101                               Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : UKL-L; F1X
                             Zubehör                                 : DW4222
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : F2AT; F2GT
                             Zubehör                                 : DW4222
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : F2X
                             Zubehör                                 : DW4222
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 248; 27I             BMW X1 (F48);
                                                                       225/45R19 92          11A; 248; 27I             Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 92          11A; 244; 245; 26P; 27I   Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R19 95      11A; 244; 245; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 225/40R19 93       11A; 24J; 244; 247;       BMW Active Tourer
                                                                                             26J; 27H; 27V             F45;
                                                                                                                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                           235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                                         247; 26J; 27U                 Frontantrieb;
                                                                           245/35R19 93  11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 27F; 27V                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 248; 27I             BMW X1 (F48);
                                                                       225/45R19 92          11A; 248; 27I             Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 92          11A; 244; 245; 26P; 27I   Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R19 95      11A; 244; 245; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A
                             F2X            e1*2007/46*1824*..   85 - 170 225/40R19 93       11A; 244; 26P             BMW X2 (F39);
                                                                          225/45R19 92       11A; 244; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/40R19 92       11A; 244; 26P; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          235/45R19 95       11A; 244; 26P; 27I        721; 73C; 74A
                                                                          245/40R19 94       11A; 244; 26N; 26P;
                                                                                             27I
                                                                           255/35R19 92      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                             26N; 27B; 27H
                                                                           255/40R19 96      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                             26N; 27B; 27H

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93           11A; 24J; 244; 247;       BMW Active Tourer
                             F2GT         e1*2007/46*1677*..                                 26J; 27H; 27V             F45;
                                                                                                                       BMW Gran Tourer F46;
                                                                           235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;           Allradantrieb;
                                                                                         247; 26J; 27U                 Frontantrieb;
                                                                           245/35R19 93  11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 27F; 27V                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 212K; 166; 207
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 117; 207; 639; 639/2; 215; 245; R1EC; R1ES; 221; 176;
                                                                       245G; 251; 245G AMG; 222; 166; 164; 204; 220; 204 K; 639/5; 212K;
                                                                       639/4; 212
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : F2A
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 37
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G;
                                                                       245G AMG
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                                       150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 166; 215; 220; 221; 222; 251;
                                                                       639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      Sportfahrwerk; GLA;
                                                            80 - 280 235/45R19 95                      nicht Offroad-
                                                            265 - 280 225/45R19 M+S 52J                Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                       Paket; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 73C; 74A; DBS
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                                            80 - 280 235/45R19 95                      GLA; nicht
                                                            265 - 280 225/45R19 M+S 52J                Fahrdynamik Paket;
                                                                                                       Offroad-Fahrwerk;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 73C; 74A; DBS
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96                      nicht Sportfahrwerk;
                                                            80 - 280 235/45R19 95                      GLA; nicht
                                                                                                       Fahrdynamik Paket;
                                                                                                       nicht Offroad-
                                                                                                       Fahrwerk;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 73C; 74A; DBS

                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88       11A; 245; 26B; 26J; 27I Kombilimousine;
                                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                           225/40R19 89  11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 73C; 74A
                             176            e1*2007/46*0928*..   66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N;      A-Klasse;
                                                                                         26P; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         26P; 27H; 52J           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                 DBS

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 37

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B;              nicht Sportfahrwerk;
                                                                                     26N; 5FE                         CLA Limousine; CLA
                                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      765
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B;          CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                         26J; 27H                     CLA Limousine; CLA
                                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               Sportfahrwerk; GLA;
                                                                  80 - 280 235/45R19 95                               nicht Offroad-
                                                                  265 - 280 225/45R19 M+S 52J                         Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                                      Paket; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DBS
                             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J; 27H          CLA; CLA Limousine;
                                                                                                                      CLA Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 225/45R19 96                               nicht Sportfahrwerk;
                                                                  80 - 280 235/45R19 95                               GLA; nicht
                                                                  265 - 280 225/45R19 M+S 52J                         Fahrdynamik Paket;
                                                                                                                      Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DBS
                             245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N;          A-Klasse;
                                                                                          26P; 27H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26P; 27H; 52J               721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      DBS
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96                                   nicht Sportfahrwerk;
                                                              80 - 280 235/45R19 95                                   GLA; nicht
                                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                                      Komfortfahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DBS

                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE              Nur Baureihe 204;
                                                                       235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J;             Limousine;
                                                                                     24M                             Heckantrieb;
                                                                       255/30R19 91Y 11A; 22I; 24D; 57F;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     671; 673                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/40R19 93Y     XFC; 11A; 26N; 26P;     Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                              6AE; 672                neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                                                     Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A; 98A
                             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 225/35R19 88Y    11A; 24J; 24M; 5FE      Nur Baureihe 204; Nur
                                                                            235/35R19 91     11A; 21P; 22I; 24J;     4-MATIC; Limousine;
                                                                                             24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  120 - 225 235/35R19 91Y    11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24M                     721; 729; 73C; 74A
                             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/40R19 93Y    11A; 26N; 26P; 5HA      Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                                                      neue C-Klasse;
                                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     Heckantrieb; nur
                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A; 98A
                             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 225/35R19 88Y    11A; 24J; 26P; 5FE      bis
                                                                            235/35R19 91     11A; 24J; 26B; 26N; 27I e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                                           255/30R19 91      11A; 248; 27B; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 673                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                     721; 729; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;             Nur 4-MATIC; bis
                                                                                      24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                                      Kombi;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E;          bis
                                                                                         670; 673                     e1*2001/116*0457*24;
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;          Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         24M; 57F; 671; 673           721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B;               CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                    26J; 27H                          CLA Limousine; CLA
                                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B;          nicht Sportfahrwerk;
                                                                                         26N; 5FE                     CLA Limousine; CLA
                                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      765

                             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19         11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/40R19        11A; 21B; 21L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 225/40R19 93Y         GA4; 12I; 6AE            Coupé; Cabrio;
                                                                       225/45R19 96Y         GA8; XFB; 12I            Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 96Y         GAR; XFD; 12I            Heckantrieb;
                                                                       245/35R19 95Y         12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/40R19 94W         GAA; XFX; 12I            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; DEG
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 225/40R19 93Y         GA4; 12I; 5HA; 6AE       Baureihe W213; nicht
                                                                       245/35R19 95Y         12I; 5HR                 All Terrain;
                                                             110 - 270 225/45R19 96Y         GA8; XFB; 12I; 5IE       Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 96Y         GAR; XFD; 12I; 5IE       Heckantrieb;
                                                                       245/40R19 98Y         GAA; XFX; 12I; 5JA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; DEG
                             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 190 245/45R19 98Y 12R; 6BL                    All Terrain; Kombi;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; DEG
                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P                    Baureihe W212; nicht
                                                                                                                      AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 51J                         Baureihe W212; nicht
                                                                  100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                    AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                           245/35R19 93Y 11A; 21P                     Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 245/40R19 98     GAA; XFX; 11A; 26P       Baureihe W213;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DEG
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 225/40R19 93Y    GA4; 12I; 5HA; 6AE       Baureihe W213;
                                                                            225/45R19 96Y    GA8; XFB; 12I; 5IE       Allradantrieb;
                                                                            235/40R19 96Y    GAR; XFD; 12I; 5IE       Heckantrieb;
                                                                            245/35R19 95Y    12I; 5HR                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/40R19 98     GAA; XFX; 12I            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                            255/35R19 99Y    11A; 12A; 26P            73C; 74A; DEG
                                                                            255/40R19 96Y    11A; 12A; 26P; 5IE

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19            11A; 51G; 57E            Coupe; Heckantrieb;
                                                                        255/30R19            11A; 22I; 248; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 575                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             207            e1*2001/116*0502*..   225      235/35R19         51G                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             207          e1*2001/116*0502*.. 225  235/35R19 91Y                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                   255/30R19     51G; 575                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/35R19        11A; 51G; 57E; 575       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                            255/30R19        11A; 22I; 248; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 575                 12A; 51A; 575; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 5HR                         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 245/35R19 93     57E; 572; 67C; 68R       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A

                             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19         11A; 24J; 248                 V-Klasse; Vito; Vito
                                                                      245/45R19         11A; 24J; 248; 27P            Tourer; Vito Mixto;
                                                                      255/40R19         11A; 241; 244; 246            ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19     11A; 24C; 24D                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        103W
                                                                        275/45R19 104 11A; 24C; 24D                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        275/45R19 104 11A; 24C; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 11A; 24J; 57E                    GLE Coupé;
                                                                       M+S
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                      97P
                             166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 248                M-Klasse; nicht GLE
                                                                           265/50R19 106 11A; 24J; 244; 247           Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                           275/45R19 104 11A; 246; 248                GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 75I; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19            51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
                             222          e1*2007/46*0960*..                                                          222); nicht AMG Sport-
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J                          Nicht für Fz. m.
                                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      Nur 4-MATIC;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J           Nicht für Fz. m.
                                                                                                                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:    VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             639/4        L275                   65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 37
                             Verkaufsbezeichnung:     VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;           bis
                             639/5        e1*2007/46*0459*..,                           5KA; 54A                      e1*2007/46*0459*05;
                                            L720                 190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;           bis
                                                                          100W          5KA; 54A                      e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A               Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;               bis
                                                                                    5KA; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                                             190      255/40R19     11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                                      100W          5KA; 54A                          Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19              11A; 24J; 248            V-Klasse; Vito; Vito
                             639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19            11A; 24J; 248; 27P       Tourer; Vito Mixto;
                                                                        255/40R19            11A; 241; 244; 246       ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                                      ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 75I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92          11A; 26P                 Q30; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             H15            e11*2007/46*2977*..   125      225/45R19 92                               QX30; Allradantrieb;
                                                                           235/45R19 95      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 37
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 37
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 37
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 37
                                   Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                   oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                   Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                                 Hinterachse:                        285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1500kg.
                             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1600kg.
                             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/35R19
                                                 Hinterachse:                        265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 37
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          295/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 37
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                                 Hinterachse:                        245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         245/45R19
                                                 Hinterachse:                         275/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 37
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
                             98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                                  318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
                                  der Vorderrachse nicht zulässig.
                             DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
                                  (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/40R19
                                  Hinterachse: 255/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/45R19
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Hinterachse: 255/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 235/35R19
                                  Hinterachse: 275/30R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 235/40R19
                                  Hinterachse: 265/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R19
                                                 Hinterachse:                          245/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F1X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 260                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 210                   VA
                                          27B                      x = 210             y = 270                   HA
                                          27I                      x = 160             y = 220                   HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F2X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    UKL-L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                                    Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 260                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 210                   VA
                                          27B                      x = 210             y = 270                   HA
                                          27I                      x = 160             y = 220                   HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    UKL-L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                                    Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27U                      y = 140             y = 220                   HA
                                          27V                      y = 140             y = 220                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    117
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 28 von 37

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    176
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                                    Variante(n):    Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                          26P                       x = 200             y = 310                  VA
                                          26B                       x = 250             y = 350                  VA
                                          27I                       x = 240             y = 315                  HA
                                          27B                       x = 290             y = 350                  HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
                                          27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 30 von 37

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    F2A
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
                                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    117
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
                                    Handelsbez.:    CLA-Klasse

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 37

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 305             y = 335                   VA
                                          26B                      x = 355             y = 385                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
                                          27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
                                          27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 36 von 37

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    H15
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                          27H                   x = 230       y = 220                8               HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 280       y = 270               30               HA
                                          26N                   x = 350       y = 250                8               VA
                                          26J                   x = 350       y = 250               30               VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    H15
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                    Variante(n):    Allradantrieb, QX30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 250                8               HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26J                   x = 350       y = 300               25               VA
                                          26N                   x = 350       y = 300                8               VA
                                          27F                   x = 300       y = 250               20               HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                  Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                  och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             51203560             LK 5x120               Ø76 Ø 60.1                    60,1    Kunststoff     855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                       : Flachbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS LS460
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F4(a)        e6*2001/116*0108*.. 280            245/45R19         51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          729; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                          74P

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS LS600h,LS600hL
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             HF4(a)       e6*2001/116*0109*.. 290   245/45R19 102Y 51G                                    10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          73C; 74D; 74E; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 2
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 2

                             Fahrzeughersteller                      : TESLA MOTORS
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             51203564             LK 5x120               Ø76 Ø 64.1                  64,1    Kunststoff     855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TESLA MOTORS
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                 : DW4107
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 175 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Model S, Model X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             002          e4*2007/46*0667*.. 52 - 169 245/45R19 98                                      Model S;
                                                                      255/40R19 100                                     Allradantrieb;
                                                                      255/45R19 100                                     Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                        74P; 765

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 8

                             Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             51203565             LK 5x120               Ø76 Ø 67.1                  67,1    Kunststoff     855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                 : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/40R19 93                                     Stufenheck;
                                                                       225/45R19 96                                     Frontantrieb;
                                                                       235/40R19 96                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/35R19 93          11A; 248                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       245/40R19 94          11A; 248                   73C; 74A; 74P
                                                                       255/35R19 96          11A; 245; 248; 26P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : Z-B
                                                                       150 Nm für Typ : 0G-A; 0G-A/V
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239         235/40R19 96      51J; 52J                 Nur Insignia OPC;
                                            e1*2007/46*0374*..             245/35R19 93Y                              Stufenheck;
                                                                           245/40R19 94Y                              Schrägheck;
                                                                           255/35R19 96      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                           255/40R19 96      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96  11A; 24M; 51J                nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..             245/35R19 93Y 11A; 24M                     nicht CROSS
                                                                                                                      COUNTRY;
                                                                           245/40R19 94Y 11A; 24M                     Kombi; Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 96  11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R19 96  11A; 24J; 24M                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239       235/40R19 96  51J; 52J                     Nur Insignia OPC;
                                            e1*2007/46*0374*..             245/35R19 93Y                              Kombi; Allradantrieb;
                                                                           245/40R19 94Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           255/35R19 96  11A; 24J; 24M                12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           255/40R19 96  11A; 24J; 24M                721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92       11A; 24M; 51J            nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..            245/35R19 93       11A; 24M                 nicht CROSS
                                                                                                                      COUNTRY;
                                                                           245/40R19 94      11A; 24M                 Stufenheck;
                                                                           255/35R19 92      11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                           255/40R19 96      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      765
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92       11A; 24M; 51J            nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..            245/35R19 93       11A; 24M                 nicht CROSS
                                                                                                                      COUNTRY;
                             0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             245/40R19 94      11A; 24M                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                           255/35R19 92      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R19 96      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      765
                             0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96  11A; 24M; 51J                nicht SUPERSPORT;
                                            e1*2007/46*0374*..             245/35R19 93Y 11A; 24M                     nicht CROSS
                                                                                                                      COUNTRY;
                                                                           245/40R19 94Y 11A; 24M                     Stufenheck;
                                                                           255/35R19 96  11A; 24J; 24M                Schrägheck;
                                                                           255/40R19 96  11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             0G-A         e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 235/40R19 96                                   Cross Country; Kombi;
                                                                       245/35R19 93Y                                  Allradantrieb;
                                                                       245/40R19 94Y                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/45R19 98                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       255/35R19 96                                   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                       255/40R19 96                                   765

                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             Z-B          e8*2007/46*0264*.. 154 - 191 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I       SPORTS TOURER GSI;
                                                                       225/45R19 96  11A; 26P; 27I       GRAND SPORT GSI;
                                                                                                         M.
                                                                       235/40R19 96  11A; 248; 26B; 27B  zusätz. Radabdeckung
                                                                       245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; Achse 2 (Flap);
                                                                                     26N; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/40R19 94  11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     26N; 27B; 27H       73C; 74A; 74P; 765
                                                                       255/35R19 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27B; 27H
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                       255/40R19 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27F

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5
                             Zubehör                                 : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 245/35R19 93Y 11A; 22I; 248                    Limousine;
                                                                       245/40R19 98  11A; 22I; 248                    Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     GM KOREA
                                    Fahrzeugtyp:    KL1G
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0188*..
                                    Handelsbez.:    MALIBU

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 315             y = 305                   VA
                                          26B                      x = 350             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 350            20                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 335       y = 280            15                 HA
                                          27H                   x = 335       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     OPEL
                                    Fahrzeugtyp:    Z-B
                                    Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
                                    Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 150             y = 150                   VA
                                          27B                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27I                      x = 150             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
                                          26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 200       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             51203572             LK 5x120               Ø 76 Ø72,6                  72,6    Kunststoff     855     2290     03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                       für Typ : 390X; 3C
                             Zubehör                                 : DW4183
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                                                       für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
                             Zubehör                                 : DW4183
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                                                       für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
                             Zubehör                                 : DW4183
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
                                                                       für Typ : 346X; 3L; ZR; 390L; Z85; 3K; 3C; 560X; 346L; 182; 390X;
                                                                       346C; 187; Z89; 346R; 3K-N1; 1C; 392C; 346K
                             Zubehör                                 : DW4183
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : 6C
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
                                                                       für Typ : 3C; 1C; UKL/X; K-N1; UKL-N1; 5L; UKL-C/X; 5K; 3-V
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : X83; X53
                             Zubehör                                 : DW4229
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                                       120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                                                       390L; 390X; 392C; 560X
                                                                       120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                                       120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                                       140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V;
                                                                       5K; 5L; 6C
                                                                       140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                                       140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                                       3L
                                                                       175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19            51G; 57E; 575; 58L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/40R19 94W        11A; 24J; 57E; 993       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/40R19 96         11A; 24J; 24M; 575;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                                             58L

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103                                erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                            e1*98/14*0153*..     255 - 265 255/50R19 103 52J                          175 Nm; nicht für
                                                                                                                      gepanzerte Fz;
                                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/35R19 88  AFQ; 57E                         bis
                                                                       235/35R19 91W                                  e1*2007/46*0316*07;
                                                                       255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F;              Coupe; Allradantrieb;
                                                                                     575                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 57E                         BMW 3er (F31) ab
                                                                                                                     2012;
                             3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R19 93Y                            Ab
                                                                            235/35R19 91Y    11A; 248; 5GG           e24*2007/46*0022*03;
                                                                            235/40R19 92Y    BA0; 11A; 248; 5GM      Ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0315*06;
                                                                            245/35R19 93     11A; 24J; 248; 26P; 27I Radschraube
                                                                                                                     M14x1,25;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                            255/35R19 92Y    GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
                                                                                             24M; 27H; 27I; 57F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                                                     6AZ; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                     73C; 74A; 74P
                             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 265 225/40R19 93      GA4                     BMW 3er (F30) ab
                                                                                                                     2012;
                                                                            235/35R19 91Y    11A; 248; 27H; 5GG      Ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0314*05;
                                                                            245/35R19 93     11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. 330e
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                     iPerformance;
                                                                            255/35R19 92     GA4; 11A; 22M; 22P; Limousine; Stufenheck;
                                                                                             248; 27H; 27I; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                             6AA
                                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                     74P
                             3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 250 225/45R19        GA8; 51G                ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0559*01;
                                                                            235/40R19 96     XFD; 67H                Allradantrieb;
                                                                            235/45R19 99     67K                     Heckantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                     74P
                             346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 170   225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 24J;     Kompakt; Cabrio;
                                            e1*98/14*0112*..                                 57E; 585                Coupe; Limousine;
                             346K           e1*2001/116*0167*..,            235/35R19 87W    11A; 21B; 21J; 24J;     Stufenheck 4-türig;
                                            e1*98/14*0167*..                                 54A; 57E; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                             346L           e1*97/27*0097*..,               235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 22B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                            e1*98/14*0097*..                                 22L; 24J; 24M; 54A      721; 729; 73C; 74A;
                             346R           e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91     11A; 22B; 22F; 22L;     74P; 744
                                            e1*98/14*0146*..                                 24D; 57F; 585
                             346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 170   225/35R19 88W    11A; 21B; 21J; 24J;     Touring;
                                            e1*98/14*0097*..                                 57E; 585                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            235/35R19 87W    11A; 21B; 21J; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             54A; 57E; 68X           721; 729; 73C; 74A;
                                                                            235/35R19 91     11A; 21B; 21J; 22B;     74P; 744
                                                                                             22L; 24J; 24M; 54A
                                                                            255/30R19 91     11A; 22B; 22F; 22L;
                                                                                             24D; 57F; 585
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91        11A; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e1*98/14*0144*..                                 24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
                                                                           235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                                                           235/35R19 91                               Limousine;
                                                                           255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 57F;          Heckantrieb;
                                                                                         673                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
                             390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2007/46*0314*04;
                                                                           235/35R19 91                               Facelift ab September
                                                                           255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 673           2008; Ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AF; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P
                             390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                Nur bis
                                                                           235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                e1*2001/116*0308*08;
                                                                           235/35R19 91Y                              Touring; Heckantrieb;
                                                                           255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         673                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/35R19 91                               Nur bis
                             3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                e1*2007/46*0315*05;
                             390L           e1*2001/116*0308*..            235/35R19 87Y 57E; 676; 68X                Facelift ab September
                                                                           235/35R19 91Y                              2008; Nur bis
                                                                           255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         673                          Ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                                      Touring; Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/35R19     51G; 57E; 575               Nur bis
                                                                            235/35R19 91W                             e1*2001/116*0344*05;
                                                                            255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F;         Touring; Limousine;
                                                                                          575                         Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 225 225/35R19 88         AFQ; 57E                 bis
                             390X         e1*2001/116*0344*..                                                         e1*2007/46*0316*07;
                                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 76A
                             3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/35R19 88     5FE; 57E; 575            Nur bis
                             3K-N1          e24*2007/46*0022*..             235/35R19 91                              e1*2007/46*0314*04;
                             3L             e1*2007/46*0314*..              255/30R19 91     11A; 22I; 248; 5GG;      Nur bis
                             390X           e1*2001/116*0344*..                              57F; 575                 e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                                      Nur bis
                                                                                                                      e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                                      Ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                                      Touring; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      74P
                             3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 235/35R19 91Y                             bis
                             392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673          e1*2007/46*0316*07;
                                                                            235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                          68X                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          673                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 235/35R19 91                               bis
                             392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673           e1*2007/46*0316*07;
                                                                           235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676;          Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         68X                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91  11A; 22I; 24M; 57F;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         673                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P

                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4                              ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0316*09;
                                                                           235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 5GG;          4er Cabrio (F33);
                                                                                         68X                          Cabrio; Allradantrieb;
                                                                           245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P;          Heckantrieb;
                                                                                         27I; 68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 96  GA4; 11A; 248; 27H;          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                         27I; 57F                     71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4                              4er Gran Coupe (F36);
                                                                       235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 68X               ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0316*10;
                                                                           245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P;          Allradantrieb;
                                                                                         27I; 68R                     Heckantrieb;
                                                                           255/35R19 96  GA4; 11A; 248; 27H;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         27I; 57F                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 265 225/40R19 93     GA4                      ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0316*08;
                                                                           235/35R19 91      11A; 248; 27I; 68X       4er Coupe (F32);
                                                                           245/35R19 93      11A; 24J; 248; 26P;      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                             27I; 68R                 Heckantrieb;
                                                                           255/35R19 92      GA4; 11A; 248; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27I; 57F                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J                        nur Limousine
                                                                        245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M                   Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P
                             560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J                    nur Kombi
                                                                            255/35R19 96  11A; 24J; 24M               Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/35R19 88      11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             247; 271                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                                             247; 272
                                                                           235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                             247; 272
                                                                           245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                             247; 273
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             247; 271                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                                             247; 272
                                                                           235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                             247; 272
                                                                           245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                             247; 273

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88          11A; 21P; 24C; 244;      ab
                                                                                             247; 271                 e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           225/40R19 89      11A; 21B; 24C; 244;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             247; 272                 721; 73C; 74A; 74P
                                                                           235/35R19 87      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                             247; 272
                                                                           245/35R19 89      11A; 21B; 24C; 244;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                             247; 273

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W         GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                                                       225/40R19 93                                   Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 91W         11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                                                       255/35R19 92          GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 744

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                                                      225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                                                      235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                                                      255/35R19 92           GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 744

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                 Nur BMW X1;
                                                                      225/40R19 93                                    Allradantrieb;
                                                                      235/35R19 91W          11A; 248; 51J            Heckantrieb;
                                                                      255/35R19 92           GA4; 11A; 22I; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 744
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98          GAE; 11A; 248            BMW X3; BMW X4;
                                                                       255/40R19 96W         11A; 245; 248; 994       Allradantrieb;
                                                                       255/45R19 100         11A; 245; 248; 994       Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98          GAE; 11A; 248            BMW X3; BMW X4;
                                                                       255/40R19 96W         11A; 245; 248; 994       Allradantrieb;
                                                                       255/45R19 100         11A; 245; 248; 994       Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91                                 Cabrio; Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                              115 - 250 225/35R19 88         57E; 670; 673           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/35R19 87         57E; 676; 68X           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        235/35R19 91         57E; 676; 68X           721; 729; 73C; 74A;
                                                                        255/30R19 91         11A; 22I; 248; 57F; 673 74P; 97K
                             Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W        11A; 24J; 57E; 585      Cabrio; Coupe;
                                                                        235/35R19 87         11A; 21B; 21L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57E; 68X                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 21L; 22I;     721; 73C; 74A; 74P
                                                                                             22M; 24J; 24M; 68X
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                                             57F; 585; 671
                             Z89            e1*2001/116*0499*..   115 - 190 255/30R19 91     11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  115 - 225 235/35R19 91                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  115 - 250 225/35R19 88     57E; 670; 673           721; 729; 73C; 74A;
                                                                            235/35R19 87     57E; 676; 68X           74P
                                                                            235/35R19 91     57E; 676; 68X
                                                                  225 - 250 255/30R19 91     11A; 22I; 248; 57F;
                                                                                             673; 97K
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y          11A; 24J; 244; 247;      BMW 1er (F20 2011);
                             1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26B; 26N; 27H; 5FM       BMW 1er (F21 2012);
                                                                      225/35R19 96Y          11A; 24J; 244; 247;      Ab
                                                                                             26B; 26N; 27H            e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                                      Ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                           235/35R19 91      11A; 22M; 241; 244;      Kombilimousine;
                                                                                             246; 247; 26B; 26J;      Allradantrieb;
                                                                                             27F; 54A                 Heckantrieb;
                                                                           245/30R19 89      GA0; 11A; 22M; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27F; 57F                 12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22L; 24D; 27F;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                             57F; 673                 74P
                             1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 225/35R19 88W    11A; 21B; 21N; 22B;      1ER REIHE; bis
                             182            e1*2001/116*0352*..                              24C; 24D                 e1*2007/46*0277*07;
                                                                  100 - 160 225/35R19 88Y    11A; 21B; 21N; 22B;      Cabrio; Coupe;
                                                                                             24C; 24D                 Heckantrieb;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  100 - 240 225/35R19 88W    11A; 21B; 21N; 24C;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             57E; 670; 673; 677       74P; 744; 76R
                                                                           235/35R19 87W     11A; 21B; 21J; 24C;
                                                                                             57E; 671; 68X
                                                                           245/30R19 89Y     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                             677; 678
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                             57F; 671; 673
                             1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                             1K4            e1*2007/46*0283*..                               24C; 24M; 673            e1*2007/46*0283*03;
                             187            e1*2001/116*0287*..            235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                                             24C; 24M; 671            e1*2007/46*0273*03;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22L; 24D;      Ab
                                                                                             270; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                                      Schrägheck 2-türig;
                                                                                                                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 744
                             187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/35R19 88      11A; 21B; 22B; 22L;      Nur bis
                                                                                             24C; 24D                 e1*2001/116*0287*09;
                                                                           235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22L;      4-türig;
                                                                                             24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24D; 57F; 671; 673       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 744
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B;              2ER REIHE; ab
                                                                                     26N; 5FE; 57E                    e1*2007/46*0277*08;
                                                                       225/40R19 93  11A; 245; 26B; 26J;              Cabrio; Coupe;
                                                                                     57E; 6AE                         Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 91  11A; 241; 246; 26B;              Heckantrieb;
                                                                                     26J; 57E; 6AF                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                     27H; 57F                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                       245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;              74P
                                                                                     57F; 6AE
                                                                       255/30R19 91  11A; 24D; 27H; 57F;
                                                                                     6AF
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y AFQ; GA0; 11A; 241;              2ER REIHE; ab
                                                                                     244; 246; 247; 26B;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                                     26N; 27H; 5FE                    Cabrio; Coupe;
                                                                       225/40R19 93  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              Heckantrieb;
                                                                                     54A; 6AE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246;              12A; 51A; 6AA; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                     6AF
                                                                       245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              74P
                                                                                     27H; 57F
                                                                       245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;
                                                                                     54A; 57F; 6AE
                                                                       255/30R19 91W AFQ; 11A; 24D; 27H;
                                                                                     57F; 6AF
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B;              2ER REIHE; ab
                                                                                     26N; 5FE; 57E                    e1*2007/46*0277*08;
                                                                       225/40R19 93  11A; 245; 26B; 26J;              Cabrio; Coupe;
                                                                                     57E; 6AE                         Allradantrieb;
                                                                       235/35R19 91  11A; 241; 246; 26B;              Heckantrieb;
                                                                                     26J; 57E; 6AF                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247;              12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                     27H; 57F                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                       245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;              74P
                                                                                     57F; 6AE
                                                                       255/30R19 91  11A; 24D; 27H; 57F;
                                                                                     6AF
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246;              2ER REIHE; ab
                                                                                     247; 26B; 26N; 27H;              e1*2007/46*0277*08;
                                                                                     5FE; 575                         Cabrio; Coupe;
                                                                       225/40R19 93  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              Heckantrieb;
                                                                                     54A; 6AE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 91  11A; 241; 244; 246;              12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                     247; 26B; 26J; 27F;              71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                     6AF
                                                                       245/30R19 89  11A; 244; 247; 27H;              74P
                                                                                     57F; 575
                                                                       245/35R19 89  11A; 244; 247; 27F;
                                                                                     57F; 6AE
                                                                       255/30R19 91  11A; 24D; 27H; 57F;
                                                                                     6AF

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/40R19             51G; 68S                 Nur BMW 5er Touring;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/40R19         51G; 993                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI                     Stufenheck;
                                                                 120 - 330 245/40R19     GAA; 51G; 57E                Allradantrieb;
                                                                           245/40R19 98  GAA; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI                     Stufenheck;
                                                                 100 - 330 245/40R19     GAA; 51G; 57E                Heckantrieb;
                                                                           245/40R19 98  GAA; 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19             51G; 993                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 27
                             Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/40R19             51G; 68S                 Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 765

                             Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92          57E; 67H                 Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                                                      türig); Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 76A
                             6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H                Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                           235/40R19 92Y 57E; 67H                     4-türig);
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; Cabrio;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 76A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 27
                                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 27
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                                  16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 27
                                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             58L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         235/45R19
                                                 Hinterachse:                         255/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 27
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           235/35R19
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 27
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          215/35R19
                                                 Hinterachse:                          245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                                 Hinterachse:                        265/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 27
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                                 Hinterachse:                        245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                                 Hinterachse:                        255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 27
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                                  unterschritten wird.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 21 von 27
                             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                  Vorderachse.
                             993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                                   Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
                             BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                           255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
                                   erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/35R19
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 27
                                   Hinterachse: 245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/40R19
                                  Hinterachse: 255/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 225/45R19
                                  Hinterachse: 255/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    1K4
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
                                    Handelsbez.:    1ER REIHE

                                    Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 190             y = 220                   VA
                                          26P                      x = 140             y = 170                   VA
                                          27B                      x = 220             y = 270                   HA
                                          27I                      x = 170             y = 240                   HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
                                          27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
                                          27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
                                          26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 27

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
                                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                                    Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
                             Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
                                          26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 25 von 27

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    1C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
                                    Handelsbez.:    2ER REIHE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
                                          27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 26 von 27

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3C
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
                                    Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

                                     Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
                             Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 27 von 27

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    3K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
                                    Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 175             y = 270                   VA
                                          26B                      x = 225             y = 320                   VA
                                          27I                      x = 170             y = 260                   HA
                                          27B                      x = 220             y = 310                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
                                          26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
                                          27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
                                          27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 3

                             Fahrzeughersteller                      : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             51203574             LK 5x120               Ø 76 Ø74,1                  74,1    Kunststoff     855     2290    03/13
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                 : DW4230
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O                     BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                        E70);
                                                                             265/50R19 110 11A; 24N; 24O                nicht
                                                                             275/45R19 108 11A; 24N; 24O                beschussgeschütztes
                                                                                                                        Fz.;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                        75I; 76T; 765; DEH

                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O                      BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                        E70);
                                                                             265/50R19 110 11A; 24N; 24O                bis
                                                                             275/45R19 108 11A; 24N; 24O                e1*2007/46*0421*09;
                                                                                                                        nicht
                                                                                                                        beschussgeschütztes
                                                                                                                        Fz.;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                        75I; 76T; 765; DEH
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                             Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O                    BMW X5 (Baureihe
                                                                                                                      E70);
                                                                           265/50R19 110 11A; 24N; 24O                bis
                                                                           275/45R19 108 11A; 24N; 24O                e1*2007/46*0454*10;
                                                                                                                      nicht
                                                                                                                      beschussgeschütztes
                                                                                                                      Fz.;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      75I; 76T; 765; DEH

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 3
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             DEH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
                                  (Dicke 36 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 26

                             Fahrzeughersteller                      : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                                                       JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                                                       VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             51084563             LK 5x108               ohne                        63,4                   720     2327     11/18
                             51084563             LK 5x108               ohne                        63,4                   735     2290     11/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD, FORD MOTOR
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : DYB; (Kegel)
                             Zubehör                                 : DW463
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : BWY; BA7; DM2; DEH
                             Zubehör                                 : DW463
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : SBF; (Kegelbund)
                             Zubehör                                 : DW402
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : WA6
                             Zubehör                                 : DW402
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
                             Zubehör                                 : DW402FK
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : BWY
                                                                       120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
                                                                       130 Nm für Typ : DYB
                                                                       130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
                                                                       130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                                                       133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
                                                                       135 Nm für Typ : DEH
                                                                       140 Nm für Typ : BA7
                                                                       180 Nm für Typ : SBF
                                                                       180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 26
                             Verkaufsbezeichnung:     Edge
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             SBF          e1*2007/46*1524*..      132 - 155 235/55R19 101                             bis
                                                                            245/50R19 101                             e1*2007/46*1524*02;
                                                                            255/50R19 103    11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                            265/50R19 106    11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            275/45R19 104    11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DEH          e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88          11A; 245; 248; 26N;      nicht Focus Active;
                                                                                             26P                      Kombi; Limousine;
                                                                           225/40R19 89      11A; 245; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                                             26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 87      11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26N                      721; 73C; 74A; 74H
                                                                           245/30R19 89      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27I
                                                                           245/35R19 89      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27I
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           255/30R19 91      11A; 241; 244; 246;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I
                                                                           255/35R19 92      11A; 241; 244; 246;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I
                             DYB            e13*2007/46*1138*..   136 - 184 225/35R19 88     11A; 26P; 27H            Focus ST; Kombi;
                                                                            235/35R19        11A; 245; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                                             26P; 27H; 51G            Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74H

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88         11A; 24J; 24M            Nur C-MAX;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74H

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                 Nur Kuga bis
                                                                         235/45R19 95                                 Modelljahr 2012;
                                                                         245/40R19 94        11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                         245/45R19 98        11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                                         255/40R19 96        11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      74H
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 26
                             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92         51J                       Nur Kuga ab
                                                                        235/40R19 92                                   Modelljahr 2013;
                                                                        235/45R19 95                                   inkl. Facelift 2017;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A; 74H

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91    11A; 22B; 22L; 24D;            bis
                                                                                        57F; 671                       e13*2001/116*0249*25;
                                                                 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                        57F; 671                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A; 74H
                             BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91  11A; 22B; 22L; 24D;            bis
                                                                                        57F; 671                       e13*2001/116*0249*25;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;            Stufenheck;
                                                                                        57F; 671                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A; 74H
                             BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96                                 ab
                                                                           245/35R19 95      11A; 245; 248; 26P; 27I   e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                                       Kombi; Stufenheck;
                                                                           245/40R19 94      11A; 245; 248; 26P; 27I   Schrägheck; Mit
                                                                                                                       Radhausverbreiterung
                                                                                                                       Serie;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A; 74H
                             BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96       11A; 248                  ab
                                                                           245/35R19 95      11A; 245; 248; 26P; 27I   e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                                       Kombi; Stufenheck;
                                                                           245/40R19 94      11A; 245; 248; 26P; 27I   Schrägheck; Ohne
                                                                                                                       Radhausverbreiter.
                                                                                                                       Serie;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A; 74H
                             BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M;            Frontantrieb;
                                                                                        5FE                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/35R19 91  11A; 21B; 24C; 24M;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        54A                            721; 73C; 74A; 74H
                                                                 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M;
                                                                                        5ET; 54A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98                                  ab
                                                                        245/45R19     51G                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                        245/45R19 98                                  Galaxy; S-MAX;
                                                                        255/40R19 100 11A; 245; 26P                   Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy;            Ford S-MAX; Ford
                                                                                         FGT; 11A; 24J; 24M;          Galaxy; bis
                                                                                         5HA
                                                                           245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M;          e13*2001/116*0185*23;
                                                                                         5HI                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         5HI                          721; 73C; 74A
                                                                           245/40R19 98  FGT; 11A; 24J; 24M

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                                       LIMITED (GB)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : QQ6; NNA; JB; CCX; JA; N*3; CC9
                             Zubehör                                 : DW463
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : DH; LY; DC
                             Zubehör                                 : DW402
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                                                       128 Nm für Typ : CCX
                                                                       135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       140 Nm für Typ : LY
                                                                       160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; NNA erhöhtes Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                                                                       165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103                                 Allradantrieb;
                                                                        255/55R19 107                                 Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 771
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/55R19            51G                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DH           e11*2007/46*4311*.. 172   245/55R19 103            12P                      Allradantrieb;
                                                                    255/50R19 103            11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    255/55R19 107            11A; 12A; 245            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93       11A; 21B; 22B; 22L;          ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                         24J; 24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         24J; 24M                     721; 73C; 74A; PDI
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             JA           e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96         11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes
                                                                                             67H                 Anzugsmoment
                                                                                                                 160 Nm; Allradantrieb;
                                                                 120 - 280 245/35R19 93W 11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 250 - 280 235/40R19 96  11A; 245; 26B; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         57E; 67H                721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                 PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JB           e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/40R19 98                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/35R19 96Y                              160 Nm; Kombi;
                                                                           255/40R19 96Y                              Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      PDI
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 26
                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G                           erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/35R19 96      12A                      165 Nm;
                                                                           255/40R19 96      11A; 12A; 21Q            Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 765; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NNA          e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/45R19 98         11A; 26P; 57E; 575       erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/40R19 96      11A; 26B; 26N; 57E;      160 Nm; Limousine;
                                                                                             58A                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 76A; 978; PDI
                             N*3            e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19         51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/40R19 96Y                              135 Nm; nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      Luftfederung; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 765; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             QQ6          e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/40R19 94 XFX; 57E; 575                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/35R19 96      XF0; 57E                 160 Nm; Jaguar F-Type;
                                                                           255/40R19 96      57E; 67A                 Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 76A; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             LY           e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/55R19 107 12T                             Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 75I
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 26


                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : LAND ROVER (GB)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW402FK
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24M                160 Nm; Allradantrieb;
                                                                           275/45R19 104 11A; 24C; 24M                Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R19 98                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      160 Nm; Cabrio; Kombi;
                                                                                                                      Coupe; 2-türig; 4-
                                                                                                                      türig; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 740

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : M
                             Zubehör                                 : DW463
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : U; Z; A; A-2D; D-N2D; F; X; D; B-2D; L; P; B; D-2D
                             Zubehör                                 : DW499
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 26
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       140 Nm für Typ : L; P
                                                                       170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             P            e4*2007/46*1067*..  120 - 240 245/45R19 98                          V90 Cross Country;
                                                                        255/45R19 100 11A; 245                Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 73C; 74A; 77E
                             P            e4*2007/46*1067*..  110 - 240 225/45R19 96                          nicht Cross Country;
                                                                        235/40R19 96                          Kombi; Limousine;
                                                                        235/45R19 95                          Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 94   11A; 26P               Frontantrieb;
                                                                        245/45R19 98   11A; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/35R19 96   11A; 26P               12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                        255/40R19 96   11A; 26P               721; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                  84 - 157 225/35R19 88W                              120 Nm; VOLVO V40;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740
                             M              e4*2001/116*0076*..   84 - 132 225/35R19 88      11A; 245                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                  84 - 157 225/35R19 88W     11A; 245                 120 Nm; VOLVO V40
                                                                           225/40R19 89      11A; 245                 CrossCountry;
                                                                  84 - 187 225/40R19 89W     11A; 245                 Allradantrieb;
                                                                           235/35R19 91      11A; 245                 Frontantrieb;
                                                                           235/40R19 92      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      765

                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92                       erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                       235/40R19 92 11A; 27I              170 Nm; S60 Cross
                                                                       235/45R19 95 11A; 27I              Country; V60 Cross
                                                                       245/40R19 94 11A; 26P; 27I         Country;
                                                                       255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B    Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 73C; 74A; 740
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 26
                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260;   erhöhtes
                                                                                    5GG                   Anzugsmoment
                                                                                                          170 Nm; nicht S60
                                                             84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;   Cross Country; nicht
                                                                                    248; 260              V60 Cross Country;
                                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J                    erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             A-2D           e1*2001/116*0504*..   80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA           170 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     V60, V60 Cross Country
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 228 235/35R19 91                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                  110 - 240 235/35R19 95Y                             170 Nm; V60;
                                                                            235/40R19 92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94         11A; 24J                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             B-2D           e1*2001/116*0505*..   120 - 224 235/45R19 95                              170 Nm; VOLVO XC70;
                                                                            245/40R19 98     11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                            245/45R19 98     11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/40R19 96     11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      740

                             Verkaufsbezeichnung:     XC40
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             X            e9*2007/46*3146*..      110 - 184 235/50R19 99     11A; 245; 26P       erhöhtes
                                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                           245/45R19 98                          170 Nm; XC40;
                                                                           245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/45R19 100 11A; 245; 26P           721; 73C; 74A; 740;
                                                                           265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P      77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 26

                             Verkaufsbezeichnung:     XC60
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             D-N2D          e1*2007/46*0339*..                                                        170 Nm; Allradantrieb;
                             D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      740

                             Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99                                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           235/55R19 101                              170 Nm; XC60; nicht
                                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                                      Niveauregulierung;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      77E
                             U              e4*2007/46*1220*..    223 - 235 235/50R19 99                              erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           235/55R19 101                              170 Nm; XC60 T8 Twin
                                                                                                                      Engine;
                                                                                                                      Niveauregulierung;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/55R19 101                      Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 73C; 74A; 75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 26
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                                  an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                                  Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 26
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 26
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 26
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         255/40R19
                                                 Hinterachse:                         285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/40R19
                                                 Hinterachse:                          295/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 26
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                                  Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                                  Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
                                  Sonderrades der Hinterachse sein muß.
                             FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                                  Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                                  Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                                  (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                        Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                          255/35R19
                                                  Hinterachse:                          295/30R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 26
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 26


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FORD
                                    Fahrzeugtyp:    DEH
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
                                    Handelsbez.:    FOCUS

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 200             y = 350                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
                                          26N                   x = 200       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 200       y = 350            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 26

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FORD
                                    Fahrzeugtyp:    WA6
                                    Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0185*..
                                    Handelsbez.:    GALAXY, S-MAX

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FORD
                                    Fahrzeugtyp:    BA7
                                    Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0249*..
                                    Handelsbez.:    FORD MONDEO

                                    Variante(n):    ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 270             y = 330                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 280                   HA
                                          26B                      x = 150             y = 170                   VA
                                          26P                      x = 100             y = 120                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 330             3                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 330             3                 HA
                                          26J                   x = 150       y = 170            13                 VA
                                          26N                   x = 150       y = 170             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     FORD
                                    Fahrzeugtyp:    DYB
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1138*..
                                    Handelsbez.:    FOCUS

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 270             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 320             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 350            24                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          26N                   x = 320       y = 350             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    NNA
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0089*..
                                    Handelsbez.:    JAGUAR XJ

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 230             y = 230                   HA
                                          27B                      x = 280             y = 280                   HA
                                          26P                      x = 180             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 230             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 280       y = 280             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 280            16                 HA
                                          26N                   x = 230       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 230       y = 300            27                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 26

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     JAGUAR
                                    Fahrzeugtyp:    JA
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
                                    Handelsbez.:    JAGUAR XE

                                    Variante(n):    Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 290             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 240             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 230                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 290       y = 300            26                 HA
                                          27H                   x = 290       y = 300             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VOLVO
                                    Fahrzeugtyp:    P
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
                                    Handelsbez.:    S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27P                      x = 190             y = 220                   HA
                                          26B                      x = 240             y = 280                   VA
                                          26P                      x = 190             y = 230                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 240       y = 270             8                 HA
                                          27F                   x = 240       y = 270            13                 HA
                                          26N                   x = 240       y = 280             8                 VA
                                          26J                   x = 240       y = 280            27                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VOLVO
                                    Fahrzeugtyp:    X
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
                                    Handelsbez.:    XC40

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          26P                      x = 150             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 200       y = 250            25                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VOLVO
                                    Fahrzeugtyp:    F
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
                                    Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 16

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51124857             LK 5x112               ohne                        57,1                    760     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                  : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                                        140 Nm für Typ : F3
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M;                Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                      721; 73C; 74A
                                                                       235/35R19 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                                     24J; 24M; 54A

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W                                     Cabrio; Limousine;
                                                             77 - 228 225/35R19 88Y 5FE                                 Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                        73C; 74A
                             8V             e1*2007/46*0607*..     77 - 140 225/35R19 88W                               Cabrio; Limousine;
                                                                   206 - 228 225/35R19 88Y                              Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W    11A; 22L; 24J; 24M;           Sportback (4-türig);
                             8PA          e1*2001/116*0418*..                           5FE                           S3; Schrägheck 2-
                             8PB          e13*2007/46*1082*..          235/35R19 87W    11A; 21B; 22L; 22Q;           türig;
                                                                                        24J; 24M; 5ET                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        5FE                           71K; 721; 73C; 74A;
                                                                 66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;           77E; 853
                                                                                        24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                             Limousine u. Kombi;
                                          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA                              Front- u.
                             4F1          e13*2007/46*1080*..           255/35R19     51G                             Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                      Allroad Quattro;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/35R19 87      52J                      bis
                                                                           245/35R19 89      11A; 22M; 52J            e1*2001/116*0369*16;
                                                                           255/35R19 92      11A; 22M; 22P; 52J       Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76T;
                                                                                                                      76Z
                             8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91                               bis
                                            e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93       11A; 22M                 e1*2001/116*0369*16;
                                                                           255/35R19 92      11A; 22M; 22P            Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F3           e1*2007/46*1900*..     110       235/45R19 95                               Allradantrieb;
                                                                           245/45R19 98                               Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89                                  ab
                                                                        235/35R19 91Y                                 e1*2001/116*0369*17;
                                                                        235/40R19 92Y 11A; 26P                        Allradantrieb;
                                                                        245/35R19 89  11A; 26P                        Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                                                       140 Nm für Typ : 5FP
                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                               Altea 4 Freetrack;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 147 225/35R19 88W 5FE                          Altea Freetrack;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             5PN            e9*2007/46*0012*..    63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;          Nicht Altea Freetrack;
                                                                                         24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE                              Altea 4 Freetrack;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 147 225/35R19 88W 5FE                          Altea Freetrack;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;              Nicht Altea Freetrack;
                                                                                     24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     ATECA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89                                    Allradantrieb;
                                                                      225/45R19 92                                    Frontantrieb;
                                                                      235/40R19 92                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     LEON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 155 225/35R19 88       11A; 21P; 22P; 24J;      Schrägheck;
                             1PN          e9*2007/46*0013*..                                 24M                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 248; 26P; 27H;               ab
                                                                                    5EG                               e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                                      nicht Leon X-Perience;
                                                                           225/35R19 88      11A; 245; 248; 26P;      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                             27F                      türig; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
                                                                       140 Nm für Typ : NU
                             Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R19 92                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE             Limousine;
                                            e11*2007/46*0012*..
                                                                  55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE           Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A
                             5E             e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG                           ab
                                            e11*2007/46*0244*..,                                                      e11*2007/46*0243*01;
                                            e8*2007/46*0318*..                                                        ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                                      nicht Octavia Scout;
                                                                                                                      Kombi; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             5E             e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/35R19 88Y 5FE                           ab
                                            e11*2007/46*0244*..,                                                      e11*2007/46*0243*01;
                                            e8*2007/46*0318*..                                                        ab
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                                      nicht Octavia Scout;
                                                                                                                      Kombi; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
                             Zubehör                                 : DW4172
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             1K           e1*2001/116*0242*..     103      225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H;          Nur Golf 6; ab
                                                                                         22Q; 24C; 24M                e1*2001/116*0242*25;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H;             Nur Golf 6; bis
                                          e1*2007/46*0490*..                          22P; 24C; 24M                   e1*2007/46*0490*04;
                                                               59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 21R; 22H;             ab
                                                                                      22P; 24C; 24M; 5FE              e1*2001/116*0242*25;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 118 225/35R19 88  11A; 21R; 21T; 241;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                         246; 248; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21R; 21T; 241;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         246; 248; 26P; 27H;          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         5FE
                                                                                                                      77E; 853
                             1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;          Nur Golf 5; nur bis
                                                                                         24M                          e1*2001/116*0242*24;
                                                                  55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J;          Allradantrieb;
                                                                                         24M                          Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;                Golf 7; Golf 7
                             1K           e1*2007/46*0490*..                        5EG                               Sportsvan; ab
                                                             63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;               e1*2007/46*0490*05;
                                                                                    5EG                               nicht Golf Alltrack;
                                                             63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H;               Kombilimousine;
                                                                                    5EG                               Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             1 KM           e1*2007/46*0492*..    63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG           Golf 7; Golf 7
                             1K             e1*2007/46*0490*..                                                        Sportsvan; ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0490*05;
                                                                                                                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85   11A; 26P; 27H; 5EG                Golf 7; ab
                                                             63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG                e1*2007/46*0623*01;
                                                                                                                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 90  215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;           Golf 7; ab
                                                                                        5EG                           e1*2007/46*0623*01;
                                                                 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;           nicht Golf Alltrack;
                                                                                        5EG                           e-Golf;
                                                                 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H;           Kombilimousine;
                                                                                        5EG                           Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG            Golf 7; ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0623*01;
                                                                                                                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                                                      e-Golf;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85   11A; 26P; 27H; 5EG  Golf 7; nicht Golf
                                                             63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG  Alltrack;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 77E
                             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H;  Golf 7; ab
                                                                                    5EG                 e1*2007/46*0627*01;
                                                             63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan;
                                                                                    5EG                 nicht Golf Alltrack;
                                                             63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
                                                                                    5EG                 Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74A; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
                                                                                                       e1*2007/46*0627*01;
                                                                                                       Golf 7 Sportsvan;
                                                                                                       nicht Golf Alltrack;
                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       Verbundlenkerhinterach
                                                                                                       se;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 73C; 74A; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88          11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf; Nur
                                                                                             24M; 5FE                 bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0304*13;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H;           Nur Golf Plus 6; Ab
                                            e1*2007/46*0491*..                          22L; 24J; 244; 5FE            e1*2001/116*0304*14;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             1KP            e1*2001/116*0304*..    75 - 103 225/35R19 88     11A; 21P; 22H; 22M;      Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                                             5FE                      e1*2001/116*0304*21;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             1KP            e1*2001/116*0304*..    55 - 110 225/35R19 88  11A; 21P; 22P; 24J;         Nicht CrossGolf; Nur
                                                                                          24M; 5FE                    Golf Plus; Nur bis
                                                                   55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J;         e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          24M; 5FE                    Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91          11A; 21R; 245; 5GG       nur CrossTouran; bis
                                            e1*2007/46*0506*..                                                        e1*2007/46*0357*13;
                             1T             e1*2001/116*0211*..,                                                      bis
                                            e1*2007/46*0357*..                                                        e1*2001/116*0211*35;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                      976
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 16
                             Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 235/35R19 91     11A; 21L; 21P; 21R;           nicht CrossTouran;
                                            e1*2007/46*0506*..                          245; 5GG                      bis
                             1T             e1*2001/116*0211*.., 66 - 130 235/35R19 91W 11A; 21L; 21P; 21R;           e1*2007/46*0357*13;
                                            e1*2007/46*0357*..                          245; 5GG                      bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0211*35;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                      976

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                                  Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 16
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             853) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                                  >345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
                                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                                  Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
                                  Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
                                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                                   Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    8J
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                                    Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 290                   VA
                                          26P                      x = 330             y = 240                   VA
                                          27U                       y = 40             y = 140                   HA
                                          27V                       y = 40             y = 140                   HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 350            21                 HA
                                          26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 16

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SEAT
                                    Fahrzeugtyp:    5F
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
                                    Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 400       y = 310            25                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 16

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     VW
                                    Fahrzeugtyp:    AU
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
                                    Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
                                          27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 70

                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                                                       MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
                                                                       PORSCHE, QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51123066             LK 5x112               ohne                        66,6                    830     2364    10/18
                             51123066             LK 5x112               ohne                        66,6                    855     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 4L1
                             Zubehör                                 : DW4149
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : FY; 8R1; B8; F2; 4H; 8R; F8; B81; 4G1; 8R2; 4G
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L
                             Zubehör                                 : DW4149
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
                                                                       160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                                                       180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                                                                       200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91         51J                        AUDI A5 Sportback bis
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93         51J                        MJ2016; 4-türig;
                                                                        255/35R19            51G                        Allradantrieb;
                                                                        255/35R19 92         54F                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                        74A; 765; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91          11A; 21B; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81          e13*2007/46*1084*..                                24J; 24M; 51J           Kombi; Frontantrieb;
                                                                       245/35R19 93          11A; 21B; 22B; 22H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24J; 24M; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;     721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             24C; 24D; 54F           77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R19 92Y                            A4 Allroad Quattro ab
                             B81            e13*2007/46*1084*..                                                      MJ2016;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                     721; 73C; 74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/35R19 91      11A; 21B; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24J; 24M; 51J           Limousine;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21B; 22B; 22H;     Frontantrieb;
                                                                                             24J; 24M; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24C; 24D; 54F           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                     77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     11A; 21B; 22B; 22H;     AUDI A4 bis MJ2015;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                             24J; 24M; 51J           AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                  100 - 245 245/35R19 93     11A; 21B; 22B; 22H;     Limousine;
                                                                                             24J; 24M; 51J           Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24C; 24D; 54F           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                     74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/40R19 94                             Nur A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..             255/35R19 92                             Quattro bis MJ2015;
                                                                            255/40R19 96                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                     74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W     11A; 26P; 27I           Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/35R19 91Y     11A; 248; 26P; 27I      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                  90 - 260 245/35R19 93Y     11A; 245; 248; 26B;     ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                             27B                     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                           255/30R19 91Y     11A; 24J; 24M; 26B;     Limousine;
                                                                                             26N; 27B; 5GG           Allradantrieb;
                                                                           255/35R19 92Y     11A; 24J; 24M; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                             26N; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  260       225/40R19 M+S    11A; 26P; 27I; 52J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            235/35R19 M+S    11A; 248; 26P; 27I; 52J 721; 73C; 74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 235/35R19 91Y    5GG; 51J                AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                  105 - 245 245/35R19 93     51J                     bis MJ2016;
                                                                            255/35R19 92     11A; 21P; 54F           Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                     71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                     74A; 765; 77E
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y        YBB; YBC                 A5 Coupé (B9) ab
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y        YBC                      MJ2016; A5 Sportback
                                                                        255/35R19 96         YBA; YBB                 (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Sportback (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                                      (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                      Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                      S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                      MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/35R19 91     11A; 21B; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24J; 24M; 5GG; 51J       Nicht A4 Allroad
                                                                  100 - 245 245/35R19 93     11A; 21B; 22B; 22H;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                             24J; 24M; 51J            MJ2016; Kombi;
                                                                           255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22F;      Allradantrieb;
                                                                                             24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                            245/35R19 93     51J                      bis MJ2016;
                                                                            255/35R19 92     54F                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      765; 77E
                             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/35R19 91     51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                  125 - 260 245/35R19 93     51J                      bis MJ2016; AUDI A5
                                                                            255/35R19 92     54F                      Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 765; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S        5GM; 52J                 A7 Sportback; Coupe;
                             4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94                                  4-türig;
                                                              140 - 331 235/40R19 M+S        52J                      Allradantrieb;
                                                                        235/45R19 M+S        52J                      Frontantrieb;
                                                                        255/35R19 96Y                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/40R19            51G                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                              309 - 331 245/40R19 M+S        52J                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 245/45R19 98         11A; 27I; 51J            Nur A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/40R19 100        11A; 245; 27B            quattro;
                                                                        255/45R19 100        11A; 245; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      765
                             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 245/40R19 94     11A; 245; 248; 26P;      A6; nicht A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..                              270; 5HI                 quattro; Kombi;
                                                                  100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 26P; 5GM; 57E;      Stufenheck;
                                                                                             67H                      Allradantrieb;
                                                                           235/45R19 95      57E; 67K                 Frontantrieb;
                                                                           245/40R19 98      11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 26P; 270; 52J       71K; 721; 73C; 74A
                                                                            235/45R19 M+S    11A; 270; 52J
                                                                            255/35R19 96Y    11A; 245; 248; 26P;
                                                                                             271
                                                                           255/40R19 96Y     11A; 245; 248; 26P;
                                                                                             271
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 245; 248; 26P;
                                                                                             270; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             8R1            e13*2007/46*1083*..            245/50R19 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 838

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 838

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O                   erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24N; 24O                200 Nm;
                                                                           255/50R19 103 11A; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      740; 838
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107                                 ab
                                                                        265/50R19 106                                 e1*2001/116*0350*20;
                                                                        265/55R19 109 11A; 26P                        Q7; Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108 11A; 26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                      75I

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107                                 ab
                                                                        265/50R19 106                                 e13*2007/46*1081*06;
                                                                        265/55R19 109 11A; 26P                        Allradantrieb;
                                                                        275/50R19 108 11A; 26P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 74E;
                                                                                                                      75I

                             Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/50R19 99                                   A7 Sportback;
                                                                       245/45R19 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       255/45R19 100                                  721; 73C; 74A
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96                                   A6; Kombilimousine;
                                                                       235/45R19 99  11A; 26P                         Limousine;
                                                                       235/50R19 99  11A; 245; 248; 26B               Allradantrieb;
                                                                       245/45R19 98  11A; 245; 248; 26P               Frontantrieb;
                                                                       255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96  11A; 245; 248; 26B               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B               721; 73C; 74A
                                                                       265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                     27H

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 235/50R19 99         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/50R19 101        11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/45R19 100        11A; 26P                 721; 73C; 74A
                                                                        265/45R19 102        11A; 26P

                             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J              erhöhtes
                                                                                                                 Anzugsmoment
                                                                           245/45R19 98  11A; 21P; 52J           180 Nm; kurzer
                                                                           255/45R19     51G                     Radstand; langer
                                                                           275/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 54A Radstand;
                                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                 71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                 74A; 740; 76T; 765
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 70

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N           180 Nm; Q5; SQ5;
                                                                           255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;          Allradantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                                           265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           275/45R19 104 11A; 241; 244; 246;          721; 73C; 74A; 740
                                                                                         26J; 26P; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N           erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N           180 Nm; Q5;
                                                                           255/50R19 103 11A; 241; 244; 246;          Allradantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                                           265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           275/45R19 104 11A; 241; 244; 246;          721; 73C; 74A; 740
                                                                                         26J; 26P; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4222
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 24J; 244; 26B;       BMW X2 (F39);
                                                                                             26N; 27B; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           225/45R19 92      11A; 24J; 244; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26N; 27B; 27H             721; 73C; 74A
                                                                           235/40R19 92      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27H
                                                                           235/45R19 95      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27H
                                                                           245/40R19 94      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27F
                                                                           255/35R19 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                                                                           255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 260 235/50R19 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/50R19 101     11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/45R19 100                               721; 73C; 74A; 75I;
                                                                           265/45R19 102     11A; 26P                  77E
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 185 235/50R19 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                 120 - 195 245/50R19 101     11A; 26P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/45R19 100                               721; 73C; 74A
                                                                           265/45R19 102     11A; 26P

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 235/50R19 99         11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                        245/50R19 101        11A; 248; 26P; 27I        Heckantrieb;
                                                                        255/45R19 100        11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/50R19 103        11A; 245; 248; 26P; 27I   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 73C; 74A
                                                                           265/45R19 102     11A; 248; 26P; 27I
                                                                           275/45R19 104     11A; 245; 248; 26P; 27I
                             G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 235/50R19 99      11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                           245/50R19 101     11A; 248; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/45R19 100     11A; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/50R19 103     11A; 245; 248; 26P; 27I   721; 73C; 74A
                                                                           265/45R19 102     11A; 248; 26P; 27I
                                                                           275/45R19 104     11A; 245; 248; 26P; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 235/40R19 96Y    12R; 5IE; 67H                 Kombilimousine;
                                                              100 - 294 235/45R19 99W    12I; 58I                      Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 98W    GAA; XFB; 11A; 12A;           Heckantrieb;
                                                                                         26P                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P;           73C; 74A
                                                                                         5IE; 58A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             G5L          e1*2007/46*1688*..  100 - 340 235/40R19 98W    12R; 67H                     Limousine;
                                                                        235/45R19 99W    12I; 58I                     Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 98W    GAA; XFB; 11A; 12A;          Heckantrieb;
                                                                                         26P                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P;          73C; 74A
                                                                                         5IE; 58A

                             Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 245/45R19 102        GAE; 12O                 nicht für Fzg.
                                                                        255/40R19 100        12O; 58A                 Versionen /?????9??;
                                                                        255/45R19 100        YA7; 12A                 Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 240 235/45R19 99         12O                      ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      Luftfederung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                                       MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 210 K; H0; 170; 208; 171; 202; 210
                             Zubehör                                 : DW448
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 230; 204 K; 204; 212K; 204 K AMG; 204; 204 K; 221; 211K;
                                                                       R1ECLS; 230; 211; 204 AMG
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : R1ES; 230; 204 X; 245G; R1EC; 211; 140 C; 212; 222; 245G
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 70
                                                                      AMG; 172; 218; 207; F2A; 204 K; 204; 231; 220; 215; 211K; 221; 140;
                                                                      245; R1ECLS
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 208; 210; 210 K
                                                                       130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207;
                                                                       211; 211K; 212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                                       150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215;
                                                                       220; 221; 222
                                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                                       150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                    26B; 26J; 27F       Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                        721; 73C; 74A
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248       nicht Sportfahrwerk;
                                                            80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 27I  GLA; nicht
                                                                      245/40R19 98  11A; 24J; 244; 27I  Fahrdynamik Paket;
                                                                      245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27I  Offroad-Fahrwerk;
                                                                      255/40R19 96  11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
                                                                                    247; 26P; 27B; 27H  Frontantrieb;
                                                                      255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    247; 26P; 27B; 27H  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J  721; 73C; 74A
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk;
                                                                                    27H; 27I            GLA; nicht
                                                            80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
                                                                                    26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                                                      245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27H  Allradantrieb;
                                                                      245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                                    26B; 26N; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      255/40R19 96  11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A
                                                                                    27F
                                                                      255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
                                                                                    247; 26B; 26J; 27B;
                                                                                    27F
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 155 225/45R19 96   11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                    27I                 nicht Offroad-
                                                            80 - 280 235/45R19 95   11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                    27B; 27H            Paket; Allradantrieb;
                                                                      245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
                                                                                    26N; 27B; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26N; 27B; 27F       721; 73C; 74A
                                                                      255/40R19 96  11A; 24J; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                                                      255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                                            265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H;
                                                                                    27I; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88           11A; 24C; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27H       Frontantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           225/40R19 89      11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27H       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/35R19 87      11A; 24C; 244; 247;      721; 73C; 74A
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                                                                           245/35R19 89      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                                                                           255/30R19 91      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27F
                                                                           255/35R19 92      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27F

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88          11A; 21B; 22B; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24C; 24D; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247;             CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                      26B; 26J; 27F                   CLA Limousine; CLA
                                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248                   nicht Sportfahrwerk;
                                                              80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 27I              GLA; nicht
                                                                        245/40R19 98  11A; 24J; 244; 27I              Fahrdynamik Paket;
                                                                        245/45R19 98  11A; 24J; 244; 27I              Offroad-Fahrwerk;
                                                                        255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;             Allradantrieb;
                                                                                      247; 26P; 27B; 27H              Frontantrieb;
                                                                        255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      247; 26P; 27B; 27H              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J              721; 73C; 74A
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 246; 248; 26P;             nicht Sportfahrwerk;
                                                                                      27H; 27I                        GLA; nicht
                                                              80 - 280 235/45R19 95   11A; 24J; 248; 26B;             Fahrdynamik Paket;
                                                                                      26N; 27B; 27H                   nicht Offroad-
                                                                        245/40R19 98  11A; 24J; 244; 247;             Fahrwerk;
                                                                                      26B; 26N; 27B; 27H              Komfortfahrwerk;
                                                                        245/45R19 98  11A; 24J; 244; 247;             Allradantrieb;
                                                                                      26B; 26N; 27B; 27F              Frontantrieb;
                                                                        255/40R19 96  11A; 242; 244; 245;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      247; 26B; 26J; 27B;             12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                      27F
                                                                        255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;             721; 73C; 74A
                                                                                      247; 26B; 26J; 27B;
                                                                                      27F
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96   11A; 248; 26P; 27H;             Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                      27I                             nicht Offroad-
                                                              80 - 280 235/45R19 95   11A; 248; 26B; 26N;             Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                      27B; 27H                        Paket; Allradantrieb;
                                                                        245/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;             Frontantrieb;
                                                                                      26N; 27B; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/45R19 98  11A; 24J; 248; 26B;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      26N; 27B; 27F                   721; 73C; 74A
                                                                        255/40R19 96  11A; 24J; 244; 247;
                                                                                      26B; 26J; 27B; 27F
                                                                        255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
                                                                                      26B; 26J; 27B; 27F
                                                              265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H;
                                                                                      27I; 52J

                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19          11A; 21B; 21J; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                            G363                                        24J; 53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;           721; 73C; 74A
                                                                                        24J
                                                                          235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                                        22B; 24C
                             202            e1*93/81*0034*..     55 - 145 225/35R19     11A; 21B; 21J; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        24J; 53S                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B;           721; 73C; 74A
                                                                                        24J
                                                                          235/35R19 87  11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                                        22B; 24C
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 248; 26B;             bis
                                                                                      26J; 27B; 27H; 5FE              e1*2001/116*0431*36;
                                                                        235/35R19 91  11A; 24C; 24M; 26B;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                                      26J; 27B; 27F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R19 91  11A; 244; 247; 27B;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      27F; 57F; 673                   721; 729; 73C; 74A
                             204          e1*2001/116*0431*.. 350       245/35R19 M+S 11A; 26P; 57E                   C63 AMG; AMG C 63;
                             204 AMG      e1*2001/116*0464*..           245/35R19 93W GB2; 11A; 26P; 57E;             Kombilimousine;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..                         97H                             Limousine;
                             204 K        e1*2001/116*0463*..           255/35R19 M+S 11A; 24J; 26N; 26P;             Heckantrieb;
                             AMG                                                      57E                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/35R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      57E; 6B5; 97H                   721; 73C; 74A; 76A
                             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C;             Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                      24D; 5FE                        4-MATIC; Limousine;
                                                                        235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      24D                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C;             721; 729; 73C; 74A
                                                                                      24D
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C;              Nur Baureihe 204;
                                                                                      24D; 5FE                        Limousine;
                                                                        235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24C;             Heckantrieb;
                                                                                      24D                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R19 91  11A; 22B; 24D; 57F;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      671; 673                        721; 73C; 74A; 76U
                             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H;             Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..                         27I; 5HA; 57F; 575              neue C-Klasse;
                                                                        255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B;             Kombilimousine;
                                                                                      27F; 5GM; 57F; 575              Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb; nur
                                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B
                             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C;         Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                          24D; 5FE                    4-MATIC; Limousine;
                                                                            235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24D                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76U
                             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 241; 246; 248;         Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                           26B; 26J; 27I; 5HA          neue C-Klasse;
                                                                            245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;         Kombilimousine;
                                                                                          26B; 26J; 27H; 27I;         Limousine;
                                                                                          5HA
                                                                            255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;         Heckantrieb; nur
                                                                                          26B; 26J; 27B; 27F          Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 246;              Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..                        248; 26B; 26J; 27I;              neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                                     6AE; 672                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                       245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247;              Limousine;
                                                                                     26B; 26J; 27H; 27I;              Allradantrieb;
                                                                                     68V; 99E                         Heckantrieb; nicht
                                                                       255/35R19 96  11A; 24C; 244; 247;              Hybrid;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     57O
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H;          Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                          27I; 57F; 575                neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                           255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                                                         27F; 57F; 575                Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb; nicht
                                                                                                                      Hybrid;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 576; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B
                             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C;          Nur Baureihe 204;
                                                                                          24D; 5FE                    Limousine;
                                                                            235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C;         Heckantrieb;
                                                                                          24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          671; 673                    721; 73C; 74A
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 57E;          bis
                                                                                          670; 673                    e1*2001/116*0457*24;
                                                                            235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22H;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                          22L; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          24D; 57F; 671; 673          721; 73C; 74A
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22H;         Nur 4-MATIC; bis
                                                                                          22L; 24C; 24D               e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                                      Kombi;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19 98      11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22L; 24J; 24M; 57E;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             68S
                                                                           245/40R19 98      11A; 21B; 21J; 22F;      721; 729; 73C; 74A
                                                                                             22L; 24J; 24M; 52J
                             215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/40R19        11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22L; 24J; 24M; 53S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/40R19 96      11A; 21B; 21J; 21L;      721; 729; 73C; 74A
                                                                                             22F; 22L; 24D; 24J;
                                                                                             367
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             215          e1*98/14*0113*..  368            245/40R19         11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22L; 24J; 24M; 53S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       M+S
                                                             210 - 270 245/40R19 98                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       M+S
                                                                       255/35R19 96          11A; 26P                 721; 73C; 74A
                                                                       M+S
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94          GAA; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96          11A; 26P; 57E; 68G       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A

                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93          11A; 21P; 51J            nicht AMG Sportpaket;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                             120 - 300 255/30R19 91Y         11A; 21P; 5GG            Coupe; 4-türig;
                                                                       255/35R19 92Y         11A; 21P                 Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             218            e1*2007/46*0485*..   120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J           nicht AMG Sportpaket;
                                                                 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 26P                     Kombilimousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit                              Coupé; Cabrio;
                                                                                     Radhausverbreiterung             Allradantrieb;
                                                                                     (Flap) Serie; GAA;               Heckantrieb;
                                                                                     XFX; 11A; 24J; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26J; 27P
                                                                       245/40R19 94W ohne                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     Radhausverbreiterung             721; 73C; 74A
                                                                                     (Flap) Serie; GAA;
                                                                                     XFX; 11A; 24J; 248;
                                                                                     26B; 26J; 27P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y ohne                             Baureihe W213; nicht
                                                                                     Radhausverbreiterung             All Terrain;
                                                                                     (Flap) Serie; GAA;               Allradantrieb;
                                                                                     XFX; 11A; 24J; 248;              Heckantrieb;
                                                                                     26B; 26J; 27P; 5JA
                                                                       245/40R19 98Y mit                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     Radhausverbreiterung             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     (Flap) Serie; GAA;               721; 73C; 74A
                                                                                     XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                                                     26J; 27P; 5JA
                             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 26B; 6BL               All Terrain; Kombi;
                                                                       255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B;              Allradantrieb;
                                                                                     26N; 27I; 58A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       255/40R19 96  11A; 24J; 248; 26B;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     26N; 27I; 57E; 58A               721; 73C; 74A
                                                                       255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27I; 6BM
                             210          e1*93/81*0022*..   55 - 165 235/35R19      11A; 21B; 53S                    nicht für gepanzerte
                                                                       235/35R19 91W 11A; 21B                         Fz; Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             210            e1*93/81*0022*..      55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B                     nicht für gepanzerte
                                                                  55 - 205 235/35R19     11A; 21B; 53S                Fz; Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             210            e1*93/81*0022*..      150 - 165 235/35R19     11A; 21B; 53S               nicht für gepanzerte
                                                                            235/35R19 91W 11A; 21B                    Fz; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 235/35R19 87W 11A; 21B; 57E; 68X           Heckantrieb;
                                                                  55 - 165 235/35R19     11A; 21B; 53S; 57E;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         68X                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A
                             210 K          e1*93/81*0033*..      55 - 150 235/35R19 87      11A; 21B; 57E; 68X       Heckantrieb;
                                                                  55 - 205 235/35R19         11A; 21B; 53S; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             68X                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A
                             211            e1*2001/116*0183*..   130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J                    Nur 4-MATIC;
                                                                  130 - 225 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             211            e1*2001/116*0183*.., 350       245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R           Nur E 55 AMG;
                                            e1*98/14*0183*..                                                          Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135    235/35R19 91W     57E; 68X                 Heckantrieb;
                                          e1*98/14*0183*..     75 - 170    245/35R19 93W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               75 - 225    235/35R19 91Y     57E; 68X                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               75 - 285    245/35R19 93Y                              721; 729; 73C; 74A
                             211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 165    235/35R19 91Y     5GG; 51J                 Nur 4-MATIC;
                                                               130 - 285   245/35R19 93Y     11A; 21P; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X                    Allradantrieb;
                                                                            245/35R19     11A; 21B; 22B; 53S          Heckantrieb;
                                                                  100 - 215 225/40R19 93Y 5HA; 57E; 672               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 57E; 68R          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            255/35R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L;         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                          24C; 24M; 672; 68R          74A
                             211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X                    Heckantrieb;
                                                                  100 - 285 245/35R19 93  11A; 21B; 57E; 68R          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             211K           e1*2001/116*0213*..   350      245/35R19 89Y 11A; 21B; 57E; 68R           Nur E 55 AMG;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A
                             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248;         Baureihe W212; nicht
                                                                                          51J                         AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                  100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E;         Heckantrieb;
                                                                                          68X                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244          Baureihe W212; nicht
                                                                                                                      AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 245/40R19 98     mit                      Baureihe W213;
                                                                                             Radhausverbreiterung     Allradantrieb;
                                                                                             (Flap) Serie; GAA;       Heckantrieb;
                                                                                             XFX; 11A; 24J; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26J; 27P
                                                                           245/40R19 98      ohne                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             Radhausverbreiterung     721; 73C; 74A
                                                                                             (Flap) Serie; GAA;
                                                                                             XFX; 11A; 24J; 248;
                                                                                             26B; 26J; 27P
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J;             Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                      5FE; 57E; 670; 673              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      247; 57F; 673                   721; 729; 73C; 74A
                                                              120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I;
                                                                                      24J; 248
                                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                      247; 57F; 575
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                                      247; 57F; 673                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      24J; 248                        721; 729; 73C; 74A
                                                              125 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J;
                                                                                      5FE; 57E; 670; 673
                                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                      247; 57F; 575

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93          11A; 21P; 241; 246;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                             57E; 572; 67C; 68R       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 96      11A; 21B; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             260; 57E; 57O; 675       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A

                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99         124                      GLC Coupé;
                                                                        235/55R19 101        YBJ; 124                 Allradantrieb;
                                                                        245/50R19 101        YBL; 11A; 12A; 245       Heckantrieb;
                                                                        255/45R19 100        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 235/55R19 101 11A; 245                    GLC; Kombilimousine;
                                                                            245/50R19 101 11A; 24J; 248               Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M               GLK; Allradantrieb;
                                                                            235/50R19 99  11A; 21P; 22I; 24C;         Heckantrieb;
                                                                                          24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/45R19 98  11A; 21P; 22I; 24C;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          24D                         721; 73C; 74A; 765
                                                                            255/40R19 96  11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                                          24D
                                                                            255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                                          24D; 575
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES-BENZ CLK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             208          e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19               11A; 21B; 21J; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 53S                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/35R19 88Y     11A; 21B; 21J; 24J;      721; 73C; 74A
                                                                                             24M
                                                                           235/35R19 87Y     11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                                             22I; 24C; 24M
                             208            e1*96/27*0054*..      100 - 205 225/35R19        11A; 21B; 21J; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 53S                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/35R19 88Y     11A; 21B; 21J; 24J;      721; 73C; 74A
                                                                                             24M
                                                                           235/35R19 87Y     11A; 21B; 21J; 21L;
                                                                                             22I; 24C; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          F690                                        22G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;             721; 73C; 74A
                                                                                      22G
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             140 C        e1*96/27*0057*..,   205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          G165                                        22G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B;             721; 73C; 74A
                                                                                      22G

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 430          255/45R19         51G; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                                      217); Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 245/45R19        51G; 57E; 575            ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                                      217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 76A
                             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 245/45R19        11A; 245; 51G; 575       ab Mj.2013 (Baureihe
                             222            e1*2007/46*0960*..              255/40R19        11A; 24J; 26P; 51G;      222); nicht AMG Sport-
                                                                                             575                      Paket; Limousine;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A
                             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 245/45R19     51G; 57E; 575               ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                            245/45R19 98Y 51G; 52J                    217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J                        bis Mj.2013 (Baureihe
                                                              150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J                        221); Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                                      71C; 71K; 721; 729;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                                                    24J; 24M; 5HI; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                                                      255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L;               für gepanzerte Fz;
                                                                                    24J; 24M                          Nur 4-MATIC;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C;         Nicht für Fz. m.
                                                                                          24D; 5HI; 51J               Länge 6158 mm; nicht
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                            255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C;         für gepanzerte Fz;
                                                                                          24D; 367                    Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             220            e1*97/27*0099*..      368      245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C;          Nicht für Fz. m.
                                                                                         24D; 5HI; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                                                           255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C;          für gepanzerte Fz;
                                                                                         24D; 367                     Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             220            e1*97/27*0099*..      145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C;         Nicht für Fz. m.
                                                                                          24D; 5HI; 51J               Länge 6158 mm;
                                                                            255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C;         Heckantrieb;
                                                                                          24D; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      MBN

                             Verkaufsbezeichnung:     SLK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             170          e1*95/54*0039*..        100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          22B; 24J; 24N; 367          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             171            e1*2001/116*0262*..   120 - 225 225/35R19 88     11A; 21P; 24J; 24N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22H; 22M; 24N;      721; 73C; 74A
                                                                                             57F; 671; 673
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 20 von 70
                             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88         11A; 246; 26B; 260       Cabrio; Heckantrieb;
                                                                        235/35R19 91         11A; 22M; 24J; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             260; 270                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/30R19 91      11A; 22L; 271; 57F;      721; 729; 73C; 74A
                                                                                             673

                             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
                             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                                       255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             230            e1*98/14*0169*..     386 - 450 255/35R19         51G; 57E; 575            SL 63 AMG; SL 65
                                                                                                                      AMG;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 76A
                             230            e1*98/14*0169*..     386 - 450 255/35R19         51G; 52J                 SL 63 AMG; SL 65
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      AMG;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             230            e1*98/14*0169*..     380 - 450 255/35R19 96      12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                                      530; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 255/35R19 92      57E; 675                 SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                                                      nur bis
                                                                                                                      e1*98/14*0169*06;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A
                             230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 245/35R19 93      57E; 572                 bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                      76A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             H15          e11*2007/46*2977*.. 125         225/45R19 92       11A; 26B; 27H            QX30; Allradantrieb;
                                                                          235/45R19 95       11A; 248; 26B; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             27F                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          245/40R19 94       11A; 246; 248; 26B;      721; 73C; 74A
                                                                                             26N; 27F
                                                                          245/45R19 98       11A; 246; 248; 26B;
                                                                                             26N; 27F
                                                                          255/40R19 96       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27F
                             H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92          11A; 246; 248; 26B;      Q30; Allradantrieb;
                                                                                             26N; 27F                 Frontantrieb;
                                                                          235/45R19 95       11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26J; 27F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          245/40R19 94       11A; 24J; 244; 247;      721; 73C; 74A
                                                                                             26B; 26J; 27F
                                                                          255/40R19 96       11A; 242; 244; 245;
                                                                                             247; 26B; 26J; 27F

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN           ab
                                                                                                         e13*2007/46*1164*02;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                         76A; PDG

                             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN           ab
                                                                                                         e13*2007/46*1165*02;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                         76A; PDG
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 70
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SSANGYONG
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW448
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Korando
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             CK           e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92          11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/40R19 92      11A; 24J; 248; 26B;     721; 73C; 74A
                                                                                             26J; 27B
                                                                           235/45R19 95      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26J; 27B
                                                                           245/40R19 94      11A; 24J; 248; 26B;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                             26J; 27B

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103                                  erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           255/55R19 107                              180 Nm;
                                                                           265/50R19 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/55R19 109                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           275/50R19 108                              721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                   Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                   im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 26 von 70
                                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 27 von 70
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                                 Hinterachse:                        285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 28 von 70
                                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        255/35R19
                                                  Hinterachse:                        295/30R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         255/40R19
                                                  Hinterachse:                         285/35R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                         235/45R19
                                                  Hinterachse:                         265/40R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                    Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                    tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 29 von 70
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1500kg.
                             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          255/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/35R19
                                                 Hinterachse:                        255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                                 Hinterachse:                          285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                 Hinterachse:                          295/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R19
                                                 Hinterachse:                        265/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           255/40R19
                                                Hinterachse:                           285/35R19
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 31 von 70
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                                 Hinterachse:                        285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 70
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/40R19
                                                 Hinterachse:                        245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/50R19
                                                 Hinterachse:                        285/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                                 Hinterachse:                         275/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         245/45R19
                                                 Hinterachse:                         275/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         245/35R19
                                                 Hinterachse:                         275/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 33 von 70
                                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 34 von 70
                             838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                  Vorderachse.
                             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/40R19
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Hinterachse: 275/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R19
                                  Hinterachse: 275/40R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/35R19
                                  Hinterachse: 265/35R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                                  mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
                             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
                             XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/45R19
                                                 Hinterachse:                        245/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 35 von 70
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                                 Hinterachse:                          285/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/45R19
                                                 Hinterachse:                          285/40R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                Vorderachse:                           225/40R19
                                                Hinterachse:                           255/35R19
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 36 von 70
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                                 Hinterachse:                          245/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/55R19
                                                 Hinterachse:                          255/50R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/50R19
                                                 Hinterachse:                          275/45R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 37 von 70


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 38 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 39 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 40 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 41 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F2
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                                    Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
                                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 42 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 43 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F2X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 45 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 46 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 47 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G4X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 48 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 230             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 180             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                    x230         y = 300            30                 HA
                                          27H                   x = 230       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 49 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 320                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
                                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 50 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    218
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
                                    Handelsbez.:    CLS-KLASSE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 280             y = 310                   HA
                                          27I                      x = 230             y = 260                   HA
                                          26B                      x = 250             y = 330                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 280                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
                                          27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
                                          27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 51 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    221
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                                    Handelsbez.:    S-Klasse

                                    Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 150             y = 380                   HA
                                          27I                      x = 100             y = 330                   HA
                                          26B                      x = 320             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 270             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
                                          27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
                                          27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 52 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 K AMG
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0463*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 320                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ECLS
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
                                    Handelsbez.:    CLS-Klasse

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 230                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 280                   VA
                                          27I                      x = 230             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 280             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 280            20                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 54 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
                                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                                          26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 290             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 240             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 300            20                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 290       y = 390            30                 HA
                                          27H                   x = 290       y = 390             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 56 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                                          26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 58 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                                          26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 320                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
                                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                                          27I                      x = 290             y = 210                   HA
                                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 195             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
                                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 62 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 AMG
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0464*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                                          27I                      x = 220             y = 320                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    F2A
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
                                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 65 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 66 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MERCEDES
                                    Fahrzeugtyp:    172
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
                                    Handelsbez.:    SLK / SLC

                                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 67 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    H15
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                          27H                   x = 230       y = 220                8               HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27F                   x = 280       y = 270               30               HA
                                          26N                   x = 350       y = 250                8               VA
                                          26J                   x = 350       y = 250               30               VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                                  Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 68 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    H15
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
                                    Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                    Variante(n):    Allradantrieb, QX30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten        Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                          27F                   x = 300       y = 250               20               HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 300       y = 250                8               HA
                                          26J                   x = 350       y = 300               25               VA
                                          26N                   x = 350       y = 300                8               VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 70 von 70

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SSANGYONG
                                    Fahrzeugtyp:    CK
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0055*..
                                    Handelsbez.:    Korando

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 220                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 270                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 270             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 270            20                 HA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER (D)
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51124866             LK 5x112               ohne                        66,6                    760     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Zubehör                                  : DW4222
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 248                   BMW X1 (F48);
                                                                       225/45R19 92          11A; 248                   Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 92          11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                       235/45R19 95          11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 82B;
                                                                                                                        83L
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..     70 - 170 225/40R19 93     11A; 245; 248; 26N;        BMW Active Tourer
                                                                                             27U                        F45;
                                                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                                             235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 82B;
                                                                                                                        83L

                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 248                   BMW X1 (F48);
                                                                       225/45R19 92          11A; 248                   Allradantrieb;
                                                                       235/40R19 92          11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                       235/45R19 95          11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 82B;
                                                                                                                        83L
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/40R19 93          11A; 248                 BMW X2 (F39);
                                                                       225/45R19 92          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/40R19 92          11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/45R19 95          11A; 248                 721; 73C; 74A; 82B;
                                                                                                                      83L

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93           11A; 245; 248; 26N;      BMW Active Tourer
                             F2GT         e1*2007/46*1677*..                                 27U                      F45;
                                                                                                                      BMW Gran Tourer F46;
                                                                           235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 82B;
                                                                                                                      83L

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
                                                                       für Typ : 212K
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
                                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
                                                                       für Typ : 639/2; 639/4; 204 K; 204; 212K; 639; 639/5
                             Zubehör                                 : DW4169
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212K
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                                       150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE                             Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                                      4-MATIC; Limousine;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      AE6
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE                              Nur Baureihe 204;
                                                                       235/35R19 91Y                                  Limousine;
                                                                       255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F;              Heckantrieb;
                                                                                     671; 673                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; AE6
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673                bis
                                                                           255/30R19 91Y 11A; 22I; 22M; 24M;          e1*2001/116*0457*24;
                                                                                         57F; 671; 673                Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; AE6

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J                             Baureihe W212; nicht
                                                              100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                        AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                           245/35R19 93Y                              Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      82N; 854; DEJ; DEN
                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/35R19 93Y                             Baureihe W212; nicht
                                                                            275/30R19     248; 51G; 56G; 57F;         AMG-Paket;
                                                                                          575                         Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 82N; 854; DEJ;
                                                                                                                      DEN

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19             GAQ; 51G                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; 82N;
                                                                                                                      854; DEJ; DEN
                             212K           e1*2007/46*0200*..    150 - 245 245/35R19        51G; 57E; 575            Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                      82N; 854; DEJ; DEN
                             212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 245/35R19        51G; 57E; 572; 67C;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                             68R                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                                      82N; 854; DEJ; DEN
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19                                       V-Klasse; Vito; Vito
                                                                      245/45R19         11A; 245; 248                 Tourer; Vito Mixto;
                                                                      255/40R19         11A; 24J; 248                 ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:    VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;          bis
                             639/5          e1*2007/46*0459*..,                          54A                          e1*2007/46*0459*05;
                                            L720                  190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;          bis
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           100W          54A                          e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A               Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA;               bis
                                                                                    54A                               e1*2007/46*0457*08;
                                                             190      255/40R19     11A; 24J; 244; 5KA;               Allradantrieb;
                                                                      100W          54A                               Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19                                       V-Klasse; Vito; Vito
                             639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R19            11A; 245; 248            Tourer; Vito Mixto;
                                                                        255/40R19            11A; 24J; 248            ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                                      ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 10
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                                 Hinterachse:                        285/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1600kg.
                             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 10
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          295/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/35R19
                                                 Hinterachse:                        265/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm
                                  nicht zulässig.
                             82N) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                                  305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
                             83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig!
                             854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
                                  an der Vorderachse zulässig.
                             DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig
                             DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 235/35R19
                                  Hinterachse: 275/30R19
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    UKL-L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                                    Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                                    Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27U                      y = 140             y = 220                   HA
                                          27V                      y = 140             y = 220                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
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                             Fahrzeughersteller                      : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51144866             LK 5x114,3             ohne                        66,1                    760     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                       für Typ : V37; (Flachb. lose)
                             Zubehör                                 : DW4202
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37; Z51
                             Zubehör                                 : DW4202
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : Z51
                                                                       140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
                             Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             V37          e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19 94                                    erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                             245/45R19 98                               140 Nm; INFINITI Q60;
                                                                             255/40R19 96                               nicht mit
                                                                             255/45R19 100                              Bremsscheiben 355mm
                                                                                                                        an VA; Coupe;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 740
                             V37            e13*2007/46*1378*..   125 - 225 235/40R19 96                                erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                             235/45R19 95                               140 Nm; INFINITI Q50;
                                                                             235/50R19 99  11A; 27H; 54A                nicht mit
                                                                             245/40R19 98                               Bremsscheiben 355mm
                                                                             245/45R19 98                               an VA; Limousine;
                                                                             255/40R19 96  11A; 27H                     Allradantrieb;
                                                                             255/45R19 100 11A; 27H                     Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; 740
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101                                 Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW448
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/40R19 93                                  Kombi; Limousine;
                                          e2*2007/46*0653*..            225/45R19 96                                  Frontantrieb;
                                                                        235/40R19 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/45R19 95                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    V37
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
                                    Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

                                    Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 310                   VA
                                          26P                      x = 370             y = 260                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 340            30                 HA
                                          26J                   x = 400       y = 310            14                 VA
                                          26N                   x = 400       y = 310             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                                       KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51144867             LK 5x114,3             ohne                        67,1                    760     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : PDE; (Kegelbund)
                             Zubehör                                 : DW463
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; TM; MD;
                                                                       OS
                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : MD
                                                                       120 Nm für Typ : PDE
                                                                       127 Nm für Typ : OS; PDE; TM
                             Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97         215/35R19 85    11A; 245; 5EG              Stufenheck;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             PDE          e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 225/35R19 88          11A; 24J; 248; 26B;        i30 Fastback;
                                                                                             26N                        Kombilimousine;
                                                                             235/30R19 86    11A; 24J; 248; 26B;        Schrägheck; 5-türig;
                                                                                             26N; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                        FH0
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             PDE          e11*2007/46*3807*.. 184 - 202 235/35R19 91         11A; 24J; 248; 26B;      i30N; i30N Fastback;
                                                                                             26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             245/30R19 89    11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26J; 27H                 721; 73C; 74A; DE0;
                                                                             245/35R19 89    11A; 24J; 248; 26B;      FH0
                                                                                             26J; 27H

                             Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             OS           e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/35R19 88                                    KONA; nicht KONA EV;
                                                                      225/40R19 89                                    Allradantrieb;
                                                                      235/35R19 87           11A; 248; 26P            Frontantrieb;
                                                                      235/40R19 92           11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0
                             OS             e4*2007/46*1259*..   26 - 28     225/35R19 88                             KONA EV; Frontantrieb;
                                                                             225/40R19 89                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             235/35R19 91    11A; 248; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                             235/40R19 92    11A; 248; 26P            721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0

                             Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 235/55R19 101 11A; 245                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                                                       108 Nm für Typ : PS; PSEV
                                                                       110 Nm für Typ : JF
                                                                       120 Nm für Typ : QL
                             Verkaufsbezeichnung:     Optima
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             JF           e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/40R19 89  11A; 245                          Kombi; Limousine;
                                                             99 - 180 225/40R19 89W 11A; 245                          Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     Soul
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             PS           e4*2007/46*0825*..     91 - 113 225/35R19 88                                nur mit Radabdeckung
                                                                          225/40R19 89                                Serie; Frontantrieb;
                                                                          235/35R19 87       11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0
                             PS             e4*2007/46*0825*..   24 - 113 225/35R19 88       11A; 245; 248            Ohne
                             PSEV           e9*2007/46*6160*..            225/40R19 89       11A; 245; 248            Radhausverbreiter.
                                                                          235/35R19 87       11A; 24J; 248; 26P       Serie; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0

                             Verkaufsbezeichnung:     SOUL
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 225/35R19 88         11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                          e4*2007/46*0133*..            235/35R19 87         11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      DE0; FH0

                             Verkaufsbezeichnung:     Sportage
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96                                   Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Ceed
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CD           e4*2007/46*1299*..     73 - 103 225/35R19 88       11A; 24J; 248; 26B;      nicht PRO CEED;
                                                                                             26J; 27H                 Kombi;
                                                                                                                      Schräghecklimousine;
                                                                           235/30R19 86      11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                             26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A; DE0;
                                                                                                                      FH0
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12


                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA, Mazda Motor Corporation
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : DW463
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF
                                                                       126 Nm für Typ : DJ1
                             Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 235/45R19 95                                  inkl. Mj.2015; nur CX-
                             KF           e13*2007/46*1803*..                                                         5; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J;             Kombi; Stufenheck;
                             GG1          e11*2001/116*0203*..                        24M; 54A                        Schrägheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91      11A; 21P; 22B; 22M;          ab
                             GHE          e13*2007/46*1075*..                            24J; 248                     e13*2007/46*1075*02;
                                                              88 - 132 225/40R19 93      11A; 21P; 22I; 22M;          ab
                                                                                         24J; 248                     e1*2001/116*0448*06;
                                                                           235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M;          bis Mj.2012;
                                                                                         24J; 248                     Stufenheck;
                                                                           245/35R19 93  11A; 21B; 21N; 22B;          Schrägheck;
                                                                                         22L; 241; 246; 248           Frontantrieb; nur
                                                                                                                      Mazda 6;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
                             GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 225/40R19 93      11A; 21S; 22I; 24J;      bis Mj.2012; Kombi;
                             GHE            e13*2007/46*1075*..                              24M                      Frontantrieb; nur
                                                                           235/35R19 91      11A; 21T; 22I; 24J;      Mazda 6;
                                                                                             24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R19 93      11A; 21T; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             24D                      721; 729; 73C; 74A
                             GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 143 235/45R19 95                              inkl. Mj.2015; nur CX-
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      5; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                      74A
                             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 22M;          nur bis
                             GHE            e13*2007/46*1075*..                          24J; 24M                     e13*2007/46*1075*01;
                                                                  88 - 136 225/40R19 93  11A; 21P; 22I; 22M;          nur bis
                                                                                         24J; 24M                     e1*2001/116*0448*05;
                                                                           235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M;          Schrägheck;
                                                                                         24J; 24M                     Frontantrieb; nur
                                                                           245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 22L;          Mazda 6;
                                                                                         24C; 24D                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 12
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 12
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HYUNDAI
                                    Fahrzeugtyp:    OS
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1259*..
                                    Handelsbez.:    Kona, Kauai

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 250       x = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 250            30                 HA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HYUNDAI
                                    Fahrzeugtyp:    PDE
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3807*..
                                    Handelsbez.:    i30, i30N

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 220             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 270             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 260            30                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 250       y = 210             8                 HA
                                          26J                   x = 270       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 270       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     KIA
                                    Fahrzeugtyp:    PS
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
                                    Handelsbez.:    Soul

                                    Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          27I                      x = 250             y = 290                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 340                   HA
                                          26P                      x = 290             y = 240                   VA
                                          26B                      x = 340             y = 290                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
                                          26N                   x = 340       y = 290             8                 VA
                                          26J                   x = 340       y = 290            23                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     KIA MOTORS
                                    Fahrzeugtyp:    CD
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1299*..
                                    Handelsbez.:    Ceed

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
                                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                  Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             51204565             LK 5x120               ohne                        65,1                    840     2327    10/18
                             51204565             LK 5x120               ohne                        65,1                    855     2290    10/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm für Typ : 7L
                                                                       180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                                       7J0
                             Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/50R19 107                                     Nur Pickup (Serie);
                             2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R19 111                                     Radhausverbreiterung
                                                                      275/45R19 108                                     ab Werk;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                        71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                                        74D; 74E; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                                nicht mit Höherlegung;
                                                                       255/40R19 100 5KA                                nicht mit
                                                                                                                        Tieferlegung; ab
                                                                                                                        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                        (Serie);
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74D; 75I
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 5
                             Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                nicht mit Höherlegung;
                                                                       255/40R19 100 5KA                nicht mit
                                                                                                        Tieferlegung; T6; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                                        (Serie);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 73C; 74D; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 255/50R19 103 11A; 24J; 24M                   Nicht
                                                                                                                      Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                               bis
                                                                      255/40R19 100 11A; 245; 5KA                     e1*2007/46*0130*15;
                                                                                                                      Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                      (Serie);
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I
                             7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/45R19 99  5JK                           nicht mit Höherlegung;
                                                                          255/40R19 100 5KA                           nicht mit
                                                                                                                      Tieferlegung; ab
                                                                                                                      e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                                      T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                      (Serie);
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99  5JK                              Ab
                             7HMA         e1*2001/116*0289*..          255/40R19 100 11A; 245; 5KA                    e1*2001/116*0289*11;
                                                                                                                      Ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0220*20;
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                                      bis
                                                                                                                      e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I
                             7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 173 255/40R19 100 VB0; 5KA                     T5 ab MJ 2003; T5 ab
                             7HCA           e1*2001/116*0286*..                                                       MJ 2003; Nur bis
                             7HK            L148                                                                      e1*2001/116*0289*10;
                             7HKX0          L148                                                                      Nur bis
                             7HM            e1*2001/116*0218*..                                                       e1*2001/116*0220*19;
                             7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74D; 75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1600kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
                                  (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
                                  Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
                                  Schiebetür zu prüfen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
                             Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
                             zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: D219
                             Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 18.02.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 1

                             Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                             Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                             Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                             Vorderachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 49340, Erweiterung 06




                             Hinterachse
                             Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                             Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                                  Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                                     Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                                                     Test report n.        1569-QL18-R01 ver. 0
                                                     Applicant             TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                                                           Westendstraße 199
                                                                           80686 München - Germany
                                                     EUT/Type              Alloy Wheels - Type D219


                                                                   TEST REPORT Nr. 1569-QL18-R01 ver. 0
                             Addresses
                             Indirizzi
                             Applicant                                     TÜV SÜD Auto Service GmbH - Westendstraße 199 - 80686 München -
                             Richiedente
                                                                           Germany
                             Manufacturer                                  DIEWE WHEELS GmbH – Industriestraße 21 - D-86438 Kissing - Germany
                             Produttore
                             Test laboratory                               Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
                             Laboratorio di prova
                             Dates and authorization
                             Date e autorizzazioni
                             EUT acceptance date                           Simultaneously with the beginning of the test.
                             Data accettazione campioni                    Contestualmente all’inizio delle prove.
                             Report Date                                   18/02/2019
                             Data preparazione rapporto di prova
                             Authorization                                 Giuliano Pizzamiglio
                             Autorizzazioni
                                                                           Test responsible
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                           Ing. Carsten Seyring
                                                                           Reviewer
                             Equipment under test EUT (data declared by the applicant)
                             Dispositivo sottoposto a prova EUT (Dati forniti dal richiedente)
                             EUT description                               Aluminum alloy wheels One piece wheels /
                             Descrizione EUT                               Ruote in lega di alluminio , monoblocco
                             Type                                          D219
                             Tipo
                             Model                                         -
                             Modello
                             Wheel dimension:                              8,5Jx19 H2
                             Dimensioni
                             Material                                      G AlSi7Mg
                             Materiale
                             Marking                                       See Appendix III
                             Marcature
                             Applicable norms
                             Norme applicabili
                                                                           Bending Fatigue Test – Impact Test Test in accordance with: StVZO §30.42
                                                                           German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and
                                                                           inspection of wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998
                                                                           And Regulation ECE-R 124 Amendment 1
                             The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other
                             systems or configurations. The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written
                             consent of the test laboratory is not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the
                             use of this report. Any use of the laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be
                             approved in writing by the test laboratory. In case of a multilingual test report, the English version is the only official version.
                             I risultati e le osservazioni indicate in questo rapporto di prova sono riferite esclusivamente ai campioni testati. Non è permesso utilizzare i risultati e le
                             osservazioni di questo rapporto di prova per altri sistemi o configurazioni. Non è permessa la pubblicazione o la duplicazione completa o parziale di questo
                             rapporto di prova e dei suoi allegati senza un consenso scritto da parte del laboratorio di prova. Il laboratorio di prova non si assume responsabilità nei
                             confronti di terzi per danni o eventuali costi derivanti dall’utilizzo dei dati presenti in questo rapporto di prova. Ogni uso del nome del laboratorio di prova
                             e dei suoi marchi per la vendita o per pubblicizzare il prodotto testato deve essere prima approvato in forma scritta dal laboratorio di prova. In caso di
                             rapporti di prova con più lingue, la versione inglese è da considerarsi quella ufficiale.


                             QLM039 ver. 0                                                        QUALILAB s.r.l.                                                           Page 1 of 5
                                                                               Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
                                                Test report n.     1569-QL18-R01 ver. 0
                                                Applicant          TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                                                   Westendstraße 199
                                                                   80686 München - Germany
                                                EUT/Type           Alloy Wheels - Type D219



                                                                                                                                                                     Test
                                 Test Name                            Test Procedure                                             Test Requirement
                              Identificazione prova                     Procedura di prova                                           Requisito di prova             Result
                                                                                                                                                                 Esito Prova

                                                                   StVZO §30.42 Point 4.6.1
                              Bending-fatigue test      German Road Traffic Type Approval Law
                                  Short test
                                200.000 cycles
                                                           § 30 “Guidelines for the testing and
                                                         inspection of special wheels for motor                           No cracks permitted check with
                                                                                                                             dye penetration method.                See
                                                            vehicles and their trailers” , dated
                                                                                                                                Permissible loss in              Appendix I
                                                                       25.11.1998                                           Tightening torque ≤ 30 %
                             Bending-fatigue test                          and
                                  Long test
                                                                 Regulation ECE-R 124
                              1.800.000 cycles
                                                                 Amendment 1 Annex 6
                                                                        -ISO 7141 –
                                                                 StVZO §30.42 – Point 4.6.4
                                                        German Road Traffic Type Approval Law
                                                           § 30 “Guidelines for the testing and
                                                                                                                          No visible cracks appear on the
                                                         inspection of special wheels for motor
                                                                                                                          wheel, Not permitted total loss           See
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                  Impact test               vehicles and their trailers” , dated
                                                                                                                           of air pressure within one            Appendix II
                                                                       25.11.1998
                                                                                                                                          minute
                                                                           and
                                                                 Regulation ECE-R 124
                                                                 Amendment 1 Annex 8


                             Test Sequence
                             Piano prove
                                                                                                                           Rotating          Rotating
                                           Number of center hole                    Wheel         Tyre Rolling                                            Impact-    Rolling-
                                                                          ET                                               Bending           Bending
                              Version      holes/PCD diameter                       load         circumference                                              test       test
                                                                         [mm]                                             Test short        Test Long
                                                [mm]        [mm]                      [kg]              [mm]                                               [qty]      [qty]
                                                                                                                             [qty]             [qty]

                              51084563          5/108       63,4            45         735               2290                   1                1           1          -

                              51123066          5/112       66,6            30         800               2290                   1                1           1          -

                              51154870          5/115       70,2            48         800               2290                   1                1           1          -

                              51204565          5/120       65,1            45         855               2290                   1                1           1          -




                             QLM039 ver. 0                                              QUALILAB s.r.l.                                                          Page 2 of 5
                                                                     Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
                                                Test report n.      1569-QL18-R01 ver. 0
                                                Applicant           TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                                                    Westendstraße 199
                                                                    80686 München - Germany
                                                EUT/Type            Alloy Wheels - Type D219


                             APPENDIX I                                                                                        Bending fatigue test
                             Norm and applicable points             StVZO §30.42 Point 4.6.1 German Road Traffic Type Approval Law § 30
                                                                    “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
                                                                    and their trailers” , dated 25.11.1998
                                                                    Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 6
                             Sample identification                  Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table I and Table II
                             Place of testing                       Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
                             Test date                              From 02/01/2019 to 15/02/2019
                             Environmental conditions               Temperature 23 °C ± 3 °C
                             Instruments                            Bending Fatigue Test Machine int. n° QL-IN-069 and QL-IN-089
                             Test procedure                         The wheel rim is fixed rigidly to the test bench, and a bending moment Mb is
                                                                    applied to the hub mounting area. Light alloy wheels are fixed using the internal
                                                                    rim flange by two semicircular flanges . Screws or fixing nuts are retightened to
                                                                    initial value after 10.000 cycles.
                                                                    The test is carried out with at 75 and 50 per cent of the max moment
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                    Formula for calculation: Mbmax = f * FR (µ*rdyn+e)
                                                                    FR = Wheel Load [N] f = wheel load increase factor = 2,0
                                                                    µ = coefficient of friction = 0,9
                                                                    rdyn = dynamic tyre radius = rolling circumference divided by 2 π
                                                                    e = offset (ET)
                                                                    Initial Bolt tightening torque: 140 Nm
                             Test requirements                      No cracks permitted (check with dye penetrant inspection)
                                                                    No loss in tightening torque greater than 30%
                             Test measurement
                             Table I :Bending Test at 75% Mb Max - 200.000 cycles
                                                 Number of holes/                                     Theoretical Rolling
                                                                                    Wheel load                                        Mb max      Mb 75%     Result
                               Wheel Version         PCD             ET [mm]                              circumf.
                                                                                      [kg]                                             [Nm]        [Nm]
                                                     [mm]                                                   [mm]
                                  51084563               5/108           45               735                   2290                       5379    4034     Positive
                                  51123066               5/112           30               800                   2290                       5619    4215     Positive
                                  51154870               5/115           48               800                   2290                       5902    4426     Positive
                                  51204565               5/120           45               855                   2290                       6257    4693     Positive
                             All samples were painted.
                             Table II :Bending Test at 50% Mb Max - 1.800.000 cycles
                                                 Number of holes/                                     Theoretical Rolling
                                                                                    Wheel load                                        Mb max      Mb 75%     Result
                               Wheel Version         PCD             ET [mm]                              circumf.
                                                                                      [kg]                                             [Nm]        [Nm]
                                                     [mm]                                                   [mm]
                                  51084563               5/108           45               735                   2290                       5379    2690     Positive
                                  51123066               5/112           30               800                   2290                       5619    2810     Positive
                                  51154870               5/115           48               800                   2290                       5902    2951     Positive
                                  51204565               5/120           45               855                   2290                       6257    3129     Positive
                             All samples were painted.

                             TEST RESULT                            PASS

                             QLM039 ver. 0                                               QUALILAB s.r.l.                                                   Page 3 of 5
                                                                      Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
                                                Test report n.    1569-QL18-R01 ver. 0
                                                Applicant         TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                                                  Westendstraße 199
                                                                  80686 München - Germany
                                                EUT/Type          Alloy Wheels - Type D219

                             APPENDIX II                                                                                             Impact Test
                             Norm and applicable points           ISO 7141
                                                                  StVZO §30.42 Point 4.6.4 German Road Traffic Type Approval Law § 30
                                                                  “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
                                                                  and their trailers” , dated 25.11.1998
                                                                  Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 8
                             Sample identification                Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table III
                             Place of testing                     Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
                             Test date                            From 14/01/2019 to 16/01/2019
                             Instruments                          Impact Test Machine int. n° QL-IN-153
                             Test procedure                       Mount the test wheel and tyre in the test machine such that the impact loading is
                                                                  applied to the rim flange of the wheel. The wheel shall be mounted with its axis at
                                                                  an angle of 13° ± 1° to the vertical with its highest point presented to the striker.
                                                                  The tyre mounted on the test wheel shall be specified by the vehicle manufacturer.
                                                                  If no tyre is specified, the tyre shall be the smallest nominal section width tubeless
                                                                  radial-ply tyre intended for use on that wheel. Inflation pressure shall be 200 kPa.
                                                                  The wheel is mounted on the hub fixture with dimensionally representative fixings
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                                                  such as would be used on a vehicle.
                                                                  Formula for striker mass : D = 0,6 * FR + 180 kg
                                                                  D= striker mass [kg] FR = Wheel load [kg]
                                                                  Pressure of the tyre = 200 kPa
                                                                  Drop height weight = 230mm Bolt tightening torque = 140 Nm
                                                                  Impact positions
                                                                  First In the area of the nave connection (spokes)
                                                                  Second between two connections (Valve Hole area)
                             Test requirements                    No visible cracks appear on the wheel,
                                                                  Not permitted total loss of air pressure within one minute
                                                                  Fractures by direct contact with the drop weight are permissible.
                             Test measurement

                             Table III : Impact Test
                                                  Number of                    Wheel                                                        Tyre
                                                                    ET                        Test load                                               Impact       Result
                               Wheel Version      holes/ PCD                   load                                Tyre size              Pressure
                                                                   [mm]                         [kg]                                                 Position*
                                                     [mm]                       [kg]                                                       [kPa]

                                 51084563              5/108        45           735             621             215/35 R19                 200      1 and 2       Positive

                                 51123066              5/112        30           800             660             215/35 R19                 200      1 and 2       Positive

                                 51154870              5/115        48           800             660             215/35 R19                 200      1 and 2       Positive

                                 51204565              5/120        45           855             693             215/35 R19                 200      1 and 2       Positive
                             *Impact Position 1 = In the area of the nave connection (spokes) 2= between two connections on (Valve Hole area)
                              All samples were painted.

                             TEST RESULT                            PASS



                             QLM039 ver. 0                                              QUALILAB s.r.l.                                                          Page 4 of 5
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                                                Test report n.   1569-QL18-R01 ver. 0
                                                Applicant        TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                                                 Westendstraße 199
                                                                 80686 München - Germany
                                                EUT/Type         Alloy Wheels - Type D219

                             APPENDIX III                                                                                      Weight - Marking
                             Norm and applicable points          StVZO §30.42 Point 4.6.2 German Road Traffic Type Approval Law § 30
                                                                 “Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
                                                                 and their trailers” , dated 25.11.1998
                                                                 Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 3
                             Sample identification               Wheel type D219 8,5Jx19 H2
                             Test date                           02/01/2019
                             Place of testing                    Qualilab s.r.l. Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
                             Weight                              12,97 kg Check on version 51154870 - painted

                             The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the sample
                                            Marking                                Outer side                         Inner side
                                       Manufacturer sign                                         -                                      DIEWE Wheels
                                           Wheel type                                            -                                            D219
                                             Version                                             -                                              -
                                   Wheel size - rim designation                                  -                                        8,5Jx19 H2
                                              Inset                                              -                                           ET 48
§ 22 49340, Erweiterung 06




                                              PCD                                                -                                         L.K 5x115
                                      Date of manufacture                                        -                                        ( Month/Year )
                                             Origin                                              -                                          Germany
                                     Casting identification                                      -                                              -
                                         KBA Nummer                                           KBA 49340                                         -
                                     ECE approval number                                         -                                              -
                                       Japanese marking                                          -                                              -
                                         Other remarks                                           -                                          18011985

                             Photographs Wheel Type D219




                             QLM039 ver. 0                                            QUALILAB s.r.l.                                                 Page 5 of 5
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