Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49340, Erweiterung 06
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2
Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
DIEWE GmbH
DE-86438 Kissing
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
D219
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 49340, Erweiterung 06
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
18.02.2019
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0090-13-MURD/N6
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 15
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49340, Erweiterung 06
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
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4
Genehmigungsnummer: 49340 Erweiterung: 06
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the variants
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 12.03.2019
Date:
§ 22 49340, Erweiterung 06
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
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Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 49340 Erweiterung Nr.: 06
Approval No. Extension No.:
Ausgabedatum: 11.06.2013 letztes Änderungsdatum: 12.03.2019
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0090-13-MURD 30.04.2013
366-0090-13-MURD/N1 04.11.2013
366-0090-13-MURD/N2 13.04.2015
§ 22 49340, Erweiterung 06
366-0090-13-MURD/N3 27.10.2015
366-0090-13-MURD/N4 10.05.2016
366-0090-13-MURD/N5 20.10.2017
366-0090-13-MURD/N6 18.02.2019
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
D219 27.02.2013
D219 25.10.2018
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
See point V.5. of the technical report
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 49340, Erweiterung 06
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 49340
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 49340, Erweiterung 06
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 49340, Erweiterung 06
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 49340, Erweiterung 06
prosecuted.
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 340
366-0090-13-MURD/N6
Antragsteller: DIEWE GmbH
86438 Kissing
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: D219
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
D319 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind
§ 22 49340, Erweiterung 06
achsweise zu beachten
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
51084563 LK 5x108 ohne 108/5 63,4 45 720 2327 11/18
51084563 LK 5x108 ohne 108/5 63,4 45 735 2290 11/18
51124257 LK 5x112 Ø 66,6 Ø 57,1 112/5 57,1 42 855 2290 03/13
51124857 LK 5x112 ohne 112/5 57,1 48 760 2290 10/18
51122166 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 21 820 2394 03/13
51122166 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 21 855 2290 03/13
51123066 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 30 830 2364 10/18
51123066 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 30 855 2290 10/18
51124266 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 42 820 2394 03/13
51124266 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 42 855 2290 03/13
51124866 LK 5x112 ohne 112/5 66,6 48 760 2290 10/18
51144866 LK 5x114,3 ohne 114,3/5 66,1 48 760 2290 10/18
51144867 LK 5x114,3 ohne 114,3/5 67,1 48 760 2290 10/18
51154470 LK 5x115 ohne 115/5 70,2 44 800 2290 10/18
51154870 LK 5x115 ohne 115/5 70,2 48 800 2290 10/18
51203560 LK 5x120 Ø76 Ø 60.1 120/5 60,1 35 855 2290 03/13
51203564 LK 5x120 Ø76 Ø 64.1 120/5 64,1 35 855 2290 03/13
51204565 LK 5x120 ohne 120/5 65,1 45 840 2327 10/18
51204565 LK 5x120 ohne 120/5 65,1 45 855 2290 10/18
51203565 LK 5x120 Ø76 Ø 67.1 120/5 67,1 35 855 2290 03/13
51203572 LK 5x120 Ø 76 Ø72,6 120/5 72,6 35 855 2290 03/13
51203574 LK 5x120 Ø 76 Ø74,1 120/5 74,1 35 855 2290 03/13
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : DIEWE GmbH
86438 Kissing
Hersteller : DIEWE GmbH
:
: 86438 Kissing
Handelsmarke : Diewe Wheels
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 51122166:
§ 22 49340, Erweiterung 06
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : Diewe Wheels
Radtyp : -- : D219
Radausführung : -- : LK 5x108
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 49340 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 11.18
Herkunftsmerkmal : -- : GERMANY
Weitere Kennzeichnung : -- : 18011985
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom vom Prüflabor Qualilab mit der Report Nr. 1569-QL18-R01 er.0 vom 18.2.19 liegt
vor.
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
51122166 112/5 66,6 21 855 2290 120 5848
51124266 112/5 66,6 42 855 2290 120 6200
51203572 120/5 72,6 35 855 2290 120 6083
Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
II.3.2 Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen
in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar
51203572 120/5 72,6 35 60 2000 2138 4,5 275/55R19
51203572 120/5 72,6 35 60 2000 2138 4,5 275/55R19
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
Diagnoseverfahren: Risseindringprüfung nach DIN EN ISO 3452-1_2013
II.3.3 Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
in mm in mm in mm in kg in kg in bar
51122166 112/5 66,6 21 855 215/35 R19 693 2
51124266 112/5 66,6 42 855 215/35 R19 693 2
51203572 120/5 72,6 35 855 215/35 R19 693 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§ 22 49340, Erweiterung 06
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 51124257 42 18.02.2019 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
2 AUDI, AUDI AG, BMW AG, 51122166; 51122166 21 18.02.2019 liegt bei
DAIMLER BENZ, DAIMLER
(D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE,
QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
3 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 51124266; 51124266 42 18.02.2019 liegt bei
DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH
4 TOYOTA, 51203560 35 18.02.2019 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE
NV/SA
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
5 TESLA MOTORS 51203564 35 18.02.2019 liegt bei
6 GM KOREA (ROK), OPEL, 51203565 35 18.02.2019 liegt bei
OPEL / VAUXHALL, SAAB
7 BMW, BMW AG 51203572 35 18.02.2019 liegt bei
8 BMW AG 51203574 35 18.02.2019 liegt bei
9 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 51084563; 51084563 45 18.02.2019 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
10 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 51124857 48 18.02.2019 liegt bei
VOLKSWAGEN
11 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 51123066; 51123066 30 18.02.2019 liegt bei
DAIMLER BENZ, DAIMLER
(D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International
S. A., PORSCHE, QUATTRO GmbH,
SSANGYONG, VOLKSWAGEN
12 BMW AG, DAIMLER (D) 51124866 48 18.02.2019 liegt bei
13 NISSAN EUROPE (F), 51144866 48 18.02.2019 liegt bei
Nissan International S. A.,
§ 22 49340, Erweiterung 06
RENAULT
14 HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, 51144867 48 18.02.2019 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation
15 VOLKSWAGEN 51204565; 51204565 45 18.02.2019 liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
V.5. Änderungen:
Einzelheiten zum Antrag vom Datum 18.02.2019
Es wird geändert
Verwendungsbereich wurde aktualisiert
Radausführung wurde ergänzt
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Sachverständiger
München, 18.02.2019
PFE
§ 22 49340, Erweiterung 06
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 49340, Erweiterung 06
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
§ 22 49340, Erweiterung 06
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum
Festigkeit 15569-QL18-R01 ver.0 18.02.2019
Nabenkappe 1644K65 17.06.2011
Radbeschreibung D219 25.10.2018
Radmuttern Dadi Nut 02.03.2007 02 07.07.2008
Radschraube M14x1,25 32,5 C17F33 25.05.2007 02 01.04.2011
Radschraube M14x1,5x30 PC19D30-MW 30.01.2010 29.08.2013
Radschrauben M12x1,5 D1 01.07.2003 2 21.05.2009
Radschrauben M12x1,5x28 C17A28 21.06.1996 03 09.05.2011
Radschrauben M14x1,5x30 C17A32 16.12.1998 2 19.02.2010
Radzeichnung 1801199503S-5x112-21-66.6 08.06.2015
Radzeichnung 18011985 25.01.2013
Radzeichnung 1801198503S-5X108-45-63.4 08.06.2015
Radzeichnung 1801198503S-5X115-44-70.2 08.06.2015
Radzeichnung 1801198503S-5X112-48-57.1 08.06.2015
Radzeichnung 1801199503S-5x112-21-66.6 08.06.2015
§ 22 49340, Erweiterung 06
Radzeichnung 1801198503S-5X114-40-66.1 08.06.2015
Radzeichnung 1801198503S-5X114-40-66.1 08.06.2015
Radzeichnung 1801198503S-5X115-44-70.2 08.06.2015
Radzeichnung 1801198503S-5X115-48-70.2 08.06.2015
Zentrierringe CBL-Z2 12.06.2011
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124257 LK 5x112 Ø 66,6 Ø 57,1 57,1 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
§ 22 49340, Erweiterung 06
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : F3; GA
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 5FE 721; 73C; 74A; 74P
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D; 54A
245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 677
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 671; 673
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
235/30R19 86Y 11A; 26P; 5EM Allradantrieb;
235/35R19 87Y 11A; 26P Frontantrieb;
206 - 228 225/35R19 88Y 10B; 11B; 11G; 11H;
235/30R19 86Y 11A; 26P; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 26P 721; 73C; 74A; 74P
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig);
26N; 27H inkl. S3; 2-türig;
77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 Frontantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 573; 71C;
22L; 22Q; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A;
585; 671 74P
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 96 - 188 235/35R19 91Y 5GG Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; AF7
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/35R19 91Y 5GG Cabrio;
§ 22 49340, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF7
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91 ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; AF7
8E e1*2001/116*0151*.. 253 235/35R19 91 5GG AUDI S4; ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF7
8E e1*2001/116*0151*.., 253 235/35R19 91 AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; AF7
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19 51G Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 5HA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 96 11A; 22H; 24D; 24J Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 11A; 22M; 22P bis
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16;
24M Cabrio; Coupe;
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76T
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 91 11A; 22M; 22P bis
245/35R19 93 11A; 22M; 22P; 24J; e1*2001/116*0369*16;
24M Cabrio; Coupe;
255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76T; 76Z
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R19 89 mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterung Frontantrieb;
(Flap) Serie
225/40R19 89 ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K;
(Flap) Serie; 11A; 245; 721; 73C; 74A; 74P;
248
235/35R19 91 ohne 77E
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
248
235/35R19 91 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
235/40R19 92 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie
235/40R19 92 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 245;
§ 22 49340, Erweiterung 06
248
245/35R19 89 11A; 241; 244; 246
245/40R19 94 11A; 241; 244; 246
255/30R19 91 11A; 241; 244; 246
255/35R19 92 11A; 241; 244; 246
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R19 95 Allradantrieb;
235/50R19 99 Frontantrieb;
245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 721; 73C; 74A; 74P;
265/45R19 102 11A; 245; 248 77E
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 11A; 26P ab
235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N Allradantrieb;
245/35R19 89 11A; 26B; 26N Frontantrieb; TT; TTS;
255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27U 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P;
26N; 27U BEO
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 11A; 22Q; 27H; 51G; Kombi; Allradantrieb;
57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21T; 22Q; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 26B; 26N; 27F 721; 729; 73C; 74A;
255/30R19 11A; 21T; 24J; 26B; 74P
26N; 51G; 57E; 575
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 24D 71K; 721; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74P
57F; 585; 671
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M; Altea 4 Freetrack;
5FE Allradantrieb;
225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71C; 71K;
103 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q; Nicht Altea Freetrack;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 24D 71K; 721; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D; 74P
57F; 585; 671
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M; Altea Freetrack;
5FE Frontantrieb;
225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FM 12A; 51A; 71C; 71K;
77 - 155 235/35R19 91 11A; 22P; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 245; 248 721; 73C; 74A; 74P;
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/35R19 92 11A; 24J; 248 77E
255/40R19 96 11A; 24J; 248
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C; Leon Cupra; Leon
1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Cupra R; Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D 11H; 12A; 51A; 573;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71C; 71K; 721; 73C;
585; 671 74A; 74P
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21B; 22P; 24C; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24D Frontantrieb;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71C;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A;
585; 671 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; ab
27H; 5EG e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
63 - 135 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG nicht Leon X-Perience;
195 - 221 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F nicht mit Brembo
Bremsanlage; Kombi; 3-
türig; 5-türig; Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 24J; 248 12A; 51A; 73C; 74P;
235/35R19 91 11A; 24J; 248 77E
235/40R19 92 11A; 24J; 248
245/35R19 89 11A; 241; 244; 246
245/40R19 94 11A; 241; 244; 246
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R19 99 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22H; 22L; 22Q; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24C; 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C;
24D; 57F; 585; 671 71K; 721; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22H; 22L; 22Q; Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
245/35R19 93 11A; 22H; 22L; 22Q;
24C; 24M
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22H; 22Q; 24C; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Frontantrieb;
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22H; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C;
235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 71K; 721; 73C; 74A;
24M 74P
255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 585; 671
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 11A; 27I; 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 11A; 27I; 5FE e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
§ 22 49340, Erweiterung 06
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 ab
e8*2007/46*0317*..
235/40R19 92 e11*2001/116*0326*32;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 3c;
3C
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 225/40R19 93 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
22P; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 26B; 26N; 27F 721; 729; 73C; 74A;
74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D e1*2001/116*0242*24;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71C;
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 73C; 74A;
585; 671 74P
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22P; 24C;
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Cabrio; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 10 von 36
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); bis
22L; 24C; 24D e1*2007/46*0492*05;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 27F; 5EG Sportsvan; ab
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05;
26N; 27F nicht Golf Alltrack;
235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 73C; 74A; 74P;
77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 27F; 5EG Sportsvan; ab
63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05;
26N; 27F; 5EM nicht Golf Alltrack;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27F; 5EG Allradantrieb;
235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P;
26N; 27F; 5EM 77E
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
27F; 5EG
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 5EM
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 52J
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab
27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack;
26N; 27F e-Golf;
235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab
27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack;
26N; 27F; 5EM e-Golf;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27F; 5EG Allradantrieb;
235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse;
§ 22 49340, Erweiterung 06
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P;
26N; 27F; 5EM 77E
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
27F; 5EG
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 5EM
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab
27F; 5EG e1*2007/46*0627*01;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
26N; 27F nicht Golf Alltrack;
235/30R19 86 11A; 241; 244; 246; Kombilimousine;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Golf 7; ab
27F; 5EG e1*2007/46*0627*01;
63 - 103 235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan;
26N; 27F; 5EM nicht Golf Alltrack;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27F; 5EG Allradantrieb;
235/30R19 86 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27F; 5EM Mehrlenkerhinterachse;
63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/30R19 86W 11A; 245; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P;
26N; 27F; 5EM 77E
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B;
27F; 5EG
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F
135 - 228 235/30R19 86Y 11A; 245; 248; 26B;
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N; 27F; 5EM
228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27F; 52J
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht CrossGolf; Nur
24D; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 73C; 74A; 74P
24D
255/30R19 91 11A; 22F; 24D; 57F;
585; 671
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5FE bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 11A; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
235/35R19 91 11A; 26P; 27I Beetle Cabrio;
235/40R19 92 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 248; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 67U; 672 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 24J; 248; Nur Jetta
260; 271 (Stufenheck);
§ 22 49340, Erweiterung 06
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 24J; 248; Frontantrieb;
260; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71C;
246; 247; 260; 272 71K; 721; 729; 73C;
245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 74A; 74P
247; 261; 273
255/30R19 91 11A; 244; 247; 273;
57F; 673
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur
22L; 24C; 24D bis
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 14 von 36
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 245; 248; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; bis
22M; 22Q; 245; 248; e1*2001/116*0307*36;
5FE Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
§ 22 49340, Erweiterung 06
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 225/40R19 93 VW Passat Alltrack
235/40R19 96 (B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
22M; 22Q; 24J; 24M; e1*2001/116*0307*23;
5FE Kombi; Limousine;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Frontantrieb;
22M; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab
235/40R19 96 e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/35R19 88W 51J Coupe; Frontantrieb;
90 - 206 225/35R19 88Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32I; 51A; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 15 von 36
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92 mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 235/40R19 92 e1*2007/46*0487*14;
235/45R19 95 bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 24M; 51J ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14;
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R19 95 ohne R-Line; ab
235/50R19 99 11A; 27I e1*2007/46*0487*15;
§ 22 49340, Erweiterung 06
245/45R19 98 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R19 95 mit R-Line; ab
235/50R19 99 11A; 27I e1*2007/46*0487*15;
245/45R19 98 Allradantrieb;
255/45R19 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R19 95 ab
235/50R19 99 11A; 27I e1*2001/116*0450*24;
245/45R19 98 mit R-Line; nicht
255/45R19 51G Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R19 95 ab
235/50R19 99 11A; 27I e1*2001/116*0450*24;
245/45R19 98 ohne R-Line; nicht
255/45R19 100 11A; 27I Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 95 mit R-Line; Allspace;
235/50R19 99 11A; 27I ab
245/45R19 98 e1*2001/116*0450*31;
255/45R19 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R19 99W ohne R-Line; Allspace;
235/50R19 99W 11A; 27I ab
245/45R19 98W e1*2001/116*0450*31;
255/45R19 100 11A; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26P; 27I ab
e1*2007/46*0357*.. e1*2007/46*0357*14;
ab
235/40R19 92W 11A; 241; 246; 248; e1*2001/116*0211*36;
26P; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R19 88 Allradantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R19 88 Frontantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 49340, Erweiterung 06
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 49340, Erweiterung 06
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§ 22 49340, Erweiterung 06
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 300 y = 330 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 35 von 36
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 21
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51122166 LK 5x112 ohne 66,6 820 2394 03/13
51122166 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
160 Nm für Typ : 4L; 4L1
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 27H MJ2016;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 77E
26N; 27F
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback
27P (B9) ab MJ2016; S5
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 245; Sportback (B9) ab
248; 26P; 27P MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016; AUDI A5
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Coupe (8T) bis MJ2016;
24J; 24M; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27B Quattro; AUDI A4 (B9)
235/35R19 91Y 11A; 24J; 244; 247; ab MJ2016; AUDI S4
26B; 26N; 27B; 27H (B9) ab MJ2016; Kombi;
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27H
255/30R19 91Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 77E
§ 22 49340, Erweiterung 06
247; 26B; 26J; 27B;
27F
260 225/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27B; 52J
235/35R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T)
245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
105 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
248; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. Quattro bis MJ2015;
255/35R19 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24J; 248 71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 51J MJ2016; 4-türig;
255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb;
248; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 260; 272; 5HI quattro; Kombi;
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 245; 26B; 260; Stufenheck;
5GM; 57E; 67H Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 245; 26B; 260; Frontantrieb;
57E; 67K 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71C;
260; 272 71K; 721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
260; 271; 52J
235/45R19 M+S 11A; 245; 248; 26B;
260; 271; 52J
255/35R19 96Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273
255/40R19 96Y 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 5GM; A7 Sportback; Coupe;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 52J 4-türig;
140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 270 Allradantrieb;
140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J Frontantrieb;
235/45R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96Y 11A; 26B; 260; 271 12A; 51A; 573; 71C;
255/40R19 96Y 11A; 26B; 260; 271 71K; 721; 729; 73C;
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 74A
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 27H; 51J quattro;
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 573; 71C;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 73C; 74A;
27B; 27H 765
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24C; 24D 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 210 265/55R19 109 12N Q8;
275/50R19 108 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
275/55R19 111 12A 51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 248; 26P ab
265/50R19 106 11A; 245; 248; 26P e1*2001/116*0350*20;
265/55R19 109 11A; 245; 248; 26B Q7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74E;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 11A; 248; 26P ab
265/50R19 106 11A; 245; 248; 26P e13*2007/46*1081*06;
265/55R19 109 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74E;
75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 11A; 245; 248; 26P A6; Kombilimousine;
235/45R19 99 11A; 24J; 248; 26B Limousine;
235/50R19 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A
247; 26B; 26N; 27H
255/40R19 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
255/45R19 100 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99 11A; 26P A7 Sportback;
235/50R19 99 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 248; 26B; 26N 721; 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 248; 26B; 27I
265/45R19 102 11A; 248; 26B; 27I
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22I; 260; erhöhtes
270; 52J Anzugsmoment
180 Nm; kurzer
245/45R19 98 11A; 21B; 22I; 52J Radstand; langer
255/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 270 Radstand;
Allradantrieb;
275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 261; 271; 54A 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 740; 76T; 765
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes
26J; 26P; 27I Anzugsmoment
180 Nm; Q5; SQ5;
245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017;
245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb;
255/35R19 96 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76Z
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 241; 244; 246; erhöhtes
26J; 26P; 27I Anzugsmoment
180 Nm; Q5;
245/50R19 101 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017;
245/35R19 93 52J RS5 Cabriolet bis
255/35R19 96 52J MJ2017; Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76Z; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4122
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 195 245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I 721; 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 26N; 26P
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 260 235/50R19 99 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I 721; 73C; 74A; 77E
255/45R19 100 11A; 26N; 26P
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27I
§ 22 49340, Erweiterung 06
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27I
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Kombilimousine;
235/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
5IE; 67H Heckantrieb;
100 - 294 235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J; 721; 73C; 74A
248; 26B; 26N; 27H
255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 225/45R19 96Y XFB; 11A; 26P; 5IE Limousine;
235/40R19 98W 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb;
67H Heckantrieb;
235/45R19 99W 11A; 245; 248; 26P; 58I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 24J; 721; 73C; 74A
248; 26B; 26N; 27H
255/35R19 99Y 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H
255/40R19 96Y 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 5IE; 58A
Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE nicht für Fzg.
255/40R19 100 58A Versionen /?????9??;
255/45R19 100 YA7 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 11A; 248 ab
e1*2007/46*0276*10;
155 - 330 245/45R19 98Y 11A; 248 Allradantrieb;
255/40R19 100 11A; 245; 248; 26P Heckantrieb;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26P Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 330 245/45R19 98Y GAE; 57E ab
e1*2007/46*0276*10;
255/45R19 100 YA7; 11A; 245; 26P; Allradantrieb;
57E Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 209; 209; 171
Zubehör : DW448
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 166; 219; R1ECLS; 221; 204; 172; 230; 222; R1ECLS; 204 X;
211; R1ES; 231; 221; 218; 212
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 209
130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 219; 230; 231
150 Nm für Typ : R1ECLS; R1ES; 166; 204 X; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205;
57E; 672 neue C-Klasse; nur
235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Fzg.-Breite 1839mm;
57E; 67H Allradantrieb; nicht
245/35R19 93Y YAQ; 11A; 24C; 26B; Hybrid;
26J; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21L; 24J; Cabrio; Coupe;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 5ET 721; 729; 73C; 74A
235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 22B;
24J
209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 235/35R19 87Y 11A; 21B; 21L; 24J; Nur CLK 500; Nur CLK
5ET; 57E; 68X 55 AMG; Cabrio;
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 246; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26N; 721; 73C; 74A; 76A
57E; 68G
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
210 - 270 245/40R19 98 11A; 246; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
M+S
255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26N 721; 73C; 74A
M+S
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket;
27I; 5HA; 51J Kombilimousine;
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21B; 22I; 260; 51J nicht AMG Sportpaket;
Coupe; 4-türig;
120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb;
248; 260; 270; 5GG Heckantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 21B; 22I; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96 11A; 21P; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
675 12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
§ 22 49340, Erweiterung 06
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24M; 241; 246; All Terrain; Kombi;
26B; 26J; 27B; 27H; Allradantrieb;
6BL
255/40R19 100 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H; 58A 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 24C; 24M; 26B; 721; 73C; 74A
26J; 27B; 27H; 57E;
58A
255/45R19 100 11A; 24C; 24M; 26B;
26J; 27B; 27H; 6BM
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 11A; 21P; 24J; 24M; Nur 4-MATIC;
5GG; 51J Allradantrieb;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213;
24C; 244; 247; 26B; Allradantrieb;
26J; 27F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 11A; 24J GLC Coupé;
235/55R19 101 YBJ; 11A; 24J Allradantrieb;
245/50R19 101 YBL; 11A; 241; 246; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R19 103 YBK; 11A; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 24J
255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C;
26P
265/50R19 106 YBK; 11A; 24C; 26B;
26N
275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 24J; 248 GLC; Kombilimousine;
245/50R19 101 11A; 24C; 244; 26P Allradantrieb;
245/55R19 103 11A; 24C; 244; 26P Heckantrieb;
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 244; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F GLE Coupé;
M+S
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
75I; 76B; 97P
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 22M; 241; 246; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 26P; 51G; 575 222); nicht AMG Sport-
255/40R19 11A; 22M; 24C; 26B; Paket; Limousine;
26N; 51G; 575 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 11A; 245; 26P; 57E; ab Mj.2014 (Baureihe
575 217); Cabrio; Coupe;
255/40R19 100 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb;
57E; 68G Heckantrieb;
255/45R19 100 YA7; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 57E 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R19 100 11A; 241; 246; 26B; ab Mj.2014 (Baureihe
26N; 54A; 57E; 68G 217); Coupe;
255/45R19 M+S 11A; 241; 246; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I; 27U; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 57E; 575 721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 12 von 55
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24N; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 721; 73C; 74A
22L; 24C; 24M; 54A
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24M;
57F; 671; 673
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
261; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22L; 242; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 262; 271 721; 729; 73C; 74A
255/30R19 91 11A; 22L; 24M; 272;
57F; 673
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 26P ab e1*98/14*0169*19;
§ 22 49340, Erweiterung 06
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 24J; 26B; 26N Cabrio; Heckantrieb;
255/35R19 92 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E ab
245/50R19 105 57E; 6AL e13*2007/46*1164*02;
245/55R19 103 52J; 57E; 6AM Kombilimousine;
255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A; PDG
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 235/55R19 101 YBJ; 57E ab
245/50R19 105 57E; 6AL e13*2007/46*1165*02;
245/55R19 103 52J; 57E; 6AM Kombilimousine;
255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A; PDG
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
§ 22 49340, Erweiterung 06
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 12O erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R19 107 12A 180 Nm;
265/50R19 106 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R19 109 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721;
275/50R19 108 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 740; 77E
27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
§ 22 49340, Erweiterung 06
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 49340, Erweiterung 06
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 49340, Erweiterung 06
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 49340, Erweiterung 06
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 27 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 29 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 30 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 31 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 32 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 33 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 34 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 35 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 350 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 36 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 37 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
27P x = 240 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 38 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 7L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*..
Handelsbez.: 7er Reihe
Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 270 VA
26P x = 330 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 380 y = 270 18 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 380 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 300 30 HA
27H x = 270 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 39 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: X-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 40 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 41 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 42 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 43 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 44 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 45 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 46 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 47 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 48 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 49 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 50 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 51 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 52 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
27H x = 350 y = 380 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 53 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 54 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 55 von 55
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124266 LK 5x112 ohne 66,6 820 2394 03/13
51124266 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81
140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
255/35R19 51G Limousine;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; Allradantrieb;
24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Kombi; Frontantrieb;
255/35R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 54F 721; 729; 73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 22I; 5GG; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Nicht A4 Allroad
255/35R19 51G Quattro; AUDI S4 bis
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; MJ2016; Kombi;
24M; 54F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 2 von 37
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 51J AUDI A4 bis MJ2015;
245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 51J Limousine;
255/35R19 51G Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 260 225/40R19 M+S 52J Quattro; AUDI A4 (B9)
ab MJ2016; AUDI S4
(B9) ab MJ2016; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 98A;
AG0
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
§ 22 49340, Erweiterung 06
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
8R1 e13*2007/46*1083*.. 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
837; 838; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
837; 838; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
837; 838; PDI
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 Q5; SQ5;
245/50R19 101 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 3 von 37
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 Q5; Allradantrieb;
245/50R19 101 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-L; F1X
Zubehör : DW4222
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2AT; F2GT
Zubehör : DW4222
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2X
Zubehör : DW4222
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48);
225/45R19 92 11A; 248; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27U Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 4 von 37
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48);
225/45R19 92 11A; 248; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 244; 26P BMW X2 (F39);
225/45R19 92 11A; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R19 95 11A; 244; 26P; 27I 721; 73C; 74A
245/40R19 94 11A; 244; 26N; 26P;
27I
255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27U Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212K; 166; 207
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 117; 207; 639; 639/2; 215; 245; R1EC; R1ES; 221; 176;
245G; 251; 245G AMG; 222; 166; 164; 204; 220; 204 K; 639/5; 212K;
639/4; 212
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A
Zubehör : DW4169
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 5 von 37
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G;
245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 166; 215; 220; 221; 222; 251;
639; 639/2; 639/4; 639/5
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA;
80 - 280 235/45R19 95 nicht Offroad-
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
§ 22 49340, Erweiterung 06
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 26J; 27I Kombilimousine;
Frontantrieb;
225/40R19 89 11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H; 52J 721; 729; 73C; 74A;
DBS
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 5FE CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
765
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 Sportfahrwerk; GLA;
80 - 280 235/45R19 95 nicht Offroad-
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 26B; 26J; 27H CLA; CLA Limousine;
CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht
265 - 280 225/45R19 M+S 52J Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26N; A-Klasse;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
265 - 280 225/35R19 M+S 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27H; 52J 721; 729; 73C; 74A;
DBS
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DBS
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
671; 673 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 26N; 26P; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 6AE; 672 neue C-Klasse; Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 98A
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; Nur
235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 26N; 26P; 5HA Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-Klasse;
Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 98A
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 26P; 5FE bis
235/35R19 91 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
255/30R19 91 11A; 248; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 673 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 57F; 671; 673 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk;
26J; 27H CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
§ 22 49340, Erweiterung 06
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 5FE CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
765
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
53S 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 225/40R19 93Y GA4; 12I; 6AE Coupé; Cabrio;
225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I Allradantrieb;
235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I Heckantrieb;
245/35R19 95Y 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94W GAA; XFX; 12I 51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; DEG
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213; nicht
245/35R19 95Y 12I; 5HR All Terrain;
110 - 270 225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE Allradantrieb;
235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Heckantrieb;
245/40R19 98Y GAA; XFX; 12I; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; DEG
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 12R; 6BL All Terrain; Kombi;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 26P Baureihe W213;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DEG
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/40R19 93Y GA4; 12I; 5HA; 6AE Baureihe W213;
225/45R19 96Y GA8; XFB; 12I; 5IE Allradantrieb;
235/40R19 96Y GAR; XFD; 12I; 5IE Heckantrieb;
245/35R19 95Y 12I; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 GAA; XFX; 12I 51A; 71C; 71K; 721;
255/35R19 99Y 11A; 12A; 26P 73C; 74A; DEG
255/40R19 96Y 11A; 12A; 26P; 5IE
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 11A; 51G; 57E Coupe; Heckantrieb;
255/30R19 11A; 22I; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/35R19 51G Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 76A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/35R19 91Y Coupe; Allradantrieb;
255/30R19 51G; 575 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/35R19 11A; 51G; 57E; 575 Cabrio; Heckantrieb;
255/30R19 11A; 22I; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 575 12A; 51A; 575; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 95Y GAQ; 5HR Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 57E; 572; 67C; 68R Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 729; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 11A; 24J; 248; 27P Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 11A; 24J; 57E GLE Coupé;
M+S
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
97P
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 248 M-Klasse; nicht GLE
265/50R19 106 11A; 24J; 244; 247 Coupé; GLE SUV; nicht
275/45R19 104 11A; 246; 248 GL-Klasse; nicht GLS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 75I; 765
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport-
§ 22 49340, Erweiterung 06
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 367; 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; bis
100W 5KA; 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis
5KA; 54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
100W 5KA; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 24J; 248; 27P Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 241; 244; 246 ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 26P Q30; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 QX30; Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 49340, Erweiterung 06
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 49340, Erweiterung 06
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
§ 22 49340, Erweiterung 06
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
§ 22 49340, Erweiterung 06
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
§ 22 49340, Erweiterung 06
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
§ 22 49340, Erweiterung 06
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
der Vorderrachse nicht zulässig.
DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Hinterachse: 255/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 25 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 220 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 280 y = 270 30 HA
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 37 von 37
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 250 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 250 20 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51203560 LK 5x120 Ø76 Ø 60.1 60,1 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: LEXUS LS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F4(a) e6*2001/116*0108*.. 280 245/45R19 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 74E;
74P
Verkaufsbezeichnung: LEXUS LS600h,LS600hL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HF4(a) e6*2001/116*0109*.. 290 245/45R19 102Y 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74D; 74E; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 49340, Erweiterung 06
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : TESLA MOTORS
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51203564 LK 5x120 Ø76 Ø 64.1 64,1 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TESLA MOTORS
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : DW4107
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung: Model S, Model X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
002 e4*2007/46*0667*.. 52 - 169 245/45R19 98 Model S;
255/40R19 100 Allradantrieb;
255/45R19 100 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
74P; 765
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51203565 LK 5x120 Ø76 Ø 67.1 67,1 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : DW402
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/40R19 93 Stufenheck;
225/45R19 96 Frontantrieb;
235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R19 94 11A; 248 73C; 74A; 74P
255/35R19 96 11A; 245; 248; 26P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5
Zubehör : DW402
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : Z-B
150 Nm für Typ : 0G-A; 0G-A/V
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Stufenheck;
245/40R19 94Y Schrägheck;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94Y 11A; 24M Kombi; Allradantrieb;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Kombi; Allradantrieb;
245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/35R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94 11A; 24M Stufenheck;
255/35R19 92 11A; 24J; 24M Schrägheck;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 11A; 24M nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 245/40R19 94 11A; 24M Kombi; Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 11A; 24M; 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 11A; 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94Y 11A; 24M Stufenheck;
255/35R19 96 11A; 24J; 24M Schrägheck;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 235/40R19 96 Cross Country; Kombi;
245/35R19 93Y Allradantrieb;
245/40R19 94Y 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 96 729; 73C; 74A; 74P;
255/40R19 96 765
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B e8*2007/46*0264*.. 154 - 191 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I SPORTS TOURER GSI;
225/45R19 96 11A; 26P; 27I GRAND SPORT GSI;
M.
235/40R19 96 11A; 248; 26B; 27B zusätz. Radabdeckung
245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; Achse 2 (Flap);
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B; 27H 73C; 74A; 74P; 765
255/35R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5
Zubehör : DW402
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 245/35R19 93Y 11A; 22I; 248 Limousine;
245/40R19 98 11A; 22I; 248 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49340, Erweiterung 06
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 49340, Erweiterung 06
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM KOREA
Fahrzeugtyp: KL1G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*..
Handelsbez.: MALIBU
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 315 y = 305 VA
26B x = 350 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 350 20 VA
26N x = 350 y = 350 8 VA
27F x = 335 y = 280 15 HA
27H x = 335 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: Z-B
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*..
Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 150 y = 150 VA
27B x = 200 y = 250 HA
27I x = 150 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 200 30 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
27F x = 200 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51203572 LK 5x120 Ø 76 Ø72,6 72,6 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
§ 22 49340, Erweiterung 06
für Typ : 390X; 3C
Zubehör : DW4183
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Zubehör : DW4183
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : DW4183
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm,
für Typ : 346X; 3L; ZR; 390L; Z85; 3K; 3C; 560X; 346L; 182; 390X;
346C; 187; Z89; 346R; 3K-N1; 1C; 392C; 346K
Zubehör : DW4183
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : 6C
Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3, BMWX4)
Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm,
für Typ : 3C; 1C; UKL/X; K-N1; UKL-N1; 5L; UKL-C/X; 5K; 3-V
Zubehör : DW4229
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, für Typ : X83; X53
Zubehör : DW4229
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V;
5K; 5L; 6C
140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 51G; 57E; 575; 58L 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94W 11A; 24J; 57E; 993 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 24J; 24M; 575; 721; 73C; 74A; 74P
58L
Verkaufsbezeichnung: BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103 erhöhtes
Anzugsmoment
e1*98/14*0153*.. 255 - 265 255/50R19 103 52J 175 Nm; nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 57E bis
235/35R19 91W e1*2007/46*0316*07;
255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F; Coupe; Allradantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y GA4; 57E BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R19 93Y Ab
235/35R19 91Y 11A; 248; 5GG e24*2007/46*0022*03;
235/40R19 92Y BA0; 11A; 248; 5GM Ab
e1*2007/46*0315*06;
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I Radschraube
M14x1,25;
Allradantrieb;
255/35R19 92Y GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
24M; 27H; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 512; 6AA;
6AZ; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93 GA4 BMW 3er (F30) ab
2012;
235/35R19 91Y 11A; 248; 27H; 5GG Ab
e1*2007/46*0314*05;
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I inkl. 330e
§ 22 49340, Erweiterung 06
iPerformance;
255/35R19 92 GA4; 11A; 22M; 22P; Limousine; Stufenheck;
248; 27H; 27I; 57F; Allradantrieb;
6AA
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/45R19 GA8; 51G ab
e1*2007/46*0559*01;
235/40R19 96 XFD; 67H Allradantrieb;
235/45R19 99 67K Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 57E; 585 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24J; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 54A; 57E; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 54A 721; 729; 73C; 74A;
346R e1*2001/116*0146*.., 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 74P; 744
e1*98/14*0146*.. 24D; 57F; 585
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 170 225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 24J; Touring;
e1*98/14*0097*.. 57E; 585 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A; 57E; 68X 721; 729; 73C; 74A;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 74P; 744
22L; 24J; 24M; 54A
255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 585
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis
235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2001/116*0308*08;
235/35R19 91 Limousine;
255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; Heckantrieb;
673 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2007/46*0314*04;
235/35R19 91 Facelift ab September
255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 673 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AF; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 Nur bis
235/35R19 87Y 57E; 676; 68X e1*2001/116*0308*08;
235/35R19 91Y Touring; Heckantrieb;
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
673 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 235/35R19 87Y 57E; 676; 68X Facelift ab September
235/35R19 91Y 2008; Nur bis
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; e24*2007/46*0022*02;
673 Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/35R19 51G; 57E; 575 Nur bis
235/35R19 91W e1*2001/116*0344*05;
255/30R19 91W 11A; 22I; 24M; 57F; Touring; Limousine;
575 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 57E bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76A
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/35R19 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/35R19 91 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 5GG; Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 57F; 575 e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
§ 22 49340, Erweiterung 06
74P
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 235/35R19 91Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673 e1*2007/46*0316*07;
235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Cabrio; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
673 721; 729; 73C; 74A;
74P
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/35R19 91 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 57E; 575; 670; 673 e1*2007/46*0316*07;
235/35R19 87Y 5ET; 57E; 671; 676; Coupe; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
673 721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y GA4 ab
e1*2007/46*0316*09;
235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 5GG; 4er Cabrio (F33);
68X Cabrio; Allradantrieb;
245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb;
27I; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; 12A; 51A; 6AA; 71C;
27I; 57F 71K; 721; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W GA4 4er Gran Coupe (F36);
235/35R19 91Y 11A; 248; 27I; 68X ab
e1*2007/46*0316*10;
245/35R19 93W 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb;
27I; 68R Heckantrieb;
255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93 GA4 ab
e1*2007/46*0316*08;
235/35R19 91 11A; 248; 27I; 68X 4er Coupe (F32);
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26P; Coupe; Allradantrieb;
27I; 68R Heckantrieb;
255/35R19 92 GA4; 11A; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I; 57F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y 11A; 24J nur Limousine
245/35R19 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y 11A; 24J nur Kombi
255/35R19 96 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 721; 73C; 74A; 74P
247; 272
235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 271 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 721; 73C; 74A; 74P
247; 272
235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/35R19 88 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 271 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 272 721; 73C; 74A; 74P
235/35R19 87 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
245/35R19 89 11A; 21B; 24C; 244;
§ 22 49340, Erweiterung 06
247; 273
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1;
225/40R19 93 Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb;
255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 744
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1;
225/40R19 93 Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb;
255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 744
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W GA4; 57E Nur BMW X1;
225/40R19 93 Allradantrieb;
235/35R19 91W 11A; 248; 51J Heckantrieb;
255/35R19 92 GA4; 11A; 22I; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 744
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 248 BMW X3; BMW X4;
255/40R19 96W 11A; 245; 248; 994 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 994 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98 GAE; 11A; 248 BMW X3; BMW X4;
255/40R19 96W 11A; 245; 248; 994 Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 994 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/35R19 91 Cabrio; Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 57E; 676; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 57E; 676; 68X 721; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F; 673 74P; 97K
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W 11A; 24J; 57E; 585 Cabrio; Coupe;
235/35R19 87 11A; 21B; 21L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 91 11A; 21B; 21L; 22I; 721; 73C; 74A; 74P
22M; 24J; 24M; 68X
255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D;
57F; 585; 671
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 190 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 235/35R19 91 12A; 51A; 71C; 71K;
115 - 250 225/35R19 88 57E; 670; 673 721; 729; 73C; 74A;
235/35R19 87 57E; 676; 68X 74P
235/35R19 91 57E; 676; 68X
225 - 250 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 57F;
673; 97K
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y 11A; 24J; 244; 247; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26N; 27H; 5FM BMW 1er (F21 2012);
225/35R19 96Y 11A; 24J; 244; 247; Ab
26B; 26N; 27H e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
235/35R19 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine;
246; 247; 26B; 26J; Allradantrieb;
27F; 54A Heckantrieb;
245/30R19 89 GA0; 11A; 22M; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F 12A; 51A; 6AA; 71C;
255/30R19 91 11A; 22L; 24D; 27F; 71K; 721; 73C; 74A;
57F; 673 74P
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24C; 24D e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; Cabrio; Coupe;
24C; 24D Heckantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
100 - 240 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 24C; 721; 729; 73C; 74A;
57E; 670; 673; 677 74P; 744; 76R
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 24C;
57E; 671; 68X
245/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F;
677; 678
255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 24D;
57F; 671; 673
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 24C; 24M; 673 e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
24C; 24M; 671 e1*2007/46*0273*03;
255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; Ab
270; 57F; 671; 673 e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
24C; 24D e1*2001/116*0287*09;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; 4-türig;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 671; 673 721; 729; 73C; 74A;
74P; 744
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab
26N; 5FE; 57E e1*2007/46*0277*08;
225/40R19 93 11A; 245; 26B; 26J; Cabrio; Coupe;
57E; 6AE Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 6AF 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C;
27H; 57F 71K; 721; 73C; 74A;
245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F; 74P
57F; 6AE
255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F;
6AF
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 225/35R19 88Y AFQ; GA0; 11A; 241; 2ER REIHE; ab
244; 246; 247; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H; 5FE Cabrio; Coupe;
225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb;
54A; 6AE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06
247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 73C; 74A;
6AF
245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 74P
27H; 57F
245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F;
54A; 57F; 6AE
255/30R19 91W AFQ; 11A; 24D; 27H;
57F; 6AF
1C e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y GA0; 11A; 245; 26B; 2ER REIHE; ab
26N; 5FE; 57E e1*2007/46*0277*08;
225/40R19 93 11A; 245; 26B; 26J; Cabrio; Coupe;
57E; 6AE Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 241; 246; 26B; Heckantrieb;
26J; 57E; 6AF 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89Y GA0; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 6AA; 71C;
27H; 57F 71K; 721; 73C; 74A;
245/35R19 89Y 11A; 244; 247; 27F; 74P
57F; 6AE
255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F;
6AF
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 225/35R19 88Y 11A; 241; 244; 246; 2ER REIHE; ab
247; 26B; 26N; 27H; e1*2007/46*0277*08;
5FE; 575 Cabrio; Coupe;
225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26J; 27F; Heckantrieb;
54A; 6AE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 6AA; 71C;
247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 73C; 74A;
6AF
245/30R19 89 11A; 244; 247; 27H; 74P
57F; 575
245/35R19 89 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6AE
255/30R19 91 11A; 24D; 27H; 57F;
6AF
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/40R19 51G; 68S Nur BMW 5er Touring;
§ 22 49340, Erweiterung 06
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 51G; 993 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI Stufenheck;
120 - 330 245/40R19 GAA; 51G; 57E Allradantrieb;
245/40R19 98 GAA; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 210 245/40R19 94Y GAA; 5HI Stufenheck;
100 - 330 245/40R19 GAA; 51G; 57E Heckantrieb;
245/40R19 98 GAA; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 51G; 993 Nur BMW 5er Touring;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 12 von 27
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/40R19 51G; 68S Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 765
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92 57E; 67H Lim (Gran Coupe 4-
türig); Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76A
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92W 5GM; 57E; 67H Nicht Lim (Gran Coupe
235/40R19 92Y 57E; 67H 4-türig);
Allradantrieb;
Heckantrieb; Cabrio;
§ 22 49340, Erweiterung 06
Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§ 22 49340, Erweiterung 06
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49340, Erweiterung 06
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 255/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49340, Erweiterung 06
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 255/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51203574 LK 5x120 Ø 76 Ø74,1 74,1 Kunststoff 855 2290 03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : DW4230
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X70 e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe
E70);
265/50R19 110 11A; 24N; 24O nicht
275/45R19 108 11A; 24N; 24O beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 765; DEH
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X5 e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe
E70);
265/50R19 110 11A; 24N; 24O bis
275/45R19 108 11A; 24N; 24O e1*2007/46*0421*09;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 765; DEH
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 255/50R19 107 11A; 24N; 24O BMW X5 (Baureihe
E70);
265/50R19 110 11A; 24N; 24O bis
275/45R19 108 11A; 24N; 24O e1*2007/46*0454*10;
nicht
beschussgeschütztes
Fz.;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76T; 765; DEH
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 3 von 3
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 49340, Erweiterung 06
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
DEH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385 mm
(Dicke 36 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51084563 LK 5x108 ohne 63,4 720 2327 11/18
51084563 LK 5x108 ohne 63,4 735 2290 11/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DYB; (Kegel)
Zubehör : DW463
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BWY; BA7; DM2; DEH
Zubehör : DW463
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : DW402
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : WA6
Zubehör : DW402
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : DW402FK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DYB
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
135 Nm für Typ : DEH
140 Nm für Typ : BA7
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/55R19 101 bis
245/50R19 101 e1*2007/46*1524*02;
255/50R19 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
265/50R19 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; nicht Focus Active;
26P Kombi; Limousine;
225/40R19 89 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 73C; 74A; 74H
245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27I
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/30R19 91 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
255/35R19 92 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27H; 27I
DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi;
235/35R19 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck;
26P; 27H; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 11A; 24J; 24M Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 Nur Kuga bis
235/45R19 95 Modelljahr 2012;
245/40R19 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab
235/40R19 92 Modelljahr 2013;
235/45R19 95 inkl. Facelift 2017;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis
57F; 671 e13*2001/116*0249*25;
74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Kombi; Frontantrieb;
57F; 671 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis
57F; 671 e13*2001/116*0249*25;
§ 22 49340, Erweiterung 06
74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Stufenheck;
57F; 671 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab
245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab
245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74H
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
54A 721; 73C; 74A; 74H
81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M;
5ET; 54A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab
245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24;
245/45R19 98 Galaxy; S-MAX;
255/40R19 100 11A; 245; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; Ford S-MAX; Ford
FGT; 11A; 24J; 24M; Galaxy; bis
5HA
245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M; e13*2001/116*0185*23;
5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
5HI 721; 73C; 74A
245/40R19 98 FGT; 11A; 24J; 24M
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : QQ6; NNA; JB; CCX; JA; N*3; CC9
Zubehör : DW463
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DH; LY; DC
Zubehör : DW402
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH
128 Nm für Typ : CCX
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : LY
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes
Anzugsmoment; NNA erhöhtes Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103 Allradantrieb;
255/55R19 107 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 771
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 255/55R19 51G Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DH e11*2007/46*4311*.. 172 245/55R19 103 12P Allradantrieb;
255/50R19 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R19 107 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*98/14*0115*06;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 73C; 74A; PDI
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes
67H Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
120 - 280 245/35R19 93W 11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
250 - 280 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; 12A; 51A; 71C; 71K;
57E; 67H 721; 73C; 74A; 740;
PDI
Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/40R19 98 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 96Y 160 Nm; Kombi;
255/40R19 96Y Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
PDI
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 96 12A 165 Nm;
255/40R19 96 11A; 12A; 21Q Kombilimousine;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740; 765; PDI
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NNA e11*2007/46*0089*.. 177 - 250 245/45R19 98 11A; 26P; 57E; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R19 96 11A; 26B; 26N; 57E; 160 Nm; Limousine;
58A Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 76A; 978; PDI
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis
e11*2001/116*0217*04;
Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740; 765; PDI
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/40R19 94 XFX; 57E; 575 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 96 XF0; 57E 160 Nm; Jaguar F-Type;
255/40R19 96 57E; 67A Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 76A; PDI
Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/55R19 107 12T Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW402FK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
255/50R19 103 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb;
275/45R19 104 11A; 24C; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R19 98 erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; Cabrio; Kombi;
Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 740
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M
Zubehör : DW463
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : U; Z; A; A-2D; D-N2D; F; X; D; B-2D; L; P; B; D-2D
Zubehör : DW499
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : L; P
170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes
Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes
Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/45R19 98 V90 Cross Country;
255/45R19 100 11A; 245 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 225/45R19 96 nicht Cross Country;
235/40R19 96 Kombi; Limousine;
235/45R19 95 Allradantrieb;
245/40R19 94 11A; 26P Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/40R19 96 11A; 26P 721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 11A; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
84 - 157 225/35R19 88W 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40
225/40R19 89 11A; 245 CrossCountry;
84 - 187 225/40R19 89W 11A; 245 Allradantrieb;
235/35R19 91 11A; 245 Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
765
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R19 92 11A; 27I 170 Nm; S60 Cross
235/45R19 95 11A; 27I Country; V60 Cross
245/40R19 94 11A; 26P; 27I Country;
255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260; erhöhtes
5GG Anzugsmoment
170 Nm; nicht S60
84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; nicht
248; 260 V60 Cross Country;
Kombi; Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 740
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA 170 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 228 235/35R19 91 erhöhtes
Anzugsmoment
110 - 240 235/35R19 95Y 170 Nm; V60;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 170 Nm; VOLVO XC70;
245/40R19 98 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 110 - 184 235/50R19 99 11A; 245; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 170 Nm; XC40;
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 11A; 245; 26P 721; 73C; 74A; 740;
265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R19 101 170 Nm; XC60; nicht
Hybrid;
Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 73C; 74A; 740;
77E
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/50R19 99 erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R19 101 170 Nm; XC60 T8 Twin
Engine;
Niveauregulierung;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740;
77E
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/55R19 101 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49340, Erweiterung 06
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§ 22 49340, Erweiterung 06
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 295/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 49340, Erweiterung 06
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
Sonderrades der Hinterachse sein muß.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 20 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 21 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DYB
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 270 y = 300 VA
26B x = 320 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 24 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: NNA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*..
Handelsbez.: JAGUAR XJ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 230 HA
27B x = 280 y = 280 HA
26P x = 180 y = 250 VA
26B x = 230 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 280 8 HA
27F x = 280 y = 280 16 HA
26N x = 230 y = 300 8 VA
26J x = 230 y = 300 27 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 23 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 300 26 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 190 y = 220 HA
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 25 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124857 LK 5x112 ohne 57,1 760 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
140 Nm für Typ : F3
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 5FE 721; 73C; 74A
235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
77 - 228 225/35R19 88Y 5FE Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine;
206 - 228 225/35R19 88Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 22L; 24J; 24M; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 5FE S3; Schrägheck 2-
8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig;
24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
5FE 71K; 721; 73C; 74A;
66 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 77E; 853
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 5HA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R19 51G Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis
245/35R19 89 11A; 22M; 52J e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 52J Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76T;
76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M e1*2001/116*0369*16;
255/35R19 92 11A; 22M; 22P Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76T
Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R19 95 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89 ab
235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17;
235/40R19 92Y 11A; 26P Allradantrieb;
245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
§ 22 49340, Erweiterung 06
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/35R19 88 5FE Altea 4 Freetrack;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 5FE Altea Freetrack;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht Altea Freetrack;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 248; 26P; 27H; ab
5EG e9*2007/46*0094*01;
nicht Leon X-Perience;
225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; Kombi; 3-türig; 5-
27F türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 5E
140 Nm für Typ : NU
Verkaufsbezeichnung: KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE Limousine;
e11*2007/46*0012*..
55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab
e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 225/35R19 88Y 5FE ab
e11*2007/46*0244*.., e11*2007/46*0243*01;
e8*2007/46*0318*.. ab
§ 22 49340, Erweiterung 06
e11*2007/46*0244*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm
Zubehör : DW4172
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; ab
22Q; 24C; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 22P; 24C; 24M e1*2007/46*0490*04;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 21R; 22H; ab
22P; 24C; 24M; 5FE e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21R; 21T; 241; Cabrio; Frontantrieb;
246; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21R; 21T; 241; 12A; 51A; 71C; 71K;
246; 248; 26P; 27H; 721; 729; 73C; 74A;
5FE
77E; 853
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis
24M e1*2001/116*0242*24;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. Sportsvan; ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG e1*2007/46*0623*01;
nicht Golf Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0623*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack;
5EG e-Golf;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
§ 22 49340, Erweiterung 06
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
e1*2007/46*0623*01;
nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; nicht Golf
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab
5EG e1*2007/46*0627*01;
63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan;
5EG nicht Golf Alltrack;
63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
5EG Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 26P; 27H; 5EG Golf 7; ab
e1*2007/46*0627*01;
Golf 7 Sportsvan;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M; 5FE bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 21R; 22H; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 22L; 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
5FE e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91 11A; 21R; 245; 5GG nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
976
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 235/35R19 91 11A; 21L; 21P; 21R; nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 245; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 130 235/35R19 91W 11A; 21L; 21P; 21R; e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 245; 5GG bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A;
976
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 49340, Erweiterung 06
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49340, Erweiterung 06
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 49340, Erweiterung 06
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 49340, Erweiterung 06
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
853) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
>345mm an der Vorderachse nicht zulässig.
976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
PORSCHE, QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51123066 LK 5x112 ohne 66,6 830 2364 10/18
51123066 LK 5x112 ohne 66,6 855 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4L1
Zubehör : DW4149
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FY; 8R1; B8; F2; 4H; 8R; F8; B81; 4G1; 8R2; 4G
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L
Zubehör : DW4149
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1
160 Nm für Typ : 4L; 4L1
180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
Anzugsmoment
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback bis
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 51J MJ2016; 4-türig;
255/35R19 51G Allradantrieb;
255/35R19 92 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D; 54F 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y A4 Allroad Quattro ab
B81 e13*2007/46*1084*.. MJ2016;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
24J; 24M; 51J Limousine;
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 729; 73C; 74A;
77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
§ 22 49340, Erweiterung 06
24J; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Limousine;
24J; 24M; 51J Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015;
255/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
255/30R19 91Y 11A; 24J; 24M; 26B; Limousine;
26N; 27B; 5GG Allradantrieb;
255/35R19 92Y 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
260 225/40R19 M+S 11A; 26P; 27I; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J 721; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
105 - 245 245/35R19 93 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 21P; 54F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC MJ2016; A5 Sportback
255/35R19 96 YBA; YBB (B9) ab MJ2016; S5
Sportback (B9) ab
MJ2016; A5 Cabrio
(B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22H; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24J; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22H; Quattro; AUDI S4 bis
24J; 24M; 51J MJ2016; Kombi;
255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb;
24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06
71K; 721; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Coupe (8T)
245/35R19 93 51J bis MJ2016;
255/35R19 92 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 245/35R19 93 51J bis MJ2016; AUDI A5
255/35R19 92 54F Coupe (8T) bis MJ2016;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 765; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J A7 Sportback; Coupe;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 4-türig;
140 - 331 235/40R19 M+S 52J Allradantrieb;
235/45R19 M+S 52J Frontantrieb;
255/35R19 96Y 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 51G 12A; 51A; 573; 71C;
309 - 331 245/40R19 M+S 52J 71K; 721; 729; 73C;
74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 11A; 27I; 51J Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 11A; 245; 27B quattro;
255/45R19 100 11A; 245; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
765
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; A6; nicht A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 270; 5HI quattro; Kombi;
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; Stufenheck;
67H Allradantrieb;
235/45R19 95 57E; 67K Frontantrieb;
245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71C;
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26P; 270; 52J 71K; 721; 73C; 74A
235/45R19 M+S 11A; 270; 52J
255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;
271
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P;
271
§ 22 49340, Erweiterung 06
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P;
270; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 838
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 24N; 24O erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24N; 24O 200 Nm;
255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
740; 838
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 5 von 70
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab
265/50R19 106 e1*2001/116*0350*20;
265/55R19 109 11A; 26P Q7; Allradantrieb;
275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74E;
75I
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/55R19 107 ab
265/50R19 106 e13*2007/46*1081*06;
265/55R19 109 11A; 26P Allradantrieb;
275/50R19 108 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74E;
75I
Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
§ 22 49340, Erweiterung 06
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/50R19 99 A7 Sportback;
245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 721; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 250 225/45R19 96 A6; Kombilimousine;
235/45R19 99 11A; 26P Limousine;
235/50R19 99 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 245; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B 721; 73C; 74A
265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B;
27H
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 235/50R19 99 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 11A; 26P 721; 73C; 74A
265/45R19 102 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21P; 52J erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 11A; 21P; 52J 180 Nm; kurzer
255/45R19 51G Radstand; langer
275/45R19 104 11A; 21B; 22I; 260; 54A Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 740; 76T; 765
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5; SQ5;
255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
§ 22 49340, Erweiterung 06
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 235/55R19 101 11A; 245; 248; 26N erhöhtes
Anzugsmoment
245/50R19 101 11A; 24J; 244; 26N 180 Nm; Q5;
255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26J; 26P; 27I Frontantrieb;
265/50R19 106 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 740
26J; 26P; 27I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4222
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R19 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 73C; 74A
235/40R19 92 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
235/45R19 95 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 260 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 721; 73C; 74A; 75I;
265/45R19 102 11A; 26P 77E
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 185 235/50R19 99 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49340, Erweiterung 06
120 - 195 245/50R19 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 721; 73C; 74A
265/45R19 102 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 195 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb;
245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I Heckantrieb;
255/45R19 100 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/50R19 99 11A; 248 Allradantrieb;
245/50R19 101 11A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
255/50R19 103 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 73C; 74A
265/45R19 102 11A; 248; 26P; 27I
275/45R19 104 11A; 245; 248; 26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 235/40R19 96Y 12R; 5IE; 67H Kombilimousine;
100 - 294 235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A
5IE; 58A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 235/40R19 98W 12R; 67H Limousine;
235/45R19 99W 12I; 58I Allradantrieb;
245/40R19 98W GAA; XFB; 11A; 12A; Heckantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 99Y 11A; 12A; 248; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
255/40R19 96Y 11A; 12A; 248; 26P; 73C; 74A
5IE; 58A
Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/45R19 102 GAE; 12O nicht für Fzg.
255/40R19 100 12O; 58A Versionen /?????9??;
255/45R19 100 YA7; 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
§ 22 49340, Erweiterung 06
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 240 235/45R19 99 12O ab
e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 210 K; H0; 170; 208; 171; 202; 210
Zubehör : DW448
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 230; 204 K; 204; 212K; 204 K AMG; 204; 204 K; 221; 211K;
R1ECLS; 230; 211; 204 AMG
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1ES; 230; 204 X; 245G; R1EC; 211; 140 C; 212; 222; 245G
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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AMG; 172; 218; 207; F2A; 204 K; 204; 231; 220; 215; 211K; 221; 140;
245; R1ECLS
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 208; 210; 210 K
130 Nm für Typ : F2A; 172; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207;
211; 211K; 212K; 218; 230; 231; 245; 245G; 245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 140; 140 C; 204 X; 215;
220; 221; 222
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk;
27H; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26B; 26J; 27B; 721; 73C; 74A
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 10 von 70
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA;
27I nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H;
27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R19 88 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
225/40R19 89 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; 721; 73C; 74A
26B; 26J; 27B; 27F
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/35R19 88 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 24C; 244; 247; CLA; Sportfahrwerk;
26B; 26J; 27F CLA Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 11 von 70
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk;
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 27I Offroad-Fahrwerk;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
247; 26P; 27B; 27H Frontantrieb;
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 246; 248; 52J 721; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 246; 248; 26P; nicht Sportfahrwerk;
27H; 27I GLA; nicht
80 - 280 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
245/40R19 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk;
26B; 26N; 27B; 27H Komfortfahrwerk;
245/45R19 98 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb;
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F
255/45R19 100 11A; 242; 244; 245; 721; 73C; 74A
247; 26B; 26J; 27B;
27F
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/45R19 96 11A; 248; 26P; 27H; Sportfahrwerk; GLA;
27I nicht Offroad-
80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27F 721; 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/45R19 100 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265 - 280 225/45R19 M+S 11A; 248; 26P; 27H;
27I; 52J
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A
24J
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 24C
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 225/35R19 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 73C; 74A
24J
235/35R19 87 11A; 21B; 21J; 21L;
22B; 24C
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 248; 26B; bis
26J; 27B; 27H; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 350 245/35R19 M+S 11A; 26P; 57E C63 AMG; AMG C 63;
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 245/35R19 93W GB2; 11A; 26P; 57E; Kombilimousine;
204 K e1*2001/116*0457*.. 97H Limousine;
204 K e1*2001/116*0463*.. 255/35R19 M+S 11A; 24J; 26N; 26P; Heckantrieb;
AMG 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92W 11A; 24J; 26N; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
57E; 6B5; 97H 721; 73C; 74A; 76A
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur
24D; 5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 729; 73C; 74A
24D
§ 22 49340, Erweiterung 06
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 5FE Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
671; 673 721; 73C; 74A; 76U
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 5HA; 57F; 575 neue C-Klasse;
255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine;
27F; 5GM; 57F; 575 Limousine;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76B
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur
24D; 5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76U
204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/40R19 93Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I; 5HA neue C-Klasse;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine;
26B; 26J; 27H; 27I; Limousine;
5HA
255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur
26B; 26J; 27B; 27F Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 11A; 241; 246; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 248; 26B; 26J; 27I; neue C-Klasse; Cabrio;
6AE; 672 Kombilimousine; Coupe;
245/35R19 93Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H; 27I; Allradantrieb;
68V; 99E Heckantrieb; nicht
255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57O
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 57F; 575 neue C-Klasse; Cabrio;
255/35R19 92Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; Coupe;
27F; 57F; 575 Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06
71K; 721; 73C; 74A;
76B
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204;
24D; 5FE Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
671; 673 721; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 671; 673 721; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 57E; 12A; 51A; 71C; 71K;
68S
245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 721; 729; 73C; 74A
22L; 24J; 24M; 52J
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/40R19 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 250 255/40R19 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
210 - 270 245/40R19 98 12A; 51A; 71C; 71K;
M+S
255/35R19 96 11A; 26P 721; 73C; 74A
M+S
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 26P; 57E; 68G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21P; 51J nicht AMG Sportpaket;
§ 22 49340, Erweiterung 06
120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21P; 5GG Coupe; 4-türig;
255/35R19 92Y 11A; 21P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 26P; 5HA; 51J nicht AMG Sportpaket;
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit Coupé; Cabrio;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27P
245/40R19 94W ohne 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A
(Flap) Serie; GAA;
XFX; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 15 von 70
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y ohne Baureihe W213; nicht
Radhausverbreiterung All Terrain;
(Flap) Serie; GAA; Allradantrieb;
XFX; 11A; 24J; 248; Heckantrieb;
26B; 26J; 27P; 5JA
245/40R19 98Y mit 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K;
(Flap) Serie; GAA; 721; 73C; 74A
XFX; 11A; 24J; 26B;
26J; 27P; 5JA
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 245/45R19 98Y 11A; 24J; 26B; 6BL All Terrain; Kombi;
255/40R19 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I; 58A 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I; 57E; 58A 721; 73C; 74A
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I; 6BM
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 165 235/35R19 91W 11A; 21B nicht für gepanzerte
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S Fz; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S nicht für gepanzerte
235/35R19 91W 11A; 21B Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87W 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
55 - 165 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68X 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76A
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 235/35R19 87 11A; 21B; 57E; 68X Heckantrieb;
55 - 205 235/35R19 11A; 21B; 53S; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68X 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 225 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.., 350 245/35R19 93Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 245/35R19 93W 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 225 235/35R19 91Y 57E; 68X 12A; 51A; 71C; 71K;
75 - 285 245/35R19 93Y 721; 729; 73C; 74A
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 165 235/35R19 91Y 5GG; 51J Nur 4-MATIC;
130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Allradantrieb;
245/35R19 11A; 21B; 22B; 53S Heckantrieb;
100 - 215 225/40R19 93Y 5HA; 57E; 672 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 12A; 51A; 573; 71C;
255/35R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; 71K; 721; 729; 73C;
24C; 24M; 672; 68R 74A
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 235/35R19 91W 57E; 68X Heckantrieb;
100 - 285 245/35R19 93 11A; 21B; 57E; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
§ 22 49340, Erweiterung 06
211K e1*2001/116*0213*.. 350 245/35R19 89Y 11A; 21B; 57E; 68R Nur E 55 AMG;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76A
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24C; 244 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213;
Radhausverbreiterung Allradantrieb;
(Flap) Serie; GAA; Heckantrieb;
XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27P
245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 71C; 71K;
Radhausverbreiterung 721; 73C; 74A
(Flap) Serie; GAA;
XFX; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27P
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J; Cabrio; Heckantrieb;
5FE; 57E; 670; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 57F; 673 721; 729; 73C; 74A
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I;
24J; 248
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 575
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb;
247; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 21N; 22I; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 729; 73C; 74A
125 - 215 225/35R19 88Y 11A; 21N; 21P; 24J;
5FE; 57E; 670; 673
225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 575
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 241; 246; Kombi; Heckantrieb;
57E; 572; 67C; 68R 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96 11A; 21B; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
260; 57E; 57O; 675 721; 729; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/50R19 99 124 GLC Coupé;
235/55R19 101 YBJ; 124 Allradantrieb;
245/50R19 101 YBL; 11A; 12A; 245 Heckantrieb;
255/45R19 100 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/55R19 101 11A; 245 GLC; Kombilimousine;
245/50R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 11A; 24J; 24M GLK; Allradantrieb;
235/50R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 98 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 73C; 74A; 765
255/40R19 96 11A; 21P; 22I; 24C;
24D
255/45R19 100 11A; 21P; 22I; 24C;
24D; 575
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 18 von 70
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 160 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A
24M
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
22I; 24C; 24M
208 e1*96/27*0054*.. 100 - 205 225/35R19 11A; 21B; 21J; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 53S 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 21J; 24J; 721; 73C; 74A
24M
235/35R19 87Y 11A; 21B; 21J; 21L;
22I; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A
22G
§ 22 49340, Erweiterung 06
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 22G 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 73C; 74A
22G
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 76A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 245; 51G; 575 ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 11A; 24J; 26P; 51G; 222); nicht AMG Sport-
575 Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 51G; 57E; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
245/45R19 98Y 51G; 52J 217); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 19 von 70
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe
150 - 380 255/40R19 96Y 11A; 24J 221); Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71C; 71K; 721; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
§ 22 49340, Erweiterung 06
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D; 367 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; für gepanzerte Fz;
24D; 367 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m.
24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm;
255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
MBN
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 225/35R19 84W 11A; 21B; 21J; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 24J; 24N; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71C; 71K;
255/30R19 91 11A; 22H; 22M; 24N; 721; 73C; 74A
57F; 671; 673
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 20 von 70
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb;
235/35R19 91 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 721; 729; 73C; 74A
673
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 Cabrio; Heckantrieb;
255/35R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 57E; 575 SL 63 AMG; SL 65
AMG;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 76A
230 e1*98/14*0169*.. 386 - 450 255/35R19 51G; 52J SL 63 AMG; SL 65
§ 22 49340, Erweiterung 06
AMG;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 380 - 450 255/35R19 96 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
530; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600;
nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H15 e11*2007/46*2977*.. 125 225/45R19 92 11A; 26B; 27H QX30; Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 246; 248; 26B; 721; 73C; 74A
26N; 27F
245/45R19 98 11A; 246; 248; 26B;
26N; 27F
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/45R19 92 11A; 246; 248; 26B; Q30; Allradantrieb;
26N; 27F Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 24J; 244; 247; 721; 73C; 74A
26B; 26J; 27F
255/40R19 96 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 49340, Erweiterung 06
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab
e13*2007/46*1164*02;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A; PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 57E; 6AN ab
e13*2007/46*1165*02;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
76A; PDG
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW448
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 225/45R19 92 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A
26J; 27B
235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B;
§ 22 49340, Erweiterung 06
26J; 27B
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 245/55R19 103 erhöhtes
Anzugsmoment
255/55R19 107 180 Nm;
265/50R19 106 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R19 109 12A; 51A; 71C; 71K;
275/50R19 108 721; 73C; 74A; 740;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49340, Erweiterung 06
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49340, Erweiterung 06
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 49340, Erweiterung 06
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§ 22 49340, Erweiterung 06
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
§ 22 49340, Erweiterung 06
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
§ 22 49340, Erweiterung 06
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R19
Hinterachse: 245/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49340, Erweiterung 06
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5, SQ5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 40 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 350 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 43 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 45 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: X-Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 46 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: X Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: 5er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
27I x = 180 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x230 y = 300 30 HA
27H x = 230 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 51 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 52 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0463*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 53 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 54 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 56 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 57 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 58 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 59 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 60 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 61 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 62 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 63 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 AMG
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0464*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 370 HA
27I x = 220 y = 320 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 270 y = 370 20 HA
27H x = 270 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 64 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 65 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 66 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 300 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 280 y = 300 30 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 67 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 250 VA
26P x = 250 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 220 8 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27F x = 280 y = 270 30 HA
26N x = 350 y = 250 8 VA
26J x = 350 y = 250 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Seite: 68 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: H15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*..
Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Variante(n): Allradantrieb, QX30
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 20 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 350 y = 300 25 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 69 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 70 von 70
Fahrzeug:
Hersteller: SSANGYONG
Fahrzeugtyp: CK
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*..
Handelsbez.: Korando
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 220 HA
27B x = 300 y = 270 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 270 8 HA
27F x = 300 y = 270 20 HA
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 30 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51124866 LK 5x112 ohne 66,6 760 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm
§ 22 49340, Erweiterung 06
Zubehör : DW4222
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 82B;
83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26N; BMW Active Tourer
27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 82B;
83L
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 92 11A; 248 Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 Frontantrieb;
235/45R19 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 82B;
83L
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X2 (F39);
225/45R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R19 95 11A; 248 721; 73C; 74A; 82B;
83L
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26N; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 82B;
83L
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 49340, Erweiterung 06
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
für Typ : 212K
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm,
für Typ : 639/2; 639/4; 204 K; 204; 212K; 639; 639/5
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
AE6
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y Limousine;
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; Heckantrieb;
671; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; AE6
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 57E; 670; 673 bis
255/30R19 91Y 11A; 22I; 22M; 24M; e1*2001/116*0457*24;
57F; 671; 673 Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; AE6
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y Heckantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
82N; 854; DEJ; DEN
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht
275/30R19 248; 51G; 56G; 57F; AMG-Paket;
575 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 82N; 854; DEJ;
DEN
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 GAQ; 51G Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 82N;
854; DEJ; DEN
212K e1*2007/46*0200*.. 150 - 245 245/35R19 51G; 57E; 575 Kombi; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76A;
82N; 854; DEJ; DEN
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 51G; 57E; 572; 67C; Kombi; Heckantrieb;
68R 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76A;
82N; 854; DEJ; DEN
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 24J; 248 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; bis
§ 22 49340, Erweiterung 06
100W 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24J; 244; 5KA; bis
54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 24J; 244; 5KA; Allradantrieb;
100W 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/45R19 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
255/40R19 11A; 24J; 248 ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§ 22 49340, Erweiterung 06
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
82B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm
nicht zulässig.
82N) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
an der Vorderachse nicht zulässig!
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an der Vorderachse zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
an der Vorderachse nicht zulässig
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51144866 LK 5x114,3 ohne 66,1 760 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49340, Erweiterung 06
für Typ : V37; (Flachb. lose)
Zubehör : DW4202
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V37; Z51
Zubehör : DW4202
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Z51
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 155 - 298 245/40R19 94 erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 140 Nm; INFINITI Q60;
255/40R19 96 nicht mit
255/45R19 100 Bremsscheiben 355mm
an VA; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 235/40R19 96 erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R19 95 140 Nm; INFINITI Q50;
235/50R19 99 11A; 27H; 54A nicht mit
245/40R19 98 Bremsscheiben 355mm
245/45R19 98 an VA; Limousine;
255/40R19 96 11A; 27H Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 27H Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/55R19 101 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW448
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 49340, Erweiterung 06
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 147 225/40R19 93 Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 225/45R19 96 Frontantrieb;
235/40R19 95 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 30 HA
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51144867 LK 5x114,3 ohne 67,1 760 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
§ 22 49340, Erweiterung 06
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör : DW463
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PDE; TM; MD;
OS
Zubehör : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : MD
120 Nm für Typ : PDE
127 Nm für Typ : OS; PDE; TM
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R19 85 11A; 245; 5EG Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; i30 Fastback;
26N Kombilimousine;
235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck; 5-türig;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.. 184 - 202 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; i30N; i30N Fastback;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27H 721; 73C; 74A; DE0;
245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; FH0
26J; 27H
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/35R19 88 KONA; nicht KONA EV;
225/40R19 89 Allradantrieb;
235/35R19 87 11A; 248; 26P Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 225/35R19 88 KONA EV; Frontantrieb;
225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
235/40R19 92 11A; 248; 26P 721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Verkaufsbezeichnung: Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 235/55R19 101 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : PS; PSEV
110 Nm für Typ : JF
120 Nm für Typ : QL
Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/40R19 89 11A; 245 Kombi; Limousine;
99 - 180 225/40R19 89W 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 225/35R19 88 nur mit Radabdeckung
225/40R19 89 Serie; Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 225/35R19 88 11A; 245; 248 Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/40R19 89 11A; 245; 248 Radhausverbreiter.
235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26P Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 235/35R19 87 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49340, Erweiterung 06
721; 729; 73C; 74A;
DE0; FH0
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: Ceed
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 103 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; nicht PRO CEED;
26J; 27H Kombi;
Schräghecklimousine;
235/30R19 86 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; DE0;
FH0
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF
126 Nm für Typ : DJ1
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 235/45R19 95 inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 49340, Erweiterung 06
71K; 721; 729; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89 Mazda CX-3; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 24M; 54A Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 248 e13*2007/46*1075*02;
88 - 132 225/40R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; ab
24J; 248 e1*2001/116*0448*06;
235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M; bis Mj.2012;
24J; 248 Stufenheck;
245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22L; 241; 246; 248 Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M Frontantrieb; nur
235/35R19 91 11A; 21T; 22I; 24J; Mazda 6;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D 721; 729; 73C; 74A
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 235/45R19 95 inkl. Mj.2015; nur CX-
§ 22 49340, Erweiterung 06
5; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 22M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 24M e13*2007/46*1075*01;
88 - 136 225/40R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0448*05;
235/35R19 91W 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
24J; 24M Frontantrieb; nur
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49340, Erweiterung 06
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49340, Erweiterung 06
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 260 30 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 250 y = 210 8 HA
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: PS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*..
Handelsbez.: Soul
Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 290 HA
27B x = 300 y = 340 HA
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49340, Erweiterung 06
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 25 HA
26N x = 340 y = 290 8 VA
26J x = 340 y = 290 23 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: CD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*..
Handelsbez.: Ceed
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 25 HA
§ 22 49340, Erweiterung 06
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51204565 LK 5x120 ohne 65,1 840 2327 10/18
51204565 LK 5x120 ohne 65,1 855 2290 10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
§ 22 49340, Erweiterung 06
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 7L
180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
7J0
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 255/50R19 107 Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 255/55R19 111 Radhausverbreiterung
275/45R19 108 ab Werk;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74D; 74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung;
255/40R19 100 5KA nicht mit
Tieferlegung; ab
e1*2001/116*0289*25;
T6; Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung;
255/40R19 100 5KA nicht mit
Tieferlegung; T6; ab
e1*2001/116*0220*36;
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 255/50R19 103 11A; 24J; 24M Nicht
Schlechtwegefahrwerk;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
§ 22 49340, Erweiterung 06
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK bis
255/40R19 100 11A; 245; 5KA e1*2007/46*0130*15;
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK nicht mit Höherlegung;
255/40R19 100 5KA nicht mit
Tieferlegung; ab
e1*2007/46*0130*16;
T6; Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/45R19 99 5JK Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 255/40R19 100 11A; 245; 5KA e1*2001/116*0289*11;
Ab
e1*2001/116*0220*20;
bis
e1*2001/116*0289*24;
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 255/40R19 100 VB0; 5KA T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. MJ 2003; Nur bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Nur bis
7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 49340, Erweiterung 06
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74D; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49340, Erweiterung 06
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
§ 22 49340, Erweiterung 06
Gutachten 366-0090-13-MURD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49340
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: D219
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.02.2019
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 49340, Erweiterung 06
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
80686 München - Germany
EUT/Type Alloy Wheels - Type D219
TEST REPORT Nr. 1569-QL18-R01 ver. 0
Addresses
Indirizzi
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH - Westendstraße 199 - 80686 München -
Richiedente
Germany
Manufacturer DIEWE WHEELS GmbH – Industriestraße 21 - D-86438 Kissing - Germany
Produttore
Test laboratory Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
Laboratorio di prova
Dates and authorization
Date e autorizzazioni
EUT acceptance date Simultaneously with the beginning of the test.
Data accettazione campioni Contestualmente all’inizio delle prove.
Report Date 18/02/2019
Data preparazione rapporto di prova
Authorization Giuliano Pizzamiglio
Autorizzazioni
Test responsible
§ 22 49340, Erweiterung 06
Ing. Carsten Seyring
Reviewer
Equipment under test EUT (data declared by the applicant)
Dispositivo sottoposto a prova EUT (Dati forniti dal richiedente)
EUT description Aluminum alloy wheels One piece wheels /
Descrizione EUT Ruote in lega di alluminio , monoblocco
Type D219
Tipo
Model -
Modello
Wheel dimension: 8,5Jx19 H2
Dimensioni
Material G AlSi7Mg
Materiale
Marking See Appendix III
Marcature
Applicable norms
Norme applicabili
Bending Fatigue Test – Impact Test Test in accordance with: StVZO §30.42
German Road Traffic Type Approval Law § 30 “Guidelines for the testing and
inspection of wheels for motor vehicles and their trailers” , dated 25.11.1998
And Regulation ECE-R 124 Amendment 1
The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other
systems or configurations. The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written
consent of the test laboratory is not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the
use of this report. Any use of the laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be
approved in writing by the test laboratory. In case of a multilingual test report, the English version is the only official version.
I risultati e le osservazioni indicate in questo rapporto di prova sono riferite esclusivamente ai campioni testati. Non è permesso utilizzare i risultati e le
osservazioni di questo rapporto di prova per altri sistemi o configurazioni. Non è permessa la pubblicazione o la duplicazione completa o parziale di questo
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rapporti di prova con più lingue, la versione inglese è da considerarsi quella ufficiale.
QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 1 of 5
Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
80686 München - Germany
EUT/Type Alloy Wheels - Type D219
Test
Test Name Test Procedure Test Requirement
Identificazione prova Procedura di prova Requisito di prova Result
Esito Prova
StVZO §30.42 Point 4.6.1
Bending-fatigue test German Road Traffic Type Approval Law
Short test
200.000 cycles
§ 30 “Guidelines for the testing and
inspection of special wheels for motor No cracks permitted check with
dye penetration method. See
vehicles and their trailers” , dated
Permissible loss in Appendix I
25.11.1998 Tightening torque ≤ 30 %
Bending-fatigue test and
Long test
Regulation ECE-R 124
1.800.000 cycles
Amendment 1 Annex 6
-ISO 7141 –
StVZO §30.42 – Point 4.6.4
German Road Traffic Type Approval Law
§ 30 “Guidelines for the testing and
No visible cracks appear on the
inspection of special wheels for motor
wheel, Not permitted total loss See
§ 22 49340, Erweiterung 06
Impact test vehicles and their trailers” , dated
of air pressure within one Appendix II
25.11.1998
minute
and
Regulation ECE-R 124
Amendment 1 Annex 8
Test Sequence
Piano prove
Rotating Rotating
Number of center hole Wheel Tyre Rolling Impact- Rolling-
ET Bending Bending
Version holes/PCD diameter load circumference test test
[mm] Test short Test Long
[mm] [mm] [kg] [mm] [qty] [qty]
[qty] [qty]
51084563 5/108 63,4 45 735 2290 1 1 1 -
51123066 5/112 66,6 30 800 2290 1 1 1 -
51154870 5/115 70,2 48 800 2290 1 1 1 -
51204565 5/120 65,1 45 855 2290 1 1 1 -
QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 2 of 5
Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
80686 München - Germany
EUT/Type Alloy Wheels - Type D219
APPENDIX I Bending fatigue test
Norm and applicable points StVZO §30.42 Point 4.6.1 German Road Traffic Type Approval Law § 30
“Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
and their trailers” , dated 25.11.1998
Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 6
Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table I and Table II
Place of testing Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
Test date From 02/01/2019 to 15/02/2019
Environmental conditions Temperature 23 °C ± 3 °C
Instruments Bending Fatigue Test Machine int. n° QL-IN-069 and QL-IN-089
Test procedure The wheel rim is fixed rigidly to the test bench, and a bending moment Mb is
applied to the hub mounting area. Light alloy wheels are fixed using the internal
rim flange by two semicircular flanges . Screws or fixing nuts are retightened to
initial value after 10.000 cycles.
The test is carried out with at 75 and 50 per cent of the max moment
§ 22 49340, Erweiterung 06
Formula for calculation: Mbmax = f * FR (µ*rdyn+e)
FR = Wheel Load [N] f = wheel load increase factor = 2,0
µ = coefficient of friction = 0,9
rdyn = dynamic tyre radius = rolling circumference divided by 2 π
e = offset (ET)
Initial Bolt tightening torque: 140 Nm
Test requirements No cracks permitted (check with dye penetrant inspection)
No loss in tightening torque greater than 30%
Test measurement
Table I :Bending Test at 75% Mb Max - 200.000 cycles
Number of holes/ Theoretical Rolling
Wheel load Mb max Mb 75% Result
Wheel Version PCD ET [mm] circumf.
[kg] [Nm] [Nm]
[mm] [mm]
51084563 5/108 45 735 2290 5379 4034 Positive
51123066 5/112 30 800 2290 5619 4215 Positive
51154870 5/115 48 800 2290 5902 4426 Positive
51204565 5/120 45 855 2290 6257 4693 Positive
All samples were painted.
Table II :Bending Test at 50% Mb Max - 1.800.000 cycles
Number of holes/ Theoretical Rolling
Wheel load Mb max Mb 75% Result
Wheel Version PCD ET [mm] circumf.
[kg] [Nm] [Nm]
[mm] [mm]
51084563 5/108 45 735 2290 5379 2690 Positive
51123066 5/112 30 800 2290 5619 2810 Positive
51154870 5/115 48 800 2290 5902 2951 Positive
51204565 5/120 45 855 2290 6257 3129 Positive
All samples were painted.
TEST RESULT PASS
QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 3 of 5
Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
80686 München - Germany
EUT/Type Alloy Wheels - Type D219
APPENDIX II Impact Test
Norm and applicable points ISO 7141
StVZO §30.42 Point 4.6.4 German Road Traffic Type Approval Law § 30
“Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
and their trailers” , dated 25.11.1998
Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 8
Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2 See Table III
Place of testing Qualilab s.r.l. - Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
Test date From 14/01/2019 to 16/01/2019
Instruments Impact Test Machine int. n° QL-IN-153
Test procedure Mount the test wheel and tyre in the test machine such that the impact loading is
applied to the rim flange of the wheel. The wheel shall be mounted with its axis at
an angle of 13° ± 1° to the vertical with its highest point presented to the striker.
The tyre mounted on the test wheel shall be specified by the vehicle manufacturer.
If no tyre is specified, the tyre shall be the smallest nominal section width tubeless
radial-ply tyre intended for use on that wheel. Inflation pressure shall be 200 kPa.
The wheel is mounted on the hub fixture with dimensionally representative fixings
§ 22 49340, Erweiterung 06
such as would be used on a vehicle.
Formula for striker mass : D = 0,6 * FR + 180 kg
D= striker mass [kg] FR = Wheel load [kg]
Pressure of the tyre = 200 kPa
Drop height weight = 230mm Bolt tightening torque = 140 Nm
Impact positions
First In the area of the nave connection (spokes)
Second between two connections (Valve Hole area)
Test requirements No visible cracks appear on the wheel,
Not permitted total loss of air pressure within one minute
Fractures by direct contact with the drop weight are permissible.
Test measurement
Table III : Impact Test
Number of Wheel Tyre
ET Test load Impact Result
Wheel Version holes/ PCD load Tyre size Pressure
[mm] [kg] Position*
[mm] [kg] [kPa]
51084563 5/108 45 735 621 215/35 R19 200 1 and 2 Positive
51123066 5/112 30 800 660 215/35 R19 200 1 and 2 Positive
51154870 5/115 48 800 660 215/35 R19 200 1 and 2 Positive
51204565 5/120 45 855 693 215/35 R19 200 1 and 2 Positive
*Impact Position 1 = In the area of the nave connection (spokes) 2= between two connections on (Valve Hole area)
All samples were painted.
TEST RESULT PASS
QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 4 of 5
Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
Test report n. 1569-QL18-R01 ver. 0
Applicant TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
80686 München - Germany
EUT/Type Alloy Wheels - Type D219
APPENDIX III Weight - Marking
Norm and applicable points StVZO §30.42 Point 4.6.2 German Road Traffic Type Approval Law § 30
“Guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles
and their trailers” , dated 25.11.1998
Regulation ECE-R 124 Amendment 1 Annex 3
Sample identification Wheel type D219 8,5Jx19 H2
Test date 02/01/2019
Place of testing Qualilab s.r.l. Via Trento, 87 – 25020 - Capriano del Colle (BS) - Italy
Weight 12,97 kg Check on version 51154870 - painted
The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the sample
Marking Outer side Inner side
Manufacturer sign - DIEWE Wheels
Wheel type - D219
Version - -
Wheel size - rim designation - 8,5Jx19 H2
Inset - ET 48
§ 22 49340, Erweiterung 06
PCD - L.K 5x115
Date of manufacture - ( Month/Year )
Origin - Germany
Casting identification - -
KBA Nummer KBA 49340 -
ECE approval number - -
Japanese marking - -
Other remarks - 18011985
Photographs Wheel Type D219
QLM039 ver. 0 QUALILAB s.r.l. Page 5 of 5
Via Trento, 87 - 25020 - Capriano Del Colle (BS) - www.qualilab.it
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06
§ 22 49340, Erweiterung 06