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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                       D220-1
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                            DIEWE Wheels
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                           5114A3413641
                Radausführungskennz.:                                ET34,13 LK 5/114A 64
                Radgröße:                                                    9Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          34,13 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      64,10 mm
§22 55191*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          880 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D220-1, 5114A3413641 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D2820, 5114A4514641 (KBA-
               Nr. 55188*02) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D2820, 5114A4514641 (KBA-Nr. 55188*02) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TESLA MOTORS

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                        DW402       175 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                            e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9Jx20H2,           10Jx20H2,
                                                       ET34,13            ET45,14
               190              Tesla Model 3          235/35R20          275/30R20                       A02) bis A10)
                                Performance                                                               B21a) BF1) S02)
                                (Highland)             245/30R20          295/25R20                       A01) bis A10)
                                                                                                          B21a) BF1) S02) V00)
                                                            245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                          B21a) BF1) G01) S02) V00)
                                                            HL 245/35R20           285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                          B21a) BF1) G01) S02) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5114A3413641 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5114A4514641 (KBA-Nr. 55188*02) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55191*02
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               003                              e4*2007/46*1293*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9Jx20H2,         10Jx20H2,
                                                         ET34,13          ET45,14
               114              Tesla Model Y            255/40R20        255/40R20                       A02) bis A10)
                                (ab Modelljahr 2025)     EF1)                                             BF1) E41a)
                                                         265/35R20        265/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a)
                                                         HL 265/35R20     HL 265/35R20                    A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a)
                                                         265/40R20        265/40R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a)
                                                         275/35R20        275/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a)
                                                         275/40R20        275/40R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a) G01)
§22 55191*02




                                                         HL 275/40R20     HL 275/40R20                    A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a) G01)
                                                         255/40R20        295/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1)                                             BF1) E41a) V00)
                                                         255/40R20        305/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1)                                             BF1) E41a) V00)
                                                         HL 255/40R20     295/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1)                                             BF1) E41a) V00)
                                                         HL 255/40R20     305/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1)                                             BF1) E41a) V00)
                                                         265/35R20        285/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a) V00)
                                                         HL 265/35R20     285/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a) V00)
                                                         265/40R20        305/35R20                       A01) bis A10)
                                                         EF1) K01)                                        BF1) E41a) V00)
               Die Verwendung des Rades D220-1, 5114A3413641 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5114A4514641 (KBA-Nr. 55188*02) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 55191*02




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B21a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse1:
                     • innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x25 mm, 4-Kolben-Festsattel (Performance-Bremse)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: DW402
                      Anzugsmoment: 175 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               E41a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2025 (Model Y):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*01293*45 bis ..
§22 55191*02




               EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                      ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                      sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-C0-347
               Anlage-Nr. :                AB8
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Die Anlage AB8 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 25.02.2026
§22 55191*02
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55191*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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