Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 1/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D220-1
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5112A35666
Radausführungskennz.: ET35 LK 5/112A 66
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
§22 55191*01
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 880 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr.
55188*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 130 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 2/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1) V00)
(Limousine, W205) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
204K AMG e1*2001/116*0463*..
§22 55191*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
350 bis 375 Mercedes C-Klasse 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
C63 AMG, C63 S AMG BF1) V00)
(Kombi, S205) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2)
Ausführungen mit 265/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) A11) BF2)
ab 225/..) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 3/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) A11) BF2)
Ausführungen mit 265/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen K01) A11) BF2)
ab 245/..) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
§22 55191*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) K01) A11) BF2) E111a) GEE)
265/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) A11) BF2) E111a) V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) E111a) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 4/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K01) A11) BF2) GEE)
265/30R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) V00)
§22 55191*01
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
Terrain K134) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 5/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
109 bis 135 Mercedes EQE 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit K01) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis 5°, 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
SA Code 201, nicht für K01) BF2) E130)
AMG) 275/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) E130)
235/45R20 295/35R20 A01) bis A10)
N245) BF2) E130) V00)
265/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
K01) BF2) E130) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55191*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
100 bis 225 Mercedes GLK 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF3)
265/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3)
265/40R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF3)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
235/45R20 295/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
255/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
K01) BF3) V00)
265/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
K01) K95) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 6/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx20H2, ET35 10Jx20H2, ET50
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10)
4,5°) A11) BF2) E130)
275/35R20 275/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E130)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E130)
265/40R20 295/35R20 A02) bis A10)
A11) BF2) E130) V00)
Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A35666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A50666 (KBA-Nr. 55188*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55191*01
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 7/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 55191*01
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW495
Anzugsmoment: 130 Nm
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 8/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55191*01
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
entsprechend anzupassen.
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-B0-347
Anlage-Nr. : AB3d
Seite : 9/9
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Die Anlage AB3d mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024
§22 55191*01
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55191*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:25.07.2024