Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D220-1 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5108A40634 Radausführungskennz.: ET40 LK 5/108A 63 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 §22 55191*01 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 825 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 DW402FK 200 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 130 Nm BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 DW463 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SBF e1*2007/46*1524*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 175 Ford Edge 235/45R20 A02) bis A10) A93a) BF1) 245/45R20 A01) A93a) K03) 255/45R20 A01) A93a) K01) 265/40R20 A01) A93a) K01) K04) 265/45R20 A01) K01) K04) 275/40R20 §22 55191*01 A01) A93a) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DA3-RS e13*2001/116*1010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 224 bis 257 Ford Focus RS 235/30R20 A01) bis A10) BF2) K01) K02) K13) K16) K22) K25) K26) K72) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DEH e13*2007/46*1911*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus Active 225/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A11) BF2) 235/30R20 M00) T88) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 225/35R20 A02) bis A10) (1. Generation) N235) BF2) E61) S01) 235/35R20 A01) K03) 245/35R20 A01) K03) 255/30R20 A01) K01) K04) 255/35R20 A01) K01) K04) 265/30R20 §22 55191*01 A01) K01) K02) 265/35R20 A01) K01) K02) 275/30R20 A01) K01) K02) 275/35R20 A01) K01) K02) K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 178 Ford Kuga 245/35R20 A01) bis A10) (2. Generation) BF2) E62) K01) K04) K77) 255/35R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K01) K77) K04) BF2) E62) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 235/30R20 A01) bis A10) (bis Modelljahr 2014) GA6) M00) T88) BF3) E52) E64) K04) S01) 245/30R20 G2D) K01) K65) T90) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 225/35R20 A01) bis A10) (ab Modelljahr 2015) K04) K13) K25) N235) T90) A11) BF3) E65) 225/35R20 M+S K04) K13) K25) T90) 235/30R20 K03) K04) M00) T88) 245/30R20 K01) K04) K16) T90) 255/30R20 K01) K02) K13) K16) K25) §22 55191*01 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LSK e13*2007/46*2387*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 154 Ford Mustang Mach-E 235/45R20 A01) bis A10) A94a) K03) BF1) K04) 245/45R20 K01) 255/40R20 K01) 255/45R20 G0F) K01) 265/40R20 K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LSK e13*2007/46*2387*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 200 Ford Mustang Mach-E 235/45R20 A01) bis A10) GT K03) N245) BF1) K04) 245/45R20 K01) 255/45R20 K01) 265/40R20 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. §22 55191*01 WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. 235/35R20 A01) bis A10) Generation; Ford GAG) K03) T92) BF1) E69) K04) K38) S01) Galaxy 2. Generation 245/35R20 G8B) K01) L24) 255/30R20 K01) K15) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WAH6 e13*2007/46*2374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/35R20 A02) bis A10) Generation; Ford T92) A11c) BF1) E69a) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/35R20 Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) T95) bis einschließlich 18 Zoll Serienbereifung) 255/35R20 A01) K01) K04) K82) 275/30R20 A01) K01) K04) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WAH6 e13*2007/46*2374*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 177 Ford S- Max 2. 235/35R20 A02) bis A10) Generation; Ford T92) A11c) BF1) E69a) Galaxy 3. Generation (Nur zulässig an 245/35R20 Fahrzeugausführungen A01) K01) K04) T95) die mit 19 Zoll Bereifung ausgerüstet 245/40R20 sind) A01) G2F) K01) K04) K13) K22) K25) K80) K81) K82) 255/35R20 A01) K01) K04) K82) 265/35R20 A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28) §22 55191*01 K80) K81) K82) 275/30R20 A01) K01) K04) K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach §22 55191*01 Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Zubehörkit: DW402FK Anzugsmoment: 200 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: DW463 Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: DW463 Anzugsmoment: 140 Nm E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. §22 55191*01 E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*24. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder §22 55191*01 durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen §22 55191*01 erforderlich: • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante um- und eng anzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen, • die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind entsprechend der umgelegten Radhauskanten zu kürzen. K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen. K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen, • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben, warm einzuformen oder auszuschneiden. K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist zu entfernen, • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben, • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach hinten zu versetzen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an das Radhaus zu kleben, • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen. L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 1451390 §22 55191*01 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit : • mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen , • ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen . M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-B0-347 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 12 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 5 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024 §22 55191*01 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55191*01 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024