Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 1/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D220-1 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 5112A40666 Radausführungskennz.: ET40 LK 5/112A 66 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm §22 55191*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 880 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 140 Nm Schaftlänge 28,2 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 160 Nm Schaftlänge 28,2 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 2/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 100 bis 245 Audi A6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K13) K22) K73) BF1) E54) EB1) EB2) 265/30R20 265/30R20 A02) bis A10) BF1) E54) EB1) EB2) 265/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K13) K22) K25) K73) BF1) E54) EB1) EB2) GCK) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 55191*00 (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 100 bis 195 Audi A6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A93a) BF1) E21) Frontantrieb) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) BF1) E21) 265/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K03) BF1) E21) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 150 bis 250 Audi A6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A93a) A11) BF1) E21) E54) Allradantrieb) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) A11) BF1) E21) E54) 265/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K03) A11) BF1) E21) E54) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 3/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 253 bis 257 Audi S6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) B59) BF1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) B59) BF1) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) §22 55191*00 A93a) A11) BF2) E44) EB3) N265) 265/35R20 265/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) E44) EB3) 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) E44) EB3) 275/35R20 275/35R20 A01) bis A10) A11) BF2) E44) EB3) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- K03) A11) BF2) E44) Flaps vorne u. hinten) 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E44) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 4/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/40R20 265/40R20 A01) bis A10) Sportback K03) BF2) (ohne Verbreiterungs- 275/40R20 275/40R20 A01) bis A10) Flaps vorne u. hinten) K01) BF2) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 §22 55191*00 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- A11) BF2) E44) Flaps vorne u. hinten) 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) E44) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx20H2, ET40 10Jx20H2, ET39 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 265/40R20 265/40R20 A02) bis A10) Sportback BF2) (mit Verbreiterungs- 275/40R20 275/40R20 A02) bis A10) Flaps vorne u. hinten) BF2) Die Verwendung des Rades D220-1, 5112A40666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D2820, 5112A39666 (ABE-Nr. 55188*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 5/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. §22 55191*00 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: DW495 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 6/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: DW495 Anzugsmoment: 160 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: §22 55191*00 • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/40R19, 265/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO Nr. : RA-001369-A0-347 Anlage-Nr. : AB4 Seite : 7/7 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D220-1 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage AB4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024 §22 55191*00