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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                           D220-1
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                DIEWE Wheels
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 5108A45634
               Radausführungskennz.:                                      ET45 LK 5/108A 63
               Radgröße:                                                        9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
               Lochzahl:                                                            5
§22 55191*01




               Mittenlochdurchmesser:                                          63,40 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                              825 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      JAGUAR

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    DW402       140 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    DW463       120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    DW463       125 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DF                            e11*2007/46*4161*..
               DF                            e5*2007/46*1050*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Jaguar E-Pace          235/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DC                            e11*2007/46*3324*..
               DC                            e5*2007/46*1047*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 294     Jaguar F-Pace          265/45R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A11) B33) BF1) EF0)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DH                            e11*2007/46*4311*..
               DH                            e5*2007/46*1052*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               172             Jaguar I-Pace          265/45R20                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01)
                                                       265/45R20 M+S
§22 55191*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar XE              225/35R20                                A01) bis A10)
                               (Heckantrieb)          K03) K13) K25) N235)                     A11) BF2) T90)

                                                       245/30R20
                                                       K01) N255)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                       K03) K13) K25)       K04) N265) T92)    A11) BF2) V00)
                                                       N235)
                                                       225/35R20 M+S        255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                                       K03) K13) K25)       K04) T92)          A11) BF2) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA                            e11*2007/46*2150*..
               JA                            e5*2007/46*1049*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               132 bis 221     Jaguar XE              225/35R20          255/30R20             A01) bis A10)
                               (Allrad)               K03) K13) K25)     N265) T92)            A11) BF2) V00)
                                                      N235)
                                                      225/35R20 M+S      255/30R20 M+S         A01) bis A10)
                                                      K03) K13) K25)     T92)                  A11) BF2) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                           e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 283     Jaguar XF              235/35R20                                 A02) bis A10)
                                                      N245) T92)                                BF3) EB1) S01)

                                                        245/35R20

                                                        255/35R20

                                                        265/30R20

                                                        275/30R20
                                                        A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
§22 55191*01




                                                                             K04)               BF3) EB1) S01) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 235/35R20                               A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)            N245) T92)                              A11) A94) BF3)

                                                        245/35R20
                                                        T95)

                                                        255/35R20
                                                        GFR)

                                                        265/30R20
                                                        A01) K03) T94)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                                        N235)                A94) T94)          A11) BF3) V00)
                                                        235/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                                        N245)                A94) T94)          A11) BF3) V00)
                                                        235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        N245)                A94a) K04)         A11) BF3) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JB                             e11*2007/46*2981*..
               JB                             e5*2007/46*1048*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 245/35R20                               A02) bis A10)
                               (Allrad)                 T95)                                    A11) A94) BF3)

                                                        255/35R20
                                                        GFR)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                                        N235)                A94) T94)          A11) BF3) V00)
                                                        225/40R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                        N235)                A94)               A11) BF3) GFR) V00)
                                                        235/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
§22 55191*01




                                                        N245)                A94) T94)          A11) BF3) V00)
                                                        235/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        N245)                A94a) K04)         A11) BF3) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55191*01




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                      Bremsscheibe Ø380 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: DW402
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: DW463
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: DW463
                      Anzugsmoment: 125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1



               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe Ø350x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/40R19, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 55191*01




                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001369-B0-347
               Anlage-Nr. :                10a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D220-1


               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55191*01




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 10a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 18.09.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55191*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024