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							Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                           MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
51123566            LK 5x112                ohne                       66,6                   800     2394    03/13
51123566            LK 5x112                ohne                       66,6                   855     2290    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81
                                           180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 245/35R19 93        51J                       AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           255/35R19           51G                       bis MJ2016;
                                           255/35R19 92        54F                       Allradantrieb;
                                           265/35R19 94        54F                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 245/35R19 93   51J                       AUDI A5 Sportback;
B81            e13*2007/46*1084*..              255/35R19      51G                       bis
                                                255/35R19 92   54F                       e1*2001/116*0430*44;
                                                265/35R19 94   54F                       4-türig;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 265/35R19 94   11A; 22B; 22F; 24D;       AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                             54F                       Nicht A4 Allroad
                                      100 - 245 245/35R19 93   11A; 22B; 22H; 24M;       Quattro; AUDI S4 bis
                                                               51J                       MJ2016; Kombi;
                                                255/35R19 92   11A; 22B; 22F; 24D;       Allradantrieb;
                                                               54F                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/35R19 93          11A; 22B; 22H; 24M;    AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                51J                    Limousine;
                                                 255/35R19 92   11A; 22B; 22F; 24D;    Frontantrieb;
                                                                54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/35R19 94   11A; 22B; 22F; 24D;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                54F                    729; 73C; 74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195    245/35R19 93   11A; 22B; 22H; 24M;    AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                              51J                    Kombi; Frontantrieb;
                                                 255/35R19 92   11A; 22B; 22F; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54F                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 265/35R19 94   11A; 22B; 22F; 24D;    723; 729; 73C; 74A;
                                                                54F                    76B
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195   245/35R19 93   51J                    AUDI A5 Coupe (8T)
                                                 255/35R19      51G                    bis MJ2016;
                                                 265/35R19 94   11A; 22I; 22M; 54F     Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                       76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200   265/35R19 94  11A; 22B; 22F; 24D;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               54F                     AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245   245/35R19 93  11A; 22B; 22H; 24M;     Limousine;
                                                               51J                     Allradantrieb;
                                                 255/35R19 92  11A; 22B; 22F; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54F                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                       71K; 723; 729; 73C;
                                                                                       74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200    235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I      Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..   260         235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       723; 73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104        11A; 24C; 24D           erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                      200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                                                                                                   Seite: 3 von 25
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        740

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/45R19            51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        180 Nm; kurzer
                                                                                        Radstand; langer
                                                                                        Radstand;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 740; 765

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5L          e1*2007/46*1688*..  120 - 265 275/35R19 96        11A; 248; 27H; 57F;      Limousine;
                                                               575                      Allradantrieb;
                                             285/35R19 99      11A; 244; 247; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F; 58A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        97H
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/40R19 101       GAE; 11A; 248; 57F       ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                             285/40R19 103     YA7; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 215; 204; 204 K; 212K; 212
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 176; 245G AMG; 166; 245G; 220; 117; 166
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 212; 212K; 245G; 245G AMG
                                         150 Nm für Typ : 166; 215; 220
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                       6AA                 Kombilimousine;
                                                                           Limousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           723; 73C; 74A; 76B;
                                                                           77E

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265          235/35R19 91      11A; 24D; 27F; 57F;      A-Klasse;
                                                               576                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;              nicht Sportfahrwerk;
                                                       57F                              CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;            CLA; Sportfahrwerk;
                                                         6AA                            CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        77E
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                               57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 235/35R19 91    11A; 24D; 27F; 57F;      CLA; CLA Limousine;
                                                               6AA                      CLA Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;             Nur Baureihe 204;
                                                        671; 673                        Limousine;
                                          265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;             Heckantrieb;
                                                        670; 68X                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225 255/30R19 91    11A; 244; 247; 27B;      bis
                                                               27F; 57F; 673            e1*2001/116*0431*36;
                                             265/30R19 93      11A; 24D; 27B; 27F;      Coupe; Heckantrieb;
                                                               57F; 670; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                         27F; 57F; 575                neue C-Klasse; Cabrio;
                                             265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           27F; 57F                     Limousine;
                                             275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;          Allradantrieb;
                                                           57F; 99E                     Heckantrieb; nicht
                                             285/30R19 98  11A; 24D; 27B; 27F;          Hybrid;
                                                           57F; 58G; 68V                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 255/30R19 91         11A; 22B; 22F; 22L;      bis
                                                               24D; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                             265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                               24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91          11A; 244; 247; 27F;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368           275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
215            e1*98/14*0113*..     220 - 326 275/35R19        10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;            Baureihe W212;
                                                         57F; 68X                       Stufenheck;
                                           275/30R19 96  11A; 22B; 244; 247;            Heckantrieb;
                                                         57F; 68R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE;        Kombi; Heckantrieb;
                                                        57F; 68R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        270; 57F; 572; 675              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                                                                                                   Seite: 7 von 25
Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F                             GLE Coupé;
                                          M+S
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                        71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                        75I; 76B; 97P
166            e1*2007/46*0598*..   150 - 300 255/50R19 103    11A; 24C; 24D; 56G       M-Klasse; nicht GLE
                                              265/50R19 106    11A; 24C; 24D; 27I       Coupé; GLE SUV; nicht
                                              275/45R19 104    11A; 24C; 24D            GL-Klasse; nicht GLS;
                                              285/45R19 107    11A; 24C; 24D; 27I       Allradantrieb;
                                              295/45R19 109    11A; 24C; 24D; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 75I; 765

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;              Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                         Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M               für gepanzerte Fz;
                                                                                        Nur 4-MATIC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
220            e1*97/27*0099*..     368      275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                           24D; 57F; 68S                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;         Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S               Länge 6158 mm; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 14.12.2016
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       den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/40R19
                     Hinterachse:                         285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/35R19
                     Hinterachse:                         285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 14.12.2016
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       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R19
                     Hinterachse:                          265/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
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zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 230            y = 300                   HA
             27I                     x = 180            y = 250                   HA
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 330                   VA
             26P                     x = 230            y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA
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Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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                                                                                                  Seite: 19 von 25

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 305            y = 335                   VA
             26B                     x = 355            y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             27I                       x = 240            y = 315                 HA
             27B                       x = 290            y = 350                 HA
             26P                       x = 200            y = 310                 VA
             26B                       x = 250            y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
             27F                   x = 290       y = 350          22,5               HA
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 305            y = 335                   VA
             26B                     x = 355            y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 340            y = 260                   HA
             27I                     x = 290            y = 210                   HA
             26B                     x = 245            y = 350                   VA
             26P                     x = 195            y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 280            y = 330                   VA
             26P                     x = 230            y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           34                VA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 340            y = 235                   HA
             27I                     x = 290            y = 185                   HA
             26B                     x = 235            y = 270                   VA
             26P                     x = 185            y = 220                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270            4                VA
             27H                   x = 340       y = 235            6                HA
Gutachten 366-0399-13-MURD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.12.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 240            y = 285                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA