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							Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A.,
                                           QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
51123566             LK 5x112               ohne                       66,6                   800     2394    03/13
51123566             LK 5x112               ohne                       66,6                   855     2290    03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8
                                           180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                           Anzugsmoment
                                           200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 245/35R19 93        51J                       AUDI A5 Cabrio (8T)
                                           255/35R19           51G                       bis MJ2016;
                                           255/35R19 92        54F                       Allradantrieb;
                                           265/35R19 94        54F                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 245 245/35R19 93   51J                       AUDI A5 Sportback bis
B81            e13*2007/46*1084*..              255/35R19      51G                       MJ2016; 4-türig;
                                                255/35R19 92   54F                       Allradantrieb;
                                                265/35R19 94   54F                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76B; 765
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/35R19 94        11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81          e13*2007/46*1084*..                               54F                      Nicht A4 Allroad
                                 100 - 245 245/35R19 93        11A; 22B; 22H; 24M;      Quattro; AUDI S4 bis
                                                               51J                      MJ2016; Kombi;
                                             255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      Allradantrieb;
                                                               54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                             51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                             255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54F                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             265/35R19 94      11A; 22B; 22F; 24D;      721; 725; 729; 73C;
                                                               54F                      74A; 76B
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/35R19 93     11A; 22B; 22H; 24M;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               51J                      Limousine;
                                             255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      Frontantrieb;
                                                               54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             265/35R19 94      11A; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               54F                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 245/35R19 93Y YBC                        A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..             255/35R19 96  YBA; YBB                   MJ2016; A5 Sportback
                                               265/30R19 93Y                            (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 245/35R19 93    51J                      AUDI A5 Coupe (8T)
                                               255/35R19       51G                      bis MJ2016;
                                               265/35R19 94    11A; 22I; 22M; 54F       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B; 765
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 265/35R19 94    11A; 22B; 22F; 24D;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                               54F                      AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 245/35R19 93    11A; 22B; 22H; 24M;      Limousine;
                                                               51J                      Allradantrieb;
                                             255/35R19 92      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               54F                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I      Nicht A4 Allroad
B81          e13*2007/46*1084*.. 260      235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                Limousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Frontantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                      200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 275/45R19 104       11A; 24C; 24D            erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        200 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B              A6; Kombilimousine;
                                          255/40R19 96  11A; 245; 248; 26B              Limousine;
                                          255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B              Allradantrieb;
                                          265/40R19 98  11A; 24J; 248; 26B;             Frontantrieb;
                                                        27H                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        27H                             721; 725; 73C; 74A
                                          275/40R19 101 11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26N; 27H
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/45R19 100       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R19 98        11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           265/45R19 102       11A; 26P                 721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/45R19            51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        180 Nm; kurzer
                                                                                        Radstand; langer
                                                                                        Radstand;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 740; 765

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 275/45R19 104        11A; 241; 244; 246;      erhöhtes
                                                               26J; 26P; 27I            Anzugsmoment
                                                                                        180 Nm; Q5; SQ5;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 275/45R19 104    11A; 241; 244; 246;      erhöhtes
                                                               26J; 26P; 27I            Anzugsmoment
                                                                                        180 Nm; Q5;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        740
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4222
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 235/40R19 92         11A; 24J; 244; 26B;      BMW X2 (F39);
                                                               26J; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R19 94      11A; 24C; 244; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               26J; 27B; 27F            721; 725; 73C; 74A
                                             255/35R19 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             255/40R19 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             265/35R19 94      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F
                                             265/40R19 98      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  240 - 265 255/45R19 100       11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 195 255/45R19 100    11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 140 255/35R19 96        BA0; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                           265/35R19 94        XFC; 11A; 248; 57F       Heckantrieb;
                                           275/30R19 96        GAQ; 11A; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                             285/30R19 94      GAU; 11A; 244; 247;      721; 725; 73C; 74D;
                                                               27H; 57F                 76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                  Seite: 6 von 45
Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 27H;            Kombilimousine;
                                                         5IE; 57F                       Allradantrieb;
                                           285/35R19 99Y 11A; 244; 247; 27H;            Heckantrieb;
                                                         57F; 58A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 97H
G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 275/35R19 96Y GAA; 11A; 248; 27H;         Limousine;
                                                            5IE; 57F                    Allradantrieb;
                                              285/35R19 99Y 11A; 244; 247; 27H;         Heckantrieb;
                                                            57F; 58A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 97H

Verkaufsbezeichnung:     6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*..  120 - 265 275/40R19 101       GAE; 57F                 nicht für Fzg.
                                           285/35R19 99        57F; 58A                 Versionen /?????9??;
                                           285/40R19 103       YA7; 57F                 Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 275/40R19 101       GAE; 11A; 248; 57F       ab
                                                                                        e1*2007/46*0276*10;
                                             285/40R19 103     YA7; 11A; 248; 57F       Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        Luftfederung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                : DW4169
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 220; 176; 166; 212K; 204 K; R1ECLS; R1ES; 215; 245G;
                                         245G AMG; 117; 204; R1ECLS; 212; 166; R1ECLS; R1ES; R1EC
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Zubehör                                 : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 212K; 245G; 245G AMG
                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ECLS; R1ES; 166; 215; 220
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                       6AA                 Kombilimousine;
                                                                           Limousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                           76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265          235/35R19 91      11A; 24D; 27F; 57F;      A-Klasse;
                                                               576                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;              nicht Sportfahrwerk;
                                                       57F                              CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;        CLA; Sportfahrwerk;
                                                             6AA                        CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B; 77E
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 235/35R19 91 11A; 244; 247; 27F;              CLA; Sportfahrwerk;
                                                       57F; 576                         CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 235/35R19 91    11A; 24D; 27F; 57F;      CLA; CLA Limousine;
                                                               6AA                      CLA Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;             Nur Baureihe 204;
                                                        671; 673                        Limousine;
                                          265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F;             Heckantrieb;
                                                        670; 68X                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                         27F; 57F; 575                neue C-Klasse; Cabrio;
                                             265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           27F; 57F                     Limousine;
                                             275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;          Allradantrieb;
                                                           57F; 99E                     Heckantrieb; nicht
                                             285/30R19 98  11A; 24D; 27B; 27F;          Hybrid;
                                                           57F; 58G; 68V                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 244; 247; 27B;        Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           27F; 57F; 575              neue C-Klasse;
                                               265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B;        Kombilimousine;
                                                             27F; 5HI; 57F              Limousine;
                                               275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F;        Heckantrieb; nur
                                                             57F; 99E                   Hybrid;
                                               285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 58G; 68V              12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91        11A; 244; 247; 27B;      bis
                                                               27F; 57F; 673            e1*2001/116*0431*36;
                                             265/30R19 93      11A; 24D; 27B; 27F;      Coupe; Heckantrieb;
                                                               57F; 670; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B;         Nur Baureihe 205;
                                                            27F; 57F; 672               neue C-Klasse; nur
                                              265/30R19 93Y 11A; 24D; 27B; 27F;         Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            57F; 68X                    Allradantrieb; nicht
                                              265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F;         Hybrid;
                                                            57F; 67H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              275/30R19 96  11A; 24D; 27B; 27F;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            57F; 68R                    721; 725; 73C; 74A;
                                              285/30R19 94Y YAQ; 11A; 24D; 27B;         76B
                                                            27F; 57F
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91  11A; 22B; 22F; 22L;         bis
                                                            24D; 57F; 671; 673          e1*2001/116*0457*24;
                                              265/30R19 93  11A; 22B; 22F; 22L;         Kombi; Heckantrieb;
                                                            24D; 57F; 670; 68X          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91          11A; 244; 247; 27F;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368           275/35R19         10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 275/35R19       10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 275/35R19 96         GAA; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/35R19 99         57F; 68G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
R1ECLS         e1*2007/46*1818*..   210 - 270 245/40R19 94     GAA; 57E                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76A
R1ECLS         e1*2007/46*1818*..   210 - 270 235/40R19 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R19 94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W ohne                            Coupé; Cabrio;
                                                         Radhausverbreiterung           Allradantrieb;
                                                         (Flap) Serie; GAA;             Heckantrieb;
                                                         XFX; 11A; 24J; 248;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 26J; 27P
                                          245/40R19 94W mit                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         Radhausverbreiterung           721; 725; 73C; 74A
                                                         (Flap) Serie; GAA;
                                                         XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                         26J; 27P
                                          275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                         247; 27F; 57F
                                          285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244;
                                                         247; 27F; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/40R19 98Y mit                             Baureihe W213; nicht
                                                         Radhausverbreiterung           All Terrain;
                                                         (Flap) Serie; GAA;             Allradantrieb;
                                                         XFX; 11A; 24J; 26B;            Heckantrieb;
                                                         26J; 27P; 5JA
                                          245/40R19 98Y ohne                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         Radhausverbreiterung           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         (Flap) Serie; GAA;             721; 725; 73C; 74A
                                                         XFX; 11A; 24J; 248;
                                                         26B; 26J; 27P; 5JA
                                          275/35R19 100Y GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                         247; 27F; 57F
                                          285/35R19 103 XFX; 11A; 22Q; 244;
                                                         247; 27F; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 190 275/40R19 101 11A; 24M; 27B; 27H;             All Terrain; Kombi;
                                                         57F; 6BL                       Allradantrieb;
                                          285/35R19 99   11A; 244; 247; 27B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27F; 57F; 58A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          285/40R19 103 11A; 244; 247; 27B;             721; 725; 73C; 74A
                                                         27F; 57F; 6BM
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247;            Baureihe W212; nicht
                                                         57F; 68X                       AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                             275/30R19 96      11A; 22B; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                               57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 245/40R19 98    ohne                     Baureihe W213;
                                                               Radhausverbreiterung     Allradantrieb;
                                                               (Flap) Serie; GAA;       Heckantrieb;
                                                               XFX; 11A; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27P
                                             245/40R19 98      mit                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               Radhausverbreiterung     721; 725; 73C; 74A
                                                               (Flap) Serie; GAA;
                                                               XFX; 11A; 24J; 26B;
                                                               26J; 27P
                                             275/35R19 100     GAA; 11A; 22Q; 244;
                                                               247; 27F; 57F
                                             285/35R19 99      XFX; 11A; 22Q; 244;
                                                               247; 27F; 57F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; 5IE;        Kombi; Heckantrieb;
                                                        57F; 68R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        270; 57F; 572; 675              721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 245 265/55R19 109 57F                             GLE Coupé;
                                          M+S
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 75I; 76B; 97P
166            e1*2007/46*0598*..    150 - 300 255/50R19 103   11A; 24C; 24D; 56G       M-Klasse; nicht GLE
                                               265/50R19 106   11A; 24C; 24D; 27I       Coupé; GLE SUV; nicht
                                               275/45R19 104   11A; 24C; 24D            GL-Klasse; nicht GLS;
                                               285/45R19 107   11A; 24C; 24D; 27I       Allradantrieb;
                                               295/45R19 109   11A; 24C; 24D; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 75I; 765
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/40R19 94Y 11A; 22B; 22L; 24M;              Nicht für Fz. m.
                                                       5HI; 51J                         Länge 6158 mm; nicht
                                         255/40R19 96Y 11A; 22B; 22L; 24M               für gepanzerte Fz;
                                                                                        Nur 4-MATIC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
220            e1*97/27*0099*..     368      275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;          Nicht für Fz. m.
                                                           24D; 57F; 68S                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B
220            e1*97/27*0099*..     145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L;         Nicht für Fz. m.
                                                            24D; 57F; 68S               Länge 6158 mm; nicht
                                                                                        für gepanzerte Fz;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Nissan International S. A.
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
H15          e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 245/40R19 94          11A; 24J; 244; 247;     Q30; Allradantrieb;
                                                                26B; 26J; 27F           Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                 Seite: 13 von 45
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/40R19
                     Hinterachse:                         285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/35R19
                     Hinterachse:                         285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/40R19
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/45R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/35R19
                    Hinterachse:                         275/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
     Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R19
                     Hinterachse:                           255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
       erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      Vorderachse: 245/40R19
      Hinterachse: 275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R19
     Hinterachse: 275/40R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/35R19
     Hinterachse: 285/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 300                  HA
             27I                      x = 250            y = 250                  HA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 250                  HA
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 250            y = 300                  HA
             27B                      x = 300            y = 350                  HA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA
             26B                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             27F                   x = 300       y = 350           25                HA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             26J                   x = 300       y = 250           25                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                  VA
             26B                      x = 250            y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    G3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1947*..
       Handelsbez.:    3er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 300                  HA
             26B                      x = 290            y = 305                  VA
             26P                      x = 240            y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290       y = 300           30                HA
             27H                   x = 290       y = 300            8                HA
             26J                   x = 290       y = 305           20                VA
             26N                   x = 290       y = 305            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
             27B                      x = 250            y = 250                  HA
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:    5er Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 230            y = 300                  HA
             27I                      x = 180            y = 250                  HA
             26B                      x = 300            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                    x230         y = 300           30                HA
             27H                   x = 230       y = 300            8                HA
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 350                  HA
             27I                      x = 250            y = 300                  HA
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             26P                      x = 240            y = 285                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                  VA
             26P                      x = 230            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                 Seite: 35 von 45

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 390                  HA
             27I                      x = 240            y = 340                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290       y = 390           30                HA
             27H                   x = 290       y = 390            8                HA
             26J                   x = 350       y = 300           20                VA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             27I                       x = 240            y = 315                 HA
             27B                       x = 290            y = 350                 HA
             26P                       x = 200            y = 310                 VA
             26B                       x = 250            y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
             27F                   x = 290       y = 350          22,5               HA
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                  VA
             26P                      x = 230            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           34                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    166
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:    M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):    Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 340            y = 235                  HA
             27I                      x = 290            y = 185                  HA
             26B                      x = 235            y = 270                  VA
             26P                      x = 185            y = 220                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235       y = 270            4                VA
             27H                   x = 340       y = 235            6                HA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 340            y = 260                  HA
             27I                      x = 290            y = 210                  HA
             26B                      x = 245            y = 350                  VA
             26P                      x = 195            y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                                   Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    H15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2977*..
       Handelsbez.:    Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 250                   VA
             26P                      x = 250            y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
             27H                   x = 230       y = 220                8               HA
             27F                   x = 280       y = 270               30               HA
             26N                   x = 350       y = 250                8               VA
             26J                   x = 350       y = 250               30               VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 300                  HA
             27I                      x = 250            y = 250                  HA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA
             26P                      x = 250            y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA