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							Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeughersteller                     : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D),
                                         MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung         Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                   Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
51124366             LK 5x112              ohne                        66,6                   800     2200    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 235/40R19 92         11A; 244; 26B; 26N;       BMW X2 (F39);
                                                               27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/40R19 94   11A; 24J; 244; 26B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                               26N; 27B; 27H             725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 140 255/35R19 96        BA0; 11A; 248; 57F        Allradantrieb;
                                           265/35R19 94        XFC; 11A; 248; 57F        Heckantrieb;
                                           275/30R19 96        GAQ; 11A; 248; 57F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/30R19 94        GAU; 11A; 244; 57F        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 294 275/35R19 96Y GAA; 5IE; 57F                   Kombilimousine;
                                           285/35R19 99Y nicht Heckantrieb; nicht        Allradantrieb;
                                                         Luftfederung; 11A; 248;         Heckantrieb;
                                                         57F; 58A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                         97H
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
G5L          e1*2007/46*1688*..  100 - 340 275/35R19 96Y GAA; 5IE; 57F                  Limousine;
                                           285/35R19 99Y nicht Heckantrieb; nicht       Allradantrieb;
                                                         Luftfederung; 11A; 248;        Heckantrieb;
                                                         57F; 58A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                        97H

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                : DW4169
Befestigungsteile                      : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                         für Typ : 176; 221; R1EC; 207; 204; 204 K; 117; 245G AMG; 212K;
                                         222; 245G; R1ES; 218; 215; 212; 164; 221
Zubehör                                : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 218; 245G; 245G
                                         AMG
                                         130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                         150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 215; 221; 222
                                         150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk;
                                                       6AA                 Kombilimousine;
                                                                           Limousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 265          235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      A-Klasse;
                                                               57F; 576                 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 24M; 27F; 57F;             CLA; CLA Limousine;
                                                        6AA                             CLA Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F;        CLA; Sportfahrwerk;
                                                             6AA                        CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 247; 27F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                               57F; 576                 CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91     11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96     11A; 244; 27H; 27I;         Nur Baureihe 205;
                                                            57F; 672                    neue C-Klasse; nur
                                              265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27H;         Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            27I; 57F; 67H               Allradantrieb; nicht
                                              275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;         Hybrid;
                                                            27H; 57F; 68R               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/30R19 94Y YAQ; 11A; 244; 247;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27B; 27F; 57F               725; 73C; 74A; 76B
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;         Nur Baureihe 204;
                                                            671; 673                    Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91        11A; 24M; 27B; 27F;      bis
                                                               57F; 673                 e1*2001/116*0431*36;
                                             265/30R19 93      11A; 24M; 27B; 27F;      Coupe; Heckantrieb;
                                                               57F; 670; 68X            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 255/35R19 96 11A; 244; 27H; 27I;          Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                         57F; 575                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                             265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;          Kombilimousine; Coupe;
                                                           27H; 27I; 57F                Limousine;
                                             275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;          Allradantrieb;
                                                           27H; 57F; 99E                Heckantrieb; nicht
                                             285/30R19 98  11A; 244; 247; 27B;          Hybrid;
                                                           27F; 57F; 58G; 68V           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 255/35R19 96Y 11A; 244; 27H; 27I;        Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           57F; 575                   neue C-Klasse;
                                               265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;        Kombilimousine;
                                                             27H; 27I; 5HI; 57F         Limousine;
                                               275/30R19 96Y 11A; 244; 247; 27B;        Heckantrieb; nur
                                                             27H; 57F; 99E              Hybrid;
                                               285/30R19 98Y 11A; 244; 247; 27B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27F; 57F; 58G; 68V         12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 200 255/30R19 91     11A; 22B; 22H; 22L;      bis
                                                               24M; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                             265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                               24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 235/35R19 91          11A; 244; 247; 27H;      nicht Sportfahrwerk;
                                                               57F                      CLA Limousine; CLA
                                                                                        Shooting brake;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 275/35R19             10N; 11A; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 51G; 57F; 68S       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 92Y 57F; 68R                nicht AMG Sportpaket;
                                          285/30R19 94  11A; 22I; 57F; 572; 675 Coupe; 4-türig;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                76B
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 96W 57F; 68R                nicht AMG Sportpaket;
                                          285/30R19 94Y 11A; 27I; 57F; 572; 675 Kombilimousine;
                                                                                Allradantrieb;
                                                                                Heckantrieb;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/35R19 96W ohne                           Coupé; Cabrio;
                                                          Radhausverbreiterung          Allradantrieb;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;       Heckantrieb;
                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                           275/35R19 96W mit                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          Radhausverbreiterung          12A; 51A; 71K; 721;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;       725; 73C; 74A; 76B
                                                          27H; 27P; 57F
                                           285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 24M;
                                                          27H; 57F
R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y ohne                          Baureihe W213; nicht
                                                          Radhausverbreiterung          All Terrain;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;       Allradantrieb;
                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                           275/35R19 100Y mit                           Heckantrieb;
                                                          Radhausverbreiterung          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          (Flap) Serie; GAA; 11A;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                          27H; 27P; 57F
                                           285/35R19 99Y XFX; 11A; 22Q; 24M;            725; 73C; 74A; 76B
                                                          27H; 5JK; 57F
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22I; 248; 57F; 68X        Baureihe W212; nicht
                                                                                        AMG-Paket;
                                                                                        Stufenheck;
                                             275/30R19 96      11A; 22I; 244; 247;      Heckantrieb;
                                                               57F; 68R                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76B
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100       ohne                      Baureihe W213;
                                                               Radhausverbreiterung      Allradantrieb;
                                                               (Flap) Serie; GAA; 11A;   Heckantrieb;
                                                               248; 27H; 27P; 57F
                                             275/35R19 100     mit                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               (Flap) Serie; GAA; 11A;   725; 73C; 74A; 76B
                                                               27H; 27P; 57F
                                             285/35R19 99      XFX; 11A; 22Q; 24M;
                                                               27H; 57F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                 76B
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                 76B

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 275/30R19 96Y GAQ; 11A; 248; 5IE;              Kombi; Allradantrieb;
                                                        57F                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76B
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 248; 5IE; 57F;         Kombi; Heckantrieb;
                                                             68R                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/30R19 98Y 11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             572; 675                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 375         285/45R19         51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             295/45R19         51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/50R19 103   11A; 24C; 24M; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/45R19 104   11A; 24C; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                               285/45R19 107   11A; 24C; 24D; 575;       725; 73C; 74A
                                                               97K
                                             295/45R19 109     11A; 24C; 24D
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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                                                                                                  Seite: 7 von 27
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/40R19           51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..            275/40R19           51G; 57F; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                                                        Paket; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76B
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/40R19 101   57F; 575                 ab Mj.2014 (Baureihe
                                               285/40R19 103   YA7; 57F                 217); Cabrio; Coupe;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        97M
221            e1*2001/116*0335*..   150 - 380 275/40R19       51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                        221); Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74A; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 10 von 27
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R19
                    Hinterachse:                         285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.04.2019
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       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R19
                     Hinterachse:                          255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/35R19
                     Hinterachse:                        255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                           255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
      erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/35R19
     Hinterachse: 285/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    X Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 200            y = 200                  HA
             27B                      x = 250            y = 250                  HA
             26P                      x = 200            y = 200                  VA
             26B                      x = 250            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
             27F                   x = 250       y = 250           25                HA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
             27I                       x = 240            y = 315                 HA
             27B                       x = 290            y = 350                 HA
             26P                       x = 200            y = 310                 VA
             26B                       x = 250            y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 290       y = 350            8                HA
             27F                   x = 290       y = 350          22,5               HA
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           20                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 340            y = 260                  HA
             27I                      x = 290            y = 210                  HA
             26B                      x = 245            y = 350                  VA
             26P                      x = 195            y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 340       y = 260            8                HA
             27F                   x = 340       y = 260           28                HA
             26N                   x = 245       y = 350            8                VA
             26J                   x = 245       y = 350           17                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 350                  HA
             27I                      x = 250            y = 300                  HA
             26B                      x = 300            y = 350                  VA
             26P                      x = 240            y = 285                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 350           30                HA
             27H                   x = 300       y = 350            8                HA
             26J                   x = 300       y = 350           30                VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 305            y = 335                  VA
             26B                      x = 355            y = 385                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 310       y = 295            8                HA
             27F                   x = 310       y = 295           13                HA
             26N                   x = 355       y = 385            8                VA
             26J                   x = 355       y = 385           18                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 280            y = 310                  HA
             27I                      x = 230            y = 260                  HA
             26B                      x = 250            y = 330                  VA
             26P                      x = 200            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 250       y = 330           25                HA
             27H                   x = 250       y = 330            8                HA
             26J                   x = 250       y = 330           20                VA
             26N                   x = 250       y = 330            8                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 280            y = 400                  HA
             26B                      x = 350            y = 300                  VA
             26P                      x = 300            y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 280       y = 400            8                HA
             27F                   x = 280       y = 400           30                HA
             26N                   x = 350       y = 300            8                VA
             26J                   x = 350       y = 300           30                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                  VA
             26P                      x = 230            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           34                VA
Gutachten 13-00049-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D319
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 17.04.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 330                  VA
             26P                      x = 230            y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 300       y = 320           18                HA
             27H                   x = 300       y = 320            8                HA
             26J                   x = 280       y = 330            8                VA
             26N                   x = 280       y = 330           30                VA