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							               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.05.2024
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA, Tesla Motors Inc.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               51144564                LK 5X114 ET 45         ohne                        64,1                      800      2200    10/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
§22 49342*11




               Zubehör                                    : DW463


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RV; RU; FE
               Zubehör                                    : DW463


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : FE; RU
                                                            120 Nm für Typ : RV
                                                            127 Nm für Typ : RSA
                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 235/35R19 87             11A; 248; 26P; 27H        mit
                                                           245/35R19 89             11A; 24J; 24M; 26B;       Radhausverbreiterung
                                                                                    26N; 27H                  (Flap) Serie;
                                                                                                              Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                RSA          e6*2018/858*00269*.. 60              235/40R19 92      11A; 241; 246; 248;       mit
                                                                                    26P                       Radhausverbreiterung
                                                                                                              (Flap) Serie;
                                                                                                              Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 77E


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 134 235/35R19 87         11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/40R19 92        11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I      725; 73C; 74A; 77E
                                                                245/35R19 89        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                    26B; 26J; 27H; 27I
               RV             e6*2018/858*00063*.. 79           235/40R19 92        11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb; Hybrid;
                                                                245/40R19 94        11A; 24C; 248; 26B      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                255/40R19 96        11A; 24C; 244; 26B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    26N; 27I                725; 73C; 74A; 77E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW402


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model Y
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 49342*11




               003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 190 255/45R19 100               12R                     TESLA MODEL Y mit
                                                                                                            21"
                                                                                                            Serie;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74H; 77E
               003            e4*2007/46*1293*..      88 - 190 255/45R19 100        12R                     TESLA MODEL Y;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74H; 765;
                                                                                                            77E
               005            e4*2018/858*00135*.. 88 - 127     255/45R19 100       12R                     TESLA MODEL Y;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74H; 765;
                                                                                                            77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 49342*11




                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
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                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 49342*11




                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.05.2024
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 49342*11




                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RV
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 275                  VA
                            26P                     x = 255              y = 225                  VA
                            27B                     x = 280              y = 320                  HA
                            27I                     x = 230              y = 270                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49342*11




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 275            10                VA
                            26N                  x = 305        y = 275             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RSA
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00269*..
                      Handelsbez.:     e:Ny1

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 270              y = 230                  VA
                            26B                     x = 320              y = 280                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 315        y = 310             8                HA
§22 49342*11




                            27F                  x = 315        y = 310            10                HA
                            26N                  x = 320        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 280            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:     CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 230                  VA
                            26P                     x = 270              y = 180                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 290        y = 330            30                HA
§22 49342*11




                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 320        y = 230            30                VA
                            26N                  x = 320        y = 230             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 13-00049-CC-GBM-11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49342
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: D319
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 22.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49342*11




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.