Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D721 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112C30666 Radausführungskennz.: ET30 LK 5/112C 66 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55190*02 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 825 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 140 Nm Schaftlänge 27 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 150 Nm Schaftlänge 27 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 160 Nm Schaftlänge 27 mm BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, DW4141 180 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1*2001/116*0430*.. B81 e13*2007/46*1084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A4 Allroad 255/30R21 A01) bis A10) (Baureihe B8) BF1) E79b) K04) K69) K70) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A6 245/35R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K04) N255) BF1) E21) K01) Frontantrieb) 255/30R21 K02) 265/30R21 §22 55190*02 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A6 245/35R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, K04) N255) T96) A11) BF1) E21) E54) K01) Allradantrieb) 255/30R21 K02) T93) 265/30R21 K02) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 257 Audi A6 Allroad 245/35R21 A01) bis A10) BF1) K01) K04) T96) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 253 bis 257 Audi S6 255/35R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K04) B59) BF1) K01) 265/30R21 K02) T96) 275/30R21 K02) 285/30R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. §22 55190*02 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 255/30R21 A01) bis A10) A93a) T93) BF1) K63) 265/30R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1*2007/46*0436*.. 4G1 e13*2007/46*1147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 265/30R21 A01) bis A10) BF1) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Audi A7 Sportback 245/35R21 A02) bis A10) N255) BF1) E21) 255/35R21 265/30R21 A93a) 275/30R21 A01) K04) 285/30R21 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/35R21 A02) bis A10) N255) T96) BF2) E44) 255/35R21 A01) K72) 265/35R21 A01) K04) K71) K72) 275/30R21 A01) K03) K04) K71) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten §22 55190*02 245/35R21 275/30R21 A01) bis A10) N255) T96) K04) K71) BF2) E44) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 382 Audi S8 255/35R21 A01) bis A10) K72) N265) BF2) 265/30R21 K04) 265/35R21 K04) K71) K72) 275/30R21 K03) K04) K71) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 A01) bis A10) A93a) N265) T98) A11) BF3) E44) K04) 265/35R21 A93a) K03) 275/30R21 A93a) K01) T98) 275/35R21 GDM) K01) 285/30R21 A93a) K01) §22 55190*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A01) bis A10) (ohne N255) A94) BF4) K01) K04) Serienverbreiterung) 265/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R e1*2001/116*0497*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi Q5 245/40R21 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) N255) A94) BF4) 265/35R21 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1*2001/116*0473*.. 8R1 e13*2007/46*1083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 265/35R21 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A94) BF4) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A94) K04) A11) BF4) E44) K01) Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 A94a) K04) 265/35R21 A94) K04) 265/40R21 K04) 275/35R21 A94a) K02) §22 55190*02 285/35R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback A94a) K04) BF4) K01) (ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 265/35R21 A94) K04) 265/40R21 K04) 275/35R21 A94a) K02) 285/35R21 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (mit Verbreiterungs- A94) A11) BF4) E44) K01) Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 A94a) 265/35R21 A94) K04) 265/40R21 K04) 275/35R21 A94a) K02) §22 55190*02 285/35R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback A94a) BF4) K01) (mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 265/35R21 A94) K04) 265/40R21 K04) 275/35R21 A94a) K02) 285/35R21 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1) Flaps) 255/45R21 M+S 265/40R21 N275) 265/40R21 M+S 265/45R21 G2Z) N275) §22 55190*02 265/45R21 M+S G2Z) 275/40R21 N285) 275/40R21 M+S 285/40R21 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi Q7 255/45R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1) Flaps) 255/45R21 M+S 265/40R21 N275) 265/40R21 M+S 265/45R21 G2Z) N275) §22 55190*02 265/45R21 M+S G2Z) 275/40R21 N285) 275/40R21 M+S 285/40R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 255/45R21 M+S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M+S 265/45R21 M+S 275/40R21 M+S 285/40R21 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi SQ7 255/45R21 M+S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M+S 265/45R21 M+S 275/40R21 M+S 285/40R21 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten §22 55190*02 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 55190*02 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 160 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: DW4141 Anzugsmoment: 180 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad §22 55190*02 E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C' stehen ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 13 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen §22 55190*02 Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich um 5 mm zu kürzen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 1 Seite : 14 / 14 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung §22 55190*02 I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55190*02 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024