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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     D721
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                         5112A36666
               Radausführungskennz.:                               ET36 LK 5/112A 66
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         36 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
§22 55190*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       880 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr.
               55189*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW4169      150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495      130 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET36  10½Jx21H2, ET43
               109 bis 135      Mercedes EQE              265/35R21       265/35R21                         A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       K01)                                              BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
                                SA Code 201, nicht für
                                AMG)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET43
§22 55190*00




               100 bis 225      Mercedes GLK           255/35R21          255/35R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2)
                                                       245/35R21          275/30R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2) V00)
                                                       245/35R21          285/30R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2) V00)
                                                       245/35R21          295/30R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2) V00)
                                                       255/35R21          285/30R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2) V00)
                                                       255/35R21          295/30R21                         A01) bis A10)
                                                       K01)                                                 BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET43
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          285/30R21                         A01) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014)                                                      A11) BF1) E98b) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                             e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET36    10½Jx21H2, ET43
               210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                         A02) bis A10)
                                (W223, mit                                                                  A11) BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis   265/35R21         265/35R21                         A02) bis A10)
                                4,5°)                                                                       A11) BF1) E130)
                                                        255/35R21         285/30R21                         A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) E130)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 55190*00




                                                       9½Jx21H2, ET36     10½Jx21H2, ET43
               450              Mercedes S63 AMG E     255/40R21          285/35R21                         A01) bis A10)
                                Performance                                                                 BF1)
                                                       255/40R21          HL 285/35R21                      A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             HL 255/40R21           285/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             HL 255/40R21           HL 285/35R21            A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             265/35R21              305/30R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET36    10½Jx21H2, ET43
               109 bis 135      Mercedes EQS            265/40R21         265/40R21                         A02) bis A10)
                                (V297,                                                                      BF1) E134a)
                                Hinterachslenkung       275/35R21         275/35R21                         A01) bis A10)
                                4,5° SA Code 201)                                                           BF1) E134a)
                                                        285/35R21         285/35R21                         A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1) E134a)
                                                        245/40R21         275/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E134a) V00)
                                                             255/40R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET36   10½Jx21H2, ET43
               109 bis 135      Mercedes EQS             265/40R21        265/40R21                         A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung                                                    BF1) E130a)
                                10° SA Code 216)         275/35R21        275/35R21                         A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E130a)
                                                             285/35R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1) E130a)
                                                             245/40R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E130a) V00)
                                                             255/40R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5112A36666 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5112A43666 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise
§22 55190*00




               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721



               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55190*00




               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: DW4169
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: DW495
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD2a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55190*00