Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 1 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: D721 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: DIEWE Wheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 5112A40666 Radausführungskennz.: ET40 LK 5/112A 66 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55190*02 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 880 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 2 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R21 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF1) N265) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) §22 55190*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R21 A01) bis A10) (W213, Limousine) A11) BF1) E111a) GA2) K01) K133) N265) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/35R21 A01) bis A10) T96) BF1) K01) K02) K120) 255/35R21 T98) 275/30R21 K61) T98) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 3 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 265/35R21 A01) bis A10) (V295, ohne und mit BF1) E130) K01) K02) Hinterachslenkung bis 5°, 285/30R21 SA Code 201, nicht für AMG) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/35R21 285/30R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) E130) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQEW e1*2018/858*00036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQE 265/35R21 A01) bis A10) §22 55190*02 (V295, Hinterachslenkung BF1) E130a) K01) K02) 10°, SA Code 216, nicht 285/30R21 für AMG) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 245/35R21 A01) bis A10) (H247) A11) BF2) K01) K02) K120) 255/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 310 Mercedes GLA 35 245/35R21 A01) bis A10) AMG, GLA 45 AMG, A94) K04) A11a) BF2) K01) GLA 45 S AMG (H247) 255/35R21 A94) K04) 265/30R21 A94) K02) 265/35R21 A94) K02) K120) 275/30R21 A94) K02) 275/35R21 A94a) K02) K120) 285/30R21 A94a) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 4 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 245/35R21 A01) bis A10) (X247) BF2) K01) K02) K120) 255/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 Mercedes GLB 35 AMG 245/35R21 A01) bis A10) (X247) A94) K04) A11a) BF2) K01) 255/35R21 A94) K04) §22 55190*02 265/30R21 A94) K02) 265/35R21 A94) K02) K120) 275/30R21 A94) K02) 275/35R21 A94a) K02) K120) 285/30R21 A94a) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/40R21 M+S A02) bis A10) 63, AMG 63S BF1) E108) 265/35R21 265/40R21 275/35R21 275/40R21 285/35R21 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 5 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 255/40R21 A01) bis A10) GLE-Klasse K04) N265) A11) BF1) E107) E108) ER2) (W166) K01) 265/40R21 K02) 275/40R21 G5K) K02) K108) 285/35R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. §22 55190*02 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21 A01) bis A10) N255) BF1) K01) 255/40R21 K04) 265/40R21 K04) 275/35R21 K04) 275/40R21 G5K) K04) 285/35R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 A02) bis A10) BF1) 275/40R21 A01) K02) 285/35R21 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 6 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 245/40R21 A01) bis A10) K04) N255) T100) A94) BF1) ER2) K01) 245/40R21 M+S K04) T100) 255/40R21 K02) 265/35R21 K02) T101) 275/35R21 K02) §22 55190*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. 251 AMG e1*2001/116*0404*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 255/40R21 M+S A01) bis A10) A94) BF1) K01) K02) 265/35R21 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 A02) bis A10) (W223, mit A11) A94a) BF1) E130) T98) Hinterachslenkung bis zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise 4,5°) vorne hinten 255/35R21 285/30R21 A02) bis A10) T100) A11) BF1) E130) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 A02) bis A10) (W223, mit A11) A94a) BF1) T98) Hinterachslenkung bis 10°) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 7 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 A02) bis A10) (V297, A94) BF1) E134a) ER2) Hinterachslenkung 4,5° SA Code 201) 265/40R21 A94a) 275/35R21 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) A94) BF1) E134a) ER2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E134a) ER2) V00) §22 55190*02 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 A02) bis A10) (V297, Hinterachslenkung A94) BF1) E130a) ER2) 10° SA Code 216) 265/40R21 A94a) 275/35R21 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) A94) BF1) E130a) ER2) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K04) BF1) E130a) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 185 Mercedes EQS 53 AMG 265/40R21 M+S A02) bis A10) (V297, BF1) ER2) Hinterachslenkung 9° SA 275/35R21 M+S Code 216) 275/40R21 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 8 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie §22 55190*02 nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 9 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm §22 55190*02 Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: DW4169 Anzugsmoment: 130 Nm E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 10 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. §22 55190*02 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO Nr. : RA-001371-C0-347 Anlage-Nr. : 5c Seite : 11 / 11 Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH Teiletyp : D721 K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem §22 55190*02 Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 5c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024 Anlage 0 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 10 Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 55190*02 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:25.07.2024