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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     D721
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         DIEWE Wheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                         5120A40741
               Radausführungskennz.:                               ET40 LK 5/120A 74
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   74,10 mm
§22 55190*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       880 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr.
               55189*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        DW4222      140 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                                e1*2007/46*0421*..
               X70                               e1*2001/116*0420*..
               X-N1                              e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X5                    265/40R21        265/40R21                        A02) bis A10)
                                (Baureihe E70,                                                              BF1) E50) E68) ER1) N275)
                                Fahrzeuge mit             285/35R21        285/35R21                        A02) bis A10)
                                Kotflügelverbreiterungen)                                                   BF1) E50) E68) ER1)
                                                          255/40R21        285/35R21                        A02) bis A10)
                                                          N265)                                             BF1) E50) E68) ER1) V00)
                                                          255/40R21        295/35R21                        A02) bis A10)
                                                          N265)                                             BF1) E50) E68) ER1) V00)
                                                          265/40R21        295/35R21                        A02) bis A10)
                                                          N275)                                             BF1) E50) E68) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 55190*00




               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                                e1*2007/46*0421*..
               X70                               e1*2001/116*0420*..
               X-N1                              e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X5                    265/40R21        265/40R21                        A01) bis A10)
                                (Baureihe E70,            K03)                                              BF1) E50) E68) ER1) N275)
                                Fahrzeuge ohne            285/35R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                Kotflügelverbreiterungen) K01)                                              BF1) E50) E68) ER1)
                                                          255/40R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                                          N265)                                             BF1) E50) E68) ER1) V00)
                                                          255/40R21        295/35R21                        A01) bis A10)
                                                          N265)                                             BF1) E50) E68) ER1) V00)
                                                          265/40R21        295/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K03) N275)                                        BF1) E50) E68) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                                e1*2007/46*0421*..
               X-N1                              e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X5                    265/35R21        265/35R21                        A02) bis A10)
                                (Baureihe F15,                                                              A11) BF1) E68a) ER1) N275)
                                Fahrzeuge mit             265/40R21        265/40R21                        A02) bis A10)
                                Kotflügelverbreiterungen)                                                   A11) BF1) E68a) ER1) N275)
                                                          275/35R21        275/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) E68a) ER1)
                                                             285/35R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) E68a) ER1)
                                                             255/35R21              295/30R21               A02) bis A10)
                                                             N265)                                          A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                             255/40R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                             N265)                                          A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                             265/35R21              305/30R21               A02) bis A10)
                                                             N275)                                          A11) BF1) E68a) ER1) V00)
§22 55190*00




               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                                e1*2007/46*0421*..
               X-N1                              e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET40   10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X5                    265/35R21        265/35R21                        A01) bis A10)
                                (Baureihe F15,                                                              A11) BF1) E68a) ER1) N275)
                                Fahrzeuge ohne            265/40R21        265/40R21                        A01) bis A10)
                                Kotflügelverbreiterungen)                                                   A11) BF1) E68a) ER1) N275)
                                                          275/35R21        275/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              A11) BF1) E68a) ER1)
                                                          285/35R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                                          K01)                                              A11) BF1) E68a) ER1)
                                                          255/35R21        295/30R21                        A01) bis A10)
                                                          N265)                                             A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                          255/40R21        285/35R21                        A01) bis A10)
                                                          N265)                                             A11) BF1) E68a) ER1) V00)
                                                          265/35R21        305/30R21                        A01) bis A10)
                                                          N275)                                             A11) BF1) E68a) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                              e1*2007/46*0412*..
               X70                             e1*2001/116*0420*..
               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X6                  265/40R21         265/40R21                         A02) bis A10)
                                (Baureihe E71)                                                              BF1) E69) N275)
                                                        285/35R21         285/35R21                         A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69)
                                                             255/40R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                             N265)                                          BF1) E69) V00)
                                                             255/40R21              295/35R21               A02) bis A10)
                                                             N265)                                          BF1) E69) V00)
                                                             265/40R21              295/35R21               A02) bis A10)
                                                             N275)                                          BF1) E69) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
§22 55190*00




               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                              e1*2007/46*0412*..
               X-N1                            e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330      BMW X6                  265/35R21         265/35R21                         A02) bis A10)
                                (Baureihe F16)                                                              BF1) E69a)
                                                        265/35R21 M+S     265/35R21 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             265/40R21              265/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             265/40R21 M+S          265/40R21 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             275/35R21              275/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             275/35R21 M+S          275/35R21 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             285/35R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a)
                                                             255/35R21              295/30R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a) V00)
                                                             255/40R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a) V00)
                                                             265/35R21              305/30R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E69a) V00)
               Die Verwendung des Rades D721, 5120A40741 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp D821, 5120A35741 (ABE-Nr. 55189*00) an der
               Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55190*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: DW4222
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                      • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

               E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                     • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
§22 55190*00




                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
                      • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

               E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
                     • Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55190 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001371-A0-347
               Anlage-Nr. :                CD6
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
               Teiletyp :                  D721


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD6 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ D721 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 22.04.2024
§22 55190*00