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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51057 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                   DIEWE GmbH
                               Industriestraße 21
                               86438 Kissing
                               QM-Nr. 49 02 0162004

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         D1318
Typ                            D1318
Radgröße                       7.5Jx18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                           Lochkreis-ø (mm)/      tiefe       last   (mm)
                                           Mittenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
5112A5166 D1318 LK 112A JF / ohne Ring     5/112/66,6             51          720    2150
           D1318 LK 112A VO / ohne Ring


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     51057
Herstellerzeichen              DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung          D1318 (s.o.)
Radgröße                       7.5Jx18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 25
       Diewe Typ B46
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                 25
       Diewe Typ B46

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                       DIEWE GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
A-Klasse                66-135        205/45R18   A12 T90                              A14 A18 A57
176, 245G               66-135        215/40R18   A90 T85 T89                          Flh V00 V18
e1*2007/46*0928*..;     66-160        215/40R18   A90 M+S T85 T89                      S01
e1*2001/116*            66-160        225/40R18   A12
0470*04-..
B-Klasse                66-135        205/45R18   T86 T90                              A12 A14 A18
246, 245G               66-135        215/40R18   T85 T89                              A57 NoE V00
e1*2007/46*0751*..;     66-155        215/40R18   M+S T85 T89                          V18 S01
e1*2001/116*            66-155        225/40R18
0470*04-..
- incl. Facelift 2014
C-Klasse                88-215        205/45R18   R37 T86 T90                          A12 A14 A18
204                     88-215        215/40R18   R37 T89                              Cpe Lim S01
e1*2001/116*0431*..     88-225        225/40R18   T88 T92
- Limousine/Coupe
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
C-Klasse T-Modell       115,135       215/40R18   R37 T89                              A12 A14 A18
204K                    88-170        205/45R18   R37 T90                              Car S01
e1*2001/116*0457*..     88-225        225/40R18   T89 T91 T92
- incl. Facelift 2011
(FIN: WDD204...)
CLA-Klasse              80-130        205/45R18   A12 T90                              A14 A18 A57
117, 245G               80-130        215/40R18   A90 T85 T89                          Lim V00 V18
e1*2007/46*1007*..;     80-160        215/40R18   A90 M+S T85 T89                      S01
e1*2001/116*            80-160        225/40R18   A12
0470*04-..
CLA-Klasse              80-130        205/45R18   A12 T90                              A14 A18 A57
Shooting Brake          80-130        215/40R18   A90 T85 T89                          Car V00 V18
245G                    80-160        215/40R18   A90 M+S T85 T89                      S01
e1*2001/116*            80-160        225/40R18   A12
0470*12-..
EQA 250                 80 (140)      215/60R18   M+S                                  A12 A14 A18
F2B                     80 (140)      225/55R18   M+S                                  A58 S02
e1*2007/46*1909*09-..   80 (140)      235/55R18
- Elektro               80 (140)      245/50R18   A01 K2b
GLA-Klasse              85-165        215/60R18                                        A12 A14 A18
F2B                     85-165        225/55R18                                        A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..      85-165        235/55R18                                        S01
                        85-165        245/50R18   A01 K1b K2b
GLB-Klasse              85-165        215/60R18                                        A12 A14 A18
F2B                     85-165        225/55R18                                        A57 NoE NoP
e1*2007/46*1909*..      85-165        235/55R18                                        S01
                        85-165        245/50R18   A01 K1b K2b


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51057 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   205/40R18     225/35R18
Nr.   2   205/45R18     225/40R18
Nr.   3   215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr.   5   215/55R18     235/50R18
Nr.   6   225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51057 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55059416 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ D1318
Hersteller                     DIEWE GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2021 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. August 2021




Bohlander                                                                    00374579.DOC




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