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							Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 31.07.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 EH2+             Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
5112B3966           ET39 PCD 112 CB 66.6    ohne                       66,6                     780     2291    05/20
5112B3966           ET 39 PCD 112 CB 66.6   ohne                       66,6                     800     2260    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                         für Typ : B81; B8; 4G1; F2; 4G2; 4G
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                         Typ : 8R; FY; 8R1; 8R2
Zubehör                                : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                         140 Nm für Typ : F2
                                         165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                         Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                         Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18 91          52J                       AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91          5GG; 51J                  Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94          51J; 54F                  Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93          11A; 22I                  MJ2016; Kombi;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74D;
                                                                                           76O; 77E; 855
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                 Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y                                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94                                  ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                 (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S        52J                      Limousine;
                                          225/45R18 M+S        52J                      Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S        52J                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E;
                                                                                        855
B81            e13*2007/46*1084*..   88 - 195 225/45R18 91     52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91     51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94     51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93     11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E; 855

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91 52J                             AUDI A4 bis MJ2015;
                                           235/40R18 91 5GG; 51J                        Nicht A4 Allroad
                                           235/45R18 94 51J; 54F                        Quattro; AUDI S4 bis
                                           245/40R18 93 11A; 22I                        MJ2016; Kombi;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E; 855
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91     52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91     51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                              235/45R18 94     51J; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93     11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E; 855
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18 91     52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                              235/40R18 91     51J                      Limousine;
                                              235/45R18 94     51J; 54F                 Frontantrieb;
                                              245/40R18 93     11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/40R18 91    51J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/45R18 94    51J; 54F                 AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 225/45R18 91    52J                      Limousine;
                                               245/40R18 93    11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E; 855
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y                                 Nicht A4 Allroad
                                          225/45R18 91Y                                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                          235/45R18 94                                  ab MJ2016; AUDI S4
                                 90 - 260 245/40R18 93Y                                 (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                 260      225/40R18 M+S 52J                             Limousine;
                                          225/45R18 M+S 52J                             Allradantrieb;
                                          235/45R18 M+S 52J                             Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 76O; 77E;
                                                                                        855

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   245/45R18               51G                      nur Limousine
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74D; 76O; 855; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94        5HI; 52J                 A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18 94        57E; 67G                 quattro; Kombi;
                                 100 - 245 225/50R18 95Y                                Stufenheck;
                                           235/45R18 98        52J                      Allradantrieb;
                                           235/45R18 98        57E; 67G                 Frontantrieb;
                                           235/50R18 97W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18           51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                           255/45R18 99        68H                      723; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E; 855; AFY; PDI
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94    52J                      A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/50R18 97                             4-türig;
                                               245/45R18 96                             Allradantrieb;
                                               255/45R18 99                             Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                        76O; 77E; 855; AFY;
                                                                                        PDI
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/50R18 97                             Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             235/55R18       51G                      quattro;
                                               245/50R18 100                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74D; 76O;
                                                                                        77E; 855; AFY; PDI
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                  Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 257       235/55R18 100                          S6 Avant; S6
                                                                                 Limousine;
                                                                                 Kombilimousine;
                                                                                 Limousine;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                 74D; 76O; 77E; 855
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18 98   12T; 5JA                A6; Kombilimousine;
                                          235/50R18 101 12A                      Limousine;
                                          235/55R18 100 12A                      Allradantrieb;
                                          245/50R18 100 11A; 12A; 26P            Frontantrieb;
                                          255/45R18 99   12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/50R18 102 11A; 12A; 245; 248;      51A; 71K; 723; 73C;
                                                         26P                     74D; 76O; 77E; 855;
                                                                                 858
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/50R18 101 12I                      A6 ALLROAD
                                                                                 QUATTRO;
                                          235/55R18 100 12T                      Allradantrieb;
                                          235/60R18 103 12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/50R18 100 12Q                      51A; 71K; 723; 73C;
                                          245/55R18 103 12Q                      74D; 76O; 77E; 855
                                          255/45R18 99   12Q
                                          255/50R18 102 11A; 12A; 26P
                                          255/55R18 105 11A; 12A; 26P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/60R18           51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..                                                      165 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        76O; 863

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/60R18           51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        165 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        76O; 863
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18 103                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/55R18 103                              165 Nm; Q5;
                                             245/60R18 105                              Allradantrieb;
                                             255/55R18 105     11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                             265/55R18 108     11A; 245; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                        855; 98A

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18           51G                      erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                        165 Nm;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 73C; 74A; 740;
                                                                                        76O; 863

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : DW4320


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 210 235/60R18 103                             erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                             245/55R18 103                              165 Nm; Q5;
                                             245/60R18 105                              Allradantrieb;
                                             255/55R18 105     11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                             265/55R18 108     11A; 245; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 740; 76O;
                                                                                        855; 98A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                  Seite: 6 von 12
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                    Vorderachse:                        235/45R18
                    Hinterachse:                        265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                  Seite: 9 von 12
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
863) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
     "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                 Seite: 10 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    AUDI Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                 Seite: 11 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    AUDI A7/S7 Sportb., A6/S6 Lim./Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 300                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 10                                              Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                Stand: 31.07.2020
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                                                                                                 Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA