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							               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
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               Fahrzeughersteller                     : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung         Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                   Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5112A4366 nur        ET43 PCD 112 CB       ohne                        66,6                     800      2260    06/20
               Achse 1              66.6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 53419*06




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1918 KBA: 53420 Lochkreis: 5x112 ET: 52


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDSJ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                   Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 17.10.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1918 KBA: 53420 Lochkreis: 5x112 ET: 52


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDSJ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW4169


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 155 245/45R18 100             GA9; 57E; KDSJ          inkl. Facelift 2020;
                                                                                                            Baureihe W213;
                                                                                                            E300de;
                                                                                                            E300 e;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
§22 53419*06




                                                                                                            73C; 74A; 76A; 77E;
                                                                                                            83A; 854


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: D1918 KBA: 53420 Lochkreis: 5x112 ET: 52


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDSJ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : DW4169


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204 K
                                                            150 Nm für Typ : R2CLECA; R2CS; R2CW; 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/45R18 95             GA3; 57E; 58W;          C 300 e; C 300 de; C
                                                                                    KDSJ                    300 de 4MATIC;
                                                                 235/45R18 94       YAR; YDA; 11A; 26P;     Kombilimousine;
                                                                                    57E; KDSJ               Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                            97G



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/45R18 95         GB5; 57E; 58W;      nicht All-Terrain;
                                                                                KDSJ                nicht C 300 e; nicht
                                                            235/40R18 95        11A; 26P; 57E; 689; C 300 de; nicht C 300
                                                                                KDSJ                de 4MATIC;
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; Kombilimousine;
                                                                                57E; KDSJ           Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/45R18 95        GA3; 57E; 58W;      C 300 e; C 300 e
                                                                                KDSJ                4MATIC; C 400 e
                                                                                                    4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                    300 de 4MATIC;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                    77E; 854; 97G
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/45R18 95        GB5; 57E; 58W;      nicht C 300 e; nicht
§22 53419*06




                                                                                KDSJ                C 300 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R18 95        11A; 26P; 57E; 689; C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                KDSJ                C 300 de; nicht C 300
                                                            235/45R18 94        YAR; YDA; 11A; 26P; de 4MATIC; Limousine;
                                                                                57E; KDSJ           Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O
               204 K         e1*2001/116*0457*.. 150 - 155 225/45R18 95Y        GB5; 11A; 26P; 57E; Nur Baureihe 205;
                                                                                KDSJ                neue C-KLASSE;
                                                                                                    Cabrio;
                                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                                    Limousine;
                                                                                                    Heckantrieb; nur
                                                                                                    Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O;
                                                                                                    854

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 245/45R18 96         GA9; 11A; 26P; 57E; nicht e-/de Modelle
                                                                                KDSJ                (PHEV); Cabrio; Coupe;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                    73C; 74A; 76A; 76O



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 10

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/45R18 100         57E; 58P; KDSJ          Baureihe W213;
                                                                                                        E300de;
                                                                                                        E300e; nur Limousine
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 76A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 53419*06




                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen z u
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 10
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Al le an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R18
                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/45R18
                                   Hinterachse:                         285/35R18
§22 53419*06




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R18
                                   Hinterachse:                          265/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               GA3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
§22 53419*06




                    Hinterachse: 255/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18
                    Hinterachse: 275/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R18
                    Hinterachse: 245/40R18
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KDSJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp i st zulässig:
                     Hinterachse D1918 KBA: 53420 Lochkreis 5x112 ET: 52
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R18
                                   Hinterachse:                        265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/45R18
                                   Hinterachse:                         295/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53419*06




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:     CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 290                  VA
                            26P                     x = 250              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53419*06




                            26N                  x = 300        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CS
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53419*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R2CW
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA
                            27B                     x = 285              y = 360                  HA
                            27I                     x = 235              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53419*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                            27H                  x = 285        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00250-CX-GBM-06
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53419
               zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: D1818
               Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 17.10.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53419*06




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                    Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                       Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland