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							Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 23.08.2021
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 EH2+              Einpreßtiefe (mm)        : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
5112AS52666      ET52 PCD 112 CB      66.6   ohne                      66,6                      765      2400    05/20
5112AS52666      ET52 PCD 112 CB      66.6   ohne                      66,6                      800      2284    05/20
5112AS52666      ET52 PCD 112 CB      66.6   ohne                      66,6                      805      2266    05/20
5112AS52666      ET52 PCD 112 CB      66.6   ohne                      66,6                      860      2100    05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse       zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                46   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                35   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                30   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                43   oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                      Stand: 23.08.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 225/40R18 91                11A; 248                Schräghecklimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74D; 76O


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   35 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   43 oder
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET:                   38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1ES
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör                                    : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
                                             170 Nm für Typ : R1ES erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99               GA9; 57F; KAGS;         Coupé; Cabrio;
                                                                     KAMZ; KAM0; KAM1        Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103        58P; KAMZ; KAM0;     erhöhtes
                                                               KAM1                 Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300 e;
                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740; 76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      Baureihe W213; nicht
                                                               KAM0; KAM1           All Terrain; nicht
                                             275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
                                                               KAM0; KAM1           Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76B; 76O
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103      12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300e; nur
                                                                                    Limousine Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                    74A; 740; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18          GCM; 57F; 689; KAGS; Baureihe W212; nicht
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1; AMG-Paket;
                                                               KAM2                 Stufenheck;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    729; 73C; 74A; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99       57F; 58P; KAMZ;      erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    nicht E300e/E350e;
                                                                                    nicht E300de;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                    76O


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: D1818 KBA: 53419 Lochkreis: 5x112 ET: 46 oder


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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Radtyp:   D1818      KBA:   53419    Lochkreis:   5x112   ET:   35 oder
Radtyp:   D1818      KBA:   53419    Lochkreis:   5x112   ET:   30 oder
Radtyp:   D1818      KBA:   53419    Lochkreis:   5x112   ET:   43 oder
Radtyp:   D1818      KBA:   53419    Lochkreis:   5x112   ET:   38

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGS, KAM0, KAM1, KAM2,
KAMZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 212K; 204; 212
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 163; F2CLA; 164; 251
Zubehör                                    : DW4169


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : H1GLE
Zubehör                                    : DW4601


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 212K
                                             130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                             140 Nm für Typ : F2CLA
                                             150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 251
                                             150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
                                             155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : 163 erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y       57F; 67O; KAGS            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             255/40R18 95      11A; 248; 57F; 68W;       155 Nm; Nur Baureihe
                                                               KAGS                      205; neue C-KLASSE;
                                             265/35R18 93Y     11A; 248; 57F; 689;       nur Fzg.-Breite
                                                               KAGS                      1839mm; Allradantrieb;
                                             265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       nicht Hybrid;
                                                               KAGS                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/35R18 95      11A; 248; 57F; 688;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                               KAGS                      73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..    225       235/40R18 91                                AMG CLA 35; Kombi;
                                             245/40R18 93      11A; 24J; 26N; 27I        Limousine;
                                             255/40R18 95      11A; 24J; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                               27H; 27I                  Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99         GA9; 57F; KAGS;      Coupé; Cabrio;
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1     Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76B; 76O
R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 155 275/40R18 103     58P; KAMZ; KAM0;     erhöhtes
                                                               KAM1                 Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300 e;
                                                                                    Kombilimousine;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740; 76B
R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/40R18 103     GA9; 57F; KAMZ;      Baureihe W213; nicht
                                                               KAM0; KAM1           All Terrain; nicht
                                             275/40R18 99Y     GA9; 5JK; 57F; KAMZ; E300de; nicht E300e;
                                                               KAM0; KAM1           Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 76B; 76O




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen   Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103       12T; 57F; 58P; KAMZ; erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    E300de; E300e; nur
                                                                                    Limousine Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                    74A; 740; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18          GCM; 57F; 689; KAGS; Baureihe W212; nicht
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1; AMG-Paket;
                                                               KAM2                 Stufenheck;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    729; 73C; 74A; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99       57F; 58P; KAMZ;      erhöhtes
                                                               KAM0; KAM1           Anzugsmoment
                                                                                    170 Nm; Baureihe
                                                                                    W213;
                                                                                    nicht E300e/E350e;
                                                                                    nicht E300de;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    73C; 74A; 740; 76B;
                                                                                    76O

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97         GCM; 5IM; 57F; 689;       Kombi; Heckantrieb;
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAM2                      12A; 51A; 71K; 723;
                                             275/35R18 99      5JK; 57F; 67B; 688;       729; 73C; 74A; 76B
                                                               KAMZ; KAM0; KAM1;
                                                               KAM2

Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18      105                             GLE SUV;
                                          265/55R18      108                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/50R18      107                             12A; 51A; 71K; 723;
                                          285/50R18      109   11A; 26P                  73C; 74A; 75I; 76O;
                                                                                         BES; DEÄ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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                                                                                                   Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18           11A; 24M; 51J; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W
                                           255/55R18 105       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
163          e1*96/79*0083*..  110 - 215 285/50R18 109         11A; 24K                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                   255       285/50R18         10N; 11A; 24K; 51G        170 Nm;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 723; 729;
                                                                                         73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                         DEB; VFZ
164           e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; DEL


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereit s in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 23.08.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 14
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 23.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 14
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R18
                     Hinterachse:                        275/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/40R18
                     Hinterachse:                         275/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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                                                                                                   Seite: 10 von 14
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es i st
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                  Stand: 23.08.2021
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAGS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 30
KAM0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAM1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAM2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 46
KAMZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse D1818 KBA: 53419 Lochkreis 5x112 ET: 35
VFZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 346mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          265/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA
             27F                  x = 280        y = 280            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00251-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53420
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1918
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH                                 Stand: 23.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     H1GLE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1885*..
       Handelsbez.:     GLE-Klasse, GLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 270                  VA
             26P                     x = 320              y = 320                  VA
             27I                     x = 280              y = 330                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 320             8                VA
             26N                  x = 320        y = 320            30                VA
             27F                  x = 280        y = 330             8                HA
             27H                  x = 280        y = 330            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.