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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53776 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Arcasting S.r.l.
                                Via Monte Santo, 41
                                I-31039 Riese Pio X (TV)
                                39 02 0140611

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MAMMUT
Typ                             A230A
Radgröße                        7JX17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
5551206 A230A PCD120 ET55 / ohne Ring             5/120/65,1         55        1125   2206
51

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53776
Herstellerzeichen               Arcasting
Radtyp und Ausführung           A230A... (s.o.)
Radgröße                        7JX17H2
Einpresstiefe                   ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel  Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5 (2-teilig) Kegel 60°     200                   37
S02       Schraube M14x1,5 (2-teilig) Kegel 60°     180                   37

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      MAN
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                    Arcasting S.r.l.

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
MAN TGE                75,103,130    235/60R17C                                    A07 A12 A14
SYN1E                                                                              A19 AFa NoE
e1*2007/46*1626*..                                                                 S01
- nur Frontantrieb
- geschl. Aufbau
MAN TGE                103, 130      235/60R17C A10 225                            A07 A14 A19
SYN1E                                                                              AHa S01
e1*2007/46*1626*..
- nur Heckantrieb
- geschl. Aufbau
MAN TGE 4x4            103, 130      235/60R17C A10                                A07 A14 A19
SYN1E                                                                              A56 S01
e1*2007/46*1626*..
- geschl. Aufbau
VW Bus (T7)            100           215/60R17    A33 R37 T00 T96                  A07 A14 A19
ST                     100           215/60R17C   A13 R37                          A58 A60 BT7
e1*2018/858*00018*..   100           225/55R17    A12 R37 T01 T97                  MpH NoE
- Multivan             100           225/55R17C   A12 R37                          S02
                       100           225/60R17    A12 R37 T03 T99
                       100           225/60R17C   A12 R37
                       100-150       215/60R17    A33 M+S T00 T96
                       100-150       215/60R17C   A13 M+S
                       100-150       225/55R17    A12 M+S T01 T97
                       100-150       225/55R17C   A12 M+S
                       100-150       225/60R17    A12 M+S T03 T99
                       100-150       225/60R17C   A12 M+S
                       100-150       235/55R17    A12 T03 T99
                       100-150       245/55R17    A12
VW Crafter (II)        103, 130      235/60R17C   A10 225                          A07 A14 A19
SYN1E                                                                              AHa S01
e1*2007/46*1613*..
- nur Heckantrieb
- geschl. Aufbau
VW Crafter (II)        75,103,130    235/60R17C                                    A07 A12 A14
SYN1E, SYMWE                                                                       A19 AFa NoE
e1*2007/46*1613*..;                                                                S01
e1*2007/46*1935*..
- nur Frontantrieb
- geschl. Aufbau
VW Crafter (II)        103, 130      235/60R17C A10                                A07 A14 A19
4Motion                                                                            A56 S01
SYN1E, SYMWE
e1*2007/46*1613*..;
e1*2007/46*1935*..
- geschl. Aufbau




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53776 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                         Seite 3 von 6

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

225      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                        Seite 4 von 6

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

BT7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 332 mm
an Achse 1.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                         Seite 5 von 6

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2022 in Lambsheim statt.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55803322 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ A230A
Hersteller                    Arcasting S.r.l.

                                                                                       Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Mai 2022




Schmidt                                                                     00391258.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim