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Prüfbericht 366-0246-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000904
ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: D1017
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 03.09.2019
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                  Rad                       Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1017SX-5108A46651 PCD 108 A                 ohne                        65,1                    900     2105    05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Jumpy, Dispatch
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
V            e2*2007/46*0531*.. 70 - 110 215/60R17              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                110      225/55R17              51G                        711; 714; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Jumpy SpaceTourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
V            e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/60R17              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                         225/55R17              51G                        711; 714; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76V; 77E

Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
V            e2*2007/46*0533*..  70 - 110 215/60R17             12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                 110      225/55R17             51G                        711; 714; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76V; 77E
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Prüfbericht 366-0246-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000904
ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: D1017
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 03.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V            e2*2007/46*0532*..  70 - 130 215/60R17             12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                          225/55R17             51G                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17              12K; 51G                 Kombi; Limousine;
                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76V; 77E

Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
V            e2*2007/46*0537*.. 70 - 130 215/60R17              12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                         225/55R17              51G                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76V; 77E
V              e2*2007/46*0538*..   70 - 130 215/60R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                    110      225/55R17          51G                      711; 714; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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Prüfbericht 366-0246-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000904
ANLAGE: 9.2                                                      Radtyp: D1017
Hersteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 03.09.2019
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.