Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1017SX-5108A4 PCD 108 ohne 65,1 900 2105 05/16 6651 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V; (Kegelbund lose für Stahlräder) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 3 125 Nm für Typ : V Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93 kurzer Radstand; 205/55R17 91 langer Radstand; 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 73C; 74A 76S Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V (Kegelbund lose für Stahlräder) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L (SERIE Flachb. lose) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 6*9HZ*; 6*6FY*; 6*9HY*; 6*RFN*; 6*UHZ*; 6*4HP*; M; 6*****; 6*4HT*; 6*RHR*; 6*3FY*; 6*6FZ*; 8; 6*RFJ*; 6*3FZ*; 6*RHL*; 6*XFV* Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ* 100 Nm für Typ : L; 8 125 Nm für Typ : V Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 215/50R17 91 12A Kombi; Limousine; 6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 51A; 73C; 76S 6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 6*3FZ* e2*2001/116*0294*.. 6*4HP* e2*2001/116*0352*.. 6*4HT* e2*2001/116*0346*.. 6*6FY* e2*2001/116*0330*.. 6*6FZ* e2*2001/116*0292*.. 6*9HY* e2*2001/116*0336*.. 6*9HZ* e2*2001/116*0296*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 51G Coupe; 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 73C; 76S Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 121 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008; PEUGEOT 215/65R17 99 124 5008; nur GT-Line; 133 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 225/65R17 101 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 73C; 76S; 77E 235/60R17 102 11A; 12A; 26P 245/55R17 102 11A; 12A; 26B M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008; PEUGEOT 215/65R17 99 124 5008; nicht GT-Line; 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 225/65R17 101 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 73C; 76S; 77E 235/60R17 102 11A; 12A; 26P 245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26B Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/50R17 89 12A Peugeot 308 SW; Kombi; 215/45R17 91 12N Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 73C; 740; 76S L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 12N Schrägheck; 60 - 133 205/50R17 89 12A Frontantrieb; 225/45R17 91 124 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 133 215/45R17 87W 12N 51A; 73C; 740; 76S; 115 215/45R17 87 12N 76T Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 Nicht 508 RXH 225/50R17 98 11A; 248 (Allroad); Kombi; 225/55R17 97W 11A; 248 Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Toyota Motor Europe NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: PROACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; e2*2007/46*0538*.. 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A Allradantrieb; e9*98/14*0044*.. 225/45R17 51G Frontantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 225/45R17 90 VEM; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 573; 73C; VEZ Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 51G nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. Allradantrieb; KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11G; 11H; 12A; e9*2001/116*0028*.., 51A; 573; 73C e9*96/79*0028*.., e9*98/14P0028*.., e9*98/14*0028*.. Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 51G Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 73C; 76S S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 51G Cross Country; e4*98/14*0040*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 73C; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw. 7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*.. Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*.. Handelsbez.: Jumpy, Dispatch Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: 3 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*.. Handelsbez.: C4 PICASSO Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 240 y = 400 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 220 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 400 8 VA 26J x = 280 y = 400 25 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 20 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 350 15 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*.. Handelsbez.: Expert, Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*.. Handelsbez.: Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA