Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1017SX-5108A4 PCD 108 A ohne 65,1 900 2105 05/16 6651 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : V (Kegelbund lose für Stahlräder) Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : V 130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Verkaufsbezeichnung: 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 98 11A; 248 130 Nm; Nicht 508 RXH 225/55R17 97W 11A; 248 (Allroad); Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Toyota Motor Europe NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: PROACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H; e2*2007/46*0538*.. 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C; 215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E 104/102 225/55R17 101 12I; 5KK 225/55R17C 12I 104/102 235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H; R Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KV; J; T; K; JV; S Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A erhöhtes Anzugsmoment e9*98/14*0044*.. 225/45R17 51G 170 Nm; Allradantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 225/45R17 90 VEM; 11A Frontantrieb; e9*98/14*0036*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740; VEZ Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 51G nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. Allradantrieb; KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11G; 11H; 12A; e9*2001/116*0028*.., 51A; 573; 71K; 723; e9*96/79*0028*.., 73C; 74D e9*98/14P0028*.., e9*98/14*0028*.. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 51G Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76S S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 51G Cross Country; e4*98/14*0040*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw. 7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist. Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*.. Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*.. Handelsbez.: Jumpy, Dispatch Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*.. Handelsbez.: Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*.. Handelsbez.: Expert, Expert Traveller Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA Gutachten 366-0174-15-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 18.12.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: V Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*.. Handelsbez.: PROACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA 27B x = 280 y = 330 HA 27I x = 230 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 280 y = 330 2 HA 27F x = 280 y = 330 2 HA