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							Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1017SX-5108A4 PCD 108 A                     ohne                        65,1                    900     2105    05/16
6651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Jumpy, Dispatch
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
V            e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R17 98           12O; 5JA                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R17 100          12O; 5KA                   51A; 71K; 723; 73C;
                                         215/60R17C             12O                        74A; 75I; 77E
                                         104/102
                                         225/55R17 101          12I; 5KK
                                         225/55R17C             12I
                                         104/102
                                         235/50R17 100          11A; 12A; 26P; 5KA
                                         235/55R17 99           11A; 12A; 26P; 5JK

Verkaufsbezeichnung:     Jumpy SpaceTourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
V            e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R17 98           12O; 5JA                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R17 100          12O; 5KA                   51A; 71K; 723; 73C;
                                         215/60R17C             12O                        74A; 75I; 77E
                                         104/102
                                         225/55R17 101          12I; 5KK
                                         225/55R17C             12I
                                         104/102
                                         235/50R17 100          11A; 12A; 26P; 5KA
                                         235/55R17 99           11A; 12A; 26P; 5JK

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : V (Kegelbund lose für Stahlräder)
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 8
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : V
                                          130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V            e2*2007/46*0533*..  70 - 130 215/55R17 98          12O; 5JA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R17 100         12O; 5KA                 51A; 71K; 723; 73C;
                                          215/60R17C            12O                      74A; 75I; 77E
                                          104/102
                                          225/55R17 101         12I; 5KK
                                          225/55R17C            12I
                                          104/102
                                          235/50R17 100         11A; 12A; 26P; 5KA
                                          235/55R17 99          11A; 12A; 26P; 5JK

Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V            e2*2007/46*0532*..  70 - 130 215/55R17 98          12O; 5JA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R17 100         12O; 5KA                 51A; 71K; 723; 73C;
                                          215/60R17C            12O                      74A; 75I; 77E
                                          104/102
                                          225/55R17 101         12I; 5KK
                                          225/55R17C            12I
                                          104/102
                                          235/50R17 100         11A; 12A; 26P; 5KA
                                          235/55R17 99          11A; 12A; 26P; 5JK

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     82 - 150 215/55R17 98                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/50R17 98  11A; 248                     130 Nm; Nicht 508 RXH
                                              225/55R17 97W 11A; 248                     (Allroad); Kombi;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V            e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/55R17 98          12O; 5JA                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*2007/46*0538*..           215/60R17 100         12O; 5KA                 51A; 71K; 723; 73C;
                                          215/60R17C            12O                      74A; 75I; 77E
                                          104/102
                                          225/55R17 101         12I; 5KK
                                          225/55R17C            12I
                                          104/102
                                          235/50R17 100         11A; 12A; 26P; 5KA
                                          235/55R17 99          11A; 12A; 26P; 5JK

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H; R
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : KV; J; T; K; JV; S
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                          170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A                        erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               225/45R17         51G                      170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,           225/45R17 90      VEM; 11A                 Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17            51G                      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                          Allradantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                             Frontantrieb;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
               e9*2001/116*0028*..,                                                      51A; 573; 71K; 723;
               e9*96/79*0028*..,                                                         73C; 74D
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93                                  nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..              225/45R17            51G                      Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                 225/50R17            51G                      Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 76S
S              e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17         51G                      Cross Country;
               e4*98/14*0040*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0530*..
       Handelsbez.:    Jumpy SpaceTourer

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0531*..
       Handelsbez.:    Jumpy, Dispatch

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0532*..
       Handelsbez.:    Expert Traveller

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0533*..
       Handelsbez.:    Expert, Expert Traveller

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0537*..
       Handelsbez.:    PROACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    V
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0538*..
       Handelsbez.:    PROACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 270                   VA
             26P                      x = 200             y = 220                   VA
             27B                      x = 280             y = 330                   HA
             27I                      x = 230             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 270             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 270            24                 VA
             27H                   x = 280       y = 330             2                 HA
             27F                   x = 280       y = 330             2                 HA