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							                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : ALFA LANC., CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung      in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                in kg      in mm     datum
                NEV1651630032 ET 30 PCD 5x98 CB 58,1               ohne                    58,1                     605      2200    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100572*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : C17B28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 195/50R16           84      11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
                                                         195/55R16           87      11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
                                                         205/45R16           83      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                         205/50R16           87      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R16           91      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 744

                 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 195/50R16          84      11A; 24C; 24D            Pkw geschlossen; Lkw
                 225L         N130                        195/55R16          87      11A; 24C; 24D            geschl.Kasten (Serie);
                                                          205/45R16          83      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                          205/50R16          87      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16          91      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 744


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Zubehör                                    : C17B28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     500
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FA1          e3*2018/858*00001*.., 43            185/55R16 83        11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                               e3*2018/858*00012*..                                  26N; 27B; 27H           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 195/50R16 84        11A; 24J; 248; 26B;     725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                     26N; 27B; 27H           76U; 77E
                                                                 195/55R16 87        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                     26N; 27B; 27H
                                                                 205/50R16 87        11A; 241; 246; 248;
                                                                                     26B; 26J; 27B; 27F
                                                                 215/50R16 90        11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27F


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA LANC., FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : C17B28
§22 100572*00




                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                                             836; 159; 164; 167; 175; 178; 182; 185; 186; 188; 225; 225L; 312;
                                                             839; 843; 930
                                                             100 Nm für Typ : 164; 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99         195/55R16   87      11A; 24M                Schrägheck;
                                                                 205/50R16   87      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                 205/55R16   91      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/50R16   92      11A; 21S; 22I; 24D;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24J; 57T                725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                             FH0

                Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ALFA         G731              66 - 95   205/45R16-83                11A; 22B; 22F; 24C;     3-türig; 5-türig;
                ROMEO                                                                24D; 367                10B; 11B; 11G; 11H;
                930                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                930          e3*96/27*0029*..                                                                725; 73C; 74A; FF0
                ALFA         G731              103 - 114 195/50R16                   11A; 22B; 22F; 24D;     3-türig; 5-türig;
                ROMEO                                                                24J; 631                10B; 11B; 11G; 11H;
                930                                      195/50R16-84                11A; 22B; 22F; 24D;     12A; 51A; 71A; 721;
                930          e3*96/27*0029*..                                        24J                     725; 73C; 74A; FF0
                                                         205/45R16                   11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                                     24J; 631




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 155
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ALFA         F737/1            66 - 93 205/45R16-83              NICHT für 2.5 TD        Frontantrieb; bis
                ROMEO                                                            (92kW); 11A; 21B;       Nachtrag 3;
                167                                                              22B; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               92      205/45R16-87              11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                       Reinf                     24M                     725; 73C; 74A; FES
                                               104     205/45R16                 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M; 631
                                                     120 - 121 205/45R16         FFN; 11A; 21B; 22B;
                                                                                 24J; 24M
                ALFA          F737/1                 137       205/45R16         11A; 21B; 21L; 22B;     Allradantrieb; bis
                ROMEO                                                            22G; 24J; 63H           Nachtrag 3;
                167                                            205/45R16 87W     nur bis 1030 kg zul.    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 Achslast; 11A; 21B;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 21L; 22B; 22G; 24J;     725; 73C; 74A; FES
                                                                                 5ET
                ALFA          F737                   140       205/45R16         FFN; 11A; 21B; 21L;     Einzelbereifung;
                ROMEO                                                            22B; 22G; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                167                                                                                      12A; 51A; 71A; 721;
                167           F737                                                                       725; 73C; 74A; FES
                ALFA          F737                   77 - 95   205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                ROMEO                                                            24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                167                                  106       205/45R16         11A; 21B; 22B; 24J;     725; 73C; 74A; FES
§22 100572*00




                167           F737                                               24M; 631
                                                     121       205/45R16         FFN; 11A; 21B; 22B;
                                                                                 24J; 24M
                ALFA          F737/1                 66       205/45R16-83       11A; 21B; 22B       Frontantrieb; ab
                ROMEO                                85 - 120 205/45R16          11A; 21B; 22B; 51G Nachtrag 4 der F737/1;
                167                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                167           e3*95/54*0011*..                                                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; FFM

                Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 164
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                164          E897              105 - 109 205/55R16               11A; 22B; 362; 51G      10B; 11B;   11G; 11H;
                                                         205/55R16-88            11A; 22B; 362           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A
                164           E897/1                 84 - 105 205/55R16          11A; 22B; 362; 51G      10B; 11B;   11G; 11H;
                                                              205/55R16-88       11A; 22B; 362           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A
                164           E897/2                 92 - 106 205/55R16          11A; 22B; 362; 51G      10B; 11B;   11G; 11H;
                                                              205/55R16-88       11A; 22B; 362           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BARCHETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                183          e3*95/54*0005*..,  96     205/45R16-83                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              G954                                                                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FFM




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 205/45R16-83             11A; 21B; 21L; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              G983                                               22G; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91                                   Schrägheck;
                                                          215/55R16 93                                   Frontantrieb;
                                                          225/50R16 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76T;
                                                                                                         76U

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FA           e3*92/53*0002*..   102          205/50R16-86        11A; 21L                10B; 11B;   11G; 11H;
                                                140          205/50R16           51G                     12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; FES
                175           e3*93/81*0001*..,      96 - 108 205/50R16-87       11A; 21L                10B; 11B;   11G; 11H;
                              e3*95/54*0008*..,      140 - 162 205/50R16         51G                     12A; 51A;   71A; 721;
                              G730                                                                       725; 73C;   74A; 868;
                                                                                                         FES
§22 100572*00




                Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16      84      11A; 24C; 24D           Pkw geschlossen; Lkw
                             e3*2007/46*0011*..           195/55R16      87      11A; 24C; 24D           geschl.Kasten (Serie);
                225L         N157                         205/45R16      83      11A; 24J; 24M; 5DW      Frontantrieb;
                                                          205/50R16      87      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16      91      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 744;
                                                                                                         76Q

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16       83      11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 51 - 74 195/50R16       84      11A; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                         205/45R16       87      11A; 24M                725; 73C; 74A
                                                         205/50R16       87      11A; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94     195/50R16 84        11A; 24J; 24M; 5EA      Stufenheck;
                                                             195/55R16 87        11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                             205/50R16 87        11A; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                185          e3*93/81*0003*..,  55 - 83        205/45R16-87      11A; 22B; 24C; 24D      Pkw geschlossen;
                              e3*95/54*0003*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                186          e3*96/79*0042*..   76 - 77 195/55R16 87             5ET                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/45R16 84             11A; 22B; 22F; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24D                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                               195/50R16 84      11A; 22B; 22F; 24C;     725; 73C; 74A
                                                                                 24D; 367; 54A
                                                               205/45R16 83      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                                 24D; 367

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
§22 100572*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                169          e3*2001/116*0151*.. 73 - 74       195/40R16 76                              Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                169           e3*2001/116*0151*.. 38 - 55      195/40R16 76      FGR; 11A; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                     51 - 55   195/40R16 76      Dieselmotor; 11A;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                169           e3*2001/116*0151*.. 44 - 55      195/45R16 80                              Nicht FIAT Panda 4x4
                                                                                                         Cross; Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                188          e3*98/14*0048*..   44 - 74        195/45R16 80      11A; 22B; 22D; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 367                12A; 51A; 71A; 721;
                                                     44 - 96   195/45R16 80W     11A; 22B; 22D; 22L;     725; 73C; 74A; FES
                                                                                 24J; 367

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 205/55R16               11A; 21B; 22B; 22L;     Kombi; Limousine;
                                                                                 24J; 24M; 51G           Schrägheck 2-türig;
                                                               215/55R16 93      11A; 21B; 22B; 22K;     Schrägheck 4-türig;
                                                                                 22L; 24J; 24M           10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 16

                Verkaufsbezeichnung:      FIAT TEMPRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                159          F449, F449/1        83            205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 22D;     Kombi; Allradantrieb;
                                                                                 22F; 24C                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FES
                159           F449, F449/1           55 - 83   205/45R16-83      11A; 21J; 21L; 22G      Pkw geschlossen;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FES

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 77  195/45R16 80           11A; 24D                Fiat 500; Fiat 500 C
                                                          205/45R16 83           11A; 24D                (Cabrio); Nicht
                                                 72 - 77  195/45R16              51G                     LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         916; BEO; FE0
                312           e3*2001/116*0261*.. 99 - 121     195/45R16 80                              500 Abarth; 2-türig;
§22 100572*00




                                                               205/45R16 83                              Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                         77E; 82N; BEO

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                312          e3*2007/46*0064*..  51 - 70  185/50R16 81   11A; 248; 5DF                   nur Panda Cross;
                                                          185/55R16 83   11A; 248                        Allradantrieb;
                                                          185/60R16 86   11A; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/45R16 84                                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                          195/50R16 84   11A; 248                        725; 73C; 74A; 77E;
                                                          195/55R16 91   11A; 248                        BEO
                                                          205/45R16 83   11A; 248
                312          e3*2007/46*0064*..  99 - 121 195/45R16 80                                   500 Abarth; 2-türig;
                                                          205/45R16 83                                   Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                         77E; 82N; BEO
                312           e3*2007/46*0064*..     44 - 70   185/50R16   81    11A;   248;   27I       Nur Fiat Panda
                                                               195/40R16   80    11A;   248;   27I       (Kombi); nicht Panda
                                                               195/45R16   80    11A;   248;   27I       Cross; Frontantrieb;
                                                               205/45R16   83    11A;   248;   27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         77E; BEO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 7 von 16
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                312          e3*2007/46*0064*..  44 - 77  195/45R16 80   11A; 24D                            Fiat 500; Fiat 500 C
                                                          205/45R16 83   11A; 24D                            (Cabrio); Nicht
                                                 72 - 77  195/45R16      51G                                 LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                             türig; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                             916; BEO; FE0
                312            e3*2007/46*0064*..      50 - 70   185/50R16 81        5DF                     Nur LANCIA Ypsilon;
                                                                 195/40R16 80        5DA                     Schrägheck 4-türig;
                                                                 195/45R16 84                                Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                             BEO

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen   Auflagen
                LANCIA       e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16                   11A; 22B; 22G; 24J;  nur Ausf. mit Fz-
                836          G489                                                    63H                  Breite 1759mm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
§22 100572*00




                                                                                                          725; 73C; 74A; FES
                LANCIA         e3*96/27*0021*..,       51 - 102 205/45R16-83         Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
                836            G489                                                  22B; 22G; 24J; 24M; Breite 1703mm;
                                                                                     5DK
                                                       66        205/45R16           Dieselmotor; FFN;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24J; 24M             725; 73C; 74A
                LANCIA         e3*96/27*0021*..,       51        205/45R16-83                             nur Ausf. mit Fz-
                836            G489                    66 - 96   205/45R16           FFN                  Breite 1759mm;
                                                       102       205/45R16-83                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 205/50R16-87                 11A; 21P; 22I; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     24J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                 205/55R16           11A; 21P; 22I; 22M;     725; 73C; 74A
                                                                                     24J; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 44 - 77 195/50R16 84                11A; 22P; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                         205/45R16 83                11A; 24M                725; 73C; 74A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Zubehör                                    : C17B28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     KA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RU8          e3*2001/116*0280*.. 51 - 55         195/45R16 80        11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/45R16 83        11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24M                     725; 73C; 74A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : C17B28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 195/50R16           84      11A; 24C; 24D           Pkw geschlossen; Lkw
                A*****       e3*2001/116*0272*..         195/55R16           87      11A; 24C; 24D           geschl.Kasten (Serie);
                225L         N127                        205/45R16           83      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
§22 100572*00




                                                         205/50R16           87      11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R16           91      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 744


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex bes chreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorg anisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Beric htigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 16
                       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                       Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100572*00




                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslas che der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 100572*00




                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100572*00




                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                      berücksichtigen.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
                     Achslast von 900kg.
                5DF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 925kg.
                5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 950kg.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 100572*00




                     Achslast von 1090kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
                868) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
§22 100572*00




                     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
                BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüst et sind.
                FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
                     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
                FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
                     werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
                     werden.
                FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den
                     Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des
                     Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten
                     werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FIAT
                       Fahrzeugtyp:     312
                       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0064*..
                       Handelsbez.:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA

                       Variante(n):     Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 245              y = 270                 VA
                             26P                      x = 195              y = 220                 VA
                             27B                      x = 270              y = 230                 HA
                             27I                      x = 220              y = 180                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100572*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                             26J                  x = 245        y = 270             8                VA
                             27H                  x = 270        y = 230             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 230            18                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FA1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00012*..
                       Handelsbez.:     500

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 315              y = 270                 VA
                             26P                      x = 265              y = 220                 VA
                             27B                      x = 270              y = 270                 HA
                             27I                      x = 220              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100572*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 315        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 315        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 270            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Stellantis/FCA
                       Fahrzeugtyp:     FA1
                       Genehm.Nr.:      e3*2018/858*00001*..
                       Handelsbez.:     500

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 315              y = 270                 VA
                             26P                      x = 265              y = 220                 VA
                             27B                      x = 270              y = 270                 HA
                             27I                      x = 220              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100572*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 315        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 315        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 270            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.