Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : ALFA LANC., CITROEN, FCA, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1651630032 ET 30 PCD 5x98 CB 58,1 ohne 58,1 605 2200 05/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100572*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17B28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw
195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie);
205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw
225L N130 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie);
205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 744
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Zubehör : C17B28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: 500
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA1 e3*2018/858*00001*.., 43 185/55R16 83 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2018/858*00012*.. 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74H;
26N; 27B; 27H 76U; 77E
195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
205/50R16 87 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27F
215/50R16 90 11A; 24C; 244; 26B;
26J; 27B; 27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17B28
§22 100572*00
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
836; 159; 164; 167; 175; 178; 182; 185; 186; 188; 225; 225L; 312;
839; 843; 930
100 Nm für Typ : 164; 169; 183; 192; 198; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 51 - 99 195/55R16 87 11A; 24M Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21S; 22I; 24D; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 57T 725; 73C; 74A; 76U;
FH0
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24C; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24D; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 12A; 51A; 71A; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 725; 73C; 74A; FF0
ALFA G731 103 - 114 195/50R16 11A; 22B; 22F; 24D; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/50R16-84 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71A; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 24J 725; 73C; 74A; FF0
205/45R16 11A; 22B; 22F; 24D;
24J; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 93 205/45R16-83 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis
ROMEO (92kW); 11A; 21B; Nachtrag 3;
167 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
92 205/45R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71A; 721;
Reinf 24M 725; 73C; 74A; FES
104 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
120 - 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B;
24J; 24M
ALFA F737/1 137 205/45R16 11A; 21B; 21L; 22B; Allradantrieb; bis
ROMEO 22G; 24J; 63H Nachtrag 3;
167 205/45R16 87W nur bis 1030 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71A; 721;
21L; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74A; FES
5ET
ALFA F737 140 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 21L; Einzelbereifung;
ROMEO 22B; 22G; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
167 12A; 51A; 71A; 721;
167 F737 725; 73C; 74A; FES
ALFA F737 77 - 95 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 24M 12A; 51A; 71A; 721;
167 106 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; FES
§22 100572*00
167 F737 24M; 631
121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B;
24J; 24M
ALFA F737/1 66 205/45R16-83 11A; 21B; 22B Frontantrieb; ab
ROMEO 85 - 120 205/45R16 11A; 21B; 22B; 51G Nachtrag 4 der F737/1;
167 10B; 11B; 11G; 11H;
167 e3*95/54*0011*.. 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FFM
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 164
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
164 E897 105 - 109 205/55R16 11A; 22B; 362; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 11A; 22B; 362 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
164 E897/1 84 - 105 205/55R16 11A; 22B; 362; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 11A; 22B; 362 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
164 E897/2 92 - 106 205/55R16 11A; 22B; 362; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 11A; 22B; 362 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FFM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 22G; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91 Schrägheck;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76T;
76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 205/50R16-86 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
140 205/50R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FES
175 e3*93/81*0001*.., 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 140 - 162 205/50R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
G730 725; 73C; 74A; 868;
FES
§22 100572*00
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw
e3*2007/46*0011*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie);
225L N157 205/45R16 83 11A; 24J; 24M; 5DW Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 744;
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 87 11A; 24M 725; 73C; 74A
205/50R16 87 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA Stufenheck;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
186 e3*96/79*0042*.. 76 - 77 195/55R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 195/45R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R16 84 11A; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74A
24D; 367; 54A
205/45R16 83 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA
§22 100572*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 195/40R16 76 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 55 195/40R16 76 FGR; 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
51 - 55 195/40R16 76 Dieselmotor; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 195/45R16 80 Nicht FIAT Panda 4x4
Cross; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R16 80 11A; 22B; 22D; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 367 12A; 51A; 71A; 721;
44 - 96 195/45R16 80W 11A; 22B; 22D; 22L; 725; 73C; 74A; FES
24J; 367
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine;
24J; 24M; 51G Schrägheck 2-türig;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22K; Schrägheck 4-türig;
22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71A;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
159 F449, F449/1 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; Kombi; Allradantrieb;
22F; 24C 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FES
159 F449, F449/1 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21J; 21L; 22G Pkw geschlossen;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FES
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C
205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht
72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 77E;
916; BEO; FE0
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 121 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
§22 100572*00
205/45R16 83 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U;
77E; 82N; BEO
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 185/50R16 81 11A; 248; 5DF nur Panda Cross;
185/55R16 83 11A; 248 Allradantrieb;
185/60R16 86 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 84 12A; 51A; 71A; 721;
195/50R16 84 11A; 248 725; 73C; 74A; 77E;
195/55R16 91 11A; 248 BEO
205/45R16 83 11A; 248
312 e3*2007/46*0064*.. 99 - 121 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
205/45R16 83 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U;
77E; 82N; BEO
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 70 185/50R16 81 11A; 248; 27I Nur Fiat Panda
195/40R16 80 11A; 248; 27I (Kombi); nicht Panda
195/45R16 80 11A; 248; 27I Cross; Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
77E; BEO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 44 - 77 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; Fiat 500 C
205/45R16 83 11A; 24D (Cabrio); Nicht
72 - 77 195/45R16 51G LANCIA Ypsilon; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 77E;
916; BEO; FE0
312 e3*2007/46*0064*.. 50 - 70 185/50R16 81 5DF Nur LANCIA Ypsilon;
195/40R16 80 5DA Schrägheck 4-türig;
195/45R16 84 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 77E;
BEO
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 63H Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§22 100572*00
725; 73C; 74A; FES
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 102 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24J; 24M; Breite 1703mm;
5DK
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71A; 721;
24J; 24M 725; 73C; 74A
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 66 - 96 205/45R16 FFN Breite 1759mm;
102 205/45R16-83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 205/50R16-87 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71A; 721;
205/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 725; 73C; 74A
24J; 51G
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 195/50R16 84 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 83 11A; 24M 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Zubehör : C17B28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71A; 721;
24M 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17B28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D Pkw geschlossen; Lkw
A***** e3*2001/116*0272*.. 195/55R16 87 11A; 24C; 24D geschl.Kasten (Serie);
225L N127 205/45R16 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
§22 100572*00
205/50R16 87 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex bes chreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorg anisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Beric htigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100572*00
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslas che der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 100572*00
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100572*00
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
Achslast von 900kg.
5DF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 925kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 100572*00
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
868) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
§22 100572*00
(Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüst et sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FGR) Die Verwendung von Distanzscheiben Dicke 3mm an der Hinterachse in Verbindung mit den
Sonderrädern ist erforderlich um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Für die Distanzscheiben muss ein Gutachten vorliegen oder sind originale Ersatzteile des
Fahrzeugherstellers. Es müssen mindestens 6 Umdrehungen bei der Radbefestigung eingehalten
werden und die Mittenzentrierung der Sonderräder mit der Distanzscheibe gewährleistet sein.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FIAT
Fahrzeugtyp: 312
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0064*..
Handelsbez.: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
Variante(n): Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 270 y = 230 HA
27I x = 220 y = 180 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100572*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 270 8 VA
26J x = 245 y = 270 8 VA
27H x = 270 y = 230 8 HA
27F x = 270 y = 230 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Stellantis/FCA
Fahrzeugtyp: FA1
Genehm.Nr.: e3*2018/858*00012*..
Handelsbez.: 500
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 270 VA
26P x = 265 y = 220 VA
27B x = 270 y = 270 HA
27I x = 220 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100572*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 270 20 VA
26N x = 315 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 270 20 HA
27H x = 270 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Stellantis/FCA
Fahrzeugtyp: FA1
Genehm.Nr.: e3*2018/858*00001*..
Handelsbez.: 500
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 270 VA
26P x = 265 y = 220 VA
27B x = 270 y = 270 HA
27I x = 220 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100572*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 270 20 VA
26N x = 315 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 270 20 HA
27H x = 270 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.