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							                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 32
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung      in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                in kg      in mm     datum
                NEV1651632439 ET 32 PCD 5x110 CB 65,1              ohne                    65,1                     775      2200    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100572*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : C17B28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                             135 Nm für Typ : MX
                 Verkaufsbezeichnung:     Compass
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 215/65R16        98      121                      Allradantrieb;
                              e4*2007/46*1410*..            215/70R16        100     12A                      Frontantrieb;
                                                            225/60R16        98      11A; 12A; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/65R16        100     11A; 12A; 245; 248       51A; 71A; 721; 725;
                                                            235/60R16        100     11A; 12A; 245; 248       73C; 74A; 76U
                                                            235/65R16        103     11A; 12A; 245; 248

                 Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/65R16          98      12O                      Allradantrieb;
                                                           225/60R16         98      11A; 12A; 248            Frontantrieb; nicht
                                                           225/65R16         100     11A; 12A; 248            Hybrid;
                                                           235/60R16         100     11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/65R16         103     11A; 12A; 248            51A; 71A; 721; 725;
                                                 125 - 132 235/65R16         103     11A; 12A; 248; 54A       73C; 74A; 76U; 83P;
                                                                                                              FH0




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                   Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 334
                Zubehör                                    : C17B28


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : 194
                Zubehör                                    : C17A28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194
                                                             120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16          90                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16          92                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                 85 - 147 215/55R16          93                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                          225/50R16          92W                             76U
                                                          225/55R16          95

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
§22 100572*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 215/60R16 95              11A; 248                Allradantrieb;
                                                           225/55R16 95              11A; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                             FH0
                334            e3*2007/46*0318*..      70 - 111 215/60R16 95         11A; 248                Frontantrieb;
                                                                225/55R16 95         11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                             FH0


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : C17A28


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..            215/50R16 90              11A; 22I                12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/55R16 93              11A; 21S; 22I           725; 73C; 74A; 76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R16 90          11A; 22I                12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/55R16 93          11A; 21S; 22I           725; 73C; 74A; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90                                   Cabrio; Coupe;
                                                          215/50R16 90           11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16 93           11A; 21S; 22I           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                         DED

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0341*..            215/50R16 90          11A; 22I                12A; 51A; 71A; 721;
                                                           215/55R16 93          11A; 21S; 22I           725; 73C; 74A; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16          84      11A; 248; 26P; 27H      Adam-S;
§22 100572*00




                                                      195/55R16          87      11A; 248; 26P; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R16          83      11A; 54A                12A; 51A; 71A; 721;
                                                      205/50R16          87      11A; 248; 26P; 27H      725; 73C; 74A; 76U;
                                                      205/55R16          91      11A; 248; 26P; 27H      FH0
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16          84      11A; 248; 26B; 26N;     Corsa-E; ab
                                                                                 27H                     e1*2001/116*0379*32;
                                                             195/55R16 87        11A; 248; 26B; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27H                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                             205/50R16 87        11A; 248; 26B; 26J;     725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                 27H                     FH0
                                                             205/55R16 91        11A; 248; 26B; 26J;
                                                                                 27H
                                                             215/50R16 90        11A; 245; 248; 26B;
                                                                                 26J; 27F
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 88 - 92    195/50R16 84        11A; 22H; 22M; 24M      Corsa D; bis
                                                             195/55R16 87        11A; 22H; 22M; 24M      e1*2001/116*0379*29;
                                                             205/50R16 87        11A; 21P; 22H; 22M;     2-türig; 4-türig;
                                                                                 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     110     195/50R16 84        11A; 22H; 22M; 24M;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 52J                     725; 73C; 74A; 76U;
                                                             195/55R16 87        11A; 22H; 22M; 24M      FH0
                                                             M+S
                                                             205/50R16 87        11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             M+S                 24J; 24M




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 11
                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  195/55R16                  11A; 22H; 22M; 24M;     nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                 51G; 52J                bis
                                                             205/50R16           11A; 21P; 22H; 22M;     e1*2001/116*0379*29;
                                                                                 24J; 24M; 51G; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                         76Z; FH0

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88      195/55R16 87        12A; 5ET; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                D/MONOCA                                     195/55R16 91        12A; 51J                51A; 71A; 721; 725;
                BB
                                                55 - 96      195/60R16 89        12A; 51J                73C; 74A
                                                55 - 103     205/55R16           12A; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88      195/55R16 87        12A; 5ET; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                MONOCAB                                      195/55R16 91        12A; 51J                51A; 71A; 721; 725;
                B/ V                            55 - 96      195/60R16 89        12A; 51J                73C; 74A
§22 100572*00




                                                55 - 103     205/55R16           12A; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           185/55R16           11A; 22Q; 24M; 51G      Nur Meriva OPC;
                                                             205/50R16           11A; 21T; 22L; 22Q;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24D; 24J; 51G           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       195/50R16 88        11A;   22Q; 24D; 24J    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16 87        11A;   22Q; 24M         12A; 51A; 71A; 721;
                                                             205/50R16 87        11A;   21T; 22L; 22Q;   725; 73C; 74A; 76U
                                                                                 24D;   24J

                Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                R, VECTRA
                                                          215/55R16      93                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/50R16      92W     11A; 24M                725; 729; 73C; 74A;
                                                          225/55R16      95      11A; 24M; 367           76U
                Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 184 215/55R16      93                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/50R16      92W     11A; 24M                725; 729; 73C; 74A;
                                                          225/55R16      95      11A; 24M; 367           76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 155 205/55R16            11A; 22L; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W        11A; 22L                12A; 51A; 71A; 721;
                              e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                      215/55R16      93     11A;   22L              725; 729; 73C; 74A
                                                           225/50R16      92     11A;   22L
                Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16             11A;   22L; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R16      91W    11A;   22L; 51J         12A; 51A; 71A; 721;
                                                  74 - 184 215/55R16      93     11A;   22L              725; 729; 73C; 74A;
                                                           225/50R16      92     11A;   22L              76U; DEB

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 74 - 155 215/55R16 93                                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/50R16 92W                                  725; 729; 73C; 74A;
                                                          225/55R16 95           11A; 21B; 367           76U
                Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 74 - 184 215/55R16 93W                                  11H; 12A; 51A; 71A;
                                                          225/50R16 92W                                  721; 725; 729; 73C;
                                                          225/55R16 95W          11A; 21B; 367           74A; 76U
§22 100572*00




                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 74 - 147 205/55R16           91     5FI                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                           205/55R16      94                             725; 73C; 74A; 76U;
                                                           215/55R16      93     QF1; 5GG                MAO
                                                           225/50R16      92     5GA; 57T
                A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16       94                             10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab-                                 215/55R16      93                             12A; 51A; 71A; 721;
                CNG
                                                           225/50R16      92     57T                     725; 73C; 74A; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA      VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                A-           e1*2007/46*0595*..      74 - 110 195/60R16          51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab/V                          74 - 147 205/55R16   91     5FI                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                              205/55R16   94                             725; 73C; 74A; 76U;
                                                              215/55R16   93     QF1; 5GG                MAO
                                                              225/50R16   92     5GA; 57T


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 100572*00




                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 100572*00




                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100572*00




                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R16
                                     Hinterachse:                        225/50R16
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1140kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1230kg.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsy stem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 100572*00




                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
                83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig
                DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300              y = 300                 VA
                             26P                      x = 250              y = 250                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100572*00




                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):     Adam, Adam-S

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280              y = 400                 VA
                             26P                      x = 230              y = 350                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 100572*00




                             26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                             27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                             27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.