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							                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung      in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                in kg      in mm     datum
                NEV1651640023 ET 40 PCD 5x108 CB 63,4              ohne                    63,4                     605      2200    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100572*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP;
                                                             BFW; BNP; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX;
                                                             DN1; ECT; GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; GNR; JD3; JH1; JU2
                                                             110 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8
                                                             120 Nm für Typ : KAF
                                                             133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF
                                                             135 Nm für Typ : JA8; JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG; JR8
                 Verkaufsbezeichnung:     B-MAX
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 JK8-LPG      e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/55R16         83                               Nur B-Max; Schrägheck;
                                                           185/60R16         86                               Frontantrieb;
                                                           195/50R16         84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/55R16                 51G                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                           205/45R16         83                               725; 73C; 74A; 76U

                 Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 JK8          e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/55R16          83                               Nur B-Max; Schrägheck;
                                                          185/60R16          86                               Frontantrieb;
                                                          195/50R16          84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          195/55R16                  51G                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                          205/45R16          83                               725; 73C; 74A; 76U



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/55R16 87            11A; 12A; 24Q           Nur ECOSPORT;
                                                         195/55R16 87            Mit                     Allradantrieb;
                                                                                 Radhausverbreiterun     Frontantrieb;
                                                                                 g Serie; 124
                                                             195/60R16 89        11A; 12A; 24Q           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R16 89        Mit                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                                 Radhausverbreiterun     73C; 74A; 76U
                                                                                 g Serie; 12A
                                                             195/65R16 92        Mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g Serie; 12A
                                                             195/65R16 92        11A; 12A; 24Q
                                                             205/55R16 91        Mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g Serie; 12A
                                                             205/55R16 91        11A; 12A; 24Q
                                                             205/60R16 92        11A; 12A; 24Q
                                                             205/60R16 92        Mit
                                                                                 Radhausverbreiterun
                                                                                 g Serie; 12A

                Verkaufsbezeichnung:
§22 100572*00




                                         FIESTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99     195/45R16           51G                     Schrägheck 2-türig;
                JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..             195/50R16 84        11A; 21P; 22H; 22L      Frontantrieb;
                JR8          DE*2007/46*0072*..              205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FHB
                JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 99    195/45R16           51G                     Schrägheck 4-türig;
                JA8-LPG       e13*2007/46*1058*..            195/50R16 84        11A; 21P; 22H; 22L      Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FHB
                JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 147   195/45R16           51G                     FL 2012; Schrägheck 2-
                JR8           e9*2007/46*0002*..             195/50R16 84        11A; 21P; 22H; 22L      türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FHB
                JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 134   195/45R16           51G                     FL 2012; Schrägheck 4-
                JR8           e9*2007/46*0002*..             195/50R16 84        11A; 21P; 22H; 22L      türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; FHB
                JHH           e9*2007/46*3142*..  52 - 147   195/50R16   84      11A;   248              Fiesta Active;
                JHHL          e13*2007/46*2148*..            195/55R16   87      11A;   248              Schrägheck; inkl.
                                                             205/50R16   87      11A;   248; 26P         Hybrid;
                                                             215/50R16   90      11A;   244; 245; 26N;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P;   27H              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/50R16         84    11A; 248                Fiesta Active;
                                                         195/55R16         87    11A; 248                Schrägheck; inkl.
                                                         205/50R16         87    11A; 248; 26P           Hybrid;
                                                         215/50R16         90    11A; 244; 245; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P; 27H                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DAW          e13*97/27*0037*..  55 - 96        195/50R16-84      11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                DAX          e13*98/14D0057*..,                205/45R16-83      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71A; 721;
                              e13*98/14*0057*..                205/50R16-87      11A; 22B; 24J; 24M      725; 73C; 74A
                DBW           e13*97/27*0038*..
                DBX           e13*98/14D0058*..,
                              e13*98/14*0058*..
                DFW           e13*97/27*0039*..
                DNW           e13*97/27*0040*..
                DNX           e13*98/14D0056*..,
                              e13*98/14*0056*..

                Verkaufsbezeichnung:     FOCUS ST170
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 100572*00




                DA1          e13*98/14*0081*.. 127             195/55R16         11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11G; 11H; 12A;
                DB1          e13*98/14*0082*..                                   51G; 52J                51A; 71A; 721; 725;
                DN1          e13*98/14*0095*..                 205/55R16         11A; 21B; 22B; 22L;     73C; 74A; 76Z
                                                                                 24J; 51G; 52J

                Verkaufsbezeichnung:     FORD COUGAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BCV          e9*96/79*0027*..  96       205/55R16 91             51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               96 - 125 215/50R16                51G                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                        225/50R16-92             11A; 22F; 22L           725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AAL          e11*93/81*0053*.. 44 - 85         195/45R16-80      11A; 22B; 33H; 5DA      10B; 11B; 11G; 11H;
                ABL          e11*93/81*0051*..                 205/45R16-83      11A; 22B; 33H           12A; 51A; 71A; 721;
                AFL          e11*93/81*0052*..                                                           725; 73C; 74A
                ALL          e11*93/81*0055*..
                ANL          e11*93/81*0054*..
                ALL          F538              96              205/45R16-83                              ab Nachtrag 8;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                ALL           F538                   55 - 85   205/45R16-83      11A; 22B                ab Nachtrag 8;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT, ORION
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GAL          F508              44 - 77 195/45R16-80              FF8; 11A; 22B           nicht Kombi;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F508                   96        195/45R16-80                              nicht Kombi;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F508/1                 110       205/45R16-83                              ab Nachtrag 5;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F508/1                 44 - 77   195/45R16-80      11A; 22B; 33H           bis Nachtrag 4;
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H; 362      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F508/1                 96       195/45R16-80                               bis Nachtrag 4;
                                                     96 - 110 205/45R16-83       11A; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F508/1                 44 - 85   195/45R16-80      zul. Achslast max.      ab Nachtrag 5;
                                                                                 900 kg; 11A; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100572*00




                                                                                 33H
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509                   44 - 77   195/45R16-80      FF8; 11A; 22B           nicht Kombi;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509                   96        195/45R16-80                              nicht Kombi;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509/1                 44 - 77   195/45R16-80      11A; 22B; 33H           bis Nachtrag 4;
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H; 362      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509/1                 44 - 85   195/45R16-80      zul. Achslast max.      ab Nachtrag 5;
                                                                                 900 kg; 11A; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 33H
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509/1                 96       195/45R16-80                               bis Nachtrag 4;
                                                     96 - 110 205/45R16-83       11A; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           F509/1                 110       205/45R16-83                              ab Nachtrag 5;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCORT, ORION
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GAL          G146              44 - 85 195/45R16-80              zul. Achslast max.      ab Nachtrag 5;
                                                                                 900 kg; 11A; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 33H
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           G146                   110       205/45R16-83                              ab Nachtrag 5;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           G146                   96       195/45R16-80                               bis Nachtrag 4;
                                                     96 - 110 205/45R16-83       11A; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GAL           G146                   44 - 77   195/45R16-80      11A; 22B; 33H           bis Nachtrag 4;
                                                               205/45R16-83      11A; 22B; 33H; 362      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD FIESTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JD3          e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80           11A; 24J; 24M           10B; 11B;   11G; 11H;
                                                          205/45R16 83           11A; 22G; 24J; 24M      12A; 51A;   71A; 721;
§22 100572*00




                                                                                                         725; 73C;   74A; SC4
                JD3           e1*2001/116*0210*.. 43 - 110     195/45R16 80      11A; 24J; 24M           10B; 11B;   11G; 11H;
                JH1           e1*98/14*0191*..                 205/45R16 83      11A; 22G; 24J; 24M      12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; SC4

                Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74         195/55R16 87      11A; 24J; 24M           bis e1*98/14*0194*25;
                                                               205/45R16 83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/50R16 87      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KAF          e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 185/50R16 81            11A; 26P                nur KA+; bis
                                                         195/45R16 80            11A; 26P                e13*2007/46*1637*03;
                                                         195/50R16 84            11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26N                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                               205/45R16   83    11A; 26P                725; 73C; 74A; 77E
                KAF           e13*2007/46*1637*.. 52 - 70      185/50R16   81                            nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                               195/45R16   80                            e13*2007/46*1637*04;
                                                               195/50R16   84                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R16   83                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E
                KAF           e13*2007/46*1637*.. 52 - 70      185/50R16   81    11A;   26P              KA+ ACTIVE;
                                                               195/45R16   80    11A;   26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/50R16   84    11A;   26B; 26N         12A; 51A; 71A; 721;
                                                               205/45R16   83    11A;   26P              725; 73C; 74A; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BAP          e1*95/54*0046*..  66 - 125 205/45R16                63H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                BAW          e1*98/14*0124*..           205/50R16                51G; 76W                12A; 51A; 71A; 721;
                BFP          e1*95/54*0045*..           205/50R16 87             11A; 22B                725; 73C; 74A; 74H
                BFW          e1*98/14*0125*..
                BNP          G387              65 - 125 205/45R16                FFN                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R16                63H                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                        205/45R16 87             bis 1000kg              725; 73C; 74A; 74H
                                                                                 zul.Achslast; 5ET
                                                               205/50R16-86      11A; 22B; 54F
                GBP           G274                   65 - 85   205/45R16-83      5DP                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     65 - 125 205/45R16          63H                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                               205/50R16-86      11A; 22B; 54F           725; 73C; 74A; 74H
                                                     100 - 125 205/45R16         FFN; 5ET
                GBP4          H028                   97        205/45R16 87W     FFN; 5ET                Kombi;
                                                               205/50R16-86      11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GBP4          H028                   97      205/45R16 87W       FFN; 5ET                Pkw geschlossen;
                                                             205/50R16-86        11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
§22 100572*00




                Verkaufsbezeichnung:     FORD PUMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ECT          e13*95/54*0024*.. 66 - 92       195/45R16-80        11A; 362                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     FORD SCORPIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GFR          e1*93/81*0018*..  85        205/55R16 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               85 - 152 225/50R16-92             11A; 22B; 57T           12A; 51A; 71A; 721;
                                               100 - 152 205/55R16               631                     725; 73C; 74A
                GGR          G968              85        205/55R16 89                                    Pkw geschlossen;
                                               85 - 152 225/50R16-92             11A; 22B; 57T           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               100 - 152 205/55R16               631                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A
                GGR           G968                   85 - 110 225/50R16-92       11A;   22B; 57T         Kombi;
                                                     85 - 152 205/55R16          63G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/55R16-88       57E;   57T              12A; 51A; 71A; 721;
                                                     152      225/50R16          11A;   22B; 57T; 631    725; 73C; 74A; 75I
                GNR           e1*93/81*0019*..,      85 - 100 225/50R16-92       11A;   22B; 57T         10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*95/54*0019*..       85 - 152 205/55R16          63G                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                              205/55R16-88       57E;   57T              725; 73C; 74A; 75I
                                                     152      225/50R16          11A;   22B; 57T; 631




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     TOURNEO COURIER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JU2          e1*98/14*0194*..  55 - 74 195/55R16                     51G                     TOURNEO COURIER;
                                                                                                             ab
                                                                  205/45R16 87                               e1*98/14*0194*26;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT COURIER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JN8          e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 195/55R16                   51G                     TRANSIT COURIER;
                                                         205/45R16 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
§22 100572*00




                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DY           e1*2001/116*0212*.. 50 - 74          195/45R16 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  205/45R16 83                               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 100572*00




                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 100572*00




                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 15
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
§22 100572*00




                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/55R16
                                     Hinterachse:                        225/50R16
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 970kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigk eit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
§22 100572*00




                     Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
                76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
                     zulässig.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die
                     Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu
                     beachten.
                FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                     serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
                     Fahrzeug-Varianten).
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      Ford
                       Fahrzeugtyp:     JGH
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3159*..
                       Handelsbez.:     FIESTA AB MJ 2018

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 250                 VA
                             26B                      x = 300              y = 300                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100572*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 15

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FORD
                       Fahrzeugtyp:     KAF
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
                       Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 250                 VA
                             26P                      x = 200              y = 200                 VA
                             27B                      x = 250              y = 270                 HA
                             27I                      x = 200              y = 220                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100572*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 270            25                HA
                             27H                  x = 250        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 15

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FORD
                       Fahrzeugtyp:     JHHL
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2148*..
                       Handelsbez.:     FIESTA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 250                 VA
                             26B                      x = 300              y = 300                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 100572*00




                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100572
                zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: NEV1 1665
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 15

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FORD
                       Fahrzeugtyp:     JHH
                       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3142*..
                       Handelsbez.:     FIESTA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 250                 VA
                             26B                      x = 300              y = 300                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 100572*00




                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 300            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.