Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : FORD, Ford-Werke GmbH, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1651640023 ET 40 PCD 5x108 CB 63,4 ohne 63,4 605 2200 05/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 100572*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : AAL; ABL; AFL; ALL; ANL; BAP; BAW; BCV; BFP;
BFW; BNP; DAW; DAX; DA1; DBW; DBX; DB1; DFW; DNW; DNX;
DN1; ECT; GAL; GBP; GBP4; GFR; GGR; GNR; JD3; JH1; JU2
110 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8
120 Nm für Typ : KAF
133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF
135 Nm für Typ : JA8; JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG; JR8
Verkaufsbezeichnung: B-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck;
185/60R16 86 Frontantrieb;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 83 725; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck;
185/60R16 86 Frontantrieb;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 83 725; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/55R16 87 11A; 12A; 24Q Nur ECOSPORT;
195/55R16 87 Mit Allradantrieb;
Radhausverbreiterun Frontantrieb;
g Serie; 124
195/60R16 89 11A; 12A; 24Q 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R16 89 Mit 51A; 71A; 721; 725;
Radhausverbreiterun 73C; 74A; 76U
g Serie; 12A
195/65R16 92 Mit
Radhausverbreiterun
g Serie; 12A
195/65R16 92 11A; 12A; 24Q
205/55R16 91 Mit
Radhausverbreiterun
g Serie; 12A
205/55R16 91 11A; 12A; 24Q
205/60R16 92 11A; 12A; 24Q
205/60R16 92 Mit
Radhausverbreiterun
g Serie; 12A
Verkaufsbezeichnung:
§22 100572*00
FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 2-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb;
JR8 DE*2007/46*0072*.. 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 4-türig;
JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 2-
JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FHB
JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 4-
JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; FHB
JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active;
JHHL e13*2007/46*2148*.. 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; inkl.
205/50R16 87 11A; 248; 26P Hybrid;
215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active;
195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; inkl.
205/50R16 87 11A; 248; 26P Hybrid;
215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAW e13*97/27*0037*.. 55 - 96 195/50R16-84 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
DAX e13*98/14D0057*.., 205/45R16-83 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71A; 721;
e13*98/14*0057*.. 205/50R16-87 11A; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A
DBW e13*97/27*0038*..
DBX e13*98/14D0058*..,
e13*98/14*0058*..
DFW e13*97/27*0039*..
DNW e13*97/27*0040*..
DNX e13*98/14D0056*..,
e13*98/14*0056*..
Verkaufsbezeichnung: FOCUS ST170
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100572*00
DA1 e13*98/14*0081*.. 127 195/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11G; 11H; 12A;
DB1 e13*98/14*0082*.. 51G; 52J 51A; 71A; 721; 725;
DN1 e13*98/14*0095*.. 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 76Z
24J; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: FORD COUGAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BCV e9*96/79*0027*.. 96 205/55R16 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
96 - 125 215/50R16 51G 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16-92 11A; 22F; 22L 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AAL e11*93/81*0053*.. 44 - 85 195/45R16-80 11A; 22B; 33H; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
ABL e11*93/81*0051*.. 205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
AFL e11*93/81*0052*.. 725; 73C; 74A
ALL e11*93/81*0055*..
ANL e11*93/81*0054*..
ALL F538 96 205/45R16-83 ab Nachtrag 8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
ALL F538 55 - 85 205/45R16-83 11A; 22B ab Nachtrag 8;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL F508 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F508 96 195/45R16-80 nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F508/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F508/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4;
205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F508/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4;
96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F508/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5;
900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100572*00
33H
205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509 44 - 77 195/45R16-80 FF8; 11A; 22B nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509 96 195/45R16-80 nicht Kombi;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509/1 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4;
205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509/1 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5;
900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
33H
205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509/1 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4;
96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL F509/1 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD ESCORT, ORION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GAL G146 44 - 85 195/45R16-80 zul. Achslast max. ab Nachtrag 5;
900 kg; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
33H
205/45R16-83 11A; 22B; 33H 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL G146 110 205/45R16-83 ab Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL G146 96 195/45R16-80 bis Nachtrag 4;
96 - 110 205/45R16-83 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GAL G146 44 - 77 195/45R16-80 11A; 22B; 33H bis Nachtrag 4;
205/45R16-83 11A; 22B; 33H; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD FIESTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
§22 100572*00
725; 73C; 74A; SC4
JD3 e1*2001/116*0210*.. 43 - 110 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
JH1 e1*98/14*0191*.. 205/45R16 83 11A; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; SC4
Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 195/55R16 87 11A; 24J; 24M bis e1*98/14*0194*25;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 185/50R16 81 11A; 26P nur KA+; bis
195/45R16 80 11A; 26P e13*2007/46*1637*03;
195/50R16 84 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 83 11A; 26P 725; 73C; 74A; 77E
KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 nicht KA+ ACTIVE; ab
195/45R16 80 e13*2007/46*1637*04;
195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 77E
KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 11A; 26P KA+ ACTIVE;
195/45R16 80 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 83 11A; 26P 725; 73C; 74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BAP e1*95/54*0046*.. 66 - 125 205/45R16 63H 10B; 11B; 11G; 11H;
BAW e1*98/14*0124*.. 205/50R16 51G; 76W 12A; 51A; 71A; 721;
BFP e1*95/54*0045*.. 205/50R16 87 11A; 22B 725; 73C; 74A; 74H
BFW e1*98/14*0125*..
BNP G387 65 - 125 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 63H 12A; 51A; 71A; 721;
205/45R16 87 bis 1000kg 725; 73C; 74A; 74H
zul.Achslast; 5ET
205/50R16-86 11A; 22B; 54F
GBP G274 65 - 85 205/45R16-83 5DP 10B; 11B; 11G; 11H;
65 - 125 205/45R16 63H 12A; 51A; 71A; 721;
205/50R16-86 11A; 22B; 54F 725; 73C; 74A; 74H
100 - 125 205/45R16 FFN; 5ET
GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 5ET Kombi;
205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GBP4 H028 97 205/45R16 87W FFN; 5ET Pkw geschlossen;
205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
§22 100572*00
Verkaufsbezeichnung: FORD PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECT e13*95/54*0024*.. 66 - 92 195/45R16-80 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: FORD SCORPIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GFR e1*93/81*0018*.. 85 205/55R16 89 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 12A; 51A; 71A; 721;
100 - 152 205/55R16 631 725; 73C; 74A
GGR G968 85 205/55R16 89 Pkw geschlossen;
85 - 152 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 152 205/55R16 631 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
GGR G968 85 - 110 225/50R16-92 11A; 22B; 57T Kombi;
85 - 152 205/55R16 63G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 57E; 57T 12A; 51A; 71A; 721;
152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631 725; 73C; 74A; 75I
GNR e1*93/81*0019*.., 85 - 100 225/50R16-92 11A; 22B; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0019*.. 85 - 152 205/55R16 63G 12A; 51A; 71A; 721;
205/55R16-88 57E; 57T 725; 73C; 74A; 75I
152 225/50R16 11A; 22B; 57T; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 195/55R16 51G TOURNEO COURIER;
ab
205/45R16 87 e1*98/14*0194*26;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 195/55R16 51G TRANSIT COURIER;
205/45R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
§22 100572*00
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DY e1*2001/116*0212*.. 50 - 74 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 100572*00
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§22 100572*00
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIF IZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
§22 100572*00
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 970kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigk eit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
§22 100572*00
Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten der Ford-RS-Fahrzeugtieferlegung ist zu
beachten.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
Fahrzeug-Varianten).
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ford
Fahrzeugtyp: JGH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3159*..
Handelsbez.: FIESTA AB MJ 2018
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100572*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: KAF
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*..
Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 250 y = 270 HA
27I x = 200 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100572*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 270 25 HA
27H x = 250 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHHL
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2148*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 100572*00
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: JHH
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*..
Handelsbez.: FIESTA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
§22 100572*00
26J x = 300 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.