Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR
CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1651643130 ET 43 PCD 5x108 CB 73,1 PU Ø73,1-Ø63,4 63,4 750 2200 05/25
63,4
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100572*00
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
135 Nm für Typ : DEH; J2K; N1P; N3P
140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 Kombi;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGQ; 11A; 24J 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 82J
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 51G; 52J Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Z; 82J
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 89 Schrägheck;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGQ; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 82J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 51G Ford Focus Coupe-
215/55R16 93 Cabriolet;
225/50R16 92 FGP; 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 89 Stufenheck;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 FGQ; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 195/60R16 89 nicht FOCUS ACTIVE;
195/65R16 91 Kombi; Limousine;
205/55R16 91 Schrägheck;
205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
215/60R16 95 11A; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 245; 26N; 26P 76U; 83P
225/55R16 95 11A; 245; 26N; 26P
235/50R16 95 11A; 245; 248; 26B;
26N
§22 100572*00
235/55R16 98 11A; 245; 248; 26B;
26N
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 57T 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 74P; 76U; 83L
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 51J Frontantrieb;
205/60R16 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 57T 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 74P; 76U; 83L
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 91 Nur C-MAX;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 12M Nur Kuga ab
225/60R16 98 12R Modelljahr 2013; bis
225/65R16 100 12A e13*2001/116*0109*39;
235/60R16 100 12I Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U;
MAO
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/60R16 100 Nur Kuga bis
Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U; MAO
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 bis
74 - 176 215/55R16 93 e13*2001/116*0249*25;
§22 100572*00
225/50R16 92 11A; 24M Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O ab
225/55R16 95 12Q e13*2001/116*0249*26;
225/60R16 98 12Q Kombi; Stufenheck;
235/55R16 98 12A Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 bis
74 - 176 215/55R16 93 e13*2001/116*0249*25;
225/50R16 92 Kombi; Frontantrieb;
225/50R16 92Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O ab
225/55R16 95 11A; 12A; 248 e13*2001/116*0249*26;
225/60R16 98 11A; 12A; 248 Kombi; Stufenheck;
235/55R16 98 11A; 12A; 248 Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 150 205/55R16 11A; 12G; 21B; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 51A; 71A; 721; 725;
225/50R16 92 11A; 12A; 21B; 24J; 73C; 74A; 74P; 76U
24M; 57T
166 205/55R16 11A; 12G; 21B; 51G;
52J
B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 150 205/55R16 11A; 12G; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
B5Y e1*98/14*0155*.. 166 205/55R16 11A; 12G; 21B; 51G; 51A; 71A; 721; 725;
52J 73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100572*00
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 91 Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/55R16 94 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O Kombi; Stufenheck;
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 225/55R16 95 11A; 12A; 248 Schrägheck; Ohne
225/60R16 98 11A; 12A; 248 Radhausverbreiter.
235/55R16 98 11A; 12A; 248 Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 205/60R16 92 12I Frontantrieb; inkl.
205/65R16 95 12I Hybrid;
215/60R16 95 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P 51A; 71A; 721; 725;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P 73C; 74A; 74P; 76U;
235/55R16 98 11A; 12A; 26B; 26N 84L
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N1P e13*2018/858*00648*. 91 - 92 205/65R16 95 12I Frontantrieb;
.
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
N1P e13*2018/858*00648*. 52 205/65R16 95 12I Frontantrieb; Elektro;
.
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER, TOURNEO COURIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100572*00
N3P e13*2018/858*00649*. 52 205/65R16 95 12I Frontantrieb; Elektro;
.
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
N3P e13*2018/858*00649*. 73 - 92 205/65R16 95 12I Frontantrieb;
.
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J Kombi;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 22G; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 362; 51J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 6 von 13
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR X-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CF1 e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16 51G; 51J Limousine;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 22G; 725; 73C; 74A; 74P
24J; 24M; 362; 51J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 118 215/75R16 103 Allradantrieb;
225/70R16 102 Frontantrieb;
225/75R16 104 10B; 11B; 11G; 11H;
235/70R16 106 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
§22 100572*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : E; M; M-2D
110 Nm für Typ : M
130 Nm für Typ : M
130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M
Verkaufsbezeichnung: C30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E e4*KS07/46*0006*.. 42 - 62 205/55R16 91 11A; 245 VOLVO C30 (Coupe);
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO C30 (Coupe);
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e4*2001/116*0076*.. 84 195/60R16 89 122 VOLVO V40;
84 - 157 205/55R16 91 122 Frontantrieb;
215/50R16 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
84 - 187 205/55R16 91W 122 51A; 71A; 721; 725;
215/50R16 90W 12A 73C; 74A; 74P; 76U
215/55R16 93 12A
225/50R16 92 12A
M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 205/60R16 92 12R VOLVO V40
205/65R16 95 12A CrossCountry;
215/55R16 93 12I Allradantrieb;
215/60R16 95 121 Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 12A; 245 51A; 71A; 721; 725;
235/55R16 98 11A; 12A; 245 73C; 74A; 74P; 76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO S40, V50;
Kombi;
205/55R16 90 Limousine;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
§22 100572*00
76U
M e4*2001/116*0076*.. 73 - 169 195/60R16 89W VOLVO C30 (Coupe);
205/55R16 91 Frontantrieb;
215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71A; 721;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 100572*00
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbrei t erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100572*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 100572*00
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckm esssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit Alpine Symbol nach ECE R-117-Reifen
zulässig.
82J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
84L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 325mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
§22 100572*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100572*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00223-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100572
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: NEV1 1665
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: J2K
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*..
Handelsbez.: PUMA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 225 VA
26B x = 290 y = 275 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 275 20 VA
§22 100572*00
26N x = 290 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.