Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum NEV1651647162 ET 47 PCD 5x112 CB 66,6 ohne 66,6 775 2200 05/25 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind §22 100572*00 (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 110 205/55R16 91 Schräghecklimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83P; 854 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 248 Mini F55/F56/F57; ab 185/60R16 86 11A; 248 e1*2007/46*0371*10; 195/50R16 84W nicht 5-türig; 11A; Cabrio; 24J; 244; 27Q Schräghecklimousine; 195/55R16 87 nicht 5-türig; 11A; 3-türig; 5-türig; 24J; 244; 27Q Frontantrieb; 205/50R16 87 nicht 5-türig; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 244; 26Q; 27Q 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L; 83P Verkaufsbezeichnung: Cooper C, Cooper S, JCW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FM6 e1*2018/858*00373*.. 100 - 150 195/55R16 87 5-türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L; 83P FM6 e1*2018/858*00373*.. 120 - 150 195/55R16 87 Cabrio; Mit Radhausverbreiterung §22 100572*00 Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L; 83P FM6 e1*2018/858*00373*.. 100 - 150 195/55R16 87 nicht Cabrio; 3-türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L; 83P Verkaufsbezeichnung: Cooper SE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 185/60R16 M+S 11A; 248; 52J Schrägheck; 195/55R16 87 11A; 248 Frontantrieb; Elektro; 205/50R16 87 11A; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L; 84K Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 248 COOPER (F57); ONE 185/60R16 86 11A; 248 (F57); Cabrio; 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 27Q Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24J; 244; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 12A; 51A; 71A; 721; 27Q 725; 73C; 74D; 76U; 83L FML2 e1*2007/46*1678*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 248 COOPER (F56); ONE 185/60R16 86 11A; 248 (F56); 195/50R16 84W 11A; 24J; 244; 27Q Schräghecklimousine; 195/55R16 87 11A; 24J; 244; 27Q Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 26Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 27Q 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L FML4 e1*2007/46*1680*.. 55 - 155 185/55R16 87 11A; 248 COOPER (F55); ONE 185/60R16 86 11A; 248 (F55); Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76U; 83L §22 100572*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B13 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B 150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment; 246 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4 Verkaufsbezeichnung: A-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 90 195/55R16 91 12O erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 12N 160 Nm; A-Klasse; 66 - 125 205/50R16 91 12Q Frontantrieb; 205/55R16 12Q; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 71A; 721; 725; 225/50R16 92 12A 729; 73C; 74A; 740; 235/50R16 95 11A; 12A; 248; 26P 76U; 855; DBW; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91 12I erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 12Q 160 Nm; B-Klasse ab 215/55R16 93 12A Mj. 2011; nicht 225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/55R16 91 12O erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 12N 160 Nm; A-Klasse; 66 - 125 205/50R16 91 12Q Frontantrieb; 205/55R16 12Q; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 71A; 721; 725; §22 100572*00 225/50R16 92 12A 729; 73C; 74A; 740; 235/50R16 95 11A; 12A; 248; 26P 76U; 855; DBW; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 205/55R16 91 12Q erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 12A 160 Nm; CLA; nicht 225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P; Sportfahrwerk; CLA 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 12I erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 12Q 160 Nm; B-Klasse ab 215/55R16 93 12A Mj. 2011; nicht 225/50R16 92 11A; 12A; 26P; 57T Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 80 - 125 215/55R16 93 11A; 26B; 26N 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/55R16 93 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; B-Klasse ab Mj. 2011; electric drive; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; §22 100572*00 740; 76U; 855; DBW; MAO Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 140 205/60R16 92 11A; 12A; 26P B-Klasse; 205/60R16 92 12T Kombilimousine; 205/65R16 95 11A; 12A; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76U; 83P; 854; 855; 98A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 225/50R16 96 12R erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 225/55R16 95 12R 155 Nm; Nur Baureihe 205; nicht Hybrid 150- 155kW; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U; 83P; 854; 862; 98A; DED; DEN; FH0 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 150 225/50R16 96Y 12R erhöhtes Anzugsmoment 204 K e1*2001/116*0457*.. 225/55R16 95Y 12R 155 Nm; Nur Baureihe 205; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; §22 100572*00 73C; 74A; 740; 76U; 83P; 854; 862; 98A; DED; DEN; FH0 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 205/55R16 91 12Q erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 12A 160 Nm; CLA; nicht 225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P; Sportfahrwerk; CLA 57T Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 90 205/55R16 91 11A; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 80 - 125 215/55R16 93 11A; 26B; 26N 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76U; 855; DBW; MAO Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito 205/65R16 103 Tourer; Vito Mixto; 215/60R16 99 5JK ab e1*2007/46*0458*08; 215/65R16 106 ab e1*2007/46*0457*09; §22 100572*00 225/55R16 99 5JK Marco Polo; 225/60R16 102 5LA Allradantrieb; 235/60R16 104 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76U Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 110 195/65R16C 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 65 - 160 205/65R16C 51G 12A; 51A; 71A; 721; 225/60R16 102 725; 73C; 74A 225/60R16C 51G 65 - 170 195/65R16C 51G; 52J; 56G 170 205/65R16C 51G; 52J 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 100 195/65R16C 51G; 56G bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 70 - 165 205/65R16C 11A; 248; 51G e1*2007/46*0459*05; L720 225/60R16 102 11A; 248 bis 225/60R16C 11A; 248; 51G e1*2007/46*0458*07; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C 51G; 56G Heckantrieb; 65 - 160 205/65R16C 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R16 102 12A; 51A; 71A; 721; 225/60R16C 51G 725; 73C; 74A 65 - 170 195/65R16C 51G; 52J; 56G 170 205/65R16C 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C 51G; 56G bis 70 - 165 205/65R16C 11A; 248; 51G e1*2007/46*0457*08; 225/60R16 102 11A; 248 Allradantrieb; 225/60R16C 11A; 248; 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76U Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 195/65R16 51G V-Klasse; Vito; Vito §22 100572*00 205/65R16 103 Tourer; Vito Mixto; 215/60R16 99 5JK ab e1*2007/46*0458*08; 215/65R16 106 ab e1*2007/46*0457*09; 225/55R16 99 5JK Marco Polo; 225/60R16 102 5LA Allradantrieb; 235/60R16 104 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetz eskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich §22 100572*00 Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende §22 100572*00 dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. §22 100572*00 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 100572*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA §22 100572*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA §22 100572*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FML2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1678*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA §22 100572*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA §22 100572*00 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA §22 100572*00 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA §22 100572*00 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA §22 100572*00 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 100572*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA §22 100572*00 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 25-00223-CX-GBM-00 zur Erteilung der TTG 100572 zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: NEV1 1665 Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 100572*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.