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							                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                        Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                  Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                NEV1701735019 ET 35 PCD 100 CB 73,1                PA Ø73,1-Ø56,1           56,1                     605      2200    05/25
                56.1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : R50; MINI
§22 100582*00




                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                              Typ : MINI-N; UKL-N1; UKL-L; UKL-C; UKL-K; MINI
                Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI; R50
                                                              140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                 Verkaufsbezeichnung:     MINI
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85         205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24D;      RS M14 x 1,25;
                                                                                      24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         55 - 125 205/40R17 80W       11A; 21B; 22B; 24D;      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                      24J                      725; 73C; 74D; 74P
                                                         55 - 160 205/45R17           11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                      24J; 51G
                                                                  215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                      24J
                                                                  215/45R17 87        11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                      24J




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*.. 55 - 85  205/40R17 80               11A; 21B; 22B; 24D;     RS M12 x 1,5;
                R50          e1*98/14*0168*..                                        24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 55 - 125 205/40R17 80W              11A; 21B; 22B; 24D;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24J                     725; 73C; 74D; 74P
                                                       55 - 160 205/45R17            11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                     24J; 51G
                                                                  215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                     24J
                                                                  215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                     24J
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 72 - 90        205/40R17 80       11A; 24J; 244; 247;     Roadster; Cabrio;
                UKL-C          e1*2007/46*0369*..                                    5DA                     Coupe; Frontantrieb;
                                                       72 - 155 205/40R17    84      11A; 24J; 244; 247      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R17    84      11A; 24J; 244; 247      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                215/40R17    83      11A; 24J; 244; 247      725; 729; 73C; 74D;
                                                                215/45R17    87      11A; 22H; 24J; 244;     74P; 76S
                                                                                     247
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 55 - 90      205/40R17    80      11A; 24D; 24J         ab
                UKL-L          e1*2007/46*0371*..  55 - 135     205/40R17    80W     11A; 24D; 24J; 5DA    e1*2001/116*0343*01;
                                                                215/40R17    83      11A; 24D; 24J         Nicht Clubman; Nicht
                                                       55 - 155 205/40R17    84      11A; 24D; 24J         Cabrio; bis
§22 100582*00




                                                                205/45R17    84      11A; 24D; 24J         e1*2007/46*0371*09;
                                                                215/40R17    83W     11A; 24D; 24J         Frontantrieb;
                                                                215/45R17    87      11A; 22H; 24D; 24J    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                           725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                           74P; 76S
                MINI-N         e1*2001/116*0343*.. 70 - 128     205/40R17    80W     11A;   24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
                UKL-N1         e24*2007/46*0023*..              215/40R17    83      11A;   24D; 24J       Frontantrieb;
                                                       70 - 141 205/40R17    84      11A;   24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R17    84      11A;   24D; 24J       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                215/40R17    83W     11A;   24D; 24J       725; 729; 73C; 74D;
                                                                215/45R17    87      11A;   22M; 22P; 24D; 74P; 76S
                                                                                     24J

                Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17          80W     11A; 24D; 24J; 5DA      Nur Clubman; Kombi;
                                                          215/40R17          83      11A; 24D; 24J           Frontantrieb;
                                                 70 - 141 205/40R17          84      11A; 24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/45R17          84      11A; 24D; 24J           12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/40R17          83W     11A; 24D; 24J           725; 729; 73C; 74D;
                                                          215/45R17          87      11A; 22M; 22P; 24D;     74P; 76S
                                                                                     24J


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIHATSU
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 3 von 14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CHARADE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                G 200        G464              44 - 77 205/40R17 80                  11A; 21B; 22B; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                G2           e6*95/54*0034*..                                        22G; 24C; 24D; 33H;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     367; 54A                725; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                             GG6; GK; ZE2
                                                             110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
                                                             EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
                                                             EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4;
                                                             MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/40R17                    11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e11*96/79*0088*..
§22 100582*00




                MB9                                                                  24M; 54A; 637           12A; 51A; 71A; 721;
                MC1          e11*96/79*0089*..          205/40R17-80                 nicht Dieselmotor;      725; 73C; 74A; 74P
                MC3          e11*96/79*0091*..                                       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                     24M; 5DA; 54A
                                                                  205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                  Reinf              24M; 54A

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen  Auflagen
                EG2          e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17                    11A; 22B; 22G; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                               G069                                                  24J; 631            12A; 51A; 71A; 721;
                EH6            e6*93/81*0016*..,                                                         725; 73C; 74A; 74P
                               G070
                EG3            F876                    55 - 92    205/40R17          11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                EG4            F877                                                  24M; 364; 54A; 631      12A; 51A; 71A; 721;
                EG8            F875                                                                          725; 73C; 74A; 74P
                EH9            F883
                EG5            F878                    92 - 118 205/40R17            11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B;   11G; 11H;
                EG6            F879                                                  24M; 364; 631           12A; 51A;   71A; 721;
                EG9            F884                                                                          725; 73C;   74A; 74P
                EJ1            G623                    74 - 92    205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B;   11G; 11H;
                EJ2            G624                               Reinf              24M; 364; 54A           12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                             725; 73C;   74A; 74P
                EJ6            e6*93/81*0013*..        77 - 92    205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B;   11G; 11H;
                EJ8            e6*93/81*0014*..                   Reinf              24M; 54A                12A; 51A;   71A; 721;
                                                                  225/35R17-82       11A; 21B; 21L; 22B;     725; 73C;   74A; 74P
                                                                                     22F; 24C; 24M; 367;
                                                                                     66V




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA       CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EJ9          e6*93/81*0006*..        55 - 84   205/40R17-84      11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B;   11G; 11H;
                EK1          e6*93/81*0008*..                  Reinf             54A                     12A; 51A;   71A; 721;
                EK3          e6*93/81*0007*..                                                            725; 73C;   74A; 74P
                EK4          e6*93/81*0009*..        118       205/40R17         11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B;   11G; 11H;
                EM1          e6*93/81*0060*..                                    631                     12A; 51A;   71A; 721;
                                                                                                         725; 73C;   74A; 74P
                EM2           e6*98/14*0080*..       88 - 92   205/40R17 80      11A; 24J                10B; 11B;   11G; 11H;
                                                               205/45R17 84      11A; 24J                12A; 51A;   71A; 721;
                                                               215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24J;     725; 73C;   74A; 74P
                                                                                 24M
                EP1           e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/40R17   80    5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2           e11*98/14*0174*..                205/40R17   84                            12A; 51A; 71A; 721;
                EP4           e11*98/14*0188*..                205/45R17   84                            725; 73C; 74A; 74P
                EU5           e11*98/14*0158*..                215/40R17   83
                EU6           e11*98/14*0159*..
                EU7           e11*98/14*0160*..
                EU8           e11*98/14*0161*..
                EU9           e11*98/14*0189*..
                MA8           e11*93/81*0018*..,     55 - 93   205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              G916                             Reinf             24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                MA9           e11*93/81*0022*..,                                                         725; 73C; 74A; 74P
                              G917
§22 100582*00




                MB1           e11*93/81*0023*..,
                              G918
                MB2           e11*96/27*0067*..      55 - 85   205/40R17         11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                MB3           e11*96/27*0068*..                                  24M; 54A; 637           12A; 51A; 71A; 721;
                MB4           e11*96/27*0069*..                205/40R17-80      nicht Dieselmotor;      725; 73C; 74A; 74P
                MB7           e11*96/27*0071*..                                  11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M; 5DA; 54A
                                                               205/40R17-84      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               Reinf             24M; 54A

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   205/40R17 80      11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                GD5          e6*98/14*0087*..                                    24J; 54A                12A; 51A; 71A; 721;
                GE2          e6*2001/116*0101*..               215/35R17 79      11A; 21B; 22B; 22L;     725; 73C; 74A; 74P
                GE3          e6*2001/116*0102*..                                 24J; 24M
                GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   195/45R17 81      11A; 21P; 22I; 24C;     Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..                                 24M                     Frontantrieb;
                GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/40R17 80      11A; 21B; 22I; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..                                 24D                     12A; 51A; 71A; 721;
                GG2           e6*2001/116*0127*..,             205/45R17 84      11A; 21B; 22I; 24C;     725; 73C; 74A; 74P
                              e6*2007/46*0015*..                                 24D
                GG3           e6*2001/116*0128*..,             215/35R17 79      11A; 21B; 22B; 24C;
                              e6*2007/46*0016*..                                 24D
                GG5           e6*2001/116*0131*..,             215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24C;
                              e6*2007/46*0013*..                                 24D
                GG6           e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65                 195/45R17 81     11A; 21J; 22I; 24J;     Schrägheck 4-türig;
                                                                                     248                     Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GK           e6*2007/46*0162*..        75           195/40R17 81     11A; 24J; 26B; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     27I                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                    195/45R17 81     11A; 24J; 26B; 26J;     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     27I                     77E
                                                                    205/40R17 80     11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                     26J; 27H; 27I
                                                                    205/45R17 84     11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                     26J; 27I
                                                                    215/40R17 83     11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                     26J; 27B; 27H
                GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79      205/45R17 84     11A; 26B; 26N           CROSSTAR;
                                                                    215/45R17 87     11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26N                     12A; 51A; 71A; 721;
§22 100582*00




                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             77E
                GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79      195/45R17 85     11A; 24J; 248; 26B;     nicht CROSSTAR;
                                                                                     26J                     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                    205/40R17 84     11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26J                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                    205/45R17 84     11A; 24J; 248; 26B;     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     26J                     77E


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85             205/40R17 80     11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                               e4*98/14*0024*..                                      24M                     12A; 33J; 51A; 71A;
                                                                    215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     24M; 367                74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MITSUBISHI
                Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : D6




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 6 von 14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 205/40R17-84                  11A; 22B; 22F; 24C;     Kombi; Frontantrieb;
                CAOW         G230                      Reinf                         367; 54A; 631           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT, LANCER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CAO          G005              50 - 103 205/40R17                    11A; 21M; 22B; 22F;     Frontantrieb;
                                                                                     24C; 24D; 631           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/40R17          11A; 21M; 22B; 22F;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     24C; 24D; 54A; 631      725; 73C; 74A; 74P
                CJO            e1*93/81*0031*..        66 - 76    205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 22L;     Colt; Schrägheck; 3-
                                                                                     24J; 24M; 54A; 69K      türig;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00




                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86  205/40R17 80   nicht Dieselmotor;                    nur Rover   Streetwise;
                RF           e11*93/81*0016*..                         11A; 24M; 5DA                         10B; 11B;   11G; 11H;
                                                        205/40R17 84   11A; 24M                              12A; 51A;   71A; 721;
                                                        205/45R17 84   11A; 22I; 24M                         725; 73C;   74A; 74P
                                                        215/40R17 83   11A; 22I; 24M
                F            e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80   11A; 22B; 22L; 24J;                   nur Rover   25;
                RF           e11*93/81*0016*..                         24M; 5DA                              10B; 11B;   11G; 11H;
                                                        205/40R17 84   11A; 22B; 22L; 24J;                   12A; 51A;   71A; 721;
                                                                       24M                                   725; 73C;   74A; 74P
                                                        215/40R17 83   11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                       24D
                                                        225/35R17 82   11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                       24D; 367; 66V




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                  24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                  24J; 24M                725; 73C; 74A; 74P
                                                              225/35R17 82        11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                  24C; 24D; 367; 66V
                                                     74 - 130 205/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                  24M; 51G
                                                              215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                  24J; 24M
                                                     76 - 110 205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                  24M; 5DA

                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24J;     Rover 45;
                                                                                  24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                  24J; 24M                725; 73C; 74A; 74P
                                                              225/35R17 82        11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                  24C; 24D; 367; 66V
                                                     74 - 130 205/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;
§22 100582*00




                                                                                  24M; 51G
                                                              215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                  24J; 24M
                                                     76 - 110 205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                  24M; 5DA


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung i st dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100582*00




                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel üb er
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
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                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100582*00




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100582*00




                33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                       eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                       berücksichtigen.
                364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die aus reichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                69K) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 9 mm zwischen Reifen und dem
                     Längslenker der Hinterachse vorhanden ist.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 100582*00




                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290              y = 275                 VA
                             26P                      x = 240              y = 225                 VA
                             27B                      x = 250              y = 320                 HA
                             27I                      x = 200              y = 270                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 150              y = 250                 VA
                             26B                      x = 200              y = 300                 VA
                             27I                      x = 200              y = 300                 HA
                             27B                      x = 250              y = 350                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     GR
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                       Handelsbez.:     JAZZ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 240              y = 225                 VA
                             26B                      x = 290              y = 275                 VA
                             27I                      x = 195              y = 265                 HA
                             27B                      x = 245              y = 315                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                             27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                             27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.