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							                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                NEV1701735208 ET 35 PCD 114,3 CB 73,1             PA Ø73,1-Ø64,1           64,1                     775      2215    05/25
                64,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00




                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                             FE; FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                                             110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                                             EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3;
                                                             ZC; ZF1
                 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17        91      11A; 24J; 24M; 51J       Kombi; Frontantrieb;
                 CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17        94      11A; 24J; 24M; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17        94      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71A; 721;
                                                            235/50R17        96      11A; 21P; 21S; 22I;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     24C; 24M                 76S; 76T

                 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/50R17 91             11A; 26P                 mit
                                                            225/45R17 91             11A; 26P                 Radhausverbreiterung
                                                                                                              (Flap) Serie;
                                                                                                              Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                              76S; 77E




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17      89      11A; 26P                CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17      87      11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/50R17      91      11A; 26B; 26N           12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/45R17      91      11A; 26N; 26P           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89             11A; 21B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17 87             11A; 21P                12A; 51A; 71A; 721;
                                                        225/45R17 91             11A; 21B; 24M           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         SC4

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89          11A; 24J; 26B           ab
                FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W         11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
                FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91          11A; 24J; 26B; 26N;     ab
                                                                                 27I                     e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
§22 100582*00




                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/45R17   81      51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17   84      11A; 21P; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83      11A; 21P; 22I; 245      12A; 51A; 71A; 721;
                                                             215/45R17   87      11A; 21P; 22I; 245      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17     91      11A; 24J; 24M; 51J      Stufenheck;
                CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17     94      11A; 24J; 24M; 51J      Frontantrieb;
                                                           225/50R17     94      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/50R17     96      11A; 21P; 21S; 22I;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24C; 24D                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 76T




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA       CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*..       66 - 81  205/40R17    80    5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17    84                            12A; 51A; 71A; 721;
                EP4          e11*98/14*0188*..       66 - 118 205/45R17    84                            725; 73C; 74A; 74P
                EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17    83
                EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..
                EV1          e11*2001/116*0198*..
                EP3          e11*98/14*0175*..       147       205/45R17 84      11A; 21B; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/40R17 83      11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24M                     725; 73C; 74A; 74P
                                                               215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                12A; 51A; 71A; 721;
                                                        225/55R17 97             11A; 22B; 22F; 24C;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 24D; 367
                              e11*98/14*0190*..
§22 100582*00




                RD8                                  110       225/50R17 94      11A; 22B; 24C; 24M      nur bis
                                                               225/55R17 97      11A; 22B; 24C; 24M      e11*98/14*0190*01;
                                                               235/50R17 96      11A; 22B; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                RD8           e11*98/14*0190*..      110       225/55R17 97      11A;   22B; 24J; 24M    ab e11*98/14*0190*02;
                                                               235/55R17 99      11A;   22B; 22H; 24C;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                               245/50R17 99      11A;   22B; 22F; 24C;   725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 24D
                RD9           e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97      11A;   22B; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/55R17 99      11A;   22B; 22H; 24C;   12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24M                     725; 73C; 74A; 74P
                                                               245/50R17 99      11A;   22B; 22F; 24C;
                                                                                 24D
                RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118    225/65R17   102   11A;   24J; 27I         ab
                RE6           e11*2001/116*0302*..             235/55R17   99    11A;   24J; 27I         e11*2001/116*0301*06;
                                                               235/60R17   102   11A;   24J; 27I         ab
                                                               245/55R17   102   11A;   24C; 24M; 27B    e11*2001/116*0302*06;
                                                               255/50R17   101   11A;   24C; 24M; 27B    Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/65R17   102    11A; 24J                bis
                RE6          e11*2001/116*0302*..             235/55R17   99     11A; 24J; 24M           e11*2001/116*0301*05;
                RE7          e11*2001/116*0322*..             235/60R17   102    11A; 24J; 24M           bis
                                                              245/55R17   102    11A; 22I; 24C; 24M      e11*2001/116*0302*05;
                                                              255/50R17   101    11A; 22I; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S

                Verkaufsbezeichnung:     Honda e
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ZC           e6*2007/46*0425*.. 60            205/45R17 88       GC7; 11A; 246; 26N;     Schräghecklimousine;
                                                                                 57E                     Heckantrieb;
                                                              215/40R17 87       GC8; 11A; 24J; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 57E                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76A; 77E; 97H

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17   89                             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100582*00




                BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17   87     5ET                     12A; 51A; 71A; 721;
                BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17   91                             725; 73C; 74A; 74P
                                                              225/45R17   90

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91       11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91       11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                GH3          e6*98/14*0067*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
                GH4          e6*98/14*0068*..

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                 24D
                                                              225/35R17-82       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                 24D; 66V

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95                11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 205/50R17 89                 11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                RN3          e6*98/14*0082*..                                        24J; 24M                12A; 51A; 71A; 721;
                                                        215/45R17 91                 11A; 21B; 22B; 22L;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                                     24J; 24M
                                                                  225/45R17 90       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                     24J; 24M


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 97                 11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                LND          e1*98/14*0134*..                                                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76S
§22 100582*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
§22 100582*00




                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 14
                       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 100582*00




                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nac harbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
§22 100582*00




                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                GC7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        205/45R17r Hinterachse:          225/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GC8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         215/40R17
                                    Hinterachse:                         235/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
§22 100582*00




                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                 Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     RE5
                       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                       Handelsbez.:     HONDA CR-V

                       Variante(n):     Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                             26B                         x = 260              y = 270              VA
                             26P                         x = 210              y = 220              VA
                             27B                         x = 330              y = 450              HA
                             27I                         x = 280              y = 420              HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00




                                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
                             27H                   x = 330        y = 450              8                HA
                             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                             26N                   x = 260        y = 270              8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FC
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 300                 VA
                             26B                      x = 300              y = 350                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FE
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                       Handelsbez.:     CIVIC

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 230                 VA
                             26P                      x = 270              y = 180                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 290        y = 330            30                HA
§22 100582*00




                             27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                             26J                  x = 320        y = 230            30                VA
                             26N                  x = 320        y = 230             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FK1
                       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 195              y = 320                 VA
                             26B                      x = 245              y = 370                 VA
                             27I                      x = 245              y = 360                 HA
                             27B                      x = 295              y = 410                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                             27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                             26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HONDA
                       Fahrzeugtyp:     FK
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250              y = 300                 VA
                             26B                      x = 300              y = 350                 VA
                             27I                      x = 200              y = 250                 HA
                             27B                      x = 250              y = 300                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.