Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), Mazda Motor Corporation, TOYOTA, Toyota
Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1701740110 ET 40 PCD 100 CB 73,1 PA Ø73,1-Ø54,1 54,1 605 2200 05/25
54,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85 Schrägheck; 4-türig;
205/45R17 84 11A; 245 Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
27I 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: Mazda2 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZV e6*2018/858*00149*.. 68 195/45R17 81 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
205/45R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : D6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP11(a); XP12(a);
XW3(a); XW5(EU,M); XW5(EU,M)-TMG; XW5P(EU,M)
104 Nm für Typ : A10(a)
110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10(a) e11*2007/46*0150*.., 73 205/45R17 88 Schrägheck;
e6*2007/46*0334*.. 205/50R17 89 11A; 26P Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 26P; 67S 12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100582*00
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71A; 721;
74 - 110 205/45R17 84 5EA 725; 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 11A; 24J; 367; 5DW
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W nur bis
225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91 ab
225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 19 G004 73 - 98 205/40R17 Nur bis 974 kg 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast zul.; 637 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R17 11A; 22B; 635 725; 73C; 74A; 74P
215/40R17-83 Nur bis 974 kg
Achslast zul.; 11A;
22B
116 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631
T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 79 205/40R17 nur bis 974 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 637 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R17-83 nur bis 974 kg zul. 725; 73C; 74A; 74P
Achslast; 11A; 22B
54 - 98 215/40R17 11A; 22B; 635
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T19U G172 73 - 98 205/40R17 637 Pkw geschlossen;
215/40R17-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B Fz-
115 215/40R17 11A; 22B; 638 Breite=1705mm(schmal
e
Ausf);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T 18 F411 115 215/40R17 638 Fz-
Breite=1745mm(breite
Ausf.);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T 20 e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17 631 Frontantrieb;
G608 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100582*00
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5(EU, e11*2007/46*2971*.., 72 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
M) e6*2007/46*0339*.. 215/45R17 87 12A; 51A; 71A; 721;
XW5(EU, e13*2007/46*1931*.. 225/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
M)-TMG
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 215/45R17 87 12A; 51A; 71A; 721;
225/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e6*2007/46*0340*.. 72 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 215/45R17 87 12A; 51A; 71A; 721;
225/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/45R17 88 51J Frontantrieb;
215/45R17 11A; 21P; 22I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85 Schrägheck; 4-türig;
205/45R17 84 11A; 245 Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P; 725; 729; 73C; 74A;
27I 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 195/45R17 81 inkl. Hybrid;
)
XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 205/45R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
)TGRE
215/40R17 83 11A; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 11A; 26P 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
§22 100582*00
725; 729; 73C; 74A;
74P
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89 Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22I 12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/50R17 89 Allradantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22I 12A; 51A; 573; 71A;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 5 von 14
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 100582*00
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§22 100582*00
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R17
Hinterachse: 225/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druc kmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
§22 100582*00
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: D1(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: ZV
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00149*..
Handelsbez.: Mazda2 Hybrid
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 250 VA
26P x = 230 y = 200 VA
27B x = 260 y = 310 HA
27I x = 210 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 20 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 250 30 VA
26N x = 280 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M)TGRE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2342*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 300 30 HA
§22 100582*00
27H x = 330 y = 300 8 HA
26J x = 290 y = 205 30 VA
26N x = 290 y = 205 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
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Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0334*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 430 y = 340 8 HA
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 430 y = 340 8 HA
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0437*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 300 30 HA
§22 100582*00
27H x = 330 y = 300 8 HA
26J x = 290 y = 205 30 VA
26N x = 290 y = 205 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.