Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 14

                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), Mazda Motor Corporation, TOYOTA, Toyota
                                                             Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                NEV1701740110 ET 40 PCD 100 CB 73,1               PA Ø73,1-Ø54,1           54,1                     605      2200    05/25
                54,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00




                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85                                        Schrägheck; 4-türig;
                                                          205/45R17 84               11A; 245                 Frontantrieb;
                                                          215/40R17 83               11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     27I                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  215/45R17 87       11A; 245; 248; 26P;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                     27I                      74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Mazda Motor Corporation
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     Mazda2 Hybrid
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 ZV           e6*2018/858*00149*.. 68             195/45R17 81       11A; 26P                 Frontantrieb; Hybrid;
                                                                  205/45R17 84       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/45R17 87       11A; 26P                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                     Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                    Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 2 von 14
                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                             EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D6


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm    für Typ : T 22
                                                             103 Nm    für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP11(a); XP12(a);
                                                             XW3(a);    XW5(EU,M); XW5(EU,M)-TMG; XW5P(EU,M)
                                                             104 Nm    für Typ : A10(a)
                                                             110 Nm    für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen     Auflagen
                A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  205/45R17               88                             Schrägheck;
                             e6*2007/46*0334*..       205/50R17               89      11A; 26P               Frontantrieb;
                                                      215/45R17               87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17               91      11A; 26P; 67S          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
§22 100582*00




                T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 205/45R17          88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R17          87      11A; 24J; 367          12A; 51A; 71A; 721;
                                                  74 - 110 205/45R17          84      5EA                    725; 73C; 74A; 74P
                                                           215/40R17          83      11A; 24J; 367; 5DW
                T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17          87W                            nur bis
                                                           225/45R17          90                             e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
                T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120      215/50R17 91                               ab
                                                                  225/45R17 91                               e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen     Auflagen
                T 19         G004              73 - 98 205/40R17                      Nur bis 974 kg         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      Achslast zul.; 637     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  215/40R17           11A; 22B; 635          725; 73C; 74A; 74P
                                                                  215/40R17-83        Nur bis 974 kg
                                                                                      Achslast zul.; 11A;
                                                                                      22B
                                                       116 - 129 215/40R17            11A; 22B; 631
                T19U           e11*93/81*0010*..       54 - 79   205/40R17            nur bis 974 kg zul.    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      Achslast; 637          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                  215/40R17-83        nur bis 974 kg zul.    725; 73C; 74A; 74P
                                                                                      Achslast; 11A; 22B
                                                       54 - 98    215/40R17           11A; 22B; 635




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T19U         G172              73 - 98 205/40R17                 637                     Pkw geschlossen;
                                                       215/40R17-83              11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T 18         F411              77      215/40R17-83              11A; 22B                Fz-
                                               115     215/40R17                 11A; 22B; 638           Breite=1705mm(schmal
                                                                                                         e
                                                                                                         Ausf);
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                T 18          F411                   115     215/40R17           638                     Fz-
                                                                                                         Breite=1745mm(breite
                                                                                                         Ausf.);
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                T 20          e1*93/81*0006*..,      85 - 129 215/40R17          631                     Frontantrieb;
                              G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100582*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72         205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                M)           e6*2007/46*0339*..              215/45R17 87                                12A; 51A; 71A; 721;
                XW5(EU,      e13*2007/46*1931*..             225/45R17 91                                725; 73C; 74A; 74P
                M)-TMG

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS       PHV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72         205/50R17 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                M)                                          215/45R17 87                                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                            225/45R17 91                                 725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS       PLUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW          Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72          205/50R17 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                M)                                          215/45R17 87                                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                            225/45R17 91                                 725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88     51J                             Frontantrieb;
                                                        215/45R17        11A; 21P; 22I; 51G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85                                     Schrägheck; 4-türig;
                                                         205/45R17 84             11A; 245                Frontantrieb;
                                                         215/40R17 83             11A; 245; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  27I                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                              215/45R17 87        11A; 245; 248; 26P;     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                  27I                     74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XPA1F(EU,M   e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 195/45R17         81                              inkl. Hybrid;
                )
                XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..          205/45R17         84      11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                )TGRE
                                                        215/40R17         83      11A; 26P                12A; 51A; 71A; 721;
                                                        215/45R17         87      11A; 26P                725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89                                    Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71A; 721;
§22 100582*00




                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                XP11(a)       e11*2001/116*0263*.. 66 - 74    205/50R17 89                                Frontantrieb;
                                                              215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R17 91        11A; 22I                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                XP11(a)       e11*2001/116*0263*.. 66         205/50R17 89                                Allradantrieb;
                                                              215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R17 91        11A; 22I                12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 14
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 100582*00




                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die ges amte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 14
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
§22 100582*00




                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        205/50R17
                                     Hinterachse:                        225/45R17
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druc kmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
§22 100582*00




                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 14


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:     D1(a)
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0021*..
                       Handelsbez.:     SUBARU TREZIA

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230              y = 380                 VA
                             26P                      x = 180              y = 330                 VA
                             27B                      x = 250              y = 220                 HA
                             27I                      x = 200              y = 170                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00




                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             27H                   x = 250        y = 220            8                HA
                             27F                   x = 250        y = 220           21                HA
                             26N                   x = 230        y = 380            8                VA
                             26J                   x = 230        y = 380           20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MAZDA
                       Fahrzeugtyp:     ZV
                       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00149*..
                       Handelsbez.:     Mazda2 Hybrid

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280              y = 250                 VA
                             26P                      x = 230              y = 200                 VA
                             27B                      x = 260              y = 310                 HA
                             27I                      x = 210              y = 260                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 260        y = 310            20                HA
                             27H                  x = 260        y = 310             8                HA
                             26J                  x = 280        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 280        y = 250             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)TGRE
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2342*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 340              y = 255                 VA
                             26P                      x = 290              y = 205                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
§22 100582*00




                             27H                  x = 330        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
                             26N                  x = 290        y = 205             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     XP12(a)
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0020*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA VERSO-S

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 230              y = 380                 VA
                             26P                      x = 180              y = 330                 VA
                             27B                      x = 250              y = 220                 HA
                             27I                      x = 200              y = 170                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             27H                   x = 250        y = 220            8                HA
                             27F                   x = 250        y = 220           21                HA
                             26N                   x = 230        y = 380            8                VA
                             26J                   x = 230        y = 380           20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     A10(a)
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0334*..
                       Handelsbez.:     LEXUS CT200H

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300              y = 400                 VA
                             26B                      x = 350              y = 450                 VA
                             27I                      x = 380              y = 290                 HA
                             27B                      x = 430              y = 340                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 430        y = 340             8                HA
                             26N                  x = 350        y = 450             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 450            21                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     A10(a)
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0150*..
                       Handelsbez.:     LEXUS CT200H

                       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300              y = 400                 VA
                             26B                      x = 350              y = 450                 VA
                             27I                      x = 380              y = 290                 HA
                             27B                      x = 430              y = 340                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 430        y = 340             8                HA
                             26N                  x = 350        y = 450             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 450            21                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:     XPA1F(EU,M)
                       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0437*..
                       Handelsbez.:     TOYOTA YARIS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 340              y = 255                 VA
                             26P                      x = 290              y = 205                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 330        y = 300            30                HA
§22 100582*00




                             27H                  x = 330        y = 300             8                HA
                             26J                  x = 290        y = 205            30                VA
                             26N                  x = 290        y = 205             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.