Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., MERCEDES-BENZ, NISSAN, NISSAN
EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
NEV1701745208 ET 45 PCD 114,3 CB 73,1 PA Ø73,1-Ø66,1 66,1 775 2215 05/25
66,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00
Zubehör : C17A28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/60R17 96 11A; 245 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/60R17 96 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : C17A28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: CITAN, CITAN TOURER, E CITAN TOURER, T-CLASS, EQT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MFK e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95 bis
215/50R17 95 e2*2018/858*00014*04;
55 - 96 205/50R17 93 Frontantrieb; inkl.
215/45R17 91 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
MFK e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95 5HR ab
215/50R17 95 5HR e2*2018/858*00014*05;
55 - 96 205/50R17 93 5HA Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
MFK e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93 5HA ab
205/55R17 95 5HR e2*2018/858*00015*05;
215/50R17 95 5HR Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
MFK e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93 bis
§22 100582*00
205/55R17 95 e2*2018/858*00015*04;
215/50R17 95 Frontantrieb; inkl.
55 - 96 215/45R17 91 5GG Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T31; ZE1; T32; C13; P12; F15; V37
Zubehör : D2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NFK; J12
Zubehör : C17A28
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : P12; T31; T32; ZE1
110 Nm für Typ : NFK
113 Nm für Typ : C13; J12
118 Nm für Typ : F15
130 Nm für Typ : F15
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 225/55R17 97 12O erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R17 99 12O 140 Nm; INFINITI Q50;
225/65R17 102 12A; 54A nicht mit
235/50R17 96 12I Bremsscheiben 355mm
235/55R17 99 12I an VA; Limousine;
235/60R17 102 12I Allradantrieb;
245/50R17 99 11A; 12A; 27H Heckantrieb;
245/55R17 102 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/50R17 101 11A; 12A; 27H 51A; 71A; 721; 725;
255/55R17 104 11A; 12A; 27H 73C; 74A; 74P; 740;
76S; 76T; 83L; 873
Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 215/50R17 91 Schrägheck; 4-türig;
e5*2007/46*1031*.. 225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 160 215/55R17 94 12A; 51A; 71A; 721;
235/50R17 96 725; 729; 73C; 74A;
74P; DE0
§22 100582*00
F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 215/50R17 91 Allradantrieb;
e5*2007/46*1031*.. 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; DE0
Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R17 91 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 88 725; 73C; 74A; 74P
215/50R17 91 11A; 26P
215/55R17 94 11A; 26P
225/45R17 91
225/50R17 94 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17 51G Kombi; Stufenheck;
225/45R17 90 Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb;
225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71A;
235/50R17 96 721; 725; 73C; 74A;
74P
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17 102 12O Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88 12N Frontantrieb;
205/50R17 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A 51A; 71A; 721; 725;
225/45R17 91 12A 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 225/60R17 99 121 Allradantrieb;
§22 100582*00
235/60R17 102 12A Frontantrieb; Hybrid;
245/55R17 102 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
855
Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NFK e2*2018/858*00024*.. 51 - 96 205/55R17 95 5HR ab
215/50R17 95 5HR e2*2018/858*00024*04;
96 205/50R17 93 5HA Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
NFK e2*2018/858*00024*.. 96 205/50R17 93 bis
205/55R17 91 e2*2018/858*00024*03;
215/50R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 205/50R17 93 5HA ab
205/55R17 95 5HR e2*2018/858*00025*05;
215/50R17 95 5HR Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 205/50R17 93 bis
205/55R17 95 e2*2018/858*00025*04;
215/50R17 95 Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AG; AG; RFD; R; RFK; JZ; Z; AG; RFB; RHN; SR
Zubehör : C17A28
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RHN; T
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR
§22 100582*00
110 Nm für Typ : AG; RHN
120 Nm für Typ : RFK
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; RHN; T; Z
erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : T
Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 235/60R17 102 Fahrzeuge mit
Befestigung M14x1,5;
AUSTRAL; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 855
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 235/60R17 102 Fahrzeuge mit
Befestigung M12x1,5;
AUSTRAL; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 195/45R17 85 Clio 4 ab Mj. 2012;
205/45R17 84W Schrägheck; Clio RS;
215/40R17 83W Clio RS TROPHY;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 124 bis
215/50R17 95 12A e2*2018/858*00001*06;
55 - 96 205/50R17 93 124; 5HA Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 124; 5HR ab
215/50R17 95 12A; 5HR e2*2018/858*00001*07;
55 - 96 205/50R17 93 124; 5HA Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100582*00
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 124 bis
205/55R17 95 124 e2*2018/858*00002*07;
215/50R17 95 12A Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 124; 5HA ab
205/55R17 95 124; 5HR e2*2018/858*00002*08;
215/50R17 95 12A; 5HR Frontantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 215/50R17 51G Kombi; Schrägheck;
e2*2007/46*0012*.. Frontantrieb; nicht
Allradlenkung;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 51J Coupe; Frontantrieb;
205/55R17 91W 51J; 54F Allradlenkung;
81 - 131 225/45R17 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 175 215/50R17 51G 12A; 51A; 71A; 721;
215/55R17 51G 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 94 76S
225/50R17 94 54F
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93 Latitude (Stufenheck);
205/55R17 91 Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 127 215/50R17 91W 12A; 51A; 71A; 721;
225/45R17 91W 725; 729; 73C; 74A;
81 - 177 225/50R17 51G; 67F 74P; 76S
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93 51J Kombi; Schrägheck;
e2*2007/46*0012*.. 205/55R17 91W 5GG; 51J; 54F Frontantrieb; nicht
81 - 131 215/55R17 51G Allradlenkung;
225/45R17 91W 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 150 225/45R17 94 12K; 51A; 71A; 721;
225/50R17 94 54F 725; 73C; 74A; 74P;
81 - 175 215/50R17 51G 76S
225/45R17 94Y
§22 100582*00
225/50R17 94Y 54F
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96 Duster; Duster ab
MJ2017; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/60R17 96 11A; 245 Duster bis MJ2017;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/60R17 96 Duster bis MJ2017;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 93 12A Kombi; Limousine;
215/45R17 91 124; 5GG Schräghecklimousine;
66 - 151 225/45R17 12A; 51G Frontantrieb; inkl.
225/45R17 94 11A; 12A; 26P Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 205/55R17 11A; 27I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
215/50R17 91W 11A; 27I 130 Nm; Frontantrieb;
225/45R17 91W 11A; 27I J-Cross; X-Mod;
225/50R17 94 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 215/50R17 91W 11A; 22I 130 Nm; Scenic; Grand
§22 100582*00
63 - 118 225/45R17 91W 11A; 22I; 5GG Scenic; kurzer
225/45R17-93W 11A; 22I Radstand; langer
225/50R17 94 11A; 22I Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Kombi;
63 - 132 225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 130 Nm; Coupe; 2-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/55R17 91 130 Nm; Fluence
215/45R17 91 (Stufenheck); 4-türig;
215/50R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 215/45R17 87 130 Nm; Schrägheck; 4-
63 - 132 225/45R17 91 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R17 89 erhöhtes
Anzugsmoment
78 - 132 205/50R17 89W 130 Nm; Cabrio;
215/45R17 91 Frontantrieb;
§22 100582*00
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AG e2*2007/46*0251*.., 51 215/45R17 91 GBR; 57E Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 225/45R17 91 GBZ; 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76A
AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 88 GBR; 57F Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 GBZ; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B
AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 101; 124 Frontantrieb; Elektro;
e2*2007/46*0681*.. 215/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 12A; 26P 51A; 71A; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/50R17 91 12O Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 215/55R17 90 12A Frontantrieb;
81 - 165 225/50R17 94 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A 51A; 71A; 721; 725;
235/50R17 96 12A 73C; 74A; 74P; 76S
235/55R17 99 12A
245/50R17 99 11A; 26P
Auflagen
101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
Alpine Symbol nach ECE R-117, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich
keine Abweichungen festgelegt sind.
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfälli g anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 100582*00
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 100582*00
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständig en
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
§22 100582*00
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 100582*00
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
873) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GBR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Hinterachse: 205/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 215/45R17
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100582*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100582*00
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
27H x = 300 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: ZE1
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*..
Handelsbez.: Nissan Leaf
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
§22 100582*00
26J x = 290 y = 260 30 VA
27H x = 270 y = 330 8 HA
27F x = 270 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 20 VA
§22 100582*00
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 280 20 HA
27H x = 285 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
§22 100582*00
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
§22 100582*00
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 21 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: AG
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*..
Handelsbez.: RENAULT ZOE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 20 VA
§22 100582*00
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 280 20 HA
27H x = 285 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100582
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: NEV1 177
Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l. Stand: 19.07.2025
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Seite: 22 von 22
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100582*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.