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							                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU, SUBARU CORPORATION
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                       Kennzeichnung       in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                                 Zentrierring                                 in kg      in mm     datum
                NEV1701745208 ET 45 PCD 114,3 CB 73,1             PA Ø73,1-Ø56,1           56,1                     775      2215    05/25
                56,1
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU CORPORATION
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
§22 100582*00




                Zubehör                                    : D2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 S6           e13*2018/858*00766*. 100            225/60R17 99       12R                      M. zusätz.
                               .
                                                                  235/55R17 99       12A                      Radabdeckung Achse 2
                                                                  245/55R17 102      12A                      (Flap); Allradantrieb;
                                                                  255/55R17 104      12A                      Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 76S

                 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, CROSSTREK
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 G6           e13*2018/858*00666*. 100 225/60R17 99                                           CROSSTREK;
                               .
                                                                  235/55R17 99       11A; 24J                 Allradantrieb; Hybrid;
                                                                  245/55R17 102      11A; 24J; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  255/55R17 104      11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     26P                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                              76S




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                                   Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                   Stand: 19.07.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, CROSSTREK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
                G6-SS        e13*KS18/858*00022* 100  225/60R17 99                                           CROSSTREK;
                               ..
                                                                  235/55R17 99       11A; 24J                Allradantrieb; Hybrid;
                                                                  245/55R17 102      11A; 24J; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  255/55R17 104      11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     26P                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76S

                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                B6           e1*2007/46*1320*.. 110 - 129 225/65R17 102              12O                     nur Outback; Kombi;
                                                          235/60R17 102              12R                     Allradantrieb;
                                                          255/55R17 104              11A; 12A; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     27I                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     WRX, LEVORG
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                V1           e1*2007/46*1203*.. 110 - 125 215/50R17           91     11A; 26P; 27U           LEVORG;
                                                          215/55R17           94     11A; 26P; 27U           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17           91     11A; 26P                12A; 51A; 71A; 721;
                                                          225/50R17           94     11A; 26B; 27H; 27V      725; 73C; 74A; 74P;
§22 100582*00




                                                          235/50R17           96     11A; 26B; 26N; 27H;     76S
                                                                                     27V


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUBARU
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : D2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Forester
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S5           e13*2007/46*1998*.. 110              225/60R17   99     12R                     Allradantrieb; Hybrid;
                                                                  235/60R17   102    12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/55R17   102    12A                     51A; 71A; 721; 725;
                                                                  255/55R17   104    11A; 12A; 24J           73C; 74A; 74P; 76S


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 100582*00




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                                Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängig keit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 100582*00




                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zuläss ig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschrieb enen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:    V1
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1203*..
                       Handelsbez.:    WRX, LEVORG

                       Variante(n):    LEVORG

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 340              y = 250                 VA
                             26P                      x = 290              y = 200                 VA
                             27U                      y = 210              y = 240                 HA
                             27V                      y = 260              y = 290                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100582*00




                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 280        y = 330             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 330            21                HA
                             26N                  x = 340        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 340        y = 250            18                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:     B6
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1320*..
                       Handelsbez.:     LEGACY

                       Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 350              y = 300                 VA
                             27B                      x = 330              y = 300                 HA
                             27I                      x = 280              y = 250                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100582*00




                             27F                  x = 330        y = 300            12                HA
                             27H                  x = 330        y = 300             8                HA
                             26N                  x = 350        y = 300             1                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 8

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUBARU
                       Fahrzeugtyp:     G6-SS
                       Genehm.Nr.:      e13*KS18/858*00022*..
                       Handelsbez.:     IMPREZA, CROSSTREK

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 260                 VA
                             26P                      x = 270              y = 210                 VA
                             27B                      x = 300              y = 320                 HA
                             27I                      x = 250              y = 275                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 300        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 320            10                HA
                             26N                  x = 320        y = 260             8                VA
                             26J                  x = 320        y = 260            15                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00225-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100582
                zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: NEV1 177
                Antragsteller: G.M.P. GROUP S.r.l.                               Stand: 19.07.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SUBARU
                       Fahrzeugtyp:     G6
                       Genehm.Nr.:      e13*2018/858*00666*..
                       Handelsbez.:     IMPREZA, CROSSTREK

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320              y = 260                 VA
                             26P                      x = 270              y = 210                 VA
                             27B                      x = 300              y = 320                 HA
                             27I                      x = 250              y = 275                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100582*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 300        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 320            10                HA
                             26N                  x = 320        y = 260             8                VA
                             26J                  x = 320        y = 260            15                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.